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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>melderechtlich ist dort deine Erstwohnung, wo du dich überwiegend aufhälst. sollte das am Studienort sein, so kann dort keine ZWS anfallen</p>
<p>und deine Rechnung &quot;keine Miete, also auch keine Steuer&quot; hat folgenden Haken:</p>
<p>[blockquote]Statt des Betrages nach Abs. 1 gilt als jährliche Nettokaltmiete für solche Wohnungen, die eigen genutzt, ungenutzt, zum Gebrauch durch Dritte unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete überlassen sind, die Mittlere Nettomiete (Mittelwert) für vergleichbaren (Standard-) Wohnraum laut jeweils gültigem Mietspiegel der Stadt Trier zu Beginn des Ermittlungszeitraumes.[/blockquote]<br />
[quelle](vgl. § 5 (3) des ZWS-Satzung der Stadt Trier)[/quelle]</p>
<p>also selbst wenn du keine Miete zahlst, müsstest du im Falle einer Meldung mit Nebenwohnung in Trier eine ZWS zahlen; als Bemessungsgrundlage würde die Stadt Trier eine ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen</p>
<p>inwieweit das alles korrekt wäre, kann ich (noch) nicht beurteilen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4954</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4954</guid>
<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 08:41:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
patriotische Gruende zaehlen in DEU recht wenig und im Melderecht ueberhaupt nicht.<br />
Nach den Vorgaben des BVerfG handelt sich zwar eindeutig um eine Zweitwohnung, aber diese Vorgaben gelten in Trier nicht.<br />
Wenn Du also eine Wohnung beziehst, die Deinen Eltern gehoert, muessen diese keine Zweitwohnugsteuer (mehr) bezahlen, sofern Du Dich dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anmeldest, egal ob Du Inhaber der Wohnung bist oder nicht.<br />
Abgesehen davon ist die Trierer Satzung mit ihren Normen natuerlich nicht geeignet, um eine oertliche Aufwandsteuer zu erheben (so BVerwG mit seinem juengsten Urteil vom 17.09.). Sie ist verfassungswidrig.<br />
Gruss<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4943</link>
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<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 13:03:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
</item>
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<title>Frage zu Zweitwohnsitzsteuer in Trier</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo @ all</p>
<p>Ich fange im Oktober an in Trier zu studieren. Wie ich erfahren musste liegt die Zweitwohnsitzsteuer da ja bei 10 % der Kaltmiete im Jahr.<br />
Die Wohnung die ich dort beziehen werde, gehört aber meinen Eltern, dementsprechend muss ich keine Kaltmiete und dementsprechend auch keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Oder ist das anders&gt;<br />
Ist mir eigentlich egal wo ich Erst- und Zweitwohnsitz habe, aber aus patriotistischen wollte ich eigentlich meine Heimat-Stadt als Erstwohnsitz behalten. </p>
<p>Danke im vorraus für eure Mithilfe......</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=4941</link>
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<pubDate>Sat, 20 Sep 2008 12:54:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>remmidemmi</dc:creator>
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