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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Immer wieder Nürnberg</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Immer wieder Nürnberg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo _jaja- <br />
auch wenn es so aussieht, antworte ich mir nicht selbst.<br />
» Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:<br />
» (1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in<br />
» einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.<br />
» Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert. Wie meinst du denn, könnte man &quot;die Satzung angreifen&quot;&gt; Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.</p>
<p>Ist ja wohl die Frage, wer in Verfassungsfragen entscheidet - ganz bestimmt nicht die Stadt Nürnberg oder irgendein untergeordnetes Verwaltungsgericht. Ja, ich weiß, kein Richter ist dem anderen untertan, aber eine Hackordnung gibt es doch. <br />
Aber Deine Fragestellung sollte etwas konkreter sein. Hast Du persönlich mit der ZWSt zu tun oder willst Du ganz allgemein gegen eine - wie manche sagen - verwerfliche kommunale &quot;Recht&quot;setzung kämpfen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6279</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6279</guid>
<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 20:43:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Immer wieder Nürnberg</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bjoern,</p>
<p>» Hallo,<br />
»<br />
» lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin<br />
» oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit<br />
» Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:<br />
»<br />
» &quot;Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner<br />
» Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat.&quot;<br />
»<br />
» daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den<br />
» Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen<br />
» werden.<br />
» Nürnberg hat es anders formuliert ...<br />
» (hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte<br />
» etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)</p>
<p>Naja, Nürnberg schreibt ja genau aus diesem Grund:<br />
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.</p>
<p>Das haben die ja immerhin schon mal bewusst so formuliert.</p>
<p>Wie meinst du denn, könnte man &quot;die Satzung angreifen&quot;&gt; Ich bin gerade am Überlegen, was man denn sinnvollerweise machen könnte, d.h. ob man irgendwie gegen die Steuererhebung, und vor allem gegen die unsägliche Erhebungspraxis, vorgehen kann.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>_jaja_</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6277</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6277</guid>
<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 20:35:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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