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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auch an Bjoern</p>
<p>Die Registrierung mit Nebenwohnung in München und Hauptwohnung dürfte nach der Schilderung in Ordnung sein, wenn bei Wohnungen in der beschriebenen zeitlichen Zuordnung benutzt werden. Die ist im Allgemeinen „auf das Jahr“ bezogen. Andere Kriterien gelten bei volljährigen Alleinstehenden (mit Ausnahme bestimmter Behinderter) eigentlich nicht. Da könnte man anpieksen, dass diese Personen durch die Verknüpfung von Melde- und ZWSt-Recht gegenüber verheiraten (und - nicht für München - eine Lebenspartnerschaft führenden) Einwohnern diskriminiert werden. </p>
<p>Warum in München nicht abgemeldet&gt; Die Frage ist allerdings berechtigt. Da scheint ja ein Versäumnis vorzuliegen. Eine unterlassene Meldung ist nicht nur in NRW sondern in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit, wenn auch keine Straftat. Wobei das Abmelden einer Nebenwohnung, die man weiterhin innehat, für die Behörden von Haus aus schwer nachzuprüfen ist. Zu fragen wäre auch: Warum Aufwand für eine ungenutzte Wohnung betreiben und nicht aufgeben/verkaufen/weiter vermieten&gt; Aber das muss man hier allerdings nicht weiter/zu weit vertiefen<br />
Die Wohnungen von Haftinsassen sind ein schönes Thema (Diskriminierung unbescholtener Einwohner), bei der Münchener Satzung allerdings nicht relevant. In BY (MG Art. 22, Abs. 2) gibt es für das „Einsitzen“ keine Meldepflicht solange der Insasse für eine andere Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet oder der Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. Da bleibt nicht mehr viel nach, und eine Nebenwohnung ist eigentlich auszuschließen. In abgemildeter Form könnte die Diskriminierung unbescholtener Einwohner für Wohnungen, die zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden, geltend gemacht werden. Hat das BVerwG allerdings schon verworfen. Kann man trotzdem hinterfragen. Wäre einen eigenen Beitrag wert.</p>
<p>Eine Privilegierung einer auf Dauer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber einer auf Dauer weiter vermieteten Mietwohnung kann ich erst Mal nicht erkennen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6904</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 12:20:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wohnmöglickeit im elterlichen Haus im Ruhrgebiet bestand immer, war sozusagen Gastarbeiter in Bayern.<br />
Im Nachhinein gesehen, hätte ich mich in München, wo kein Bett mehr war, abmelden müssen, <br />
habe mich vielleicht nach den Meldegesetzen strafbar gemacht (RW ist aber wohl zweifelhaft)<br />
aber man hat eben immer gehofft, das alles zeitweilig wäre.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6901</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 11:32:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>darauf wollte ich nicht unbedingt hinaus</p>
<p>die Frage ist doch, ob im Ruhrgebiet tatsächlich ein &quot;Beziehen&quot; einer Wohnung stattgefunden hat. sprich: wurden persönliche Gegenstände, Möbel etc. mit in die Wohnung eingebracht oder ist es quasi nur ein besuchsweiser Aufenthalt &quot;aus dem Koffer&quot;&gt;</p>
<p>selbiges gilt für München: wurde vielleicht ein richtiger Auszug aus der Wohnung vollzogen, so dass eine Abmeldung hätte erfolgen können&gt;</p>
<p>und erst dann stellt sich die Frage, ob die erforderliche Prognose für den überwiegenden Aufenthalt nicht auch so angestellt werden kann, dass man sagt, die Pflege ist nur vorübergehend (bis Zustandsverbesserung oder Einschalten eines Pflegedienstes/Pflegeeinrichtung)... und man es zum Zeitpunkt der Meldung so einschätzt, dass man sich halt überwiegend in München aufhalten wird</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6899</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 11:26:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Meines Wissens entscheidet sich die Frage, was Haupt- und was Nebenwohnung ist bei einer unverheirateten Person danach, wo man sich überwiegend zeitlich aufhält. Fraglich bleibt, für welchen Zeitraum dies gilt. Außerdem wird dies immer eine Prognose sein, die sich auch nicht erfüllen kann. Natürlich kann man der Auffassung sein, daß man die Wohnung als Hauptwohnung wählt, wo die Stadtverwaltung keine Zweitwohnungsteuer erhebt. Es ist aber abzusehen, daß alle Kommunen auf diesen Strohhalm zugreifen werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6896</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 11:11:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>für mich mal eine Verständnisfrage an den Threadersteller:</p>
<p>warum ist es eigentlich melderechlich geboten, sich mit Hauptwohnung im Ruhrgebiet und Nebenwohnung in München zu melden&gt; hätte man sich nicht in München komplett abmelden können bzw. im Pott nur mit Nebenwohnung anmelden&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6893</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 10:59:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Bjoern</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Seite der Stadt München gefunden:<br />
<a href="http://www.muenchen.de/Stadtleben/Formulare_auf_einen_Blick/zweitwohnst/337409/Zweitwohnung.html">http://www.muenchen.de/Stadtleben/Formulare_auf_einen_Blick/zweitwohnst/337409/Zweitwoh...</a></p>
<p>Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur persönlichen Lebensführung des Inhabers der Wohnung oder eines Familienangehörigen gehalten wird, unabhängig davon, ob sie als Nebenwohnsitz gemeldet ist.</p>
<p>Wohnungen, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, also z. B. Gewerberäume oder vermietete Eigentumswohnungen (Kapitalanlagen), sind somit keine Zweitwohnungen im Sinne der Satzung.</p>
<p>Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also die Möglichkeit der Verfügungsgewalt über die Wohnung hat.</p>
<p>Die Satzung </p>
<p><a href="http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/90_ska/15_fachinfos/zweitwohnst/Zweitwohnungsteuersatzung.pdf">http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/90_ska/15_fachinfos/zweitwohn...</a></p>
<p><br />
selber knüpft an das Melderegister an.</p>
<p>Für mich ist der Grund für eine Priviligierung einer auf Dauer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber einer auf Dauer weitervermieteten Mietwohnung nicht zu erkennen. Gleiches sollte aber auch für eine auf Dauer nicht benutzte Wohnung gelten.</p>
<p>Im übrigen habe ich mir überlegt, was für die Wohnungen von Haftinsassen gilt. Meines Wissens sind sie in ihrer Haftanstalt gemeldet. Damit wird ihre bisherige Hauptwohnung, weil einzige, zur Nebenwohnung. Sie müßten steuerpflichtig i.S. der Zweitwohnungssatzung von München sein. Verlangt man ein Innehaben der Hauptwohnung, so würde eine Steuerpflicht entfallen, da sie über die Haftanstalt nicht verfügen. Aber gerade das tun Stadtverwaltung und bayr. Verw.Rspr. nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6888</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 10:16:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
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<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;bergamlaimer&quot;<br />
Immer noch in Unkenntnis dieses VG-Urteils, käme für mich eine derartige Vorgehensweise nicht in Frage. Wie in diesem Beitrag zutreffend festgestellt wurde, ist Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer der das Innehaben einer Zweitwohnung. Eine Zweitwohnung ist „eine weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf“. <br />
Auf die Nutzung kommt es demnach nicht an. Diese Frage kann man zwar kontrovers diskutieren, aber nicht mit der Behauptung wegwischen, dem wäre nicht so.<br />
Die Wohnung, um die es konkret in München geht, wird unbestritten innegehabt. Da kann es folglich, wenn überhaupt, hier nur um die Frage gehen, ob es sich um eine Zweitwohnung handelt. Und für diese (Rechts)frage ist, auch wenn man anderer Auffassung sein kann, für die bayer. Gerichtsbarkeit die Satzung der Stadt München nicht etwa unerheblich sondern maßgeblich. <br />
Da erscheint mir ein Urteil, dass schon in der grundlegenden Frage des Innehabens (“Der Kläger sei trotz des Nießbrauchsrechts seiner Mutter Wohnungsinhaber; …“) nach rechtskräftiger, höchstrichterlicher Entscheidung neben der Spur zu liegen scheint, als nicht besonders erfolgversprechend. Was nun nicht heißt, dass man es außer Acht lassen muss/kann/soll/darf. <br />
Man sollte also die Satzung der Stadt München sehr sorgfältig lesen, um sie zu verstehen, ggf. mit der Satzung von Bad Wiessee vergleichen und evtl. - es ist bestimmt nicht schädlich - auch das genannte Urteil des VG nicht nur lesen. Natürlich gehören auch noch andere Quellen dazu, die verständig zu betrachten sind. Bei Bedarf kann ich da Tipps geben. Nach Auswertung kann man dann entscheiden, ob man das Risiko des Rechtsweges eingehen will.<br />
Vor dem VG ist ein Anwalt nicht erforderlich. Wenn man trotzdem einen nehmen will, sollte man darauf achten, dass er sich in der Materie (Zweitwohnungs- und Verwaltungsrecht) auskennt und bereit ist, sich mit der Sache verantwortungsbewusst und nicht nur formelhaft auseinander zu setzen. Bei Bedarf kann ich auch da Tipps geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6884</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 09:02:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Auffassung der/einiger Gerichte zumindest rechtmäßig, denn es geht um ja „nur“ um das Innehaben einer Zweitwohnung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6883</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:59:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du hast den Smiley vergessen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:54:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wenn man nicht weiter weiß, beruft man sich auf Art. 3. Ist die<br />
» Ungleichbehandlung von A, der für seine Wohnung 1200 Euro aufwendet und B,<br />
» der 2 Wohnungen a 350 Euro sich leistet, eigentlich korrekt.</p>
<p>Ist das philosophisch gemeint&gt; <img src="images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6881</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:31:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man nicht weiter weiß, beruft man sich auf Art. 3. Ist die Ungleichbehandlung von A, der für seine Wohnung 1200 Euro aufwendet und B, der 2 Wohnungen a 350 Euro sich leistet, eigentlich korrekt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:21:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» <img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> Das Risiko, wieder als Depp hingestellt zu werden, nehme ich auf<br />
» mich.<img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p>Der Einzige der Dich ständig als Depp hinstellt, bist Du selbst... get a life!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6879</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:15:38 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da habe ich ja richtig was verpasst. Im Schnelldurchlauf, stichwortartig:<br />
Man kann <br />
1. eine Wohnung innehaben und nutzen, <br />
2. eine Wohnung innehaben aber nicht nutzen,<br />
3. eine Wohnung nutzen, aber nicht innehaben.<br />
Alle drei Zustände dienen dem persönlichen Lebensbedarf. Ob das bei 2. auch so unbedingt der Fall ist, ist hier die „Streitfrage“. Für mich ist sie relativ klar zu beantworten. Es dürfte aber nicht zu bestreiten sein, dass der Inhaber der Wohnung immer die rechtliche Verfügungsgewalt hat und der Aufwand an diesem Zustand festgemacht wird.<br />
Aufwandrechtlich gilt:  Das Innehaben einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf  ist ein Zustand der im allgemeinen mit der Verwendung finanzieller Mittel verbunden ist und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Insofern spricht nichts (außer dem BVerwG) gegen die Besteuerung des Innehabens von Wohnraum für den persönlichen Lebensbedarf. Es gibt allerdings massive andere Gründe unterschiedlicher Natur dagegen. Die Frage der Nutzung stellt sich dabei nur insoweit, als dass eine „genutzte“ Wohnung ganz zweifelsfrei dem persönlichen Lebensbedarf dienen dürfte. <br />
Das Verhalten, eine Wohnung innezuhaben, diese  aber nicht zu nutzen, bringt m.E.. i.d.R. sogar einer höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, als das Innehaben und Nutzen einer Wohnung. Es mag objektiv und subjektiv gute Gründe für diesen Zustand geben, ändert aber nichts an der Grundaussage. Für den Unterschied zur Kapitalanlage und deren objektiven Nachprüfbarkeit liefern BVerfG und BVerwG viele Merkmale.<br />
Und ja, die Aufwandsteuer ist mit der Verbrauchsteuer (als Mehrwertsteuer) eng verwandt, wird in Artikel 105 Abs. 2a GG im gleichen Atemzug mit ihr genannt und ist ausdrücklich eben nicht dem Bund vorbehalten. Von einem zusätzlichen/besonderen, über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwand ist an dieser Stelle nicht die Rede. Eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist auch nicht erforderlich.<br />
Was Konsum (Verbrauch&gt;) ist, wäre näher zu beleuchten. In seiner neueren Rechtsprechung (2005) ist beim BVerfG davon jedenfalls im Zusammenhang mit der ZWSt nicht mehr die Rede.<br />
Wenn man Melderecht (vorwiegender Aufenthalt) und Zweitwohnungsteuerrecht verquickt entstehen im allgemeinen verfassungswidrige Zustände. Ob und wie es verfassungskonform überhaupt möglich ist, hat das BVerfG noch nicht endgültig entschieden. Bis dahin bin ich dagegen und halte es allgemein und im Einzelfall (bereits entschieden) für verfassungswidrig.<br />
<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> Das Risiko, wieder als Depp hingestellt zu werden, nehme ich auf mich.<img src="images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6878</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 22:01:25 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die ist anscheinend unveröffentlicht und gibt es wohl nur bei juris und beim VG.<br />
Kostenpflichtig sei der Vollständigkeit halber dazu gesagt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6877</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6877</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:53:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hast Du einen Literaturhinweis für die VG-Entscheidung&gt;</p>
<p>Die ist anscheinend unveröffentlicht und gibt es wohl nur bei juris und beim VG.</p>
<p>Ich könnte aber auch mal nachgucken...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6876</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6876</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:33:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Für 'ne Hausarbeit hängt zu wenig Fallvariation drin.<br />
» Öffentliches Recht, großer Schein&gt;</p>
<p>In einer Hausarbeit würde es ja auch darum gehen Gegenargumente zu finden. Das BVerwG hat in seinem Urteil die Frage ja offen gelassen. Eigentlich ist es aber klar. Ausserdem steht ja auch noch die melderechtliche Frage mit dem Bußgeldbescheid offen <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>edit: btw... ich weiss nicht mal ob es große Scheine noch gibt. Bologna Prozess und so.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6875</link>
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<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:31:44 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hast Du einen Literaturhinweis für die VG-Entscheidung&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6874</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6874</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:30:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Für 'ne Hausarbeit hängt zu wenig Fallvariation drin.<br />
Öffentliches Recht, großer Schein&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6873</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6873</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:28:51 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich würde mit dem Urteil des VG München die andere Seite nehmen. Warum sollte die Wohnung nicht inne gehabt werden&gt; Ich gehe davon aus, dass die Wohnung noch vollständig mit den persönlichen Gegenständen und Möbeln ausgestattet ist. Sie wird halt nur nicht bewohnt, weil Du Dich um Deine Mutter kümmerst. In dem Behalten der Wohnung um sie später, wenn es Deiner Mutter besser geht, wieder zu nutzen ist mit dem VG München kein besonderer Aufwand im Sinne einer Aufwandsteuer zu sehen.</p>
<p>Auf Grund des langen Leerstandes gehe ich momentan davon aus, dass die Wohnung Euch gehört. Aber auch sonst lässt sich so argumentieren.</p>
<p>Der Fall ist wirklich fast identisch mit dem des VG. </p>
<p>Könnte fast ne Hausarbeit sein <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6872</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6872</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:24:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>LionelHutz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man persönliche Lebensführung mit Konsum gleichsetzt, würde ich das Vorhalten einer Wohnung nicht als Konsum ansehen. Langfristig und im weiteren Sinne aber ....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6871</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=6871</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 21:24:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>bergamlaimer</dc:creator>
</item>
</channel>
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