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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sven,<br />
vor dem Steuerbescheid müsste die Steuererklärung stehen. Wenn die falsch ausgefüllt wurde, ist auch der Steuerbescheid fehlerhaft. Ob das bei euch der Fall ist, kann ich aus den Angaben nicht erkennen. Nicht zu erkennen ist auch, ob die Freundin die melderechtliche Hauptwohnung ebenfalls innehat. Falls nein, ist es keine Zweitwohnungssteuer nach den Vorgaben des BVerfG.<br />
Ansonsten ist die Satzung so abgefasst, dass die Gemeinde Weyarn eigentlich machen kann, was sie will - und das wohl auch tut. Vermutlich sogar mit dem Segen der bayerischen Rechtssprechung, an deren Rechtmäßigkeit die Landsanwaltschaft naturgemäß keinen Zweifel haben kann. <br />
Zahlen oder Widerspruch einlegen und durchklagen bis mindestens zum Bundesverwaltungsgericht.<br />
Auf jeden Fall aber so weit wie möglich rückwirkend die melderechtlichen Verhältnisse berichtigen. Weyarn braucht schließlich Bürger.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2183</link>
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<pubDate>Sat, 21 Jul 2007 11:47:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>Berechnungsgrundlage bei WG's oder gemeinsamer Wohnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>meine Freundin hat neulich ihren Steuerbescheid für die Zweitwohnungssteuer erhalten.</p>
<p>Dabei wurde als Besteuerungsgrundlage die Miete herangezogen. </p>
<p>Wir sind damals für die Ausbildung nach Weyarn in Bayern gezogen und bewohnen eine kleine 35 qm Wohnung zu zweit. Ausbildung ist fertig ich habe mich auch schon umgemeldet. Bei meiner Freundin haben wir es irgendwie vergessen.</p>
<p>Spielt es eine Rolle, ob die Zweitwohnung alleine oder zu zweit bewohnt wird&gt; Eigentlich wäre es doch nur fair, wenn auch nur die Hälfte der Miete als Grundlage herangezogen wird. </p>
<p>In der Satzung der Gemeinde habe ich leider keine Antwort gefunden. (Nachzulesen auf <a href="http://www.weyarn.de">www.weyarn.de</a>) Werde es mal telefonisch versuchen, wollte aber auch euer Meinung hören.<br />
Hat jemand bereits Erfahrungen in der Richtung gesammelt&gt; </p>
<p>Vielen Dank schon Mal für eine Antwort.</p>
<p>Viele Grüße aus dem Süden</p>
<p>Sven</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2182</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2182</guid>
<pubDate>Sat, 21 Jul 2007 11:11:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sven</dc:creator>
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