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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Doppelte ZWS?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die URL lautet: <a href="http://www.besterendite.de/news/1219">http://www.besterendite.de/news/1219</a><br />
--&gt; Mit den Doppelpunkt lässt sich die URL nicht öffnen<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3195</link>
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<pubDate>Sun, 02 Dec 2007 15:47:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ben</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mr. X,</p>
<p>Schleswig-Holstein - meerumschlungen - die heile Welt des Zweitwohnungsteuerrechts im Norden&gt;<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Ja, anscheinend war der schlecht informierte Lokalpatriot mit seiner Falschmeldung bereit, in S-H die Zweitwohnungsteuer zu entrichten (Getreu dem Motto: Heimat ist da, wo ich ZWSt zahle - Noch-IM Beckstein) und hat deswegen gegen Berlin geklagt. </p>
<p>Trotzdem ist und bleibt diese Entscheidung des BFH absurd. Da gibt es in Deutschland also Obergerichte, die entscheiden, dass jemand, der überhaupt keine Wohnung innehat, Zweitwohnungsteuer zahlen muss, und die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet, dass man die Zweitwohnungsteuer für alle Wohnungen, die man innehat, entrichten muss. Ergebnis: Alle sollten Zweitwohnungsteuer zahlen&gt; </p>
<p>Auf die Idee, dass bei den ZWSt-Satzungen/-Gesetzen was nicht stimmen könnte, scheint beim BFH (und manch anderen Gerichten) keiner gekommen zu sein. Lieber klammert man sich heute noch an die einmal getroffene Entscheidung, dass Anknüpfen an das Melderecht sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Allerdings steht ja auch erst seit 2005 höchstrichterlich fest, dass Satzungen, die auf das Melderecht zurückgreifen (noch viel mehr wohl solche, die unmittelbar an das Melderecht anknüpfen) verfassungswidrig sind. Vorher konnte man das ja nicht wissen. Und heute stellt man eben fest, dass Anknüpfen an das Melderecht sei grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich. Bloß nicht nachdenken!</p>
<p>Die Praxis, die melderechtliche Hauptwohnung gegen die Zweitwohnung zu stellen, wird den Kommunen noch einige Probleme bereiten, denn sie ist schon im Ansatz falsch - das Gegenstück zur Zweitwohnung ist die Erstwohnung. Festzustellen, welche von mehreren Wohnung das ist, mag mühsam sein, aber die Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität trägt nicht alles - schon gar nicht Verstöße gegen das GG. </p>
<p>Auch sonst ist die Verwaltungspraxis wohl sehr unterschiedlich. In Köln z.B. behauptet das Kassen- und Steueramt rotzfrech, dass es wegen des Steuergeheimnisses (wohl aus § 30 AO) die Meldebehörde nicht informieren darf. Auch in München denkt man ähnlich. Andererseits beweist ein kurzer Blick in die AO und das MRRG, dass eher das Gegenteil der Fall ist. Wenn man in Köln und München bei anderen Dingen doch den Datenschutz auch so eng sehen würde. Aber es dient natürlich der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität, störende Normen zu ignorieren.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2595</link>
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<pubDate>Mon, 01 Oct 2007 06:30:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hm, das hatte ich schon befürchtet, dass die unterschiedlichen Satzungen zu einem derartig absurden Ergebnis führen könnten.</p>
<p>Die Entscheidung scheint bei Jurion verfügbar zu sein, da bin ich aber nicht angemeldet.</p>
<p><a href="http://www.jurion.de/login/login.jsp&gt;goToUrl=../urteil/103050.html&amp;docid=1-103050">http://www.jurion.de/login/login.jsp&gt;goToUrl=../urteil/103050.html&amp;docid=1-103050</a></p>
<p>Allerdings heisst es unter <a href="http://www.besterendite.de/news/1219:">http://www.besterendite.de/news/1219:</a><br />
&quot;So ergeht es einer Familie aus Schleswig-Holstein, der dort ein Einfamilienhaus gehört. Aus beruflichen Gründen zog die Familie vorübergehend nach Berlin, behielt aber ihr Haus und den Erstwohnsitz im nördlichsten Bundesland. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist es rechtmäßig, dass sowohl Berlin als auch die Gemeinde in Schleswig-Holstein Zweitwohnungssteuer kassieren (Aktenzeichen II B 23/04). Denn in Schleswig-Holstein kommt es auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse an – und da die Familie sich derzeit jeweils nur kurz im Norden aufhält, gilt das dortige Domizil als Zweitwohnung. In der Hauptstadt hingegen ist die formelle Meldung – also die dortige Meldung der Zweitwohnung – die Grundlage für die Steuereintreiber.&quot;</p>
<p>Das ist nicht richtig! Da der BFH mit der Sache befasst war, muss die Klage zwangsläufig gegen die Berliner Veranlagung gerichtet gewesen sein. Hätte derjenige in S-H gegen die Heranziehung in S-H geklagt, wo ja die Hauptwohnung gemeldet war, wäre die Klage erfolgreich gewesen. Denn das OVG Schleswig hat bereits 1991 (und seitdem auch ständig bestätigt), dass seit der Melderechtsreform Mitte der 80er die Eintragungen im Melderegister bezüglich Haupt- und Nebenwohnung Tatbestandswirkung haben. Die steuererhebende Gemeinde darf davon nicht abweichen. </p>
<p>Die Kommune in S-H hätte somit die Steuer gar nicht erheben dürfen bzw. hätte die Kollegen im Meldeamt informieren müssen, damit die ggf. von Amts wegen eine Korrektur des Melderegisters vornehmen und erst <strong>danach</strong> zuschlagen dürfen.</p>
<p>Allerdings vertreten andere OVGs auch hier eine andere Sicht, wonach die Kommune in der Satzung bestimmen kann, welche Wohnung zweitwohnungsteuerrechtlich Hauptwohnung und welche Zweitwohnung ist. Meines Wissens gab es dazu ein Urteil des OVG Koblenz, und, so glaube ich, auch vom VGH Mannheim. Und das VG Braunschweig war imho auch auf dieser Schiene, und das dürfte ja auch für die niedersächsischen Harzgemeinden zuständig sein (s. Eingangsposting).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2594</link>
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<pubDate>Sun, 30 Sep 2007 22:22:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mr.X</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte es eigentlich nicht wirklich geglaubt, aber es ist tatsächlich so, wie ich es in meiner wüstesten juristischen Fantasie erdacht habe. <br />
Ein Bundesgericht, der BFH in München (!), soll bereits entschieden haben, dass der, der zwei Wohnungen innehat, für beide Wohnungen Zweitwohnungsteuer zahlen muss. Ich habe die Entscheidung im Netz nicht gefunden und fände es schön, wenn jemand im großen Müllhaufen der deutschen Justizgeschichte dieses Paradebeispiel - übrigens bestechender juristischer Logik - finden und verfügbar machen würde. <br />
Das Aktenzeichen (mehr weiß ich auch nicht) soll lauten.<br />
BFH II B 23/04.</p>
<p>Die Begründung war so, wie ich sie mir (im Delirium) zusammengereimt habe. Die rechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Satzungen sind unterschiedlich. Einmal kommt es auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse an, ein anderes Mal ist die Meldung mit Nebenwohnung die Grundlage für die Steuer. Da die Betroffenen das Melderecht nicht beachtet haben, ist das Ergebnis zwangsläufig: Statt Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit „doppelte“ Zweitwohnungsteuer. Was meine These bestätigt: Die Zweitwohnungsteuer als Zuchtmittel im Melderecht.</p>
<p>So ganz vermag ich es (noch) nicht zu glauben, aber selbst diese Entscheidung würde meine Wertschätzung des BFH nicht beeinträchtigen.</p>
<p>Demnächst werde ich mal nach Oberbayern fahren und über die Zweitwohnungsteuer nachdenken. Vielleicht komme ich dort auch zu anderen Erkenntnissen. Es könnte an der Luft liegen, an der Landschaft, an den Biergärten, am Engel Aloisius liegen oder woran auch immer liegen. Persönlich tippe ich auf eine Kombination von Biergarten (berauschende Wirkung) und Aloisius (göttliche Erleuchtung). Eventuell bewerbe ich mich gleich beim BFH - als Präsident natürlich.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2585</link>
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<pubDate>Fri, 28 Sep 2007 09:55:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich mich recht erinnere, gab es mal ein Urteil des VG Braunschweig, wonach die melderechtliche Hauptwohnung steuerpflichtige Zweitwohnung sein kann, wenn die jeweilige Satzung dies hergäbe und die Hauptwohnung eigentlich Nebenwohnung sein müsste.</p>
<p><br />
Das OVG Schleswig-Holstein hingegen hält die Melderegistereinträge für bindend für die ZwSt-Erhebung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2429</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2429</guid>
<pubDate>Sun, 09 Sep 2007 14:59:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mr.X</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelte ZWS? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hermine,</p>
<p>ohne Angabe der Orte kann ich nicht Konkretes sagen, da ich die Satzungen nicht kenne. „Der Harz“ erhebt keine Zweitwohnungsteuer und „eine Großstadt“ als solche auch nicht.<br />
Der „Wohnsitz“ ist wohl nicht auszurotten <img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> . Die genannten Rentner sind wohl <br />
- in der „Großstadt“ mit Nebenwohnung,<br />
- im Harz mit Hauptwohnung gemeldet.<br />
Und sie haben (gemeinsam) mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf inne - sind also nach BVerfG „Inhaber einer Zweitwohnung“.</p>
<p>Ein interessanter Fall, dem man als Nichtbetroffener einen satirischen Zug nicht absprechen kann. Als erstes fiele mir mal ein, dass bei entsprechender Gestaltung jeder nur eine Wohnung innehaben könnte - damit ließen sich zwei Zweitwohnungsteuern ggf. vermeiden.</p>
<p>Ansonsten:</p>
<p>In Hamburg, Bremen und Berlin sind z.B. die Finanzgerichte zuständig, die schwören auf die Meldung mit Nebenwohnung - die begründet, selbst wenn sie falsch ist, nach deren Auffassung immer eine Zweitwohnung(steuer). Auch in NRW und BY wird das so gesehen. Wenn die Satzung im Harz ausnahmsweise korrekt formuliert sein sollte, könnte danach die Besteuerung der melderechtlichen Hauptwohnung als Zweitwohnung durchaus korrekt sein. </p>
<p>Warum auch nicht&gt; Wenn jemand in NRW und BY zur Zweitwohnungsteuer auch dann herangezogen werden kann, wenn er überhaupt keine Wohnung innehat, warum sollen dann nicht andere für zwei Wohnungen auch zweimal Zweitwohnungsteuer zahlen. Wäre eigentlich nur gerecht. Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf = wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist es allemal. Auf der anderen Seite kann man z.B. in Köln eine Wohnung innehaben, ohne dass diese Wohnung „im Sinne der Satzung“ eine Wohnung ist - dafür zahlt man dann wiederum keine Zweitwohnungssteuer. Es gleicht sich eben alles aus. </p>
<p>Begründen kann man alles, und im Ortsrecht scheint bezüglich der Zweitwohnungsteuer nichts unmöglich („Toyota-Steuer&gt;).</p>
<p>Zuständig in Niedersachsen oder Thüringen ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn diese Rentner, die vermutlich falsch gemeldet sein dürften, Pech haben, wäre u.U. die erste gemeinsame Instanz das Bundesverfassungsgericht. Der Datenschutz hält sich bei der Sache vornehm raus - geht ja nur um eine Bagatellsteuer - da kann eine Kommune machen, was sie will. Der Steuerzahler ist da Freiwild.</p>
<p>Ansonsten hat „der Harz“ eine Meise und kann nicht rechnen. Wenn er („der Harz“) zu dem Ergebnis kommt, das die dortige Wohnung nicht die vorwiegend genutzte Wohnung ist, müssten die Rentner sich konsequenterweise ummelden - dann Adieu Finanzausgleich für den Harz.</p>
<p>Wenn schon ein Steuerbescheid vorliegt hilft nur der Rechtsweg - Widerspruch, klagen, klagen, klagen. Beim Widerspruch würde ich allerdings gleich darauf hinweisen, dass ich ein sehr sparsamer Stromverbraucher bin (Umwelt, Nostalgie, zu geringe Rente, die für das Halten der Wohnungen draufgeht usw.). Hilfreich wäre natürlich, wenn der Stromverbrauch „in der Großstadt“ niedriger wäre als im Harz - gegen das Argument könnten die Harzer Roller nicht an.</p>
<p>Jetzt fehlt mir nur noch ein Zweitwohnungsteuerzahler, der überhaupt keine Wohnung innehat und trotzdem ZWSt zahlt. </p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2390</link>
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<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 23:04:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Doppelte ZWS?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Bekannte von mir haben eine Wohnung im Harz und eine in einer Großstadt. Beide sind Rentner und nicht an einen Ort gebunden. Die ZWS haben sie in der Stadt gezahlt, im Harz ist der offizielle erste Wohnsitz.<br />
Nun kommt ein Schreiben der Behörde im Harz, man habe über eine Abfrage beim Stromversorger überprüft, dass in der Wohnung nur wenig Strom verbraucht werde. Daher sei es wohl nur der zweite Wohnsitz. Es wird nun die ZWS für mehrere Jahre nachgefordert. Diese wurde aber bereits in der Stadt bezahlt. </p>
<p>Meine Fragen:<br />
1) Darf dat dat&gt; Sind solche Methoden zulässig, was sagt der Datenschutz&gt;<br />
2) Man kann ja wohl nicht doppelt ZWS zahlen, oder&gt; Selbst wenn tatsächlich der Harz &quot;zuständig&quot; ist, kriegt man dann die in der Stadt gezahlte Steuer zurück&gt;</p>
<p>Wie geht man da am besten vor&gt;<br />
Die beiden sind ziemlich ratlos und ich würde gerne helfen, bin es aber in diesem Fall auch. Vielen Dank, falls mir jemand dazu etwas antworten kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2389</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=2389</guid>
<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 21:04:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>hermine</dc:creator>
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