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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS auch ohne Miete</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Lotte,</p>
<p>man kann es mit den Bedenken auch übertreiben. </p>
<p>Auf jeden Fall ist es Kommunen und Justiz mit ihrer Zweitwohnungsteuer wohl nachhaltig gelungen, die baybylonische Sprachverwirrung auf auf Einkommensteuer und Melderecht auszuweiten. Orwell lässt grüßen. Glückwunsch,liebe Politiker und öffentlich Bedienstete.<br />
   <br />
Zum wiederholten Male: <br />
1. Man kann keinen Neben-/Zweitwohnsitz anmelden, nur Nebenwohnungen.<br />
2. Die Zweitwohnung aus der doppelten Haushaltsführung (Einkommensteuer) hat mit der Zweitwohnung aus dem &quot;ZWSt-Recht&quot; (Aufwandstuer)  so gut wie nichts zu tun.<br />
3. Die einkommensteuerechtlichen Fragen der doppelten Haushaltsführung haben mit dem &quot;ZWSt-Recht&quot; ebenfalls so gut wie nichts zu tun (dazu empfiehlt sich ein Steuerberater/Verein o.ä.).</p>
<p>Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3822</link>
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<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 16:23:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>sicherlich möchte ich der Stadt kein Geld in den Rachen werfen. Ich weiß leider nur nicht ob ich dann auch den Nebenwohnsitz als Anfahrtsweg zur Arbeit geltend machen kann. <br />
Oder ob ich hierfür einen 2. Wohnsitz angeben muss.</p>
<p>Gruß<br />
Lotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3821</link>
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<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 16:01:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Lotte,<br />
was spielt die Bemessungsgrundlage denn für eine Rolle, wenn Du überhaupt nicht steuerpflichtig bist&gt; Du nutzt ein Gästezimmer als Nebenwohnung, ohne darüber die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zu haben. Das ist keine Zweitwohnung! Basta! <br />
Oder soll die Frage bedeuten, dass Du bereit bist, der Stadt Essen ohne rechtliche Grundlage Geld in den Rachen zu werfen&gt;<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3820</link>
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<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 15:25:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und zu den Bettzipfeln; man hat nicht immer eine ideale Alternative... lässt sich in meinem Fall nicht anders regeln, sonst hätte ich den Job nicht annehmen können!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3819</link>
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<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 15:21:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort! <br />
Hätte jedoch noch eine Frage: Was wird am Zweitwohnsitz bemessen, habe dort ein Gästezimmer zur Verfügung. Wird dies dann besteuert oder das gesamte Haus, welches nicht gerade klein ist!&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3818</link>
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<pubDate>Wed, 16 Apr 2008 15:18:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Yvonne,<br />
sehe ich doch genau so <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" />. <br />
Die Bettdecke ist wirklich groß genug. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in dem zur BRD verkommenen Deutschland sind für alle Parteien unerschöpflich. In jedem Winkel lauert eine - man muss nur zum Winkel gehen.<br />
Allerdings sollte man sich darüber klar sein, dass man Kommunen nur begrenzt imitieren kann. Wer als gemeiner Steuerzahler den Hals nicht voll genug kriegt, zahlt oft drauf. Selbst dann, wenn die kommunen im Unrecht sind. Und Steuern erfinden darf auch nur der Gesetzgeber.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3794</link>
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<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 17:15:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Christian,</p>
<p>die Bettzipfel bezogen sich auf die Vorteile, die im Einkommensteuerrecht abgeschöpft werden sollen und gleichzeitig auf der ZWS-Seite das Optimale herausholen.</p>
<p>Also von allem nur das Feinste.</p>
<p>YW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3788</link>
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<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 15:38:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Lotte,</p>
<p>vom Anmelden eines Wohnsitzes ist doch überhaupt nicht die Rede! Was Du anmelden willst und musst, ist wohl eher eine Nebenwohnung. So wie Du das schilderst <br />
» &quot;nur gelegentlich dort übernachten, da ich vorwiegend im Außendienst arbeite.&quot;<br />
wäre das melderechtlich auch richtig. Da darf man ruhig an beiden Enden der Bettdecke ziehen <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> - ist zumindest nicht illegal.</p>
<p>Damit kriegst Du allerdings automatisch Ärger mit der Stadt Essen, deren Rechtsdirketor die hanebüchene Auffassung vertritt, man dürfe das &quot;Nutzen einer Nebenwohnung&quot; als &quot;Innehaben einer Zweitwohnung&quot; besteuern. Das glaubt ihm selbst in NRW nicht mehr jedes Gericht.</p>
<p>Voraussichtlicher Ablauf:<br />
- Nebenwohnung anmelden<br />
- Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung &quot;Zweitwohnung&quot;<br />
- Gleich in der &quot;Steuererklärung&quot; 8Miete wahrheitsgemäß mit = Euro angeben) darauf hinweisen:<br />
a) &quot;Meine Nebenwohnung wird nicht als Zweitwohnung innegehabt.&quot; <br />
b) &quot;Ich bin nicht wirtschaftlich leistungsfähig.&quot;<br />
c) &quot;Der Ort meiner Hauptwohnung ist mein einziger Wohnsitz.&quot;<br />
- Eingang des Zweitwohnungsteuerbescheides<br />
- Zahlen der Steuer <br />
- Klage vor dem VG Gelsenkirchen (frsitgerecht!)<br />
- Ggf. gerichtliche Auseinandersetzung, danach (99,9 %)Rückzahlung der Steuer (mit Gerichts- und Nebenkosten), weil die Nebenwohnung nicht als Zweitwohnung innegehabt wird (so hat das VG Gelsenkirchen schon mal gegen diesen Rechtsdirektor aus Essen entschieden - er will es nur nicht wahrhaben<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> ).</p>
<p>Vielleicht erübrigt sich das Ganze auch, wenn nach dem BVerfG auch das BVerwG diese schäbigen Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, für verfassungswidrig erklärt.<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
<p>Gruß</p>
<p>Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3786</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3786</guid>
<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 15:21:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich wird von der Vergleichsmiete ausgegangen, also ist es völlig nebensächlich, wenn besonders wenig vereinbart wird. Sinnig wird es allenfalls, wenn man die Besenkammer anmietet, denn die dürfte über die qm den Preis rechtfertigen.</p>
<p>Nachvollziehen kann ich trotzdem nicht, warum man sich meldet mit Nebenwohnung, wenn man dort nur gelegentlich mal auf der Couch übernachtet.</p>
<p>YW</p>
<p><br />
Nachtrag, sorry es wurden ja die Kilometerpauschalen als Grund genannt. Tja, da muss man sich entscheiden, an welchem Zipfel der Bettdecke man zieht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3784</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3784</guid>
<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 15:17:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ach ja, hätte da noch eine Frage! Was wäre wenn wir einfach einen Mietvertrag abschließen der sich auf ein paar Euro im Monat beläuft. Wäre das auch rechtens&gt;&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3783</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3783</guid>
<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 15:04:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS auch ohne Miete</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!<br />
Ich habe ab dem 1.5 einen neuen Job in Essen, wohne jedoch 120 km entfernt. Der neue Job beinhaltet auch einen Firmenwagen mit privater Nutzung. Da die Kilometerpauschale bei dem normalen Anfahrtsweg zu hoch wäre, möchte ich einen 2. Wohnsitz in Essen bei einem Freund anmelden. Mir würden hierdurch keine Kosten bezüglich Miete etc. entstehen und ich würde auch nur gelegentlich dort übernachten, da ich vorwiegend im Außendienst arbeite. Wie sieht das nun mit der ZWS aus&gt; Wie wird diese dann bemessen, da ich ja keine Miete zahle. Muss diesen Wohnsitz jedoch anmelden aufgrund der sonst zu hohen Kilometerpauschale für den Firmenwagen. Kann mir da jemand helfen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3780</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=3780</guid>
<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 14:58:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lotte</dc:creator>
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