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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich heiße zwar nicht Nicola, antworte Dir aber trotzdem.<br />
1. Einfach nachlesen, was Yvonne geschrieben hat. Wenn Du die Klage so begründet hast, wird das Gericht schon auf Dich zukommen<br />
2. Denke daran, bei der Stadt einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen, sonst musst Du erst mal zahlen. <br />
3. Die Stadt wird<br />
- den Steuerbescheid berichtigen (Du bekommst einen neuen Steuerbescheid),<br />
-  behaupten, Deine Unterlagen nie bekommen zu haben, allein schon deswegen, weil sie davon ausgeht, dass Du das Gegenteil wohl nie beweisen kannst,<br />
4. Das Verfahren wird, weil in der Hauptsache erledigt, eingestellt und das Gericht wird Dir die Gerichtskosten aufbrummen.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7474</link>
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<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 11:51:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nicola,</p>
<p>ich habe genau das gleiche Problem.<br />
Habe ebenso vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht und weiß nun um den nächsten Schritt nicht bescheid.<br />
Hast Du schon etwas neues erfahren können oder Erfolg in der Sache erlangt&gt;</p>
<p>Gruß, Alex</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7473</link>
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<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 10:58:13 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alex123</dc:creator>
</item>
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<title>Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Klageantrag stellen</p>
<p>und dann den Sachverhalt chronologisch darlegen. Belege dazufügen.<br />
Schreiben, warum man der Auffassung ist, nicht der ZWS zu unterliegen.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht hat den Amtsermittlungsgrundsat, d.h. es müsste die Situation von sich aus vollständig ermitteln.</p>
<p>Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es das tut, daher einfach alles vortragen, was der Sache dienlich ist.</p>
<p>Viel Glück.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6476</link>
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<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 18:01:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen,</p>
<p>ich habe im September 2008 vom Kassen- und Steueramt Köln einen Brief erhalten mit der Aufforderung zur Steuererklärung für meine damalige Nebenwohnung. Ich habe diese Wohnung aus beruflichen Gründen bezogen und sendete die gewünschten Unterlagen postalisch zu. </p>
<p>Dann erhielt ich jetzt im Oktober 2009 vom Kassen- und Steueramt einen Zweitwohnsteuerbescheid der aufgrund einer Schätzung berechnet wurde und nicht aufgrund meiner versendeten Unterlagen. </p>
<p>Ich habe das Kassenamt kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass meine Steuererklärung vorliegen müsste. Diese ist aber beim Kassen- und Steueramt unauffindbar. Ich habe meine Kopie der Steuererklärung dem Kassenamt zugefaxt mit der Bitte einer Neuberechnung der Zweitwohnsteuer anhand der eingereichten Unterlagen. </p>
<p>Beim Kassenamt teilte man mir mit, dass die Bestandskraft des Zweitwohnsteuerbescheides jedoch nur durch Klage beim Verwaltungsgericht verhindert werden könnte.</p>
<p>Somit habe ich beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht gegen die Schätzung. Nun soll ich meine Klage begründen und weiß nicht, wie ich das formell richtig mache. Kann mir jemand helfen&gt;</p>
<p>Vielen Dank im voraus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6473</link>
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<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 16:57:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>Nicola</dc:creator>
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