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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat, <br />
ist es sinnlos, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, wenn Dein Fall mit dem der Verfassungsbeschwerde vergleichbar ist.</p>
<blockquote><p>Wird sie wegen solch einer Summe wirklich vor Gericht</p>
</blockquote><p>
» gehen (bzw. sich vor Gericht zerren lassen)&gt; </p>
<p>Vor Gericht musst Du gehen und nicht die Stadt.</p>
<p>Es kostet immer mehr, wenn einer einen Widerspruchsbescheid begründen muss, als wenn er nichts tun muss, weil die Gegenseite den Widerspruch zurücknimmt. Logisch oder&gt;</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 28 May 2010 10:10:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sie dürfen ihre Satzung jederzeit ändern.<br />
Es ist nur ein Fall der zulässigen unechten Rückwirkung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7568</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7568</guid>
<pubDate>Fri, 28 May 2010 10:05:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Forum,</p>
<p>gerade habe ich noch folgendes im Internet gefunden:</p>
<p>&quot;Darüber hinaus hat die Stadt Mainz in einer jüngst erfolgten Satzungsänderung (März 2009) rückwirkend ihre Definition der Hauptwohnung präzisiert. Demzufolge gilt zum Beispiel auch ein Jugendzimmer in der elterlichen Wohnung als Hauptwohnung. Dies war in der alten Fassung der Satzung nicht eindeutig geregelt.&quot;</p>
<p>Ist das rechtens&gt; Dürfen sie das so einfach RÜCKWIRKEND ändern&gt; Da könnte doch jeder kommen&gt; Ich bin sprachlos.</p>
<p>Grüße <br />
Chili</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7567</link>
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<pubDate>Thu, 27 May 2010 19:41:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>chili</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» die Stadt wird sich ganz bestimmt wieder melden</p>
<p>Hallo liebes Forum,</p>
<p>es ist soweit, ich habe Post bekommen:<br />
&quot;...hatten wir Sie zuletzt angeschrieben und mitgeteilt, dass eine Vorlage Ihres Widerspruchs an den Stadtrechtsausschuss zunächst zurückgestellt wird, da in einem der beiden Musterverfahren Verfassungsbeschwerde erhoben wurde.<br />
Mittlerweile erhielten wir Kenntnis darüber, dass das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. [...]<br />
Wir bitten [...] um Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten oder zurücknehmen. [...]<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Widerspruchsverfahren in Rheinland-Pfalz gerichtsähnlich ausgestaltet und deshalb kosten- und zeitintensiv ist. Eine Beantwortung dieses Schreibens liegt deshalb insbesondere bei einer gleichgelagerten Sachlage wie in dem Musterverfahren auch in Ihrem Interesse. Im Falle einer in Betracht kommenden Rücknahme würden sich nämlich die auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes RLP zu erhebenden Gebühren unter Umständen ganz erheblich mindern. Falls Sie insoweit Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der oben genannten Tel.nr. zur Verfügung. &quot;<br />
Anlage: Bundesverfassungsgericht, Verfahren über Verfassungsbeschwerde gg. Urteil des BVerwG 9C 7.08 vom 13.05.2009: &quot;Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.&quot;</p>
<p>Muss zugeben, dass ich nun etwas ratlos bin. Ich wohne schon seit zwei Jahren nicht mehr in Mainz und wie schon im Thread weiter oben beschrieben, geht es in meinem Fall um einen Gesamtbetrag von ca. 130-150 Euro, den die Stadt Mainz von mir haben will. Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht. Was soll ich nun machen&gt; Den Widerspruch aufrecht erhalten und gucken, wie die Stadt Mainz reagiert&gt; Wird sie wegen solch einer Summe wirklich vor Gericht gehen (bzw. sich vor Gericht zerren lassen)&gt; Was meint die Stadt mit &quot;die Gebühren nach Landesgebührengesetz würden sich ganz erheblich mindern&quot;&gt; <br />
@Chrissi: Hast Du zufällig auch diesen Brief bekommen&gt;</p>
<p>Wäre für Hilfe sehr dankbar.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Chili</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7566</link>
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<pubDate>Thu, 27 May 2010 18:51:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>chili</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,<br />
» hat nicht das BVerwG damals die Einwohnersteuer gestoppt&gt;<br />
Weiß ich nicht. Falls ja, wäre es überflüssig gewesen. Nach dem Beschluss des BVerfG von 1963 war die Einwohnersteuer mit Einfügung Art. 105 Abs. 2a GG eigentlich schon erledigt. <br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4967</link>
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<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 18:45:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>hat nicht das BVerwG damals die Einwohnersteuer gestoppt&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4953</link>
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<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 08:36:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr beiden,<br />
die Stadt wird sich ganz bestimmt wieder melden, obwohl das BVerwG - nach meinen bisherigen Informationen - Art. 105 Abs. 2a GG, der Kommunen nur das Erheben von Aufwandsteuern erlaubt, nicht gekippt hat.<br />
Das Nuzen einer Nebenwohnung ist aber kein zulaessiger Gegenstand einer Aufwandsteuer. Hat das BVerfG vor so langer Zeit entschieden, dass einige das nicht mehr fuer gueltiges Bundesrecht halten - wie so manches andere auch..<br />
Das BVerwG haette gut getan, waehrend der Verhandlung einmal innezuhalten und darueber nachzudenken, warum es keine Einwohnersteuer mehr gibt. Aber dafuer scheint es nun ja in vorbildlicher Weise festgelegt zu haben, dass der &quot;Grundbedarf Wohnen&quot; mit dem Nutzen eines umschlossenen Raumes gedeckt ist und alles darueber hinaus zusaetlichen Aufwand darstellt, der demnach steuerbar waere.<br />
Viel Spass<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4944</link>
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<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 13:12:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» @Chrissi: Wie sieht es bei Dir aus, hast Du auch so ein Schreiben<br />
» bekommen&gt;</p>
<p>Hallo Chili,</p>
<p>ja, ein Ähnliches. Die geforderten Angaben wurden gemacht. Seither hat sich die Stadt zum Glück nicht mehr gemeldet.</p>
<p>Gruß,<br />
Chrissi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4939</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4939</guid>
<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 10:40:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>chrissi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich habe mal wieder Post bekommen:</p>
<p><br />
&quot;Wir nehmen Bezug auf Ihren form- und fristgerecht eingelegten Widerspruch gegen unseren an Sie gerichteten Zweitwohnungsabgabebescheid. Diesen begründen Sie mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. </p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 22.04.08 zum AZ: 6A 11354/07.OVG eine Entscheidung getroffen. Die Stadt Mainz hat Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.</p>
<p>Somit steht eine endgültige Entscheidung in diesem Verfahren immer noch aus. Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe der Stadt Mainz ist deshalb weiterhin uneingeschränkt anwendbar. </p>
<p>Um zu prüfen, ob vergleichbare Umstände, wie in dem bereits angesprochenen Verfahren, auch in Ihrem Fall vorliegen, benötigen wir auf jeden Fall nachstehende Angaben bzw. Unterlagen:</p>
<p>-Bewohnen Sie in XXX eine eigene Wohnung oder ein Kinderzimmer im Haus der Eltern&gt;<br />
-Steht Ihnen eine Küche, Kochgelegenheit, Waschgelegenheit und Toilette zur Mitbenutzung oder zur alleinigen Nutzung zur Verfügung&gt;<br />
-Kopie Ihrer Studienbescheinigung. </p>
<p>Erst nach Vorlage der Unterlagen kann abschließend über Ihren Antrag auf Ruhen des Verfahrens entschieden werden.</p>
<p>Aufgrund Ihres Antrags auf Aussetzung der Vollziehung setzen wir die Vollziehung des Zweitwohnungsabgabebescheides bis wir über die endgültige Entscheidung Ihres Widerspruchs oder einer nachfolgenden Klage Kenntnis erhalten haben, aus. Über das Ende der Aussetzung ergeht eine gesonderte Entscheidung. </p>
<p>Sollte Ihr Widerspruch oder eine nachfolgende Klage endgültig keinen Erfolg haben, werden wir Aussetzungszinsen nach § 237 Abgabenordnung (AO) über die bis zum Ende der Aussetzung geschuldete Zweitwohnungsabgabe festsetzen. Die Zinsen betragen für jeden Monat 1/2 v. Hundert (6 % im Jahr). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir in diesem Fall auf die Erhebung von Aussetzungszinsen nicht verzichten werden.</p>
<p>Abschließend möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob und inwieweit der Widerspruch aufrechterhalten wird. </p>
<p>Sollte bis zu diesem Termin keine Mitteilung von Ihnen vorliegen, werden wir Ihren Widerspruch an den Stadtrechtsausschuss weiterleiten. Wir werden dann beantragen, den Widerspruch zurückzuweisen und Ihnen die Kosten des Vorverfahrens aufzuerlegen. </p>
<p>Vorsorglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Zahlung der Zweitwohnungsabgabe nicht als Rücknahme des Widerspruchs zu verstehen ist. Die Rücknahme des Widerspruchs muss der Steuerverwaltung formal in schriftlicher Form erklärt werden.&quot;</p>
<p><br />
Ich muss dazu sagen, dass ich inzwischen in eine andere Stadt gezogen bin und mich schon vor einem Monat in MZ abgemeldet habe. Die Stadt MZ verlangt von mir aber die Zweitwohnungsabgabe bis Dezember 2008. Ein neuer Abgabebescheid wurde nicht ausgestellt. <br />
Was soll ich jetzt machen&gt; Der Stadt MZ einen Stud.nachweis schicken und die Info, dass ich bei meinen Eltern wohne, ein Kinderzimmer habe und alles nur mitnutze&gt; <br />
Was ist denn mit Kosten des Vorverfahrens gemeint&gt; Wie sind denn meine Chancen jetzt nach dem Urteil des BVerwG&gt;<br />
@Chrissi: Wie sieht es bei Dir aus, hast Du auch so ein Schreiben bekommen&gt;</p>
<p>Danke für die Hilfe.<br />
Grüße<br />
chili</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4935</link>
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<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 19:12:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>chili</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach meiner Kenntnis wurde gegen das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz durch die Stadt Mainz Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. <br />
Wann das allerdings verhandelt wird, wer weiß.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4912</link>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 10:06:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,<br />
vielen Dank für die schnelle Antwort. Meintest du die Entscheidung vom  22.04 aus Koblenz&gt;<br />
Wenn ich jetzt Widerspruch einlege und das Geld der Stadt aber überweise, hab ich da später die Möglichkeit bei positiver Entscheidung in Leipzig das Geld zurückzubekommen&gt;</p>
<p>Gruß,<br />
Chico</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4909</link>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 09:51:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>chico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Stadt Mainz hat doch beim OVG Koblenz den Kürzeren gezogen. sie wollte dagegen auch in Leipzig Revision einlegen; inwieweit dies geschehen ist, weiss ich nicht.</p>
<p>jedenfalls würde ich die Lage in RLP als offen einschätzen ... bis Leipzig auch hierzu eine Entscheidung getroffen hat.<br />
die Urteile aus Meck-Pomm wurden schließlich auch zu Gunsten der Studenten vom BVerwG bestätigt</p>
<p>etwas genaueres lässt sich aber erst sagen, wenn das schriftliche Urteil aus Leipzig vorliegt. falls vorher eine Frist abläuft, kannste ja erstmal Widerspruch einlegen und mit der Entscheidung des OVG Koblenz begründen ... und diesen ggf. nach Vorlage des schriftlichen Urteils des BVerwG wieder zurücknehmen. das dürfte kostenfrei sein</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4908</link>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 09:21:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>nach dem entäuschenden Urteil von gestern weiß ich nicht ob es sich jetzt noch lohnt Wiederspruch einzulegen und wenn ja auf was soll man sich denn im Wiederspruch beziehen&gt;<br />
» Gruß,<br />
» Chico</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 06:47:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>chico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werd ich wohl erst mal bis zum 17. warten und hoffen, dass da endlich ein Schlußstrich gezogen wird.</p>
<p>Gruß,<br />
Chico</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4786</link>
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<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 10:34:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>chico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Chico,<br />
Du bist mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern und mit Nebenwohnung in Mainz gemeldet. die Wohnsitze haben hier nichts zu suchen. <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> Auch das Finanzamt ist nicht daran schuld, sondern der Kämmerer der Stadt Mainz mit seinen Bediensteten.<br />
Am 17.9. fällt eine Entscheidung des BVerwG in Sachen ZWSt – ob es eine endgültige sein wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Auf jeden Fall wird sie richtungsweisend sein.<br />
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat und deren Ablauf dürfte somit nach der vorgenannten Entscheidung liegen. Die Entscheidung BVerwG solltest Du also auf jeden Fall abwarten.<br />
Fällt die Entscheidung in unserem Sinne aus, kannst Du unter Berufung auf das BVerwG Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Aussetzung des Vollzugs beantragen (dann musst Du vorerst nicht zahlen).<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4785</link>
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<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 09:26:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo in die Runde,</p>
<p>ich bin in der gleichen Situation und hoffe hier ein paar Tipps zu bekommen. In meinen Antrag hatte ich auch aufgeführt, dass ich meinen Erstwohnsitz bei den Eltern habe. Die Woche kam dann wie zu erwarten der Info Brief von der Stadt Mainz über die Zahlungspflicht und gleichzeitig vom Finanzamt der Bescheid für die Zahlung.</p>
<p>Vorweg habe ich erstmal eine Frage: Ich bin mit Erstwohnsitz in dem Haus meiner Eltern gemeldet und in Mainz mit Zweitwohnsitz, da ich neben meiner beruflichen Tätigkeit noch in Mainz studiere. Hat das irgend einen Einfluss oder ist einfach entscheidend, dass man mit seinem Hauptwohnsitz im elterlichen Haus gemeldet ist&gt;</p>
<p>Kann man denn abschätzen wie lange es noch mit einer endgültigen Entscheidung vom Gericht dauert&gt; Eigentlich scheue ich das ganze hin und her wenn ich jetzt Widerspruch einlege, aber auf der anderen Seite hab ich auch keine Lust der Stadt mein ganzes Geld zu „schenken“.</p>
<p>Bei der DAS hab ich ne Studentenrechtsschutzversicherung, leider hab ich mich aber noch nicht informiert ob die mich in dieser Angelegenheit unterstützen würden.</p>
<p>Wenn ich jetzt einfach Widerspruch einlege und denen das Geld überweise, hab ich ne Chance das bei einer positiven Entscheidung über die ZWS zurückerstattet zu bekommen&gt;</p>
<p>Gruß,<br />
Chico</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4784</link>
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<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 09:18:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>chico</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
nichts.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
<p>Den &quot;Rechtsprofi&quot; weise ich zurück - ich bin Amateur.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4747</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4747</guid>
<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 08:39:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hey, Ihr eifrig postenden Rechtsprofis,<br />
habe diesen interessanten Thread aufmerksam verfolgt und ne Menge gelernt <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Eine Frage bliebe, kurz und knapp:<br />
Was ändert sich, wenn man nur kein(e) Studierende(r) mehr ist, ansonsten aber gleiche Voraussetzungen gelten. Das heißt insbesondere, dass die melderechtliche Hauptwohnung bei den Eltern liegt, aber eben &quot;nur&quot; ein (inzwischen unbewohnbares, weil anderwetig verwendetes) Kinderzimmer ist.<br />
Viele Grüße und Danke im Voraus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4745</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4745</guid>
<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 08:27:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>Aqua</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Chili,<br />
Es genügt vollends, wenn Du in Deinem Widerspruch z.B. schreibst: <br />
<strong><em>„Die vorgegebenen Bedingungen für das Innehaben einer Zweitwohnung sind bei mir nicht erfüllt. Wie Ihnen bekannt ist, wird meine melderechtliche Hauptwohnung in der Wohnung meiner Eltern von mir nicht als Erstwohnung innegehabt, folglich kann ich in Ihrer Stadt keine Zweitwohnung haben. Diese von mir vertretene, richtige Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, des BVerwG und des OVG RLP.“</em></strong><br />
Auf den genauen Wortlaut kommt es gar nicht so an, die Stadt Mainz liest sowieso nur das, was sie lesen will.<br />
Die Anträge zur Aussetzung des Vollzugs sowie Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung BVerwG über die Revision der Stadt Mainz nicht vergessen.<br />
Noch Fragen<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4537</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4537</guid>
<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 13:27:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,<br />
danke für die schnelle Hilfe. Ja, bin sowas von bereit, gegen die Stadt Mainz zu klagen. <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
Aber eine Frage habe ich noch: Ich tue mich etwas schwer mit der Argumentation im Widerspruch. Reicht es denn aus, auf die Entscheidung des OVG zu verweisen, oder sollte ich noch andere Urteile anführen&gt; Ich habe Angst, dass ich da irgendwas vergesse. Ansonsten schreibe ich noch das rein, was ich in der Erklärung schon mal geschrieben hatte (melderechtliche Hauptwohnung nicht als Erstwohnung etc.).<br />
Gruß<br />
Chili</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4536</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4536</guid>
<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 11:33:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>chili</dc:creator>
</item>
</channel>
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