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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gesetzlich gilt folgendes:</p>
<p>§ 39 (2) VwVfG LSA<br />
&quot;Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post (...) als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.&quot;</p>
<p>Die Bekanntgabe erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem der Verwaltungsakt so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und nach der Verkehrsanschauung erwartet werden kann.</p>
<p>Wenn also das Steueramt die Bescheide an deine Nebenwohnung schickt, ist sie selber Schuld. Außerdem muss die Behörde nachweisen, dass ein Bescheid zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fristbeginn der Widerspruchsfrist) beim Empfänger eingegangen ist. Diesen Nachweis kann sie bei einem einfachen Brief nicht erbringen.</p>
<p>In deinem Fall hast du aber das Schreiben des Steueramtes erhalten, so dass grundsätzlich eine wirksame Bekanntgabe erfolgt ist. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist, kann die Behörde jedoch nicht nachweisen.<br />
Wenn du also behaupten würdest, den Bescheid erst am xxx erhalten zu haben, so hat die Behörde dies als gegeben hinzunehmen. (dieses Datum sollte dann natürlich innerhalb der entsprechenden Fristen liegen <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" />   )</p>
<p>Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ... dürfte aber hier nicht einschlägig sein</p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4866</link>
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<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 07:15:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Björn,</p>
<p>die Stadt Magdeburg kann nicht davon ausgehen, dass ich ständig an meinem Nebenwohnsitz Post abhole. Wenn ich nun mehrere Wochen nicht da bin und eine gesetzte Frist um ist, was ist denn dann&gt; Das Schreiben war übrigens nur ein Einwurfschreiben.<br />
Schreiben von Behörden/Ämtern müssen meiner Meinung nach an die Hauptwohnung (ladungsfähige Adresse) gehen.<br />
Und nach mehreren Telefonaten wird doch die Stadt das mal auf die Reihe bekommen einen vernünftigen Bescheid zustellen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4864</link>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 20:14:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Fiehnchen</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>vorweg: meine persönliche Erfahrung mit dem Steueramt Magdeburg zeigt, dass es dort anscheinend arbeitsorganisatorisch nicht zum besten bestellt ist. mein (offener) Widerspruch wurde auch als erledigt abgelegt ... und erst als ich auf Mahnungen reagiert und in Madgeburg angerufen habe, wurde der Fehler festgestellt.<br />
mit den Damen bei der Vollstreckung kann man gut reden ... die klären alles mit dem Steueramt.</p>
<p>hast du schon mal bei der Vollstreckung in Magdeburg angerufen&gt;&gt;</p>
<p>zu deinen Fragen:</p>
<p>1. du hast den Bescheid erhalten ... also ist er wirksam bekannt gegeben worden ... und entfaltet damit Rechtskraft.</p>
<p>2. nein. erst wenn deinem Antrag ausdrücklich stattgegeben wurde, gilt die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. ansonsten gilt: Steuer bezahlen und bei erfolgreichem Widerspruch/erfolgreicher Klage werden die Kosten wieder erstattet.</p>
<p>3. wieso willst du warten&gt;&gt; erkläre dem Steueramt deine Situation, füge entsprechende Nachweise (Meldebescheinigung, Hochzeitsurkunde) bei ... dann werden die (hoffentlich) ihren Fehler korrigieren</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4856</link>
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<pubDate>Mon, 15 Sep 2008 07:27:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.</p>
<p>Ich habe aber da noch ein paar Fragen:<br />
1. Hat es Auswirkungen auf den Bescheid der Androhung der Zwangsvollstreckung, wenn dieser an den Nebenwohnsitz gegangen ist und nicht an den Hauptwohnsitz&gt; Also ist dieser dann ungültig&gt;</p>
<p>2. Wenn auf ein Widerspruchsschreiben, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, nicht geantwortet wurde, kann ich dann davon ausgehen, dass diesem stattgegeben wurde&gt;</p>
<p>3. Sollte ein erneuter Bescheid an den Hauptwohnsitz abgewartet werden, da Ende August 08 eine rückwirkende Abmeldung zum 30.09.07 erfolgte und somit eine Steuereintreibung für das gesamte Jahr 2007 generell unrechtmäßig ist&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4852</link>
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<pubDate>Sun, 14 Sep 2008 17:17:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Fiehnchen</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fienchen,</p>
<p>sieht so aus, als wäre der Zweitwohnungsteuerbescheid ohne Widerspruch durchgelaufen und direkt bei der Vollstreckung gelandet.<br />
Widerspruch gegen die Vollstreckung und beim Steueramt Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung mit Einlegung des Widerspruchs, der nicht berücksichtigt wurde.</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass der Widerspruch in KOpie noch vorhanden ist. Und Kopie des Posteingangs der Stadt Magedeburg hinzufügen.</p>
<p>Mal sehen, ob wir Ende nächster Woche schlauer sind, wenn das BVerwG entschieden hat.</p>
<p>Gruß Yvonne</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4851</link>
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<pubDate>Sun, 14 Sep 2008 15:41:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt Magdeburg - Widerspruch gegen Höhe</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich hab ein Problem bezüglich der Zweiwohnsitzsteuer in Magdeburg. Vom 01.07.06-30.09.07 hatte ich in Magdeburg ein kleines Wohnheimzimmer, welches ich als Zweitwohnsitz angemeldet habe (Hauptwohnsitz bis Mai 07 bei meinen Eltern). Im laufe dieses Zeitraumes habe ich <strong>keine</strong>Festsetzung oder der gleichen bekommen.<br />
Im August 07 habe ich meinen Nebenwohnsitz zum 30.09.07 abgemeldet und habe dann erst im Oktober 07 eine Festsetzung der Nebenwohnungssteuer bekommen. <br />
Das seltsame an dem Schreiben ist, dass die Abmeldung zum 30.09. nicht berücksichtigt wurde (für das gesamte Jahr veranlagt) und dass eine fiktive Jahreskaltmiete von <strong>3000€</strong>für ein 12m² Studentenwohnheimzimmer angesetzt wurde.<br />
Da es sehr schwierig und aufwendig ist, gegen die Zweitwohnsitzsteuer anzukommen, habe ich mich dafür entscheiden, diese zu zahlen; jedoch in richtiger Höhe und richtigem Zeitraum.<br />
Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, die Aussetzung der Vollziehung beantragt und eine Neuberechnung der Steuer mit den richtigen Daten und Zeitraum verlangt.<br />
Außerdem kommt noch hinzu, dass ich seit Mai 07 verheiratet bin und den Hauptwohnsitz mit meiner Frau nicht in MD habe. Also bin ich gemäß der Satzung der Stadt Magdeburg ab Mai nicht Zweiwohnsitzsteuerpflichtig (bin Student). In dem Widerspruch habe ich auch noch mal darauf hingewiesen, dass ich mich zum 30.09. abgemeldet hatte und die Post an meinen Nebenwohnsitz geht (ehemalige Hauptwohnung bei meinen Eltern).</p>
<p>Auf diesen Widerspruch bekam ich keine Antwort.<br />
Hinzu kommt, dass ich das Widerspruchsschreiben persönlich abgegeben habe und es mir auch quittieren lassen habe.<br />
Im Aug.08 wurde mir eine Mahnung über die ausstehende Zweitwohnsitzsteuer (immer noch falsch Veranlagt) für das Jahr <strong>2008</strong> zugesandt, immer noch an die Adresse bei meinen Eltern.<br />
Nach langem hin- und her hatte ich Ende Aug.08 eine Bestätigung über die Abmeldung zum 30.09.2007.<br />
Anfang Sept. 2008 hatte ich dann wieder Post, diesesmal jedoch von der Gemeinde meines ehemaligen Hauptwohnsitzes. Dort ist eine Ankündigung einer Zwangsvollstreckung der ausstehenden Beträge für das Jahr 2006-2007 eingegangen.<br />
Ich habe dann der Dame von der Gemeinde erklärt, dass dort mein Nebenwohnsitz ist und daraufhin wollte sie es zurück an die Stadt MD schicken.</p>
<p>Nun meine Fragen:<br />
Ist es von der Stadt rechtens die Steuer (in falscher Höhe und falschen Zeitraum) über eine Zwangsvollstreckung einzutreiben, obwohl Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde und auf meinen Widerspruch nicht geantwortet wurde&gt;<br />
Wie kann ich weiter vorgehen, zumal ich ja die richtige Steuer zahlen würde&gt;<br />
Kann ich der Stadt Magdeburg meine Aufwendungen für Fahrten, Bearbeitung usw. in Rechnung stellen&gt; Ist ja nicht unerheblich jedes Mal ca. 200km zu fahren um ihnen das Schreiben zu überbringen. Postalisch schließe ich inzwischen aus, da die Schreiben dort scheinbar nicht ankommen.</p>
<p>Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4850</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4850</guid>
<pubDate>Sun, 14 Sep 2008 11:20:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>Fiehnchen</dc:creator>
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