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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,</p>
<p>warum ich optimistisch bin&gt; Die Entscheidungen zur Zulässigkeit der Zweitwohnungsteuer, die an das Melderecht anknüpft, werden immer absurder - da hoffe ich doch, dass da irgendwann mal eine Ende - sozusagen ein &quot;point of no return des Absurden&quot; erreicht ist.</p>
<p>» ich habe schon heute früh deine Literaturtipps gelesen  und ich erkenne den Grund deines Optimismusses immer noch<br />
nicht.<br />
Noch mal lesen (aber bitte die Internet-Fassung) und positiv denken.</p>
<p>» vom internetlosen Bjoern<br />
Du Glücklicher.</p>
<p>Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4979</link>
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<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 14:33:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>ich habe schon heute früh deine Literaturtipps gelesen (nur keine Zeit zum Posten) ... und ich erkenne den Grund deines Optimismusses immer noch nicht.</p>
<p>ich schlage aber vor, dass wir die Diskussion verschieben, bis uns das schriftliche Urteil aus Leipzig vorliegt <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Grüße vom internetlosen Bjoern</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4976</link>
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<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 14:13:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,<br />
ich teile auch nicht gerne.<br />
Bevor wir das Thema weiter auswalzen, empfehle ich dir,, unsere Diskussion &quot;Gedanken zum Innehaben&quot;  ab 14.7.2008 noch mal zu lesen.<br />
Auch der Artikel Lerps/Winkler &quot;Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender&quot; ist diesbezüglicch durchaus lesenwert (hier 4. Zusammenfassung).<br />
Gruß<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4961</link>
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<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 16:35:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,</p>
<p>dein Optimismus in allen Ehren ... aber ganz teilen kann ich ihn leider nicht <img src="images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p>dem Düsseldorfer Urteil lag eine Satzung zu Grunde, die eine melderechtliche Wohnungsdefinition hat (&quot;jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird&quot;); das Innehaben wird ebenfalls durch das Melderecht definier (&quot;Inhaber einer Zweitwohnung ist, wessen meldepflichtigen Verhältnisse die Beurteilung als Zweitwohnung bewirken&quot;).<br />
weiterhin wird in der Düsseldorfer Urteilsbegründung das Anknüpfen an das Melderecht dahingehend gerügt, dass das Innehaben einer Nebenwohnung nicht zwingend auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Inhabers schließen lässt.</p>
<p>dieses Urteil wurde vom BVerwG gekippt, weil es (angeblich) gegen Bundesrecht verstößt</p>
<p>wie kommst du also darauf, dass das BVerwG das Anknüpfen ans Melderecht &quot;beerdigt&quot; hat&gt;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4958</link>
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<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 09:06:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich sehe das wie das OVG NRW und fuehle mich durch die etwas seltsame Entscheidung des BVerwG bestaetigt:<br />
Das Anknuepfen an das Melderecht ist rechtswidrig, wenn es auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG erfolgt (s. Rostock). Das habe ich immer schon behauptet.<br />
Dass das Besteuern des Nutzens einer Nebenwohnung (so wie es die meisten Satzungen vorsehen) im Rahmen einer Aufwandsteuer nicht zulaessig ist, hat das BVerfG bereits entschieden. <br />
Erneut sage ich: Wer keine klaren Begriffe hat, sollte nicht richten, auf dass er nicht gerichtet werde.<br />
Es duerfte noch ein langer Weg sein, bis das BVerwG die noetige Klarheit der Begriffe einsieht, ggf. muss ihm das BVerfG das sagen.<br />
Mal sehen, wie die Mainzer Revision ausgeht.<br />
Gruss aus dem sonnigen Sueden<br />
Christian<br />
Tipps fuer Widersprueche/Klagen folgen nach Rueckkehr.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4938</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4938</guid>
<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 08:44:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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