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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS für Schüler in Berlin</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein&gt;&gt; <br />
» ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
mal § 20 MG Berlin lesen </p>
<p>Zu Bauordnung:<br />
» ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...<br />
s.o., was steht denn in dieser Bauordnung zur Wohnung&gt; Dann denken: Ist ein Zimmer nach der Bauordnung eine Wohnung&gt; Die Wohnugseigenschaft ist doch wohl die entscheidende Frage </p>
<p>» wenn die Tochter also im Januar wieder<br />
» einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls<br />
» könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!<br />
s.o.</p>
<p>»  ich gehe daher davon aus, dass<br />
» ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet. <br />
Das ist so - ändert aber nicht an der Sache. dass das Risiko nahezu NULL ist, die Idee duchaus praktikabel sein dürfte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5053</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 09:34:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.[/blockquote]</p>
<p>ich denke, die gemietete Wohnung dürfte diesen Anforderungen genügen ...</p>
<p>zu der anderen Idee: wieso sollte der erneute Einzug erst nach 6 Monaten gegenüber der Meldebehörde anzuzeigen sein&gt;&gt; im Meldegesetz steht sinngemäß, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, diese der Meldebehörde anzuzeigen hat. wenn die Tochter also im Januar wieder einzieht, dann hat sie sich ab Januar wieder anzumelden! anderenfalls könnte es ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht geben!!</p>
<p>außerdem regelt § 8 (4) des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes, dass jeder, der mit Nebenwohnung in Berlin gemeldet ist, zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden kann. ich gehe daher davon aus, dass ein regelmäßiger Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steueramt stattfindet. Verjährungsfrist für die ZWS sind 4 Jahre ... insofern würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass die Nebenwohnung der Tochter unentdeckt bleibt, als sehr gering einschätzen.</p>
<p>und wie gesagt - ich lese das Gesetz so, dass die 12 Monate nicht ununterbrochen zu verstehen sind, sondern auch aufaddiert werden können. daher halte ich den durchaus kreativen Vorschlag des vorübergehenden Auszuges für nicht praktikabel</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5051</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 08:46:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da fällt mir noch was ein: Bjoern und Rene schreiben doch immer, dass es auf die Wohnungseigenschaft ankommt. Ist in Berlin ein Zimmer denn überhaupt eine Wohnung&gt; Würde die Sache doch total vereinfachen, wenn ein Zimmer keine Wohnung wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5050</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 08:10:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>die Meldung mit alleiniger Wohnung ist sicherlich die am wenigsten angreifbare.<br />
Aber die Idee mit dem Ausziehen und Abmelden ist nicht schlecht, wenn ich das richtig verstanden habe. <br />
Wenn die Tochter vor Weihnachten aus der Wohngemeinschaft auszieht (d.h.: Ihr Zimmer verlässt, in der Absicht dorthin nicht wieder zurückzukehren, um den Raum zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen, kann da keiner das Gegenteil behaupten – die Abmeldung ist zu diesem Zeitpunkt korrekt, das ist eine Prognose, die objektiv nicht widerlegt werden kann. D.h., diese Nebenwohnung wird vom Finanzamt nicht als Zweitwohnung erfasst, da sie kein Jahr genutzt wurde. <br />
Ein &quot;Umzug&quot; oder eine Kündigung des Mietvertrages sind gar nicht erforderlich <br />
Während der Weihnachtsferien bemüht sich die Tochter um ein neuer Zimmer, findet aber keines, und kehrt Anfang Januar in die Wohngemeinschaft zurück, um dort nur so lange zu bleiben, bis sie ein neues Zimmer gefunden hat. Das ist aber auch nach sechs Monaten nicht der Fall, d.h. Anfang Juli 2009 (nach dem 1.7.) wird sie für das Zimmer in der WG wieder meldepflichtig und meldet sich erneut mit Nebenwohnung an. Diese Wohnung wird wohl frühestens ab 1.8.2010 vom Finanzamt als Zweitwohnung erfasst werden. Falls noch erforderlich, lässt sich in den Sommerferien 2010 das Spielchen ggf. wiederholen. <br />
Wenn man Bjoerns Argumentation folgen wollte, was das FA bestimmt gerne tun würde und sicherlich auch so sieht, hat es eindeutig Erfassungsprobleme, die in einer Behörde wohl kaum bewältigt werden können. Risiko ist also gering.<br />
Könnte klappen, funktioniert wegen der 1-Jahresfrist so leider nur in Berlin.<br />
Aber die Meldung mit alleiniger Wohnung bleibt der Königsweg. Wenn die Tochter kein Auto hat, muss nur der Personalausweis geändert werden – und das ist kostenfrei.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5049</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 08:02:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>[blockquote]Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.[/blockquote]</p>
<p>so steht es in § 1 des Berliner Nebenwohnungsteuergesetzes. da steht nichts von einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten und auch nichts davon, dass es sich um die selbe sogenannte Zweitwohnung handeln muss.<br />
das Wort &quot;eine&quot; idiziert vielmehr, dass man steuerpflichtig wird, wenn man länger als 12 Monate irgendeine Nebenwohnung (oder halt auch mehrere) hatte.</p>
<p>mein Tipp bleibt daher - sofern es melderechtlich zulässig ist - die Anmeldung der Tochter mit alleiniger Wohnung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5048</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 06:24:28 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo René,</p>
<p>ich denke, dass wir als Berliner kein Problem mit einem Umzug haben. Unsere Tochter braucht doch nur wieder für einen Monat nach Hause zu kommen. Den Mietvertrag würden wir erst mal nicht ändern und die anteilige WG-Miete aus Solidarität für die anderen beiden Mitbewohner weiterzahlen (damit diese finanziell nicht überbelastet werden <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" />  ). Nach einem Monat stellen wir dann fest, dass der Weg von zu Hause bis zur Schule doch zu weit ist und unsere Tochter doch lieber wieder in die WG (Nebenwohnung) ziehen sollte. Für's FA sind somit keine zusammenhängenden 12 Monate mehr gegeben. Das Meldeamt sollte (denke ich jedenfalls) auch kein Problem damit haben. <br />
Oder zählt eine einmonatige Abmeldung nicht als Neubeginn &gt;<br />
Gruß,<br />
Mario</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5047</link>
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<pubDate>Wed, 01 Oct 2008 06:06:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mario_aus_Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Aber ich habe immer noch nicht die richtige Antwort auf die Frage: Wie umgehe ich die ZWS &gt;<br />
» Sollte ich unsere Tochter einfach einen Monat lang aus der WG nehmen und beim Einwohnermeldeamt abmelden&gt;</p>
<p>Eine denkbare Lösung wäre ein regelmäßiger Umzug, halte ich wenig realisitisch. Eine Abmeldung setzt voraus, daß sie aus der Wohnung auszieht. Könnte man machen, aber ob es den Aufwand wert ist&gt; (Ich bin mir aber nicht sicher, ob temporäre Abmeldungen ausreichen. Ich dächte, da gäbe es einen Passus, daß es dann wie ausgelegt werden würde, als würde es fortbestehen. Finde aber den Paragraphen nicht).</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 19:29:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario,</p>
<p>ich rede nur vom Melderecht. sie soll sich einfach mit alleiniger Wohnung dort melden ... und schon hat sie Ruhe.</p>
<p>wieviele Mieter es für die Wohnung gibt, interessiert die Meldebehörde herzlich wenig <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>@Tilly<br />
da das BVerwG schon 2 Mal hinsichtlich der ZWS neben der Spur lag, bleibt die endgültige Einschätzung erstmal offen. wobei sich eine ausführlichere Diskussion erst dann lohnt, wenn das schriftliche Urteil vorliegt</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5041</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 12:31:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario, <br />
eine &quot;alleinige Wohnung&quot; ist im Melderrecht quasi eine Hauptwohnung ohne Nebenwohnung.<br />
Damit meinerseits Schluß für heute, ich gehe heim - Wunden lecken. Huber ist zurückgetreten und Seehofer kommt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5040</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5040</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 12:29:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was heißt hier „kommunenfreundlich“ – nur realistisch bis auf die Knochen.<br />
Nachzulesen und zu - prüfen bei Christians 1000. -, mein allererster Kommentar auf diesem Forum.<br />
Damit Du nicht lange suchen musst:<br />
„Aber doch noch ein Wort zu den Hoffnungen, die hier auf diesem Forum hinsichtlich der anstehenden Entscheidungen des BVerwG geweckt werden. Die sind doch längst gefallen. Will nur keiner wahrhaben. Denn, wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt.“<br />
Dem ist nichts hinzuzufügen – außer dass mir das Urteil als „Freund der Kommune“ nicht passt. Hätte deutlicher ausfallen müssen, und Rostock hätte Recht bekommen müssen. Hätte, hätte …</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5039</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 12:27:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,</p>
<p>was meinst Du mit alleiniger Wohnung &gt;<br />
Hauptwohnsitz oder alleiniger Mieter &gt;</p>
<p>Mario</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5038</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 12:17:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mario_aus_Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario,</p>
<p>Tilly kommt laut eigenen Angaben aus der Ecke der Kommunen ... er arbeitet in einem bayrischen Steueramt. insofern sind seine Aussagen immer etwas &quot;kommunenfreundlich&quot;, während ich als Betroffener immer eher etwas &quot;kundenfreundlich&quot; argumentiere ...</p>
<p>zu deiner letzten Frage: wenn deine Tochter bereits über 18 ist, was spricht dann dagegen, wenn sie die WG-Wohnung als alleinige Wohnung anmeldet&gt;&gt;<br />
(unter der Voraussetzung, dass sie sich dort überwiegend aufhält ... wobei die Meldebehörden hier nur eingeschränkt kontrollieren werden)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5037</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 11:37:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>» Das sei Dir unbenommen. Dann freue Dich doch, das wenigsten Straftäter und sozial Auffällige davon befreit sind. Das ist doch gut. Sollen die etwa auch noch zahlen&gt;</em><br />
Darauf möchte ich hier nicht antworten.</p>
<p>Aber ich habe immer noch nicht die richtige Antwort auf die Frage: Wie umgehe ich die ZWS &gt;<br />
Sollte ich unsere Tochter einfach einen Monat lang aus der WG nehmen und beim Einwohnermeldeamt abmelden &gt;<br />
Mario</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5034</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5034</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:43:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mario_aus_Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario,<br />
Zweck der ZWSt ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu treffen, die der Inhaber einer ZW demonstriert.  <br />
» PS: Gut finde ich die ZWS, wie sicherlich die meisten anderen, nicht !<br />
Das sei Dir unbenommen. Dann freue Dich doch, das wenigsten Straftäter und sozial Auffällige davon befreit sind. Das ist doch gut. Sollen die etwa auch noch zahlen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5033</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5033</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:39:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tilly,</p>
<p>ich dachte immer, dass die ZWS berechnet wird, damit die Stadt Einnahmen hat, weil man dort ja nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Somit hat die Stadt ja keine Steuereinnahmen von der Person, die hier Ihren Zweitwohnsitz hat. Diese holt sich die Stadt dann über die ZWS.<br />
Mario</p>
<p>PS: Gut finde ich die ZWS, wie sicherlich die meisten anderen, nicht !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5032</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:29:40 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mario_aus_Berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Das ist auch gut so!<br />
bezieht sich ersichtlich auf die Befreiung für Straftäter und sozial Auffällige.<br />
» Findest du nicht es etwas zu viel, die Steuer von noch allgemeinbildenden Schülern zu verlangen&gt;<br />
Wer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das Innehaben einer Zweitwohnung demonstriert, muss bezahlen - jeder, ohne Ansehen der Person. Etwas anderes habe ich bisher noch nicht gehört. Da sind sich sogar BFH, BVerwG und BVerfG einig.<br />
Überfordert mich nicht.<br />
Gruß<br />
Tilly</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5030</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:23:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Das ist auch gut so!</p>
<p>Findest du nicht es etwas zu viel, die Steuer von noch allgemeinbildenden Schülern zu verlangen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5028</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5028</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:16:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» Ein Ummmelden des Hauptwohnsitzes hat aber sicherlich auch Nachteile, wie z.B. eigene Hausrat und haftpflichtversicherung. <br />
» Weißt Du, ob das Ummmelden noch weitere Kosten verursacht</p>
<p>Ich verweise mal auf die [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/&gt;page=hauptwohnung]Darstellung der Dinge, die bei der Ummeldung zu beachten sind[/link] im Hauptbereich der Seite hin. Die Hausrat sollte man sich am ehesten anschauen, i.d.R. ist es da aber egal, wie man Hauptwohnung und Nebenwohnung dreht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5027</link>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 09:14:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario<br />
nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz und dessen Anwendung ist die Tochter steuerpflichtig, wenn sie länger als 1 Jahr mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.<br />
Ausnahmen davon werden z.B. gemacht, wenn es sich um eine Nebenwohnung zum Zwecke des Strafvollzugs handelt oder die Wohnung von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird und zu Erziehungszwecken dient. Hingegen unterliegt die Nebenwohnung eines nicht straffälligen oder in seinem Sozialverhalten nicht auffälligen Bürgers der Zweitwohnungsteuer. Das ist auch gut so!<br />
Gruß<br />
Tilly</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5022</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5022</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 08:18:15 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tilly</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS für Schüler in Berlin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>keine Ursache <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>normalerweise sind Kinder bis zur Beendigung der Ausbildung weiterhin in den Versicherungen der Eltern mit drin. aber um sicher zu gehen, solltest du entweder deinen Versicherungsvertrag studieren oder aber deinen Versicherungsvertreter/-makler befragen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5021</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5021</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 08:02:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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