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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS Köln</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Welcher Aufwand besteuert wird oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber. Und irrsinnig ist die Bezeichnung Aufwandsteuer genau so viel oder so wenig, wie die Benennung der mit ihr eng verwandte Verbrauchsteuer, die allerdings (fast) jeder zahlen muss.<br />
Und bitte nicht immer zwei Dinge über einen Kamm scheren. Die Ferienwohnungsteuer hätte mit der Zweitwohnungsteuer, die an das Melderecht anknüpft, nichts gemein. Allein schon die Verwendung der nur für das Melderecht zulässigen Wohnungsdefinition ist eine Frechheit. Da kann man nur noch fassungslos den Kopf schütteln - über die Dreistigkeit der Kommunen und die - na. sagen wir Hilflosigkeit - der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit.<br />
Was die Wohnmobile u.ä. angeht, werden die ja teilweise besteuert, wenn auch meist in gleichheitswidriger Weise. Ich kenne viele Leute, die ihr Wohnmobil nur einmal im Jahr „fortbewegen“ und trotzdem keine Zweitwohnungsteuer zahlen, was daran liegen könnte, das es sich meist um Einheimische handelt.<br />
Zu dem Beispiel mit den auswärts Arbeitenden - wenn sie Vollzeitbeschäftigte sind, zahlen sie am Arbeitsort keine Zweitwohnungsteuer. Obwohl sie durchaus zwei „Wohnungen“ (s.o.) innehaben. Kein Vergleich mit Studenten, die nur eine einzige Wohnung innehaben. Zumindest mit dem Spuk der Zweitwohnungsteuer auf das Innehaben keiner einzigen Wohnung hat das BVerwG nun hoffentlich Schluss gemacht. Obwohl man gespannt sein darf, welchen Dreh die Kommunen finden, um das weiter betreiben zu können.<br />
Ich verstehe das Theater mit den Ferienwohnungen nun wirklich nicht - wenn in der Satzung/der Verwaltungspraxis die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter, die in einer anderen Gemeinde ihre Familienwohnung haben, nicht besteuert werden, sollte man klagen. Bis vor das Bundesverfassungsgericht - wie seinerzeit in den Fällen Überlingen, Hannover und dortmund. Es handelt sich bei diesem Steuergebaren nicht um eine Aufwandsteuer. Aber das tut ja keiner. Lieber fallen Rechtsanwälte mit einer Normenkontrollklage beim bayer. VGH/BVerwG auf die Schnauze, weil man behauptet, die ZWSt sei der Vermögensteuer gleichartig oder vorbringt, die Erhebung der ZWSt verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil unzulässigerweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (!) getroffen werden solle.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6398</link>
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<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 19:00:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das mit dem besonderen Aufwand ist nur noch ein Deckmantel, denn wenn besonderer Aufwand schon  zu besteuern ist und gewünscht wird, dann bitte genau prüfen, wer denn so alles einen besonderen Aufwand betreibt&gt; Ein Kleinflugzeug oder ein Campingbus im Werte von 300 000 € oder 6 Turnierpferde im Werte von über 2 Mio plus Stallanlagen plus Spezialtransporter um über 500 000 €, eine Hochseeyacht, ja es könnte auch mal eine jährliche Kreuzschiffahrt sein , das sind alles besondere un zu besteuernde mögliche Aufwände!<br />
Der einzige Unterschied, diese sind in keinem Grundbuch erfasst! <br />
Wer sich also in Deutschland eine Fereinwohnung zugelegt hat, ist nun schließlich selbst der Dumme, hätte er dieses nicht in Deutschland so ungeschickt vorgenommen,könnte man ihn nicht  mit der irrsinigen Bezeichnung &quot;Aufwandsteuer&quot; erfassen, denn es gäbe dann weniger Neider die immer wieder behaupten, &quot;wer sich eine Fewo leisten kann, der sollte ruhig zur Kasse gebeten werden.<br />
Hundehalter genießen in den Feriengebieten wesentlich mehr Achtung als die Zweitwohnungsbesitzer, obwohl Hunde nur den Dreck kostenlos liegen lassen, die Zweitwohnugnsbesitzer  sind noch so unintelligent und lassen jährlich eine Menge GEld in der Region und werden geächtet als die &quot;Reichen&quot;!<br />
Die Satzungen sind zusätzlich noch ausgelegt, damit auch wirklich über die teilweise Vermietung der Wettbewerb gegenüber den Einheimischen zur negativen Entwicklung einen Beitrag leistet. <br />
Lieber Alfred, was sagst denn zu den &quot;Beschäftigten&quot; die vor Ort keine Arbeit bekommen und bereit sind weit entfernt mit einer winzigen Unterkunft zu Zweitwohnungssteuer erbarmunglos abgezockt werden! Hättest Du diese lieber bei den Hartz IV -Anhängern &gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6397</link>
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<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 17:26:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also bitte, wenn  die Dummheit auch noch den Landespolitikern Schmerzen bereiten sollte, wäre das Geschrei ja noch unerträglicher.</p>
<p>Eine kleine Berichtigung muss sein: Bei der Zweitwohnungsteuer wird keinesfalls der Zweitwohnungsbesitzer mit einem Hund gleichgestellt sondern allenfalls mit dem Hundehalter. Das ist doch schon mal was. Und was das Beleben der Wirtschaft angeht: Wenn ich mir in manchen Städten die beliebten Hundeausführstrecken (vulgo „Rue de Kack“) ansehe, finde ich die schon ganz schön belebt – haufenweise sogar. <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Aber wenn wir schon Vergleiche anstellen wollen: <br />
Bei Studierenden zahlen ja meist die wohlhabenden Eltern die Zweitwohnungsteuer und die Gerichte verweisen diesbezüglich auch ganz ungeniert auf die Unterhaltsansprüche der Studiosi. Und das ist auch gut so. Denn für die Eltern stellt sich das aufwandsteuerrechtlich doch so dar: <br />
Das Halten eines volljährigen studierenden Kindes ist ein besonderer Aufwand. Das ist ein Sachverhalt, der sich vom volljährigen arbeitlosen Kind ohne Schulabschluss unterscheidet, für dessen Lebensunterhalt letztlich die Allgemeinheit aufkommt. Der für das volljährige studierende Kind erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich des nicht vorhandenen Aufwands für Kinderlose zusammensetzt.<br />
Fazit: Wer es sich nicht leisten kann, soll wegbleiben.<br />
Die weitere ökonomische Erschwerung des Studiums - bildungs- und gesellschaftspolitisch eine wohltuende Einstellung der Kommunen und Verwaltungsgerichtsbarkeit. </p>
<p>Über die Zulässig-/Zweckmäßigkeit der Besteuerung von Ferienwohnungen werden wir beide uns wohl nie einig. Aber dazu bedarf es keiner an das Melderecht anknüpfenden ZWSt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6395</link>
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<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 07:09:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» weit oben steht,<br />
» kann man nur froh sein, <em><strong>dass Dummheit nicht weh tut. Das Geschrei wäre<br />
» unerträglich.</strong></em><br />
Ja lieber Alfred da hast Du eigentlich die richtigen Worte gefunden!<br />
Es kommt noch hinzu, dass es zahlreiche Landes-Politiker gibt, denen sollte mal die Dummheit Schmerzen und zwar Tag und Nacht bereiten. In erster Linie  schimpfen diese sich als erfahrene Kommunalpolitiker wie etwa die Freien Wähler sich gerne bezeichnen, diese sind ausschließlich dafür in einer Art Raubritter- oder Piratenmanier an Geld zu gelangen. Da heisst es einfach die Kommunen brauchen Geld, ob diese nun mit Geld auch richtig umgehen können, das steht doch oft in den Sternen! Schließlich wollen sowohl Bundespolitiker als auch Landespolitiker die Verantwortung an die Kommunale Selbstverwaltung weitergeben, unterdrücken dabei allerdings, dass ohne die gesetzlichen Voraussetzungen es keine Zweitwohnungssteuer geben dürfte. Hinzu kommt noch die längst fällige kommunale Finanzreform wird immer wieder aufs Neue jahrzehntelang hint angestellt, lieber dreht man noch an dem &quot;Schräubchen&quot; Melderecht und schon entdecken die Kommunalen Verbände ein neues Monster der Piratenhilfe! In Bayern hat man mit dem Instrumentarium die Zweitwohnungsbesitzer mit Hunden gleichgestellt, nur mit dem feinen Unterschied,dass im Jahre 2008 die Zweitwohnungssteuer die Einnahmen der Hundesteuer übersteigt! <br />
Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied, die Zweitwohnungsbesitzer beleben die Wirtschaft wesentlich zuverlässiger als die Hunde!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6394</link>
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<pubDate>Wed, 14 Oct 2009 06:21:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) ist noch keine Garantie, um eine Klage mit Erfolg abzuschließen. Das rechnet sich nicht. Das schöne an der Justiz ist ja gerade, dass sich immer etwas finden lässt, womit man die gewünschte Auffassung begründen kann. Und wenn keiner eine Klage bis zum Ende durchzieht, wie soll sich da was ändern&gt;</p>
<p>Warum ich so sicher bin&gt; Das BVerwG hat schon zwei Mal in grundsätzlichen Angelegenheiten der ZWSt falsch entschieden und macht immer noch den gleichen Fehler wie 1979. Warum das so ist&gt; Das was ich vermute, möchte ich nicht glauben.</p>
<p>Keiner von der Steuer befreit&gt; Wozu denn&gt; Man kann durchaus zwei Wohnungen innehaben und zahlt keine Steuer. Die Leute, die es sich leisten könnten, werden von der Kölner Nebenwohnungsteuer nur gelegentlich, eher zufällig, erfasst. Die Satzung ist auf die Lebens- und Wohnverhältnisse von Studierenden abgestimmt. Die sind so ziemlich die einzige Zielgruppe, bei der man was bewegen kann. Nämlich die Umverteilung von Staatsgeldern zu Gunsten chronisch klammer Städte, die mit dem Geld des Steuerzahlers oft nicht umgehen können. Die Justiz nennt das dann manchmal „ein gewünschtes Verhalten“ bewirken. Gewünscht ist das zwar nur von den steuererhebenden Städten, die betroffenen Steuerzahler und deren Heimatgemeinden sehen das anders. Aber was ist schon Kleinkleckersdorf an der Pissa gegen eine Fast-Millionenstadt Köln am Rhein&gt;</p>
<p>Wenn man dann liest, dass Köln wegen der enormen Zuwachsrate der Bevölkerung in den letzten Jahren beim Städteranking ganz weit oben steht, kann man nur froh sein, dass Dummheit nicht weh tut. Das Geschrei wäre unerträglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6391</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 13:40:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wenn du das so sicher ist wie du behauptest, weshalb hat dann noch keiner ne klage durchbekommen&gt; müsste sich doch ein studi finden lassen dessen vater anwalt ist...</p>
<p>und es kommt mir seltsam vor wenn das hier so deutlich gesagt wird das das unrecht ist aber keiner bisher von der steuer befreit ist. wo isn da jetzt der haken&gt; <br />
vielleicht bin auch nur was begriffstuzig.. ; )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6390</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:51:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>chris76</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben Dich zu Unrecht besteuert. Aber nicht weil das Geld vom Arbeitsamt kommt oder aus sonst einem anderen Grund, sondern einzig und allein deswegen, weil die Kölner mit ihrer verfassungswidrigen Satzung nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern bis 2008 das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert haben. Seit 1.1.2009 soll es das Innehaben einer Nebenwohnung sein, was auch nicht viel besser ist.</p>
<p>Aber was die Petition angeht: An wen willst Du die denn richten&gt; Schadet zwar nichts, geht den Verantwortlichen aber am Arsch vorbei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6389</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:43:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hat mal jemand dran gedacht eine online petition zu starten&gt;<br />
sind ja bundesweit nicht grad wenige von betroffen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6388</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:20:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>chris76</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur&gt;) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. </strong></em></p>
<p><strong><em>haben die mich dann zu unrecht besteuert </em></strong>oder wie jetzt&gt;<br />
ich nagel dich da auch nicht fest aber du scheinst einer der wenigen zu sein die da überhaupt nen plan haben. dafür danke...</p>
<p>ich meine meine ausbildung wurde auch über das arbeitsamt finanziert, da es eine art weiterbildung war. also gibt der staat, danke danke, mir da geld für die ausbildung und die stadt köln versteuert mir das wieder und zieht es ein.... echt strange.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6387</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:17:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>chris76</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.</strong><br />
Das ist ernst gemeint. Satzungen, die bestimmte Normen beinhalten. wie es auch bei der Kölner der Fall ist, hat das BVerfG 1983 und 2005 für verfassungswidrig erklärt. Das heißt nach meinem Verständnis: Diese Satzungen sind nicht legal. Schert sich nur kein Mensch drum. Was Bundesrecht und verfassungskonform ist, bestimmt schließlich das BVerwG.</p>
<p>Was ich nicht verstehe: Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, muss es einen Widerspruchsbescheid geben, gegen den man dann klagen kann/hätte klagen können. Das wäre legal, legitim und vernünftig. Wenn Du das nicht getan hast, solltest Du Dich an die eigene Nase fassen. An der ZWSt wird die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands nicht zu Grunde gehen.</p>
<p>Die Zweitwohnungsteuer sollte für jeden gelten, der zwei - oder mehr - Wohnungen innehat. Das ist die Absicht des Satzungsgebers. So das VG Köln und OVG NRW in ständiger Recht(&gt;)sprechung (bis 2008). Da Du nur eine einzige „Wohnung“ innehattest, hattest Du auch keine Zweitwohnung. Die Person des Steuerpflichtigen darf keine Rolle spielen.</p>
<p>Aktueller Stand der Klagen: Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur&gt;) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. Damit dürfte die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit auf diesen Unfug abfahren, und die einzige „Rettungsmöglichkeit“ bietet das BVerfG und seine bisherige Rechtsprechung.</p>
<p>Natürlich kannst Du einen Antrag stellen, die Raten zu vermindern.</p>
<p>Wie viele Personen konkret von der ZWSt betroffen sind, weiß nur die Stadt Köln, und die verrät es nicht. Will z.B. bei Gericht auch niemand wissen. Auch die Einnahmen aus der ZWSt werden nicht gesondert ausgewiesen. Da müsste man konkret nachfragen. Ob man als gemeiner Bürger dann eine ehrliche Antwort bekommt, wage ich zu bezweifeln.. <br />
Schätzung: <br />
12. - 16.000 Steuerfälle, Einahmen ca. 5 Millionen. <br />
Also: Eine U-Bahn-Trasse lässte sich damit nicht bauen. Das reicht allenfalls für die Kammelle am Rosenmontag.</p>
<p>Die Idee mit dem PC ist nicht schlecht. Rückwirkend geht es leider nicht. Aber eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten eines PC im Stadtgebiet Köln ist eine gute Anregung. Ließe sich wahrscheinlich sogar sauberer normieren als die verfassungswidrige Nebenwohnungsteuer. Einfach toll, diese Kreativität. Hoffentlich hast Du da keine Begehrlichkeiten geweckt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6386</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 10:56:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>nachtrag...</p>
<p>gibt es eine Zahl derer die von der ZWS in köln betroffen sind&gt; Wäre ja mal interessant zu Wissen in welcher Dimension sich die Stadt da das Geld einfährt. <br />
Wahrscheinlich wird davon ne weitere bekloppte U-Bahn Trasse gebaut die keiner brauch. Ohhhh mann.</p>
<p>Das da noch keiner gewaltätig geworden ist oder zumindest demonstriert hat wundert mich echt.<br />
Ich mein wenn ich bei Rot über die Ampel geh und ich zu 50Euro verknackt werde kann ich das einsehen. Wenn ich besoffen Rad fahre und den Führerschein deswegen verliere, seh ich das ein. Alles kein Problem.<br />
Aber das alles im Nachhinein zu machen ist der Hammer.</p>
<p>Das wäre aehnlich als wenn ich mir 1999 nen PC gekauft haette aber 2005 ne Steuer rückwirkend für den Besitz eines PC`s im Jahre 99 erhoben wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6385</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 09:34:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>chris76</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Folgender Satz kann doch nicht ernst gemeint sein&gt;<br />
<strong><em><br />
PS: Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.</em></strong></p>
<p>Ist das nun legal oder nicht&gt;</p>
<p>Ich wurde leider geschätzt mit 10% Jahresnettokaltmiete.<br />
Zwar &quot;nur&quot; 500 Euro aber die Schätzung faellt in der Regel höher aus.</p>
<p>Und ja, ich habe damals Wiederspruch eingelegt. Da das aber gerichtlich noch nicht durch war wurde mir gesagt ich könnte es erstmal vergessen. nun ja, die tage saß dann die Dame von der Vollsteckungsstelle hier.<br />
Jetzt zahl ich 25 Euro monatlich ab, was mich als Geringverdiener schon schmerzt. Und eigentlich wofür..das schmerzt noch mehr.</p>
<p>Meine Frage ist: Ich war damals in der Ausbildung zum Mediengestalter und hatte ein Kinderzimmer bei meiner Mutter in Bad Honnef. Also gilt diese versch... ZWS auch bei Azubis&gt; </p>
<p>Eine andere Frage ist was der aktuelle Stand der Klagen ist.<br />
(Kann kurz ausfallen)..</p>
<p>Eine weitere wäre... kann ich den Betrag von 25 noch schmälern auf zb 5 oder 10 Euro&gt; und das damit begründen das ich einfach nicht mehr geld habe zur zeit&gt;!&gt;!</p>
<p>Sowas habe ich echt noch nicht erlebt und wenn ich nicht so beschissen vernüftig wäre, würde ich da jetzt hingehen und ein kleines aber feines Massaker bei den ganzen scheiß unfreundlichen Idioten abliefern.</p>
<p>gruss,<br />
chris a ka hass );</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6384</link>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 09:28:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>chris76</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht zu viel Persönliches, hier lesen auch Leute mit, die sich eigentlich schämen müssten.<br />
Du hast mit Deinem Bruder zusammen in Kön gewohnt. Meine Frage, wer der Mieter der Wohnung war, und ob Dein Bruder auch mit Nebenwohnung gemeldet war, hat Du nicht beantwortet. Das ist vorerst einzig und allein von Bedeutung. Die Pflege Deiner Mutter kann auch wichtig werden, wenn Du Mieterin/Untermieterin oder Mitmieterin der Wohnung warst. Aber es ist mühsamer und riskanter.<br />
Im Übrigen empfehle ich Dir, mir das Ganze per Mail zu beantworten. Manches geht die Stadt Köln wirklich nichts an.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6376</link>
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<pubDate>Sat, 10 Oct 2009 19:48:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gut, also wie gehe ich jetzt weiter vor&gt;&gt;<br />
ich habe mit meinem bruder zusammen dort gewohnt, wir waren beide dort gemeldet...<br />
aber ich war 2005 von april bis oktober eigentlich nur zu hase in mönchengladbach, weil ich dort meine mutter gepflegt habe...ist dies von bedeutung&gt;<br />
das haus in dem ichin mg gemeldet war, ist das haus meines vaters...gilt das dann als erstwohnsitz&gt;&gt;&gt; ich habe gehürt, dass dem nicht so ist...zu dem habe ich die semesterferien auch zu hause verbracht und die wochenenden ebenfalls, da meine mutter schwer krank war.<br />
ich habe mal die gesamte situation dar gelegt, damit ihr bescheid wisst und mir besser helden könnt...danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6375</link>
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<pubDate>Sat, 10 Oct 2009 18:45:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>nina_tc</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Damit liegen die Karten auf dem Tisch. Wenn Du etwas dagegen unternehmen willst, musst Du <strong>auf jeden Fall</strong> beim VG Köln <strong>klagen</strong>.<br />
Da inzwischen viele Urteile zur ZWSt ergangen sind, ist nun für die Erfolgsaussichten vor Gericht ein Detail wichtig:<br />
Du hast geschrieben, dass Du in Köln bei Deinem Bruder gewohnt hast, der dort eine Ausbildung gemacht hat. Warst Du bei Deinem Bruder Unter-/Mitmieterin, also oder hat er Dir einfach nur ein Zimmer zur Nutzung überlassen&gt; <br />
Wenn Du das Zimmer nur „von Bruders Gnaden“ genutzt, aber nicht innegehabt hast, bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Da kann nunmehr auch eine Kölner Einzelrichterin eigentlich nicht mehr anders sehen.<br />
Warst Du hingegen Unter-/Mitmieterin, ist die Sache nicht ganz so einfach. Klagen kannst Du trotzdem und das mit guten Gründen (kriegst Du ggf. hier geliefert). Das solltest Du dann allerdings nur tun, wenn Du bereit bist, nach dem zu erwartenden Urteil zugunsten der Stadt weiter zu gehen (Berufung beim OVG/Verfassungsbeschwerde).<br />
Für eine Klage hast Du nicht mehr viel Zeit, wenn Du den Steuerbescheid am 1.10, bekommen hast. Ggf. musst  Du „Klage zur Fristwahrung“ einlegen und die Begründung nachreichen.<br />
Nun, nach den Urteilen des BVerwG ebenfalls von einer gewissen Bedeutung: <br />
Wie war Dein Bruder in Köln gemeldet - mit Nebenwohnung, Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung&gt;<br />
Weiterhin solltest Du beachten:<br />
Die Klage hemmt die Zahlunggsfrist nicht. Wenn Du gegen den Steuerbescheid klagst, kannst Du mit hinweis auf die Klage bei der Stadt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dem müssten sie eigentlich stattgeben, aber &quot;eigentlich&quot; heißt bei der Stadt Köln nicht viel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6374</link>
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<pubDate>Sat, 10 Oct 2009 09:49:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
also der Fall ist scheinbar immer noch nicht ageschlossen...<br />
ich habe jetzt am 1.10. per Einschreiben einen ZWS-Bescheid bekommen!<br />
Gibt es trotzdem noch eine Chance der Zahlung zu entkommen&gt;&gt;&gt;<br />
Vielen Dank für eure Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6373</link>
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<pubDate>Sat, 10 Oct 2009 09:22:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>nina_tc</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank!<br />
So werden wir es machen! <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4074</link>
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<pubDate>Tue, 27 May 2008 13:24:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>nina_tc</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am besten mit einer Dame vom Bürgerbüro charmant und <strong>völlig unverbindlich </strong>plaudern. Die Zweitwohnungsteuer sollte er mit keinem Wort erwähnen - sonst geht das Kompetenzgeschiebe und -gerangel los.<br />
Mit den Erkenntnissen aus Köln bei der Gemeinde des biskerigen Hauptwohnortes aufkreuzen und wieder charmant plaudern. <br />
Allles lässt sich ggf. auch telefonisch erledigen. Danach müsste er wissen, was er zu tun hat.<br />
Gruß <br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4073</link>
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<pubDate>Tue, 27 May 2008 12:41:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie geht er am Besten vor&gt;&gt;&gt;&gt; <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4072</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4072</guid>
<pubDate>Tue, 27 May 2008 12:35:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>nina_tc</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nina,<br />
Dein Bruder war also in Köln mit Nebenwohnung falsch gemeldet und will das korrigieren, indem er sich dort rückwirkend mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung meldet. <br />
Ob das Kölner Ordnungsamt sich darauf einlässt oder nicht, und wie die Gemeinde der bisherigen Hauptwohnung reagiert, steht in den Sternen. Das weiß nicht mal OBI. Das muss Dein Bruder selbst erfragen/in Erfahrung bringen. Gelingt ihm die rückwirkende Ummeldung, und alle bleiben friedlich, kommt er um die „Zweitwohnungsteuer nach Kölner Recht“ herum. Gelingt es ihm nicht oder muckt eines der involvierten Ordnungsämter auf, hat er mit Zitronen gehandelt.<br />
Noch Fragen&gt;<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4071</link>
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<pubDate>Tue, 27 May 2008 12:15:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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