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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Klage gegen Köln</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Klage gegen Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Stimmt, steht so drin durch Niederschrift beim Urkundsbeamten, jedenfalls in den gängigen Rechtsbehelfsbelehrungen. <br />
Ich würde das auch machen, ehe ich einen Haufen Geld verschenke, der der Gegenseite nicht zusteht.</p>
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<pubDate>Fri, 08 May 2009 09:27:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
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<title>Klage gegen Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <br />
» Man kann auch zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und die<br />
» Klage dort zu Protokoll geben. Jedenfalls glaube ich, dass das geht,<br />
» (Ich habe es natürlich noch nie so gemacht).</p>
<p>Geht (§ 81 Abs. 1 VwGO) und müsste eigentlich auch in einer sauberen Rechtsmittelbelehrung drinstehen, denn ansonsten dürfte m.E. die einmonatige Klagefrist wegen unzureichender Rechtsmittelbelehrung gar nicht erst zu laufen beginnen.</p>
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<pubDate>Fri, 08 May 2009 06:34:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Mr.X</dc:creator>
</item>
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<title>Klage gegen Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Selbstverständlich kann man die Klage selbst erheben.</p>
<p>Antrag auf Aufhebung des Steuerbescheides stellen,</p>
<p>Begründung: Sachverhaltsdarstellung und Beweise vorlegen.</p>
<p>Alles zweifach, dann kann das werden, in dem Fall kann man PKH beantragen, mit Bafög-Bescheid.</p>
<p>Man kann auch zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und die Klage dort zu Protokoll geben. Jedenfalls glaube ich, dass das geht,<br />
(Ich habe es natürlich noch nie so gemacht).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5909</link>
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<pubDate>Wed, 06 May 2009 18:34:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
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<title>Klage gegen Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Bei mir ergibt sich folgender Sachverhalt:</p>
<p>Ich habe von 01.01.2005 bis zum 02.03.2005 eine Nebenwohnung in Köln gehabt. Dies war in einer WG mit 3 Mitbewohnern. Mein Zimmer war 12m² groß. Zu der Zeit habe ich auch Bafög erhalten. <br />
Nun habe ich einen Zweitwohnsitzsteuerbescheid erhalten mit der Aufforderung 290€ für den Zeitraum Jan 05 bis Ende Mai 05 und für 60m² zu zahlen. Widerspruch ist nicht möglich, ich kann nur direkt beim Verwaltungsgericht klagen. </p>
<p>Ich habe für alles Beweise, so dass ich wenn überhaupt, viel weniger zahlen müsste als die Stadt von mir haben will. <br />
Was meint ihr, wie liegen meine Chancen, die Sache unbeschadet zu überstehen&gt; <br />
Ich bin mir auch so unsicher, ob ich die Klage über einen Anwalt laufen lassen soll oder es reicht wenn ich die Klage persönlich einreiche. Die Anwaltskosten wären dann wahrscheinlich genauso hoch wie der Steuersatz oder&gt; </p>
<p>Und wie gut stehen meine Chancen PKH als Studentin zu bekommen&gt;<br />
Ich bin völlig ratlos und unendlich sauer auf die Stadt! <br />
Vielen Dank schonmal für Tipps und Ratschläge.<br />
Kristin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=5907</link>
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<pubDate>Wed, 06 May 2009 17:59:24 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kriscar</dc:creator>
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