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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS Köln Ddf</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Köln Ddf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hana,<br />
ein Widerspruch ist erst erforderlich/möglich, wenn der Zweitwohnungsteuerbescheid vorliegt (Frist: vier Wochen nach Eingang des Schreibens). Bis dahin ist vermutlich noch viel Zeit. Dann ggf. hier wieder melden und Du kriegst aktuelle Tipps für Deinen Widerspruch. <br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2310</link>
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<pubDate>Tue, 21 Aug 2007 10:47:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln Ddf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian! <br />
Hast Du einen Tipp wo ich Vorlagen für ein Widerspruchsschreiben finde&gt;</p>
<p>Danke! Gruß Hana</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2308</link>
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<pubDate>Tue, 21 Aug 2007 08:36:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>hana</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln Ddf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>»Hallo<br />
a) Ratenzahlung ist möglich. Muss bei der Stadt beantragt und von der „genehmigt“ werden, kann man gleich in einem Anschreiben bei Abgabe der Erklärung beantragen. So wie ich Köln einschätze wird die erforderliche Begründung für die Ratenzahlung dann vom Umfang her einem Offenbarungseid gleichkommen (Mit dem Datenschutz nimmt man es da nicht so genau).<br />
b) Ob in Köln eine Sammelklage läuft, der man sich anschließen kann, weiß ich nicht.<br />
c) Prozesskostenhilfe kann man immer beantragen (am besten über einen Anwalt) - müsste aber eigentlich abgelehnt werden, denn das Kölner VG hält die Kölner Steuerpraxis bedenkenlos für rechtmäßig.<br />
d) Aachen hat eine nahezu identische Satzung wie Köln - da ist gegen ein Urteil des VG Aachen zurzeit die Berufung bei OVG NRW beantragt. Die Sache könnte man ggf. heranziehen, wenn Du Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen willst. Bis Du den Steuerbescheid bekommst, wird das OVG ja vielleicht zu dem Berufungsantrag entschieden haben.<br />
e) Ein Widerspruch bedeutet aber nicht, dass Du nicht erst Mal zahlen musst - Du hast dann nur die Chance, Dein Geld zurück zu bekommen.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2305</link>
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<pubDate>Mon, 20 Aug 2007 15:47:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln Ddf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die rasche Antwort!!! Dann werde ich wohl die ZWS zahlen müssen. Oder meinst Du ich habe eine Chance auf Erfolg falls ich vor habe zu klagen&gt;! Gibt es irgendeine Art die Anwaltskosten zu minimieren (Sammelklage von anderen Studenten oder irgendeine Form der finanz. Unterstützung&gt;)&gt;</p>
<p>Hast Du evtl. auch Infos, ob ich die ZWS in Raten zahlen kann&gt;</p>
<p><br />
Vielen lieben Dank und macht weiter so!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2304</link>
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<pubDate>Mon, 20 Aug 2007 15:22:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>hana</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln Ddf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das Kölner Arbeitstempo ist wirklich atemberaubend.</p>
<p>Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ist auszufüllen und abzugeben, der Steuerbescheid kommt dann „von ganz alleine“. </p>
<p>Ein Widerspruch ist erst gegen den Steuerbescheid möglich und bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen nur sinnvoll, wenn Du bereit bist, gegen die ZWSt zu klagen (Was Du ja nicht willst). Bleibt nur: Zahlen.</p>
<p>Wenn Deine Schwester in Köln ebenfalls mit Nebenwohnung gemeldet war, nutzt es gar nichts, wenn Du Dich fälschlicherweise als alleiniger Nutzer der Nebenwohnung einträgst. Irgendwann ereilt sie die Aufforderung zur Erklärung auch noch. </p>
<p>Noch Fragen</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2303</link>
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<pubDate>Mon, 20 Aug 2007 15:08:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln Ddf</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo alle zusammen!<br />
Habe am Samstag ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln bekommen und muss nun eine Erklärung zur ZWS abgeben. Der Zeitraum für den ich diese nachzahlen soll ist vom 1.1.05-30.4.06. <br />
Ich wohne zusammen mit meiner Schwester in einer 50 m² Mietwohnung in Köln. Sie hat noch keinen derartigen Brief erhalten hat (was ja nichts heissen muss). Unsere Eltern wohnen in Ddf, wo uns nur ein gemeinsames Zimmer zur Verfügung steht. <br />
Frage ist: Wenn ich nun Wiederspruch einlege mit der Berufung auf Urteile wie in Lüneburg, kann ich mich auch darauf stützen, dass meine Schwester und ich nun in Köln unseren Nebenwohnsitz angemeldet haben, da wir dort unserem Nebenjob regelmäßig nachgegangen sind und dort studiert haben&gt;!</p>
<p>Weiterhin wäre zu klären, ob ich für den Fall, dass ich mich entschliesse die ZWS soch zu zahlen, da ich keinen weiteren Papierkrieg führen möchte, beim Ausfüllen der Erklärung zur ZWS mich als alleinigen Nutzer der Wohnung angebe, damit meine Schwester keinen weiteren Bescheid bekommt&gt;!</p>
<p>Danke für Eure Hilfe, dieses Forum ist echt eine große Unterstützung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2302</link>
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<pubDate>Mon, 20 Aug 2007 10:19:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>hana</dc:creator>
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