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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen<br />
muss:</p>
<p>Mein aufrichtiges Beileid.<br />
 <br />
Zur Sache: Die Kommunen rechtfertigen doch ihre Nebenwohnungsteuer u.a. gerade mit dem Argument, dass damit die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Friedhöfe) abgegolten werden soll (Äquivalenzprinzip). So wie der Kurbeitrag (Gebühr) die Nutzungsmöglichkeit der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kureinrichtungen abgelten soll. Die konkrete Nutzung muss extra bezahlt werden. Oder habe ich da was falsch verstanden&gt; Ist da der verwaltungsrechtliche Weg von der Steuer zur Gebühr so weit&gt;<br />
Das Thema sollten wir aber schnell lassen, bevor es dem Erfindungsreichtum mancher Kommunen anstachelt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7037</link>
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<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:54:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>nur am Rande, weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen muss:</p>
<p>Gebühren dürfen nach den KAG´s der Länder nur für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden. die privaten Wohnungen sind offensichtlich keine &quot;öffentlichen Einrichtungen&quot; ... insofern scheitert es bereits daran  <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7029</link>
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<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:00:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» … andere Länder, andere Sitten.<br />
Ziehe bitte in Dein Kalkül mit ein, dass Städte, die ZWSt erheben ebenso wie die Länder, die dies zulassen, von Grund aus sittenlos sein könnten.<br />
Frage: Ist der Ausschuss ein Nachfolger der Inquisition&gt;</p>
<p>» Was in aller Welt ist eine 2010er Gebühr&gt;<br />
Das ist keine Gebühr, sondern die Zweitwohnungsabgabe, die nach dem Erkenntnisstand des BVerwG eine Zweitwohnungsteuer sein soll. Handelte es sich um eine Gebühr, stellte sich die Frage anders, und sie wäre vielleicht sogar  zulässig zu gestalten (Rechtsstreit vorprogrammiert, &quot;Die Zweitwohnungsabgabe als zulässige Gebühr wie die Kurabgabe&gt;&quot; - eine vergleichende Betrachtung;vgl. Prof. Dr. Groh &quot;Zweitwohnungsteuer und Einkommensteuer ).</p>
<p>» Macht Euch davon mal frei.<br />
Ja, stellt das VG Köln (unter Berufung auf OVG NRW) doch so treffend fest, Willen des Satzungsgebers sei es, Studenten, die in der Mehrzahl schließlich zwei Wohnungen innehaben, zur ZWSt zu veranlagen.<br />
» <br />
» Entscheidend ist, dass jemand eine weitere Wohnung für seinen persönlichen<br />
» Lebensbedarf neben seiner Hauptwohnung innehat.</p>
<p><img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> Ist das nicht ein besonderer Aufwand&gt; Das ist doch ein anderer Sachverhalt als das Innehaben einer einzigen Wohnung, was eben keinen besonderer Aufwand darstellt. Man kann doch einen besonderen Aufwand betreiben, ohne eine besonders aufwändige Wohnug zu haben. Das ist doch ein völlig anderer Sachverhalt als das Konsumieren eines Hundes.<img src="images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7022</link>
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<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 21:01:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wie werden diese denn berechnet&gt; Geht das nach Streitwert wie oft üblich&gt;<br />
» Oder gibt es da festgesetzte Gebühren/Auslagen, die ich im Fall der<br />
» Niederlage tragen müsste&gt;</p>
<p>Keine Ahnung. Ich habe schon erlebt, dass es gar nichts gekostet hat oder eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 20 Euro.<br />
Ich habe noch nie erlebt, dass das in der Stadt vor einem Ausschuss verhandelt wurde, aber andere Länder, andere Sitten.</p>
<p>» Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja<br />
» völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich<br />
» dann ja nie wieder.</p>
<p>Was in aller Welt ist eine 2010er Gebühr&gt;<br />
Stimmt, bei Rücknahme des Widerspruchs ist alles vorbei. Würde ich grundsätzlich vorher überlegen, ob ich zu einem konsequenten Schritt bereit wäre. Es gibt schließlich auch Prozesskostenhilfe und die dürfte eigentlich angesichts der Verfassungsbeschwerden auch nicht abgelehnt werden.</p>
<p>Entweder hopp oder topp, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Man kann Aussetzung der Vollziehung beantragen, bis die Verfassungsbeschwerden durch sind, aber dem muss nicht stattgegeben werden.</p>
<p>Wiedereinsetzung ist Unsinn und der &quot;Student&quot; interessiert genauso wenig, wie der Bafögempfänger. Macht Euch davon mal frei.</p>
<p>Entscheidend ist, dass jemand eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf neben seiner Hauptwohnung innehat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7020</link>
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<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 16:43:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wenn die [Richter des BVerfG] entscheiden, dass ich ... tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch.</p>
<p>» Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja<br />
» völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich<br />
» dann ja nie wieder.</p>
<p>Das ist der springende Punkt, und das weiß auch die Stadt Trier. Die meisten Bürger scheuen bei einem abgewiesenen Widerspruch den Rechtsweg und verlieren ihre Ansprüche.</p>
<p>Trau Dich!</p>
<p>Was die Stadt Trier für einen zurückgewiesenen Widerspruch verlangt, weiß ich nicht. Viel kann es aber nicht sein. So ca. 20 - 50 EURO könnten realistisch sein. Aber vielleicht weiß da einer Näheres.</p>
<p><img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> Zum Stadtrechtausschuss:<br />
Eine mündliche Verhandlung wird es wohl kaum geben. Wo kämen wir denn hin, wenn es jedem Bürger erlaubt wäre,  <br />
seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen einer Behörde zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen und ihm auch noch erlaubt wird, diese untertänigst vorzutragen&gt; Zum Wort &quot;Stadtrechtauschuss&quot;: Da neigt in diesem Fall angeblich so mancher dazu, den Bestandteil &quot;Stadtrecht&quot; zu streichen. Folgt man dem konsequent, käme man zu dem Ergebnis, dass keine Gebühr verlangt werden darf (Was nichts wert ist, darf auch nichts kosten).<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7018</link>
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<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 14:49:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich stehe heute vor einer wichtigen Entscheidung: </p>
<p>Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen&gt; <br />
Im Prinzip hab ich tierisch Lust drauf, das mal richtig von vorne bis hinten durchchecken zu lassen, bin aber Bafög-Empfänger und fürchte etwas die Gebühren, die bei einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses auf mich zukommen würden. </p>
<p>Wie werden diese denn berechnet&gt; Geht das nach Streitwert wie oft üblich&gt; Oder gibt es da festgesetzte Gebühren/Auslagen, die ich im Fall der Niederlage tragen müsste&gt;</p>
<p>Scheint es eigentlich möglich, den Stadtrechtsausschuss in einer mündlichen Verhandlung davon zu überzeugen, dass man die Vollstreckung aussetzt bis das BVerfG entschieden hat&gt; Weil im Prinzip will ich ja erstmal nichts anderes. Wenn die entscheiden, dass ich als a) Student und b) Bafög-Empfänger tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch. <br />
Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich dann ja nie wieder.</p>
<p>Oder gibts da noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und dann Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen&gt;<br />
Dann müsste ich aber die Rechtsprechung des BVerfG beobachten und dann den ANtrag stellen oder&gt;<br />
Oder kann man das vorsorglich machen, also wenn die entscheiden, dass ich als a) Student oder zumindest b) Student &amp; Bafög-Empfänger nicht herangezogen werden kann, dann über den Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des bestandskräftigen VA beschäftigen müssen&gt;</p>
<p>Meine Sorge ist halt da, dass ich das versäume und dann wegen Fristablauf nichts mehr machen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7017</link>
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<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 14:18:22 +0000</pubDate>
<dc:creator>traushy</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ich harre der Dinge die da kommen.<br />
Hoffentlich nicht zu lange und mit viel Glück. Lass uns mal wissen, was die Stadt Trier so ab-/aussondert.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7002</link>
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<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 19:58:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>So grade die neusten Infos von mir zur Trierer Steuer:</p>
<p>Antrag nach § 80 V VwGO wurde gestellt und die Stadt vom VerwG zur Stellungsnahme aufgefordert binnen zwei Wochen.</p>
<p>Widerspruch gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung an die Stadt wurde geschickt.</p>
<p>Ich harre der Dinge die da kommen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6999</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6999</guid>
<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 14:11:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tokra</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der  Ablehnung des Antrags auf Vollziehung müsste eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein. M.E. kannst Du aber nur noch gerichtlich vorgehen (Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz o.ä.). Solltest Du ggf. tun.<br />
Dass die Trierer ihre eigenen Bescheide für rechtmäßig halten, ist eigentlich selbstverständlich (schlimm, wenn es anders wäre). Spielt meines Erachtens aber keine Rolle, denn für die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ist die städtische Meinung unwesentlich. Allerdings ist das Ganze sowieso nur eine „Kann“-Bestimmung“ – die Behörde „kann“ aussetzen. Da verhält sich Trier eben anders/sturer als Mainz. Wo da die Grenzen und Pflichten liegen, wäre wohl nur gerichtlich  auszuloten.<br />
Die städtische Floskel: &quot;Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass das BVerfG die eingereichte Klage überhaupt annimmt oder das Urteil des BVerwG in Zweifel gezogen wird.&quot;<br />
ist wirklich drollig. Nicht nur, weil es sich um keine Klage sondern um Verfassungsbeschwerden handelt  sondern vor allem, weil noch weniger Hinweise dafür vorliegen, dass das BVerfG beschließt, die Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen oder gar seine bisherige Rechtsprechung ändern wird. Das ist letztlich Kaffesatzleserei, denn jeder sucht sich das raus, was er für richtig hält.<br />
Ein Schreiben an den Kreisrechtsausschuss kannst Du natürlich auf den Weg schicken, es ist rechtlich allerdings unverbindlich. <br />
Den Text der Verfassungsbeschwerde (gegen BVerwG 9 C 7.08 eingelegt, Aktenzeichen  des BVerfG:1 BvR 2655/09) zur Mainzer Satzung müsstest Du bei R. Roth von der Rechtsanwaltskanzlei <br />
Rechtsanwälte Stich, Dörr, Roth &amp; Partner<br />
Rheinstraße 22<br />
76870 Kandel<br />
Tel: (07275) 91920 <br />
abfragen. Ich bezweifle allerdings, dass sie die rausrücken werden (zumindest nicht ohne Honorar).</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6759</link>
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<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 10:13:47 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>So nach der Weihnachtspause ist auch die Stadt wieder aktiv geworden:</p>
<p>Der Antrag auf Aussetzung des der Vollziehung wurde abgelehnt. Als Begründung führt die Stadt an, dass sie keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit des Bescheids habe.</p>
<p>Am besten gefällt mir aber der folgende Satz:<br />
&quot;Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass das BVerfG die eingereichte Klage überhaupt annimmt oder das Urteil des BVerwG in Zweifel gezogen wird.&quot;<br />
Dazu brauch man eigentlich schon nichtsmehr zu sagen... Da hat jemand grds nicht verstanden wie Gerichte arbeiten. Wäre auch schlimm wenn das Ergebnis vor Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bekannt gegeben würde.</p>
<p>Naja wie dem auch sei: Zahlungsfrist jetzt bis 31.01.2009 und die Alternative Rücknahme oder formelles Widerspruchsverfahren.</p>
<p>Ich werde das Widerspruchsverfahren auf mich zu kommen lassen. Nur um die Zahlung komm ich ja jetzt nichtmehr rum. Und lohnt es sich gegen diese Ablehnung meines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung erneut Widerspruch einzulegen&gt;</p>
<p>Desweiteren würde ich gerne noch ein Schreiben an die Stadt schicken und dem Kreisrechtsausschuss nochmal meine Argumente unterbreiten, warum die Stadt hier unrecht hat. Dazu wäre es allerdings gut, den Text der Verfassungsbeschwerde zu kennen. Wäre es möglich mir den zugänglich zu machen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6758</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6758</guid>
<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 09:20:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tokra</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn dieses Schreiben zu einem Zeitpunkt verfasst wurde, als Trier von der/den Verfassungsbeschwerde(n) Kenntnis hatte, ist das Schreiben eine Frechheit. Wenn nicht, ist es naiv und verkennt das Wesen der freiheitlich demokratischen Grundordnung.<br />
Denn die Behauptung, dass das BVerwG in Verfassungsfragen – insbesondere bei den Grundrechten -  etwas abschließend entschieden haben könnte, ist schon sehr … naiv. <br />
Fakt ist, dass u.a. gegen das Urteil BVerwG vom 13.05.2009 - 9 C 7.08 Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, zu der bisher keine Entscheidung getroffen wurde. Bis dahin bestehen an der  Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuerbescheide weiterhin Zweifel.<br />
Und die Behauptung, dass &quot;das Anknüpfen an das Melderecht&quot; unbedenklich sei, ist auch nur die halbe Wahrheit. Das BVerwG macht ja nun nicht jeden Unfug mit und hat für das Anknüpfen klare Grenzen aufgezeigt. Die will man in Trier anscheinend übersehen. <br />
<strong>Denn das BVerwG hat nun gerade nicht entschieden, dass Satzungen wie die Trierer rechtmäßig sind</strong>. Das Gegenteil ist der Fall. Dazu kann man dem Stadtlinksausschuss nur empfehlen, die o.a. Urteile mal etwas genauer zu lesen (mit Verstand, wie meine Oma zu sagen pflegte) und dann zu prüfen, ob § 3 Abs. 1 so haltbar ist. Da fehlt was, was die verfassungskonforme Auslegung selbst für das BVerwG unmöglich macht. Mainz hat deswegen nachgebessert.<br />
<strong>Den Widersprüchen ist allein schon deswegen stattzugeben. </strong><br />
Mal ganz abgesehen von dem übrigen Stuss, der in der Satzung steht. <br />
Na, der 15.12. ist ja nun lange vorbei, und wer seinen Widerspruch zurückgenommen hat, hat ja nun seinen Frieden (s. Kant). Und zum Trost: Das Geld ist nicht weg, das hat die Stadt. <br />
Eine schöne Bescherung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6674</link>
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<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 22:34:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Sehr geehrter Herr ...,</em></p>
<p><em>Ihrem Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid vom xx.xx.2007 können wir nicht abhelfen. </em></p>
<p><em>Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.05.2009 in 2 Revisionsverfahren abschließend entschieden, dass auch Studenten zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden können. Danach gibt es selbst für die Empfänger von BAFÖG-Leistungen keine Ausnahme. Des weiteren wurde nochmals klar gestellt, dass auch die Anknüpfung an das Melderecht unbedenklich ist. </em></p>
<p><em>Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.05.2009 - 9 C 6.08 und 9 C 7.08 wurden inzwischen ausgefertigt und können unter <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de">www.bundesverwaltungsgericht.de</a> abgerufen werden. Mit diesem Urteil wurden entgegenstehende Urteile des Verwaltungsgerichtes Mainz (Az: 3 K 318/07.MZ) und des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz Koblenz (Az: 6 A 11354/07.0VG) aufgehoben. </em></p>
<p><em>Da an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuerbescheide nunmehr keine Zweifel mehr bestehen, wird die bislang gewährte Aussetzung von der Vollziehung der festgesetzten <br />
Zweitwohnungsteuer in Höhe von xxx,00  Euro aufgehoben. </em></p>
<p><em>Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe des Kassenzeichen bis zum 31.12.2009 auf eines der angegebenen Konten. </em></p>
<p><em>Da wir Ihrem Widerspruch aus den oben genannten Gründen nicht abhelfen können, bitten wir um schriftliche Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen oder aufrecht erhalten wollen. Sollte ihre Rücknahme bis zum 15.12.2009 nicht vorliegen, wird der Stadtrechtsausschuss ein förmliches, kostenpflichtiges Verfahren einleiten.</em></p>
<p><em>Wurde die Zweitwohungssteuer aufgrund fehlender Besteuerungsgrundlagen geschätzt, geben wir Ihnen nochmals Gelegenheit, die fehlenden Angaben und Nachweise bis zum 15.12.2009 nachzureichen.</em></p>
<p><em>Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung. <br />
</em></p>
<p>Das ist das Schreiben der Stadt Trier.</p>
<p>Der Asta in Trier ist chronisch unfähig irgendwas sinnvolles auf die Beine zu stellen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6673</link>
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<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 22:03:50 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tokra</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die Kosten für den Anwalt haben sich allerdings nicht gelohnt.<br />
In dieser Phase braucht man noch keinen Anwalt – schon gar keinen, der von der Sache nicht überzeugt ist, weil er nicht in Betracht zieht, dass hier eine Sauerei abgehen könnte.</p>
<p>» Entsprechend war ja auch das Schreiben formuliert: es sollten bloß keine Zweifel an der Entscheidung des BVerwG aufkommen. <br />
Das Schreiben der Stadt Trier würde mich interessieren. Von wann ist es, was steht drin&gt;</p>
<p>» Ich stehe in der Sache auch in Kontakt mit anderen<br />
» betroffenen Studenten, die die Sache aber ebenso wie ich durchfechten werden.<br />
Bedarf an Unterstützung&gt;<br />
Was macht eigentlich der AStA in der Sache&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6669</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6669</guid>
<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 18:57:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hab noch nichts gehört von der Stadt Trier, werde die Sache aber durchfechten. Ich seh das Ganze mittlerweile sportlich.</p>
<p>Welcher Anwalt das ist, würde mich allerdings interessieren. Die Kosten für den Anwalt haben sich allerdings nicht gelohnt.</p>
<p>Die Stadt Trier versucht mit allen Mitteln und Wegen an das Geld zu kommen. Entsprechend war ja auch das Schreiben formuliert: es sollten bloß keine Zweifel an der Entscheidung des BVerwG aufkommen. Das ist schon fast Abzocke wie Stadt hier die Tatsachen schief darstellt, damit die Leute zum Zahlen gebracht werden. Ich vermute auch, dass von den 400 Widersprüchen die meisten jetzt zahlen werden, erst recht wenn sie das Verfahren nicht ruhend stellen. Ich stehe in der Sache auch in Kontakt mit anderen betroffenen Studenten, die die Sache aber ebenso wie ich durchfechten werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6667</link>
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<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 18:47:43 +0000</pubDate>
<dc:creator>Tokra</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Du Dir schon einen Anwalt engagierst, um für Dich mit dem Steueramt zu telefonieren, hättest Du Dir den richtigen aussuchen sollen. Nicht einen, der selbst mehr Zweifel an der Sache hat, als er Ahnung haben könnte. Der gehört wahrscheinlich auch zu der Sorte Juristen, die 2005 den Verfassungsbeschwerden gegen die ZWStS Hannover und Dortmund keine Chance gegeben hätten. Und die Behauptung mit dem halben Jahr bis zur Annahme ist schlicht Unfug - das kann Jahre dauern. Anders als Yvonne verzichte ich darauf, mir von ihm erklären zu lassen, warum er keine Chancen sieht – dafür ist mir meine Zeit schlicht zu schade.</p>
<p>Wenn die Stadt Trier verständlich bei ihrer Kassenlage, aber wider jede Vernunft den Widerspruch wirklich bescheiden sollte, ist der Weg frei zum VG – da kann man die gleichen Anträge stellen und da werden sie dann durchgehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Stadt Trier darauf spekuliert, dass nur ganz wenige vor Gericht ziehen und deswegen diese grenzwertige Tour fährt. Wird wahrscheinlich aufgehen, die Rechnung. Lieber die ZWSt zahlen und dann Ruhe haben. Wenn aber alle 400 Widersprüche eine Klage nach sich ziehen, hat das Rechtsamt der Stadt wenigstens was zu tun.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6666</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6666</guid>
<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 16:01:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erstens ist es das Bundesverfassungsgericht, dass wir angerufen haben, nicht das Bundesverwaltungsgericht (bitte mal die Gerichtszweige nicht so durcheinander schütteln).<br />
Zweitens ist die von mir vertretene Verfassungsbeschwerde bereits seit Anfang März 2009 anhängig. Das halbe Jahr ist also schon längst rum. Der Anwalt sollte mir mal erklären, wie er zu seiner Mutmaßung kommt, dass in einem halben Jahr ein Nichtannahmebeschluss ergeht.</p>
<p>Keiner weiß, wie es ausgeht, das ist sicher richtig. Wenn man gleich die Flinte ins Korn wirft, ist man auf jeden Fall auf der Verliererseite.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6665</link>
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<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 15:41:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe einen Anwalt zu der Sache hinzugezogen, der für mich mit sem Stadtrechtsausschuss als auch mit dem Steueramt in Trier telefoniert hat. <br />
Für meine beiden Widersprüche (350 € Steuerrückahlung) ergibt sich ein Betrag von 90 €, der zu zahlen ist, falls ich den Widerspruch aufrecht erhalte.<br />
Da 400 Widersprüche der Stadt Trier in etwa vorliegen, werden sie aus finanziellen Gründen den Widerspruch nicht ruhen lassen, bis das Gericht entschieden hat, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.<br />
Der Anwalt meinte zu mir, dass es ein reines Pokerspiel wäre:<br />
Wie das BVerwG in etwa einem halben Jahr bzgl der Zulassung entscheidet ist kaum einzuschätzen. Er meinte wohl eher 60 %, dass das Gericht die Klage nicht zulässt.<br />
Ich werde daher wohl meinen Widerspruch zurücknehmen, da ich nicht auch noch zusätzlich 90 € zu der ganzen Summe draufzahlen möchte.<br />
Sollte jemand bei der Stadt Trier es erreicht haben, dass man den Widersppruch bis zur Entscheidung ruhen lassen kann, möge er doch bitte Bescheid geben.</p>
<p>Gruß, LAra</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6664</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6664</guid>
<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 14:39:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lara11</dc:creator>
</item>
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<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Schon als Du 2007 den Widerspruch eingelegt hast, war bei einem ablehnenden Bescheid eine Bearbeitungsgebühr fällig. Das Risiko war also immer da. Es bleibt auch, wenn Du die Alternative „widerstandslos zahlen“ nicht wählen willst und die kommunale Willkür auf diese Weise unterstützt.</p>
<p>Wenn Du den Widerspruch zurücknimmst, werden die 350,-- EURO ZWSt fällig und sind weg. Hältst Du den Widerspruch aufrecht und beantragst das Aussetzen des Verfahrens, „ruht“ das Ganze bis zur Entscheidung des BVerfG - vermutlich in etwa 5 Jahren. </p>
<p>Geht die Stadt Trier einen anderen Weg als die Stadt Mainz und lässt die Widersprüche nicht ruhen, wiederholt sich das Ganze eine Ebene höher beim Verwaltungsgericht. Und dort  wird die Sache dann wohl zur Ruhe kommen. Insgesamt also. selbst bei ungünstigem Verlauf, erst mal geringere Kosten als die Steuer selbst.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6581</link>
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<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 17:57:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich weiß nicht, was ich erwarten kann.<br />
Ich kenne mich mit diesem Problem nicht aus und möchte einfach erfahren, ob ich durch eine Aufrechterhaltung des WS das Risiko eingehe, dass weitere Kosten, abgesehen von den 350 €, auf mich zukommen. Als ich 2007 den WS eingelegt habe, wusste ich genau, dass ich damit keinerlei Risiko eingehe. Das Schlimmste was passieren konnte, war dir Nachzahlung der bis dahin anfallenden Steuern. Diesmal anscheinend nicht.<br />
Das ist leicht gesagt, dass ich weitermachen soll. Ich kann es mir nicht leisten noch mehr als jetzt schon zahlen zu müssen.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6580</link>
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<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 17:30:06 +0000</pubDate>
<dc:creator>Lara11</dc:creator>
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<title>ZWS in Trier  in Höhe v. 350 € nachzuzahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Nun ja, leider habe ich meine Sachbearbeiterin nicht mehr erreichen können. Mal schauen, was ich Montag telefonisch herausbekomme.</p>
<p>Was erwartest Du denn&gt; <br />
In solchen Fällen geht das nur noch schriftlich.<br />
Widerspruch mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerden aufrechterhalten, Aussetzen des Verfahren und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Siehe oben!</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6577</link>
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<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 13:56:23 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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