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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wer die Steuer zahlt, aber gegen den Steuerbescheid vorgeht, erkennt die Steuer nicht an.<br />
Da es im Steuerrecht idR keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gibt,<br />
muss dieser gesondert beantragt werden, also Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.</p>
<p>Im &quot;normalen&quot; Verwaltungsrecht hat der Widerspruch und die Klage idR aufschiebende Wirkung.</p>
<p>Stundung kann neben der AdV beantragt werden. Insofern korrigiere ich meine Aussage zur Stundung weiter oben.<br />
Die Folgen der Verzinsung sind unterschiedlich.</p>
<p>Voraussetzung der Stundung:</p>
<p>1. Die Einziehung bei Fälligkeit muss eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten und<br />
2. der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen.<br />
Bei Prüfung der Stundungsvoraussetzungen sind sachliche und persönliche Billigkeitsgründe zu berücksichtigen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6271</link>
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<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 06:15:56 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » &gt;&gt; Antrag auf Stundung zu stellen, wenn man die fällige Summe nicht aufbringen kann/will. Das heißt m.E. doch nicht, dass ich die Forderung anerkenne. Sonst könnte ja keiner (vor Gericht)klagen, der die ZWSt bereits gezahlt hat.</p>
<p>» Antrag auf Stundung heißt, dass man die Forderung anerkennt, aber nicht zahlen kann, mal platt gesagt.<br />
» Derjenige, der die ZWSteuer unwidersprochen oder ohne den Klageweg zu beschreiten zahlt, erkennt die ZWSt an und kann dann Stundung beantragen.<br />
» Für die anderen gilt Antrag auf AdV.</p>
<p>Sehe ich nicht ein - muss ich ja wohl auch nicht. <br />
Der Antrag auf AdV ist doch nicht Pflicht. <br />
Was ist mit denjenigen, die die ZWSt in einer Summe locker zahlen, weil sie das nicht juckt und sie sich den Kram mit endlosen Anträgen nicht antun wollen, und dann klagen, weil sie die Steuer ungeachtet der Zahlung für rechtwidrig halten&gt; Da gilt doch wohl nicht analog zur &quot;Anerkennung durch Antrag auf Stundung“ eine „Anerkennung durch Zahlung“&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6267</link>
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<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 12:07:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zuerst haben wir mal eine Fälligkeit, Vollstreckung ist noch nicht angesagt.<br />
Die Klage ist erhoben, im Eilverfahren den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, das dauert drei, vier Tage.<br />
Aussetzung der Vollstreckung erst, wenn die Vollstreckung droht.<br />
Ob der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz durchgeht oder nicht, ist erstmal offen und hängt von der Begründung ab.<br />
In Rechtskraft erwächst der auch erst, wenn der Rechtsweg beschritten wurde und erschöpft ist. (OVG) Solange wird die Stadt vom Gericht angewiesen, das Verfahren auszusetzen.</p>
<p>Bitte nicht so unsachlich hier irgendwas zusammenschreiben.</p>
<blockquote><blockquote><p>Antrag auf Stundung zu stellen, wenn man die</p>
</blockquote></blockquote><p>
» fällige Summe nicht aufbringen kann/will. Das heißt m.E. doch nicht, dass<br />
» ich die Forderung anerkenne. Sonst könnte ja keiner (vor Gericht) klagen,<br />
» der die ZWSt bereits gezahlt hat.</p>
<p>Antrag auf Stundung kann man auch stellen, wenn man die Forderung anerkennt, aber nicht zahlen kann.</p>
<p>Derjenige, der die ZWSteuer unwidersprochen oder ohne den Klageweg zu beschreiten zahlt, erkennt die ZWSt an und kann dann Stundung beantragen.</p>
<p>Für die anderen gilt Antrag auf AdV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6266</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6266</guid>
<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 11:15:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich korrigiere mich (aus Prinzip ungern) – wenn Vollstreckung droht, kann sofort vor Gericht gezogen werden. Das dürfte hier der Fall sein. Antrag bei der Stadt auf Stundung sollte NICHT gleichzeit mit dem Antrag ans Gericht gestellt werden, wird m.E. aber irgendwann auf dem verschlungenen Rechtsweg erforderlich .<br />
Zu erwartender Ablauf also: <br />
Gericht lehnt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz rechtskräftig ab. Wenn ich mich nicht irre, kann die Stadt dann ihre Forderung eintreiben. Allenfalls  kann man noch in die Berufung gehen und so das Ganze ein bisschen hinausschieben. Der Berufungsantrag wird aber auch abgelehnt (mehr als 1 Seite braucht das OVG NRW dafür nicht).<br />
Meine Folgerung:<br />
Spätestens dann ist der Antrag auf Stundung zu stellen, wenn man die fällige Summe nicht aufbringen kann/will. Das heißt m.E. doch nicht, dass ich die Forderung anerkenne. Sonst könnte ja keiner (vor Gericht) klagen, der die ZWSt bereits gezahlt hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6264</link>
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<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 08:49:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung ist schon richtig im Eilverfahren.</p>
<p>Stundung setzt doch voraus, dass man die Zahlung und den Zahlungsgrund akzeptiert, aber nicht zahlen kann und deshalb um Stundung bittet.</p>
<p>Bitte nicht alles durcheinander werfen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6263</link>
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<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 07:30:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Antrag auf  vorläufigen Rechtsschutz  müsstest Du meiner Meinung nach bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen – und zwar vor Ablauf der Zahlungsfrist. Wenn der abschlägig beschieden ist, kannst Du den Antrag auf vorl. Rs. beim VG stellen und gleichzeitig bei der Stadt die Stundung beantragen (Ratenzahlung). <br />
Der Gang der Dinge dürfte dann folgender sein:<br />
Das VG wird den Antrag auf vorl. Rs, ablehnen, wenn Du Glück hast unter Reduzierung des Betrags,<br />
Gegen den Beschluss kannst Du dann beim OVG Antrag auf Berufung stellen.<br />
Das OVG wird den Antrag ablehnen, dann ist der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde.<br />
Rückwirkende Ummeldung kannst Du parallel dazu versuchen. Wenn es klappt, bis Du eigentlich fein raus. Dann könnte die Klage sogar Aussicht auf Erfolg haben<br />
Aber ehrlich: Warum sollen Kölner in Köln nicht auch zahlen&gt; Die Stadt ist doch nicht fremdenfeindlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6262</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6262</guid>
<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 18:15:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS Steuerbescheid nach vier Jahren</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>habe die Forumsbeiträge überflogen, aber auf Anhieb keinen gleichgelagerten Fall gefunden. Daher die Bitte an Euch um Hilfe.</p>
<p>Ich habe vor kurzem den ZWS-Bescheid von der Stadt Köln für die letzten vier Jahre bekommen, insgesmt annähernd 2800 EUR. Die Steuer wurde (viel zu hoch) geschätzt, da ich angeblich auf ein Aufforderungsschreiben 2006 und 2008 nicht reagiert habe; ein solches habe ich aber nicht erhalten. Dies habe ich der Sachbearbeiterin auch mitgeteilt, worauf es nur hieß, ich könne ja beim VG Köln klagen, auf weitere Diskussionen wollte sie sich nicht einlassen.</p>
<p>Das habe ich auch innerhalb der Frist getan. Ergänzend werde ich noch den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, um so die Aufhebung der sofortigen Vollziehung des Bescheides zu erreichen, sonst müsste ich Ende dieser Woche zahlen.</p>
<p>Es trifft zu, dass ich einen &quot;Nebenwohnsitz&quot; in einer WG in Köln habe. De facto wohne ich nur dort, den Hauptwohnsitz (ebenfalls in Köln) habe ich seinerzeit bei Auszug (im Jahr 2000) bei meinen Eltern belassen; damals gab es noch keine ZWS. Bei meinen Eltern &quot;im Kinderzimmer&quot; lebe ich aber seit 2000 nicht mehr! Seinerzeit war ich nicht sicher, wie lange die WG halten würde und dachte, ich müsse auch meinen Zweitwohnsitz anmelden...</p>
<p>Nun meine Frage: hat die Klage Aussicht auf Erfolg oder ist es sinnvoller, beim Meldeamt nachträglich den Hauptwohnsitz zu ändern, gibt es da Erfahrungen anderer hier im Forum&gt; Die Änderung entspräche der Wahrheit, allerdnigs weiß ich nicht, ob das für so einen langen Zeitraum Sinn macht. </p>
<p>Vielen Dank für Eure Hilfe. Hätte nicht gedacht, dass die Stadt mich als Kölner derart versucht abzuzocken, um den Erhalt von Zuweiungsbeträgen o.ä. kann es bei mir ja wohl nicht gehen...</p>
<p>Gruß</p>
<p>simon</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6261</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6261</guid>
<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 15:23:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Simon</dc:creator>
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