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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nico,</p>
<p>das Mysterium in der Satzung bedeutet für Dich und Deine Frau, wenn <br />
- Ihr beide nicht dauernd getrennt lebt, was ich nicht vermute,<br />
- Deine Frau die Nebenwohnung in Essen aus beruflichen Gründen vorhält, was wohl der Fall sein dürfte,<br />
kann, darf und wird die Stadt Essen Euch nicht zur Zweitwohnungsteuer heranziehen.</p>
<p>Ich nehme mal an, der Satz „Die Stadt verlangt nun von ihr die ZWS“ soll heißen, dass Deine Frau die Aufforderung bekommen hat, eine Steuererklärung zur ZWSt für das Jahr …“ abzugeben. Ein Steuerbescheid liegt hoffentlich noch nicht vor&gt;</p>
<p>In dieser „Steuererklärung“ ist unter „Angaben zur Nebenwohnung“ unter 09 „Nutzungsverhältnis“ ein Kästchen vorgesehen mit: „Ich bin verheiratet und habe die Wohnung aus beruflichen Gründen inne (bitte Nachweis beifügen, z.B. Arbeitsvertrag)“</p>
<p>Dabei im Hinterkopf behalten: <br />
Die Stadt Essen hat, wie die meisten Kommunen ihrer Art, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erwerbszweitwohnung Verheirateter überhaupt nicht verstanden (falls von Interesse: s. die Artikel dRDaE Meier)<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> . Es kann daher sein, dass die Verwaltung nicht nur wie oben als Beispiel aufgeführt, nach einem Arbeitsvertrag fragt (der sie schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts anzugehen hat) sondern  von Deiner Frau auch wissen will, ob sie sich vorwiegend (oder überwiegend) in Essen aufhält. Das steht zwar nicht in der Satzung, aber sie <strong>MUSS</strong> das Bejahen, um Missverständnisse zu vermeiden<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> . Im Vergleich zu der verfassungswidrigen Nebenwohnungsteuersatzung der Stadt Essen  ist das eine „Notwehrlüge“, die in NRW seit Kardinal Frings nicht nur für Katholiken erlaubt ist.<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> Was ja zur Mysteriumdeutung sogar einigermaßen passt.</p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
<p>Gruß</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3650</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3650</guid>
<pubDate>Sun, 16 Mar 2008 10:25:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Essen / Zweitwohnsitz Ehefrau</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>unseren Hauptwohnsitz haben wir in Brandenburg. Seit ca. 2 Monaten arbeitet meine Frau in Essen. Die Stadt verlangt nun von ihr die ZWS.<br />
Ihr Verdienst, nach Abzug der Steuern (StKlasse 5), sonstigen Kosten wie Miete, Essen und Heimfahrten ist gleich 0 vielleicht auch negativ.</p>
<p>Des Weiteren schreibt die Stadt Essen in Ihrer Satzung:<br />
(7) Keine Zweitwohnung im Sinne dierser Satzung sind:<br />
c) Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, aus beruflichen Gründen bewohnt werden.</p>
<p>Haben wir aufgrund dieser Satzung die Möglichkeit von der ZWS befreit zu werden&gt; Was heisst dieser Satz genau&gt;</p>
<p>Bereits im Voraus besten Dank.<br />
Nico</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3649</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3649</guid>
<pubDate>Sun, 16 Mar 2008 09:49:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>mysteriendeuter</dc:creator>
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