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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS Stadt Nürnberg</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schreiben kannst Du Dir sparen. <br />
<strong>Seit dem Urteil des BVerwG vom 17.9. hat sich die Zweitwohnungsteuerwelt grundlegend verändert. Die Vorgaben des BVerfG, was eine Zweitwohnung ist, gelten nicht mehr. </strong><br />
Leider liegt das Leipziger Urteil noch nicht vor, und es ist derzeit nicht erkennbar, worauf die Waisen in Leipzig ihre nicht ganz unerwartete, in den Augen vieler aber skurrile und verwaltungslastige Rechtsauffassung gründen (sofern sie sich überhaupt begründen lässt). Die Pressemitteilung ist da leider widersprüchlich.<br />
Wenn überhaupt, schreibe den Nürnbergern irgendwo rein, dass Du berechtigte (!) Zweifel hast, ob es sich bei ihrer Nebenwohnungstuer überhaupt um eine zulässige örtliche Aufwandsteuer handelt. Eine Begründung Deiner Zweifel ist vorerst nicht erforderlich, denn Du wirst auf jeden Fall einen bzw. zwei Steuerbescheide bekommen. Dann ist es Zeit für einen Widerspruch, und bis dahin dürfte das Urteil von Leipzig wohl bekannt sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5242</link>
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<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 13:13:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>das problem ist: ich habe jeweils zwei schreiben vom steueramt, eins das habe ich jetzt zum dritten mal bekommen für die wohnung, in der ich das ganze jahr 2006 gewohnt habe und eins, das hab ich jetzt zum ersten mal bekommen für die wohnung in der ich schon 2jahre wohne<br />
was sagst du dazu, wenn ich so drauf reagiere:</p>
<p><em>Sehr geehrte Damen und Herren,</em></p>
<p><em>in Reaktion auf das mir von Ihnen zugesandte Schreiben vom 07. November 2008 und 10. November 2008 möchte ich einen Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer wegen Unbilligkeit stellen.<br />
Vor einer, wie von Ihnen im o.g. Schreiben angekündigt, erhobenen Steuerschätzung, erbitte ich daher eine gem. §163 AO abweichende Steuerfestsetzung in meinem Sinne.</em></p>
<p><em>Begründung:<br />
- Begriffsbestimmung: Wer eine Zweitwohnung hat, muss auch eine Erstwohnung haben. Dies ist bei mir nicht der Fall. Mit dem hauptwohnsitzlich gemeldeten Zimmer bei meiner Mutter in der Wohnung habe ich keine abgeschlossene (Erst-)Wohnung mit Küche und Kochgelegenheit, eigener Toilette und Bad. Ich habe lediglich ein Zimmer, mein früheres „Kinderzimmer“ und benutze sowohl Küche als auch Bad meiner Mutter mit. <br />
- Soziale Gründe: Ich bin seit Oktober 2005 Studentin an Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Hauptwohnsitzlich bin ich in 07546 Gera, XXX für ein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter gemeldet. Auf Grund meines Studiums in Erlangen-Nürnberg ist es mir nicht möglich täglich eine Strecke von Gera nach Nürnberg und umgekehrt zurückzulegen. Daher habe ich eine Nebenwohnung in 90459 Nürnberg, XXX zur Miete. Die Zweitwohnungssteuer soll eine Abgabe für jemanden sein, der besonders wirtschaftlich leistungsfähig ist und sich zwei Wohnungen zu halten in der Lage ist. Es ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten, so auch bei mir, das Vorhalten einer Wohnung am Standort der Ausbildungsstätte Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, sondern durch die örtlichen Gegebenheiten bedingte und unabwendbare Notwendigkeit, um ein Stuidum außerhalb des Hauptwohnsitzes überhaupt durchzuführen. Ich beziehe Leistungen nach dem BAFöG und finanziere damit Studium, Miete etc., daher ist es offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht ausgegangen werden kann.</em></p>
<p>ich weiß halr nicht so recht, was ich allgemein jetzt machen soll oder machen kann...ich weiß nur, dass ich auf keinen fall das geld für die steuer habe, gleich gar nicht noch das was sie rückwirkend von mir haben wollen...<br />
das schreiben was ich zusammengefasst habe, ist nich ganz auf meinen mist gewachsen, ich hab mich halt rundum a weng informiert und so, formulierungsmöglichkeiten gesucht etc.<br />
also was meinste&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5241</link>
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<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 11:21:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>henriette</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Germanistikstudentin&gt;<br />
1. Erklärung zum Termin abgeben oder auf Erinnerungsschreiben warten. <br />
2. Widerspruch ist erst bei erlassenem Steuerbescheid möglich, ist aber nur sinnvoll, wenn man bereit ist, danach den Rechtsweg weiter zu gehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5240</link>
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<pubDate>Tue, 25 Nov 2008 08:47:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo an alle, ich bin studentin und habe vor kurzem auch ein briefchen bekommen =( nicht zu meiner freude.<br />
ich habe mir schon super viel zu dem thema durchgelesen bin aber total verwirrt.<br />
folgendes: ich werde dazu aufgefordert eine zweitwohnungssteuererklärung zumachen und hierfür haben sie mir bis 01.12. zeigegeben.<br />
kann mir jemand sagen, was mein erste schritt nun ist&gt; jetzt schon widerspruch&gt; oder wie&gt;<br />
wäre super wenn noch jemand drauf antworten könnte</p>
<p>mfg</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5239</link>
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<pubDate>Mon, 24 Nov 2008 22:55:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>henriette</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Leider sind meine letzten Posts in diesem Thread mit dem Datenbankcrash verloren gegangen.</p>
<p>Ich habe aufgrund der momentan eher aussichtslosen Situation die ZWS bezahlt und keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Die ganze Chose stürzt mich zwar in finanzielle Bedrängnis, dafür werden der Sachbearbeiter und die für die ZWS Verantwortlichen hoffentlich ob ihrer Ungerechtigkeit bei Zeiten in der Hölle schmoren!<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an Christian und die anderen, die mir Tipps gegeben und Hilfestellung geleistet haben!:ok:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5134</link>
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<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 21:19:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was für eine Anwort war das denn Ende August&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5054</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 09:36:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das angesprochene Urteil war vom 17.09.2008; da hat das BVerwG in Leipzig über die ZWS geurteilt</p>
<p>eine abschließende Einschätzung des Urteils ist noch nicht möglich, da es noch nicht in schriftlicher Form veröffentlicht wurde</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5052</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 08:48:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Auf meine letzte Antwort hat der nette Sachbearbeiter leider nicht mehr<br />
» reagiert. Zumindest nicht direkt, denn mittlerweile habe ich einen<br />
» Steuerbescheid!;)<br />
» <br />
» Und erwarte gespannt das morgige Urteil!<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
» <br />
» Schoene Gruesse!</p>
<p>Was für ein Urteil, bin da irgendwie nicht auf den Laufenden...</p>
<p>Ich kämpfe seit Februar mit Nürnberg, nach Wiederspruch (und abstreichender Frist zum zurücknehmen) habe ich ende August wieder Antwort bekommen<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Was für ein Urteil ist das&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5043</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 18:57:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>creadle</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auf meine letzte Antwort hat der nette Sachbearbeiter leider nicht mehr reagiert. Zumindest nicht direkt, denn mittlerweile habe ich einen Steuerbescheid!;)</p>
<p>Und erwarte gespannt das morgige Urteil!<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Schoene Gruesse!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4868</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4868</guid>
<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 16:36:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wäre es nicht besser, den Schriftverkehr mit Nürnberg hier im Forum zu führen&gt;!&gt; dazu müsste sich nur der/die mitlesenden Sachbearbeiter outen <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>viel Spaß in bella italia <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4808</link>
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<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 05:31:07 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Grazie!<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4806</link>
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<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 20:28:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie wäre es zum Frustabbau und zur Prävention mit:<br />
<em>&quot;Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,<br />
in ihrem Schreiben verwechseln Sie Ursache mit Wirkung. <br />
Das umgehende, fristgerechte Abgeben einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung ist mir nur möglich, wenn ich weiß, was ich zu tun habe. Den Zugang zu dieser Erklärung haben Sie mir mit ihren widersprüchlichen Erläuterungen verbaut.<br />
Meine Bedenken gegen die Korrektheit Ihrer beabsichtigten Schätzung halte ich vollinhaltlich aufrecht.<br />
Mit freundlichen Grüßen ..,&quot;</em><br />
Ansonsten empfehle ich, Florenz zu genießen.<br />
Gruß<br />
Christian,<br />
der sich bald nach Andalusien aufmacht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4805</link>
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<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 15:38:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier die Antwort aus Nurnberg:</p>
<p><em>Sehr geehrter , </em></p>
<p><em>aufgrund des bisher geführten Schriftwechsels gehen wir davon aus, dass es Ihnen weniger um das korrekte Ausfüllen des Erklärungsformulars geht, sondern Sie vielmehr kein Interesse an einer umgehenden und fristgerechten Abgabe einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung haben. </em></p>
<p><em>Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir in den nächsten Tagen einen Steuerbescheid erstellen werden. </em></p>
<p><em>Mit freundlichen Grüßen </em></p>
<p><em></em></p>
<p>Gemein gemein...<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Viele Gruesse aus Florenz...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4804</link>
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<pubDate>Wed, 03 Sep 2008 14:26:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Okay, häng ich an und schick ich ihm. Aus reiner Boshaftigkeit...<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>(Nicht, dass er mir das dann auch noch als kooperatives Verhalten auslegt und mit der Schätzung extra wartet, bis er mir das ganze persönlich erklären konnte...<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4768</link>
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<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 17:44:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Idee oder soll ichs lieber lassen&gt;<br />
Kann nicht schaden. Allerdings ist zu befürchten, dass der Bearbeiter das überhaupt nicht versteht.<br />
Aber hänge doch noch den Satz ran: <br />
&quot;<em>Da ich nun überhapt nichts mer verstehe, möchte ich die von Ihnen angebotene Unterstützung beim Ausfüllen des Vordrucks in Anspruch nehmen und bitte dazu um einen Termin</em>.&quot;</p>
<p>Viel Spaß im Urlaub. Vielleicht treffen wir uns in Spanien<br />
.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4767</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4767</guid>
<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 17:41:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Okay, nochmals vielen Dank, Christian &amp; Björn!</p>
<p>Dann lasse ich die Schätzung jetzt einfach mal auf mich zukommen und fahre am Montag ruhigen Gewissens bis Ende September in den Urlaub. Gegebenenfalls klinke ich mich aus Spanien oder so mal ein...;)</p>
<p>Irgendwie reizt es mich ja schon, das letzte Schreiben mit einem abschließenden Hinweis auf die &quot;Ergänzung&quot; (worüber Christian weiter oben schon schrieb) zu beantworten, so à la:</p>
<p>&quot;Die von Ihnen angeführte Ergänzung - ich würde sie eher als eine Art stillschweigende Berichtigung Ihres ersten Schreibens bezeichnen, welche Sie selbstredend als Bearbeiter nicht offen eingestehen wollen - bezüglich des § 2 der Steuersatzung habe ich zur Kenntnis genommen&quot;</p>
<p>Gute Idee oder soll ichs lieber lassen&gt;<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4766</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4766</guid>
<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 17:34:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
» Das heißt konkret, ich beantworte das aktuelle Schreiben nicht und warte<br />
» ab, bis mir der Bescheid ins Haus flattert, dann lege ich Widerspruch ein<br />
» und während der Widerspruch bearbeitet wird hat das BVerwG bereits in<br />
» meinem Sinne entschieden&gt; (Ja, ich bin Optimist<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )<br />
ja, das ist der bequemste Weg und relativ ungefährlich. Wegen der Schätzung kannst Du Dir vorausschauend schon mal den Mietspiegel der Stadt Nürnberg besorgen.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4760</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4760</guid>
<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 07:55:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>durch eine Schätzung entstehen dir keine Nachteile; alles was zu deinem Ungunsten falsch geschätzt wurde, kannst du in einem Widerspruchsverfahren mit entsprechenden Beweisen anfechten</p>
<p>und du hast den Vorteil, dass du dir erstmal die Entscheidung des BVerwG anhören kannst, bevor du dich entschließen musst, ob du nun Widerspruch einlegst oder nicht <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4756</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4756</guid>
<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 06:03:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für deine Hilfe!</p>
<p>» Ansonsten: Die alte Erklärung hast Du schon zurückgezogen, und eine<br />
» Schätzung ist auch ohne Erklärung zulässig (deswegen heißt sie ja<br />
» Schätzung). Da brauchst Du nichts zu machen.</p>
<p>Mich irritiert nur die Penetranz, mit der der Bearbeiter ständig meine Erklärung vom... erwähnt. Durch diese Erklärung kann mir also kein &quot;Nachteil&quot; bei der Schätzung/dem weiteren Verlauf entstehen, beispielsweise dass der Bearbeiter irgendwelche Angaben meint entziffern zu können o.ä.&gt;! Oder wäre es besser, den netten Herren nochmals explizit darauf hinzuweisen, dass meine alte Erklärung nichtig ist etc&gt;</p>
<p>» Natürlich kannst Du um ein Gespräch (schriftlich) bitten, wo Du Dir den<br />
» Unterschied zwischen dem 1. Schreiben und der Satzung erläutern lässt. Da<br />
» haben die Nürnberger einfach schlechte Karten. Damit könntest Du Deinen<br />
» Urlaub überbrücken (die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat). </p>
<p>Unterhaltsam und aufschlussreich wäre das sicherlich - aber ob das die Schätzung hinauszögert&gt; Und: bezieht sich das &quot;schriftlich&quot; auf das Gespräch (also weiteren Briefwechsel) oder meinst du eine schriftliche Bitte um einen Termin beim Bearbeiter&gt;</p>
<blockquote><p>Aber um Zeit</p>
</blockquote><p>
» spielen musst Du ansonsten nicht mehr. Die Entscheidung des BVerwG kommt<br />
» auf jeden Fall vor Ablauf der Klagefrist.</p>
<p>Das heißt konkret, ich beantworte das aktuelle Schreiben nicht und warte ab, bis mir der Bescheid ins Haus flattert, dann lege ich Widerspruch ein und während der Widerspruch bearbeitet wird hat das BVerwG bereits in meinem Sinne entschieden&gt; (Ja, ich bin Optimist<img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> )</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4755</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4755</guid>
<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 18:22:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>mrb</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Stadt Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
der nette Bearbeiter zitiert die Steuersatzung, weil er sich in seinem allerersten Schreiben falsch ausgedrückt hat. Das ist allerdings keine Ergänzung, sondern eine Berichtigung seines Schreibens – was er natürlich (&gt;) nicht zugibt.<br />
Ansonsten: Die alte Erklärung hast Du schon zurückgezogen, und eine Schätzung ist auch ohne Erklärung zulässig (deswegen heißt sie ja Schätzung). Da brauchst Du nichts zu machen.<br />
Natürlich kannst Du um ein Gespräch (schriftlich) bitten, wo Du Dir den Unterschied zwischen dem 1. Schreiben und der Satzung erläutern lässt. Da haben die Nürnberger einfach schlechte Karten. Damit könntest Du Deinen Urlaub überbrücken (die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat). Aber um Zeit spielen musst Du ansonsten nicht mehr. Die Entscheidung des BVerwG kommt auf jeden Fall vor Ablauf der Klagefrist.<br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4754</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4754</guid>
<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 17:57:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
</channel>
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