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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Bjoern,<br />
» <br />
» ist ja schon ein Uralt_Posting, aber es lesen ja evt auch heute noch die Leute den Eintrag.<br />
 Sie tun es, aber es ist müham, sich durch 45 Posstings zu kämpfen. Deswegen habe ich Dein Posting unter &quot;Immer wieder Nürnberg&quot; als neuen Beitrag ins Forum gestellt. <br />
Da bitte weiterlesen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6278</link>
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<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 20:37:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,</p>
<p>ist ja schon ein Uralt_Posting, aber es lesen ja evt auch heute noch die Leute den Eintrag.</p>
<p>» Hallo,<br />
» <br />
» lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin<br />
» oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit<br />
» Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:<br />
» <br />
» &quot;Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner<br />
» Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat.&quot;<br />
» <br />
» daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den<br />
» Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen<br />
» werden. <br />
» Nürnberg hat es anders formuliert ...<br />
» (hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte<br />
» etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)</p>
<p>Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:<br />
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung <strong>hat</strong>, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.</p>
<p>Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert.</p>
<p>Wie meinst du denn, könnte man &quot;die Satzung angreifen&quot;&gt; Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>_jaja_</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6274</link>
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<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 20:14:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>jajaja_</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>[blockquote]Erst Mal ist hier das Land, genauer: die Kommunalaufsicht gefragt[/blockquote]</p>
<p>da muss ich dich korrigieren: die Kommunalaufsicht schaut nur, dass die beschlossenen Satzungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. und wenn es Rechtsprechung dahingehend gibt, dass die Satzungen rechtmäßig sind, gibt es für eine Kommunalaufsicht keinen Grund zum Einschreiten!!</p>
<p>von daher bleibt als einzig erfolgsversprechendes Mittel nur der Rechtsweg ... auch wenn das BVerwG diesem erhebliche Steine in den Weg zum Erfolg gelegt hat</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5308</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 16:31:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlboykott – ein toller Vorschlag. Bei 50 % sind wir schon! schreibst Du. Und was hat es gebracht&gt; Exakt die Machtverhältnisse, die wie heute haben. Und wenn nur 10 % wählen – es gibt immer ein Ergebnis. Ein besseres&gt;</p>
<p>Nun, die Zahl derer, die Zweitwohnungsteuer zahlen, ist, umgerechnet auf die wahlberechtigte Bevölkerung, ein bisschen mehr als eine „Prise Satz im Bodensee“, vermag aber auch nicht mehr zu bewirken, allein schon deswegen, weil sich fast keiner der Betroffenen ernsthaft zur Wehr setzt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5307</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 16:18:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ach lieber Tilly,<br />
das mit der Zivilcourage ist das Eine, das Echo und Erreichbare ist das Andere. Einen Brief an die Bundeskanzlerin ist mit soviel Wirkung wie eine Prise Salz in den Bodensee verbunden, denn bei Angela Merkel zählen doch nur das Stimmvieh, die Regentschaft, Machterhalt über Alles  und die Weltbühne, was mit den Studenten alles gemacht wird ist doch wurst egal, das sieht auch bei Bundespräsidenten Herrn Köhler genauso aus. Ich habe schon einige Antwortbriefe bezüglich dieser Ungerechtigkeit gelesen. Bla Bla und nochmals Bla Bla und schließlich nimmt man Bezug auf die &quot;Gerichtsentscheidungen&quot;<br />
Wer erinnert sich denn noch an die Worte von Angela Merkel vom Frühjahr bis zum Tage X als das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt hat&gt;&gt;&gt; Neun Monate Nein und Nein es wäre fatal der falsche Weg&quot; und nach der Entscheidung:<strong>&quot;Ich finde es ist eine gute Entscheidung für die  Bürger in unserem Lande!&quot; Die größten Auswirkungen u</strong>nd die besten Selbstschutzmaßnahmen müsste vom Volke ausgehen und mit einem 70 bis 80 % igen Wahlboykott quittiert werden! Bei 50 % sind wir schon!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5306</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 14:42:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich zu dem Urteil des BVerwG stehe, ist eine Sache. Aber „zum Abschuss freigegeben“ wurde deswegen niemand. Und wenn die Urteile in Sachen Zweitwohnungsteuer immer absurder werden, muss das nicht unbedingt schädlich sein. Diese Steuer hat nun doch wirklich skurrile Züge angenommen. Wer nicht davon betroffen ist, könnte es fast für eine Satire halten.<br />
Wenn gierige Kommunalpolitiker wegen einer Bagatellsteuer Mist bauen, ist das pure Dummheit. Auf die Barrikaden gehen muss und wird man deswegen nicht. Erst Mal ist hier das Land, genauer: die Kommunalaufsicht gefragt und nicht die Kanzlerin. <br />
Aber natürlich ist die Kanzlerin eine erste Adresse für einen Brief, den tunlichst ein Betroffener schreiben sollte. Auch der Bundespräsident würde sich sicher über eine Unterrichtung durch einen pointierten, sachlichen Brief freuen. <br />
Für Berlin, Bremen und Hamburg sieht es rechtlich anders aus – aber Bundesexekution wegen einer Bagatellsteuer&gt;<br />
Und wie sieht die Wirklichkeit aus&gt;<br />
Die meisten knicken vor der kommunalen Drohung mit einem empfindlichen Übel sang- und klanglos ein. Sie zahlen oder „berichtigen“ ihre Meldeverhältnisse, wie es politisch korrekt genannt wird, mit einer bewussten Falschmeldung oder nehmen Ausflucht zu einem mehr oder weniger billigen, manchmal sogar guten Trick. Pädagogisch mehr als bedenklich, denn so zieht man lauter kleine Zumwinkels heran, denn das Risiko ist fast Null und das Strafmaß im Fall der Fälle allenfalls lächerlich.<br />
Sehr viele zahlen und beschimpfen deswegen Gott und die Welt, mal weinerlich, mal erbost, oft aber ohne Maß und Ziel – sie kennen nicht mal die Richtung.<br />
Einige wenige wehren sich und geben dann leider meist auf, ohne den Instanzenweg zu Ende zu gehen.<br />
Wie nennt man das&gt; Zivilcourage&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5304</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 11:59:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Natürlich kann man das so machen. <br />
Sicher kann man das so machen, und ich halte es für durchaus angemessen. <br />
Aber wie lange das gut geht ist die andere Frage. Erfahrungsgemäß, und das spüre ich in meinen alten Knochen, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit immer irgendein Kamel daher und trampelt das Gras weg, das da so schön gesät wurde. Sei es, weil irgendein Stinkstiefel den Konsens aufkündigt und seinen „Obolus“ nicht entrichten will und/oder weil irgendwer das Maul nicht halten kann und der falschen Frau/dem falschen Mann erzählt, dass er die Wohnung vorwiegend (mit)nutzt oder dort eingezogen ist.<br />
Was ich vom Kempener OB halte, behalte ich für mich.<br />
Erlebt man tagtäglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5303</link>
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<pubDate>Tue, 23 Dec 2008 11:53:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich kann man das so machen. Geht aber nicht immer.  Wenn es um die Postadresse geht, schreibt man einfach „Besuchermann bei Mustermann“ und kann sich den Eintrag auf dem Klingelschild auch noch sparen. <br />
diese Konstruktion lässt sich sogar vertraglich fixieren - zur Absicherung des Mieters der auch mit alleiniger Wohnung gemeldet sein kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5298</link>
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<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 14:59:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadine und alle die sich mit dem Unfug beschäftigen, warum macht ihr es Euch denn so kompliziert&gt;<br />
Die Studenten in Kempten haben das Problem längst ganz einfach gelöst wie folgt:<br />
Ein Student oder Studentin mietet eine etwas größere Wohnung an mit 40 bis 60 qm, meldet in Kempten den Erstwohnsitz und 3 oder gar vier weitere statten immer wieder einen Besuch dort ab, sind allerdings nicht kleinlich und sponsern freiwillig ohne jegliche vertragliche Vereinbarung, Handschlag muss gelten, die bleiben auch dort immer wieder mit Übernachtung aus purer Freundschaft, am Freitag nachmittags fahren diese in ihren Heimatort und kommen wieder am Montag zu Besuch, da kann niemand etwas aussetzen. Wenn ein Kontrolleur auftaucht den braucht man gar nicht empfangen denn privat ist privat, ja dann sind doch alle mit gegenseitiger Unterstützung und Hilfe beim Lernen- was machen denn Studierende sonst noch als lernen. Wenn es um die Postadresse geht, ja dann nennt man einfach die Straße und die Hausnummer und schreibt ganz einfach dazu &gt; Mustermann bei Musterfrau &lt; , es sei tunlichst verkehrt am Briefkasten oder an dem Klingelschild einen weiteren Namen anzubringen als dem des Mietes mit Erstwohnsitz!  Jegliche Gerichtsinstanzen und allerlei juristische Beratungen können entfallen. Ja von den sparsamen  Schwaben können alle etwas lernen!!! Das ist auch dem Kemptener Oberbürgermeister bekannt ! Die Stadt München verzockt doch bei Lehma- Bank 4 Mio und die Staatsanwaltschaft hat nicht mal etwas auszusetzen, aber wehe ein Bafög- Bezieher möchte erläutern, dass er keinen aussergewöhnlichen persönlichen Aufwand mit der Anmietung einer Wohnung betreibe, ja der wir sogar von Bundesverwaltungsrichtern wie Freiwild für den Abschuss frei gegeben! Ganz schlimm müsste doch unsere Bundeskanzlerin geächtet werden, wenn Sie Bildungspolitik als erstrangige Aufgabe bezeichnet- aber gleichzeitig den Unsinn der Besteuerung von Bafög.- Empfängern duldet! Pfui!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5295</link>
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<pubDate>Mon, 22 Dec 2008 14:29:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sobald Du im Forum eingeloggt bist, steht neben Deinem Usernamen noch „User“ und „logout“.<br />
„User“ anklicken, in der Liste der registrierten User „Christian“ suchen und das Mail-Symbol in der Spalte „E-Mail“ anklicken. Der Rest ergibt sich von selbst.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 21 Dec 2008 18:25:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Danke schon mal für die ausführliche Erklärung zum Ablauf der ganzen Chose <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Ich werde mich wohl wehren müssen, da ich eben erst im August angefangen habe zu arbeiten und aus meiner WG ausziehen musste, d.h. sämtliche Ersparnisse sind für Umzug drauf gegangen etc. und von meinem Gehalt bleibt nach Mietabzug und anderen Abgaben auch nicht viel übrig. Selbst wenn ich wollte, könnte ich den ganzen Betrag niemals zahlen... aber ich will ja auch nicht <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Die Widerspruchsfrist ist einen Monat (so steht es in der Belehrung auf der Rückseite des Bescheids) also ists nicht ganz so knapp. Am 12.12. ist der Bescheid bei mir eingegangen.<br />
Eine Antwort auf mein Schreiben bezüglich des Erlasses mit beigefügten Bafögbescheiden habe ich auch noch nicht erhalten, obwohl ich das am 26.11. geschickt habe.<br />
Wie kann ich Christian am besten kontaktieren&gt; Habe zwar schon einige Briefe ans Steueramt geschickt, aber langsam gehen mir die Formulierungen aus.</p>
<p>Danke schon mal!<br />
Grüße,<br />
Nadine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5289</link>
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<pubDate>Sun, 21 Dec 2008 15:03:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>leela</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadine,</p>
<p>die Gesetzesänderung gilt für Steuern, die ab dem 1.1.2009 entstehen, nicht für bereits bestehende Steuerschulden. Diese Änderung hilft Dir wirklich nicht.</p>
<p>Wenn Du entschlossen bist, Dich zu wehren, musst Du gegen den Bescheid vorgehen – d.h.: <br />
1. Widerspruch <br />
2. nach Ablehnung Klage beim VG Ansbach <br />
3. danach Revisionsantrag beim Bayer. VGH (spätestens ab da brauchst Du einen Anwalt).</p>
<p>Hinsichtlich der Zahlung gilt, dass der Widerspruch die Zahlungsfrist nicht aufhebt. Da hast Du die Möglichkeit:<br />
1. Mit dem Widerspruch die Aussetzung des Vollzugs beantragen (wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt und gegen den Bescheid hilft – wenn Widerspruch nicht zugelassen wird – nur die Klage beim VG Ansbach – danach Revisionsantrag beim Bayer. VGH (spätestens ab da brauchst Du einen Anwalt). <br />
2. Nach Ablehnung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs kannst Du den Erlass oder die Stundung der Steuerschuld beantragen (mit Offenlegung Deiner derzeitigen Einkommensverhältnisse). Der Erlass wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt, eine Stundung (zumindest in Form von Ratenzahlung) könnte bei niedrigem Einkommen möglich sein. Dann fallen zwar Zinsen an, aber der Betrag wird wenigstens nicht sofort fällig. Wird auch die Stundung abgelehnt, hilft nur eine Klage beim VG Ansbach (da sind die Erfolgsaussichten ungewiss).</p>
<p>Wenn Du für den Widerspruch Formulierungshilfe brauchst, wende Dich an Christian – der hat das früher zumindest gemacht. Vielleicht kann er Dir helfen. Das solltest Du aber schnell tun.</p>
<p>Wann läuft denn nun die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid ab&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5282</link>
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<pubDate>Fri, 19 Dec 2008 12:58:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wenn mein gehalt aber unter der einkommensgrenze liegt, und das gesetz ab 1.1.09 in kraft tritt, dann gilt es doch trotzdem für mich, falls die stadt mein derzeitiges einkommen anrechnen will&gt; hm... finde, das wird alles immer konfuser.</p>
<p>aber &quot;zahlen und abhaken&quot; ist nicht, das haben anscheinend schon genug gemacht... ich werd einfach versuchen, so weit wie möglich zu kommen, vielleicht gibts ja doch mal nen präzedenzfall <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>danke schon mal, ich halte euch auf dem laufenden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5281</link>
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<pubDate>Fri, 19 Dec 2008 11:40:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>leela</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Änderung des KAG, die zum 1.1.09 in Kraft treten soll, gilt nicht rückwirkend sondern erst ab 1.1.09. Also nicht mehr für Dich.<br />
Ich bin nicht gerade Experte für kommunale Inkassopraktiken - kenne nur die ehrlichere moldawische Variante. Aber es ist schon so, dass Deine gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich sind und nicht die zum Zeitpunkt der Steuerentstehung. Sollte ich mich da irren, wird sich im Forum bestimmt jemand finden, der mich korrigiert. Aber „Bescheid“ müssen die Nürnberger Dir trotzdem geben.<br />
Dennoch ergibt sich für Dich, dass Du nur die Möglichkeit hast, gegen den Steuerbescheid selbst Widerspruch einzulegen - mit der wahrscheinlichen Folge, dass er zurückgewiesen und der Rechtsweg über mehrere Instanzen gehen wird. Ende offen und u.U. nur eine Frage dea Selbstwertgefühls. <br />
Ansonsten: zahlen, abhaken und bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch kreative Gestaltung der Einkommensteuer Stück für Stück zurück holen. Aber bitte nicht Zumwinkeln, das ist vielleicht, unter gewissen Umständen strafbar - bei fehlenden Beziehungen auf jeden Fall.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5276</link>
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<pubDate>Thu, 18 Dec 2008 08:58:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ach ja, was ist mit dem kommunalabgabengesetzt, das ab 1.1.09 in kraft treten &quot;soll&quot;&gt; gibt es da hoffnung&gt; (weil die stirbt ja bekanntlich zuletzt <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5275</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5275</guid>
<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 18:57:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>leela</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Solltest Du aber bereits in Lohn und Brot stehen, ist das Ganze sinnlos, denn es geht nicht um Deine damalige sondern um Deine derzeitige Leistungsfähigkeit.</em><br />
Ja, ich arbeite seit August... allerdings: es geht doch um die zeit, in der zweitwohnsitzsteuer von mir verlangt wird! und in dieser zeit war ich voll und ganz bafög abhängig! ist das dann total belanglos&gt; die stadt interessierts ja auch nicht, dass ich vorher schon 5 jahre mit hauptwohnsitz hier gewohnt und gearbeitet habe, also spielt die zeit jetzt ja wohl auch keine rolle!<br />
heisst also, sobald ich ein geregeltes einkommen habe, habe ich keine chance auf erlass bzw. ist ein widerspruch sinnlos, auch wenn ich meine damalige nicht vorhandene wirtschaftliche leistungsfähigkeit beweisen kann&gt; ich zahle ja jetzt wieder mehr als genug steuern an die sch... schöne stadt. <br />
grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5274</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5274</guid>
<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 18:56:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>leela</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadine + Alfred + Tilly + Bjoern</p>
<p>das Dilemma um die bundesweite Zweitwohnungssteuer ist schon ein Hohn, denn durch Untätigkeit der politischen Bühne, d.h. die längst fällige Reform des kommunalen Finanzausgleichs überlässt man inzwischen den Kommunen und den Gerichten, eine gewisse Narrenfreiheit ob es nun eine Zweit- Neben- oder sonstiger wirrer Begriff von Wohnung handelt, da nehmen sich die Kommunen die Gelegenheit um willkürlich die Finanzprobleme auf wehrlosem Volke mit einer Raffgier zu lindern, an Stelle mit den Einnahmen &quot;haushalten&quot; werden immer wieder neue Steuern erfunden. Aus aller Politiker Munde wird probagiert sich für mehr Bildung einzusetzen und nebenbei überlässt man den Kommunen die Studenten abzuzocken oder zur Anmeldung als Hauptwohnsitz in erpresserischer Weise über die Zwst zu erzwingen. Jüngstes Beispiel Tuttlingen, denn die &quot;Erträge über Schlüsselzuweisungen&quot; lassen jene Heimatgemeinden denen die eigentliche Erwohnsitzbürger abgehen vor Neid erblassen!!! Wird jedoch in einer Stadt eine überregionale Schule gebaut wird der Staat mit Steuergeldern angepumpt.<br />
Warum gehen denn die Betroffenen nicht mal an unsere so sehr beliebte Kanzlerin- aber die Nöte in fremden Ländern sind wesentlich einfacher mit Entwicklungshilfe für größere weltweite Aufmerksamkeit zu erfüllen. Wie ernst sind den die Bemühungen für mehr und bessere Bildung&gt;&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5273</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5273</guid>
<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 17:24:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadine,<br />
ignorieren dürfen sie es nicht. Aber der Bescheid auf den Antrag auf Erlasse der Steuer kann durchaus gesondert ergehen. <br />
Solange Dein diesbezüglicher Antrag nicht beschieden ist, besteht für Dich keine Zahlungspflicht (d.h. der Zahlungstermin im Steuerbescheid ist gegenstandslos). Wird der Antrag abgelehnt (was die Nürnberger bestimmt tun werden, solltest Du dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Stundung beantragen. Wird auch die Stundung abgelehnt, solltest Du auch dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig Ratenzahlung fordern. Dann ist die Palette abgearbeitet.<br />
Solltest Du aber bereits in Lohn und Brot stehen, ist das Ganze sinnlos, denn es geht nicht um Deine damalige sondern um Deine derzeitige Leistungsfähigkeit.<br />
Widerspruch und Klage gegen den Steuerbescheid bleiben trotzdem erforderlich, sonst wird der bestandskräftig. Wenn die 14-tägige Frist gilt, muss der Widerspruch bis zum 30. bei den Nürnbergern eingegangen sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5272</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5272</guid>
<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 14:20:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
danke erstmal für deine Antwort!<br />
Ja, ich habe den Erlass beantragt, habe meine vollständigen Unterlagen beigefügt und nochmal erklärt, dass ich auch nie eine Zweitwohnung inne hatte (da Hauptwohnsitz bei Eltern). <br />
Habe die Stadt auf folgenden Satz hingewiesen:<br />
<em>Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuerschuld Rechnung getragen werden könne.</em> </p>
<p>In meinem Fall trifft es zu, die Wohnung u. Ausbildung wurde durch staatliche Mittel bzw. durch das Ausbildungsförderungsamt finanziert. Die Stadt ist darauf gar nicht eingegangen bzw. sie haben mein Schreiben &quot;übergangen&quot;.<br />
Können die das so einfach ignorieren&gt; Bekommen haben sies auf jeden Fall, habe ja noch den Beleg des Einschreibens.</p>
<p>Dann wünsche ich schon mal schöne Weihnachten <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
grüße<br />
nadine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5270</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5270</guid>
<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 13:39:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>leela</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadine,<br />
Deine BaföG-Unterlagen haben mit dem Bescheid nicht unmittelbar was zu tun, wenn Du nicht den Erlass oder die Stundung der Steuer beantragt hast.<br />
Falls nein, solltest Du das schnellstens tun, mit dem Hinweis auf die bereits übersandten BaföG-Unterlagen. Ob es was hilft, weiß ich nicht, denn kluge, lebenserfahrene Richter in Leipzig, die selber mal Studenten waren, haben entschieden, dass ein Student, der eine Nebenwohnung angemietet hat, wirtschaftlich besonders (!) leistungsfähig ist. Das ist ja auch ohne Weiteres einzusehen, denn wäre der Student es nicht, könnte er auch keine Nebenwohnung anmieten.<br />
Was den Widerspruch angeht: Da ist die Frist übkicherweise 1 Monat - prüfe das doch mal in der Rechtsbehelfbelehrung nach. Außerdem solltest Du den Umschlag, in dem der Bescheid kam gut aufheben.<br />
„Muster“ für Widersprüche gibt es nicht – wenn ja, d müssten sie nach dem Urteil der oben näher bezeichneten Richter des BVerwG alle umgeschrieben werden. Aber da gibt es auf diesem Forum wohl ein paar, die Hilfestellung gegeben haben und konnten.</p>
<p>Allerdings musst Du davon ausgehen, dass die Nürnberger den Widerspruch ablehnen lassen und dazu – wie aus im allgemeinen gut informierten Kreisen zu hören ist - in der Bezirksregierung und später vor Gericht auch willige Helferlein finden werden.</p>
<p>PS:<br />
Die Verhandlung am 17.9. hat nicht, wie ein bösartiges Gerücht behauptet und der Tenor bei übel wollender Betrachtung nahe legen könnte, in Auerbachs Keller (oder unmittelbar nach einer ausgiebigen Tagung in demselben) stattgefunden. Dafür gibt es Zeugen und Bilddokumente.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5268</link>
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<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 10:10:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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