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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>die Einsicht, dass die Steuer bei Wohnungen in zwei verschieden Städten wegen der Nutzung der Augsburger Infrastruktur berechtigt sein könnte, wird durch die Stadt selbst ad absurdum geführt. Denn in ihrer Satzung (§ 3, Abs. 3) „befreit“ sie nur Verheiratete, deren eheliche Wohnung (= Hauptwohnung) sich NICHT im Stadtgebiet Augsburg befindet, von dieser Steuer. Verheiratete, die ihre Haupt- und Nebenwohnung in Augsburg haben, müssen das „Zusatz-Geld“ als Gegenleistung für die vorgegaukelte Nutzung irgendwelcher Infrastruktur zahlen. Auswärtige bleiben steuerfrei. Sehr sinnhaft, das Ganze. </p>
<p>Da könnte man noch lange darüber streiten, hilft hier aber nicht weiter. </p>
<p>Eines ist klar: <br />
Anmeldung mit Nebenwohnung (egal welche der beiden Wohnungen) bringt das Augsburger Kassen- und Steueramt auf den Plan und garantiert den Verdruss mit der Zweitwohnungsteuer. Egal, wie es später irgendwann mal ausgeht, wenn man den Rechtsweg beschreitet. Außerdem kann man in Bayern frühestens sein Recht vor dem Bundesverwaltungsgericht bekommen, dafür bürgt die Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichte.<br />
Wenn man sich diesen Ärger vom Hals halten will, gibt es nur die Möglichkeit, sich mit „alleiniger Wohnung“ zu melden. Dabei wäre es vermutlich am einfachsten, melderechtlich alles so zu belassen, wie es ist. Der Aufenthalt bei den Eltern zur deren Pflege ist ja beileibe keine Nutzug „eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen“.<br />
Was spricht dagegen&gt;</p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2246</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2246</guid>
<pubDate>Fri, 10 Aug 2007 20:28:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo, <br />
» um die Frage nach der Zweitwohnungsteuer beantworten zu können, ist es<br />
» erforderlich, beide Wohnorte zu kennen.<br />
» <br />
Die beiden Wohnorte befinden sich beide in Augsburg, in nebeneinander liegenden Stadtteilen.</p>
<p>Ich verstehe deshalb auch nicht, warum die Zweitwohnsitzsteuer in diesem Fall erhoben würde. Bei zwei verschiedenen Städten sehe ich hinsichtlich der Einnahmen für Hauptwohnsitze schon irgendwie ein, dass auch die Stadt in der nur der Nebenwohnsitz gemeldet ist etwas Zusatz-Geld für die Nutzung ihrer Infrastuktur möchte.</p>
<p><br />
Nur - wir haben ja unseren Hauptwohnsitz in der gleichen Stadt, die dadurch doch keinen Nachteil hat - oder sehe ich das falsch &gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2245</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2245</guid>
<pubDate>Fri, 10 Aug 2007 18:21:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>sucher</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <br />
um die Frage nach der Zweitwohnungsteuer beantworten zu können, ist es erforderlich, beide Wohnorte zu kennen.</p>
<p>Ansonsten ist es aus behördlicher Sicht problemlos möglich (= erlaubt), ein Haus leer stehen zu lassen. Die Abgaben/Nebenkosten - von Grundsteuer über Strom, Wasser und Heizung laufen allerdings weiter, ebenso die sonstigen Pflichten des Grundstückbesitzers.</p>
<p>Melderechtlich dürfte das Ganze grenzwertig sein. Denn eine Abmeldung setzt den Auszug aus der bisherigen Wohnung voraus - und das dürfte hier nicht der Fall sein. Würde außerdem - je nach Art der jeweiligen Satzung - eventuell an einer Zweitwohnungsteuerpflicht nichts ändern.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2241</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2241</guid>
<pubDate>Fri, 10 Aug 2007 06:19:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Meldepflicht für ungenutztes Eigenheim ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich werde demnächst für mind. 2 Jahre aus Pflegegründen ins Haus meiner Eltern ziehen, also auch dort meinen Hauptwohnsitz melden.</p>
<p>Muss ich mein Eigenheim dann zwingend als Nebenwohnsitz melden und somit Zweitwohnsitzsteuer dafür zahlen oder darf ein Haus auch leer stehen ohne dass ich mit irgendeiner Behörde Probleme bekomme &gt;</p>
<p>Die Grundsteuer und sonstigen Grundstücksabhängigen Abgaben (mit Ausnahme der Müllentsorgung) werden ja weiterhin unverändert von meinem Konto abgezogen werden, unabhängig vom Hauptwohnsitz, oder &gt;</p>
<p>Wär schön, wenn mir in dieser Frage jemand weiterhelfen könnte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2240</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2240</guid>
<pubDate>Thu, 09 Aug 2007 19:17:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>sucher</dc:creator>
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