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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsitz in Mannheim</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsitz in Mannheim (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also kann ich, bis auf das ich eventuell eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, davon ausgehen das ich dadurch keine finanziellen verluste habe&gt;</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 18:00:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>t4ktl0$$</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitz in Mannheim (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Heimfahrten wohin denn&gt; Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.<br />
» <br />
» <br />
» Bin Beamtenanwärter.<br />
Und wie kommt man da in eine Kaserne&gt; <br />
» Steht der §21 so im Meldegesetz von Baden-Württemberg&gt;<br />
Hätte ihn sonst nicht genannt.<br />
» <br />
» Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee<br />
Da Wohnsitze bei der Einkommensteuer keine Rolle spielen, gibt es auch kein Geld für das Hin- und Herfahren zwischen denselben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6497</link>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 17:27:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitz in Mannheim (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.<br />
» Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines<br />
» Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).<br />
» Heimfahrten wohin denn&gt; Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.</p>
<p><br />
Bin Beamtenanwärter. Steht der §21 so im Meldegesetz von Badem-Württemberg&gt;</p>
<p>Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6496</link>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 17:05:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>t4ktl0$$</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnsitz in Mannheim (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.<br />
Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).<br />
Heimfahrten wohin denn&gt; Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6494</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6494</guid>
<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 15:28:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitz in Mannheim</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Leute,</p>
<p>wollte mich bei euch erkundigen, ob ich in Mannheim eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Auf der Startseite ist Mannheim leider nicht aufgelistet.</p>
<p>Grund ist, das ich auf einem Lehrgang in Mannheim bin und die Umzugskostenvergütung von der Bundeswehr zugesagt bekommen habe für den Dienstort Mannheim, da ich länger als 3 Monate hier bin und keine anerkannte Wohnung habe. Bedingt dadurch, dass ich bei meinen Eltern wohne habe ich keine anerkannte Wohnung. Insgesamt sind es 4 Monate die der Lehrgang geht.</p>
<p>Desweiteren würde ich gerne wissen, da es Niedersachsen im Melde-Gesetz steht, das man einen Zweitwohnsitz nicht melden muss solang man unter 6 Monate dort ist. So eine Regelung hab ich leider im Melde-Gesetz für Baden-Württemberg nicht gefunden. Vll. könnt ihr mir was anderes sagen!</p>
<p>Sofern ich den 2ten Wohnsitz in Mannheim geltend mache, kann ich Heimfahrten steuerlich geltend machen&gt;</p>
<p>Schon einmal vielen Dank!</p>
<p><br />
Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6493</link>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 15:02:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>t4ktl0$$</dc:creator>
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