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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Kosten für Wiederspruch?</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
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<title>Kosten für Wiederspruch? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder<br />
» zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an<br />
» denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat&gt;</p>
<p>Die Kosten des erfolglosen Widerspruches hat der Widerspruchsführer zu tragen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so trägt die Widerspruchsbehörde die entstandenen Kosten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 01 Mar 2006 15:21:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>Carola</dc:creator>
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<title>Kosten für Wiederspruch?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=246</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=246</guid>
<pubDate>Fri, 24 Feb 2006 20:21:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Reiner</dc:creator>
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