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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Mietvertrag vorlegen?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>...falls die Ursprungsfrage von &quot;Garfield&quot; noch Relevanz hat;<br />
ich habe meinen Wohnsitz in Mainz 2009 noch ohne Vorlage eines Mietvertrages anmelden können; mein Freund, der sich vor zwei Wochen anmeldete, wurde heimgeschickt, um den Vertrag zu holen; <br />
Anmeldung ohne Mietvertrag neuerdings also ausgeschlossen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7390</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7390</guid>
<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 17:13:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>faulesocke</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» So kann man argumentieren.  <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<blockquote><blockquote><blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><p>Eine falsche Angabe zur Haupt- und Nebenwohnung (Statusmeldung) wäre demnach <strong>zumindest in NRW</strong> melderechtlich nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit und schon gar keine Straftat und damit von einer gewissen Beliebigkeit. Aus dem Meldereister ließe sich damit nicht erschließen, ob die melderechtlichen Verhältnisse richtig sind. Selbst eine Plausibilitätskontrolle ginge ins Leere, wenn der Einwohner falsche Angaben machen darf.</p>
<p>Argumentieren kann man sicher so, und es wäre auch ein interessanter zusätzlicher Ansatzpunkt zu der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit des Anknüpfens der ZWSt an das Melderecht, so wie viele Kommunen es vornehmen. Zumal das BVerwG in seinen jüngsten Urteilen zur ZWSt ausdrücklich darauf hinweist, dass Bundesrecht dann verletzt ist, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind.</p>
<p>Das wäre m. E. allerdings zu vertiefen, denn bisher geht NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit anscheinend davon aus, dass die fehlerhafte Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstelle&gt; Zu hinterfragen wäre auch, an wen sich die Meldegesetze eigentlich richten&gt; Nur an die Einwohner oder auch (und vor allem) an die Meldebehörden&gt; Wer legt bei mehreren Wohnungen fest, welche Wohnung Haupt- und welche Wohnung Nebenwohnung ist&gt; Der Einwohner oder die Meldebehörde&gt; Was sagt das zuständige IM NRW (Abteilung 1, Referat 13, OAR Schuster oder AR Klammer) zu diesem Komplex&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6746</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6746</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 08:52:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ich würde wenn, eher § 37 Abs. 1 Ziff. 2 MG NRW als Generalklausel nehmen.<br />
» Ziff. 1 ist jedenfalls nicht erfüllt, wenn eine Wohnung neu als<br />
» Nebenwohnung angemeldet wird die tatsächlich als Hauptwohnung neu bezogen<br />
» wurde oder vice versa.</p>
<p>Stimmt, so gesehen, hast Du recht. Das Unterlassen der Meldepflicht als Grundlage des Melderechts ist bußgeldbewehrt, die Statusmeldung nicht.</p>
<p>Ich dachte vielmehr an die Nebenwohnung, die angemeldet wird, obwohl sie nicht bezogen wird. Der Besuch bei den Eltern erfordert keine Meldung mit Nebenwohnung, wird jedoch häufig durchgeführt, aus alter Anhänglichkeit oder warum auch immer.</p>
<p>» Wenn der Einwohner verpflichtet ist, die Änderung des Status seiner Wohnung<br />
» mitzuteilen, ein Unterlassen dieser Mitteilung aber keine<br />
» Ordnungswidrigkeit darstellt, warum soll dann die falsche Statusangabe bei<br />
» der zutreffenden Anmeldung einer Wohnung eine Ordnungswidrigkeit<br />
» darstellen&gt;</p>
<p>Wenn es nur um den Status geht, dann kein Bußgeld. Wenn die Meldung falsch ist, weil jemand etwas anmeldet, was er faktisch nicht nutzt, dann schon.</p>
<p>» Der Hintergrund, warum ausgerechnet eine unterlassene Statusummeldung in<br />
» NRW nicht mit Bußgeld bedroht wird, ist meiner Meinung nach gerade<br />
» verfassungsrechtlicher Natur.</p>
<p>aha<br />
 <br />
» Das Tatbestandsmerkmal der vorwiegenden Nutzung ist ein unbestimmter<br />
» Rechtsbegriff über den meiner Meinung nach auch in der Verwaltung<br />
» Unklarheit besteht. <br />
» <br />
» Wann wird eine Wohnung vorwiegend genutzt&gt;<br />
» <br />
» Dem Einwohner ist es nicht zuzumuten, hierüber unter Androhung von Bußgeld<br />
» rechtsverbindlich zu entscheiden, weil die Norm zu unbestimmt ist.<br />
» <br />
» Dies muß dann auch für die Statusangabe bei der Anmeldung einer Wohnung<br />
» gelten.</p>
<p>So kann man argumentieren.<br />
<img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6745</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6745</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 07:06:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>*falscher Button <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" />*</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6744</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6744</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 04:46:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Das sehe ich etwas anders, da § 37 MeldeG(NRW) in Abs. 1.S.1 jede<br />
» Falschmeldung generalklauselartig ahnden kann.<br />
» <br />
» &gt;Bußgeldvorschriften <br />
» <br />
»   (1) Ordnungswidrig handelt, wer <br />
» 1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine<br />
» Wohnung ab- <br />
» meldet, in der er weiterhin wohnt, &lt;....</p>
<p>Die Vorschrift hat für mich nichts im Sinne einer Generalklausel. Es geht um die An- und um die Abmeldung, die &quot;Allgemeine Meldepflicht&quot;. Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem Status zu tun. Die Meldepflich bezüglich des Status ist neben der &quot;Allgemeinen Meldepflicht&quot; aus § 13 MG NW speziell in § 16 Abs. 4 MG NW geregelt.</p>
<p>Ich würde wenn, eher § 37 Abs. 1 Ziff. 2 MG NRW als Generalklausel nehmen. Ziff. 1 ist jedenfalls nicht erfüllt, wenn eine Wohnung neu als Nebenwohnung angemeldet wird die tatsächlich als Hauptwohnung neu bezogen wurde oder vice versa.</p>
<p>Ich sage ja, damit lässt sich argumentieren... Dem Wortlaut nach ist der Tatbestand des § 37 Abs. 1 Ziff. 2 MG NRW eventuell erfüllt, wenn eine Wohnung zwar angemeldet wird, aber 'nicht richtig', weil der falsche Status angegeben wird.</p>
<p>Wenn der Einwohner verpflichtet ist, die Änderung des Status seiner Wohnung mitzuteilen, ein Unterlassen dieser Mitteilung aber keine Ordnungswidrigkeit darstellt, warum soll dann die falsche Statusangabe bei der zutreffenden Anmeldung einer Wohnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen&gt;</p>
<p>Der Hintergrund, warum ausgerechnet eine unterlassene Statusummeldung in NRW nicht mit Bußgeld bedroht wird, ist meiner Meinung nach gerade verfassungsrechtlicher Natur.</p>
<p>Das Tatbestandsmerkmal der vorwiegenden Nutzung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff über den meiner Meinung nach auch in der Verwaltung Unklarheit besteht. </p>
<p>Wann wird eine Wohnung vorwiegend genutzt&gt;</p>
<p>Dem Einwohner ist es nicht zuzumuten, hierüber unter Androhung von Bußgeld rechtsverbindlich zu entscheiden, weil die Norm zu unbestimmt ist.</p>
<p>Dies muß dann auch für die Statusangabe bei der Anmeldung einer Wohnung gelten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6743</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6743</guid>
<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 04:44:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das sehe ich etwas anders, da § 37 MeldeG(NRW) in Abs. 1.S.1 jede Falschmeldung generalklauselartig ahnden kann.</p>
<blockquote><p>Bußgeldvorschriften </p>
</blockquote><p>  (1) Ordnungswidrig handelt, wer <br />
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung ab- <br />
meldet, in der er weiterhin wohnt, &lt;....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6742</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6742</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 19:09:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» was is mit Nordrhein-Westfalen&gt;</p>
<p>Das Unterlassen einer Statusmeldung nach § 16 Abs. 4 S. 2 MG NRW ist nicht mit Bußgeld bedroht. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, weil bei der Anmeldung einer Wohnung nach § 13 MG NRW der Status falsch mitgeteilt wurde, lässt sich damit argumentieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6740</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6740</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 17:17:35 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>yep, primstens</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6739</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6739</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 17:04:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Ergänzung zu Deinem Beitrag, hier die Feststellung:. </p>
<p>„<em>Wie ich gelesen habe, zahle ich im ersten halben Jahr lediglich eine Strafe, wenn ich mich nicht anmelde.</em>“</p>
<p>Vermutlich meinst Du damit die Bestimmung, dass jemand, der bereits  für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, dann nicht der Meldepflicht unterliegt, wenn er für eine Dauer von bis zu 6 Monaten eine andere Wohnung bezieht. Das nennt sich „vorübergehender Aufenthalt“. Ob das bei Dir zutrifft, kann ich nicht beurteilen.</p>
<p>Zusatz <br />
: Es gilt selbstverständlich, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit Bußgeld geahndet werden kann.</p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6738</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6738</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 16:58:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» heisst verfassungswidrig, das die Strafe nicht erlaubt ist&gt;</p>
<p>Nur dann, wenn die Verfassungswidrigkeit durch ein Gericht festgestellt wird.</p>
<p>*Bitte mal daran denken, den Ausgangstext zu löschen, wenn man seine Antwort geschrieben hat, es sei denn, es ist für das Verständnis unabdingbar.<br />
Das wird sonst sehr unübersichtlich, wenn dem eigenen Posting der ganze zitierte Text vorangestellt wird. Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6736</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6736</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 16:48:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Dein Ton ist trotzdem unverschämt, Dein Kommentar hilft niemandem.</p>
<p>Fühl Dich nicht gleich angegriffen...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6734</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6734</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 16:24:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Eigentlich wollte ich das Thema abgehakt lassen, u.a. weil Yvonne Recht<br />
» hat.<br />
» <br />
» Aber der Unsinn geht mir nun doch zu weit: <br />
» <br />
» » Selbst das Unterlassen einer falschen Statusmeldung ist bspw. in Hessen<br />
» mit<br />
» » Bußgeld bedroht. <br />
» <br />
» Das gibt es selbst in Hessen nicht. Dort sieht die Verfassung zwar die<br />
» Todesstrafe vor, aber das Unterlassen einer falschen Meldung ist - selbst<br />
» im Melderecht - weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.</p>
<p>Richtig muß es heissen: Selbst das Unterlassen einer Statusmeldung ist bspw. in Hessen mit Bußgeld bedroht. </p>
<p>Dein Ton ist trotzdem unverschämt, Dein Kommentar hilft niemandem.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6733</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6733</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:54:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich wollte ich das Thema abgehakt lassen, u.a. weil Yvonne Recht hat.</p>
<p>Aber der Unsinn geht mir nun doch zu weit: </p>
<p>» Selbst das Unterlassen einer falschen Statusmeldung ist bspw. in Hessen mit<br />
» Bußgeld bedroht. </p>
<p>Das gibt es selbst in Hessen nicht. Dort sieht die Verfassung zwar die Todesstrafe vor, aber das Unterlassen einer falschen Meldung ist - selbst im Melderecht - weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6732</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6732</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:30:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» warum soll ich das nicht erwarten können&gt;<br />
» geht doch nicht um eine unterlassene meldung sondern um eine falsche – § 13<br />
» (4) und 16 (5) schreiben die.<br />
» können die mir bei einem einspruch noch was anderes vorwerfen&gt;</p>
<p>Ich muss mich korrigieren.</p>
<p>Selbst das Unterlassen einer falschen Statusmeldung ist bspw. in Hessen mit Bußgeld bedroht. Es gibt allerdings gute Gründe, die Regelung für verfassungswidrig zu halten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6731</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6731</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 14:43:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» doll, jetzt ist das alles zu heikel<br />
» <br />
» warum schreibste dann, eine falscher statusmeldung ist nich mit nem<br />
» bussgeld bedroht&gt;<br />
» <br />
» hab doch nur gemacht was die bei stadt wollten und soll jetzt zahln</p>
<p>Du kannst nicht erwarten, hier eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.</p>
<p>Jeder Rechtsanwalt wird in Deinem Fall einen fristwahrenden Einspruch einlegen und Akteneinsicht fordern. Dann wird die Rechtslage geprüft und erst dann erläutert Dir der Rechtsanwalt welche Möglichkeiten es gibt weiter vorzugehen. Das ist aufwendig und kostet Geld. Anders geht es aber nicht.</p>
<p>Wenn Du Einspruch einlegst, wird die Sache von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, sehr wahrscheinlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben.</p>
<p>Das Unterlassen einer Statusmeldung ist auch nicht mit Bußgeld bedroht. Das hilft Dir aber auch nicht weiter, wenn Du nicht sicher weisst, dass Dir die Staatsanwaltschaft nicht auch einen anderen Vorwurf zur Last legen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6729</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6729</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 13:22:29 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits gesagt, die Sache ist leider zu heikel um sie ohne Kenntnis der Aktenlage zu beurteilen. Eventuell kann es durchaus ratsam sein, das Bußgeld zu bezahlen und die Sache auf sich beruhen zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6727</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6727</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 12:26:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» hab auch so ein problem<br />
» mich hat mein alter hauptwohnsitz zu strafe verknackt, weil ich rückwirkend<br />
» meinen hauptwohnsitz in den nebenwohnsitz geändert habe. <br />
» was kann ich dagegen machen&gt;</p>
<p>Die Info ist viel zu knapp. Ich gehe mal davon aus, dass gegen Dich ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.</p>
<p>Wie und gegen wen dagegen vorzugehen ist sollte in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen. In einem Internetforum kann man meiner Ansicht nach in Straf- und Bußgeldverfahren sowieso nur ganz allgemeine Tipps geben. Für mehr ist die Sache einfach zu heikel.</p>
<p>Wenn Du gegen die 'Strafe' vorgehen willst, solltest Du unbedingt die Fristen beachten und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt rechtzeitig mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.</p>
<p>Sollte gegen Dich ein Bußgeldbescheid auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung ergangen sein, ist der Fall aus juristischer Sicht recht interessant. Bei Streitigkeiten über die Steuer selbst, entscheidet i.d.R. die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird oft vorgeworfen tendenziell eher zu Gunsten der Verwaltung zu entscheiden. In einem Bußgeldverfahren müßte aber die sog. ordentliche Gerichtsbarkeit (z.B. Amts- und Landgericht) über die Rechtmäßigkeit der Dich betreffenden Satzung entscheiden.</p>
<p>Ich kann mir vorstellen, dass die Kommunen eine solche gerichtliche Auseinandersetzung scheuen werden.</p>
<p>Es besteht daher grundsätzlich zumindest eine Chance gegen ein solches Bußgeld vorzugehen.</p>
<p>edit: Deine 'Strafe' wurde wohl eher nicht auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersazung erlassen. Man müßte den Sachverhalt und die vorgebliche Rechtsgrundlage kennen um in Deinem Fall die Erfolgsaussichten beurteilen zu können.</p>
<p>edit2: Und noch ein Hinweis: Bei allem was Du den Behörden mitteilst, solltest Du äußerst vorsichtig vorgehen. Sollte irgendjemand auf die Idee kommen, Du hättest die rückwirkende Ummeldung fälschlicherweise vorgenommen, um der Steuer zu entgehen, können strafrechtliche Probleme entstehen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6725</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6725</guid>
<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 11:22:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Aha, da ultimative Argument derer, die keine Antworten geben können.</p>
<p>Nu ist es mal gut, Alfred. Man kommt sich hier vor, wie im Kindergarten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6723</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6723</guid>
<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 12:33:37 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Aha, da ultimative Argument derer, die keine Antworten geben können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6722</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6722</guid>
<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 12:29:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mietvertrag vorlegen? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <em>„Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht<br />
» mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren<br />
» relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat.<br />
» Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit<br />
» Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.“</em><br />
» Hier geht es um die Anmeldung einer Nebenwohnung und nicht um Ermittlungen<br />
» einer Behörde, die einen (begründeten&gt;) Anfangsverdacht hat. Und selbst<br />
» dann interessiert die Nettokaltmiete das Einwohnermeldeamt nicht die Bohne.<br />
» Der Mietvertrag ist zudem allenfalls ein (nicht einmal nötiges, wenn auch<br />
» gewichtiges) Indiz für die Nutzung eines umschlossenen Raumes zum Wohnen<br />
» oder Schlafen. Außerdem: Hier muss es ja wohl Strafverfahren heißen.</p>
<p>Laß mal gut sein. Wird wirklich nicht besser. Wo eine rechtswidrige Tat vorliegt, wird es immer auch einen begründeten Anfangsverdacht geben und Bußgeldverfahren ist auch der richtige Begriff. </p>
<p>Ich bin davon ausgegangen, dass es Dir in diesem Forum darum geht wertvolle Hilfestellungen zu erteilen. Deine in diesem Thread geposteten Ansichten sind aber größtenteils falsch und irreführend. Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, Dir das zu erklären, aber Du musst immer recht behalten und legst immer neuen Quatsch nach. Ich gebe zu, dass meine anfänglichen Äußerungen sehr knapp waren und ich dachte sie wären allgemein verständlich. Mein Irrtum.</p>
<p>Das Du Deine Postings nicht als Antwort auf die vorangegangenen bezogen wissen willst, habe ich jetzt auch verstanden.</p>
<p>Für mich ist die Diskussion damit sinnlos und beendet.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6721</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6721</guid>
<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 11:45:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
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