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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS in Hannover</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS in Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>herzlichen Dank für die Infos.</p>
<p>Gruß Vero</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4839</link>
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<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 19:01:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Vero</dc:creator>
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<title>ZWS in Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Vero,<br />
nur wenn „der Partner“ ein Ehepartner oder Partner in einer (eingetragenen) Lebenspartnerschaft ist, stimmt Deine Annahme.<br />
Hannover hat eine korrekte Wohnungsdefinition:<br />
<em>„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“</em><br />
ZW-Steuerpflicht bei einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft sehe ich da eher nicht (weder vorher noch nachher). <br />
Gruß<br />
Christian</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4838</link>
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<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 18:12:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS in Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>danke für die schnelle Antwort. Ich dachte der Erstwohnsitz richtet sich beim Pendeln nach dem Wohnsitz des Lebensgefährten, vielleicht waren die &quot;Gründe&quot; missverständlich. Wenn allerdings die Art des Mietvertrages keine Rolle spielen, wäre jetzt doch auch schon eine ZWS-Pflicht gegeben&gt;</p>
<p>Gruß Vero</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4837</link>
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<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 17:58:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Vero</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS in Hannover (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Vero,<br />
Deine Wohnsitze kannst Du verteilen, wie Du willst – aber melderechtlich gibt es keine „versicherungstechnischen Gründe“ – für Ledige nur den vorwiegenden Aufenthalt. Und ums „Mögen“ geht es schon gar nicht.<br />
Verstöße gegen das Meldegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Ausgang des Verfahren in Leipzig könnte ich mir vorstellen, dass die Städte da in Zukunft genauer hinsehen. Irgendwoher muss das Geld ja herkommen.<br />
Ob man ein Zimmer mit Untermietvertrag oder mit „eigenständigem“ Mietvertrag innehat, ist für die ZWSt unwichtig.<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4836</link>
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<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 17:11:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS in Hannover</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe aus versicherungstechnischen Gründen meinen Erstwohnsitz in NRW mit meinem Partner zusammen. Im Moment wohne ich in einer Wg in Hannover mit Untermietvertrag, habe also keine ZWS bezahlt. Nun möchte ich gerne ausziehen und werde wohl einen eigenständigen Vertrag für ein Wg-Zimmer bekommen. Wenn ich die Satzung richtig verstanden habe, komme ich nicht drum herum ZWS zu bezahlen, sofern ich den Meldestatus wie er jetzt ist aufrecht erhalten möchte&gt;</p>
<p>Gruß Vero</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4835</link>
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<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 16:44:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Vero</dc:creator>
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