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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungssteuer</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo,<br />
» wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum<br />
» man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer<br />
» Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich&gt; Und verstößt die Tatsache, dass ein<br />
» Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein<br />
» leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip&gt;</p>
<p>Im § 28 VwVfG wird die Anhörung eines Beteiligten vor Erlaß eines Verwaltungsaktes geregelt. Da der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt ist, liegt hier eine Anhörung nach § 28 VwVfG vor.</p>
<p>Gruß<br />
Yvonne Winkler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=705</link>
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<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 12:29:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
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<title>Zweitwohnungssteuer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Annegret,</p>
<p>bei § 28 VwVfG paase ich.</p>
<p>Zur Leistungsfähigkeit: die Steuer richtet sich nach dem Aufwand für die Zweitwohnung - da lässt sich wohl kein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip konstruieren. Auch ein Student, der eine Zweitwohnung innehat, muss die Steuer zahlen. Die Frage ist nur: Hat er wirklich eine Zweitwohnung inne&gt; Bei den meisten Studenten ist das - zumindest nach den Maßstäben des BVerfG - nicht der Fall. Ob die Kommunen berechtigt sind, sich über diese Maßstäbe hinweg zu setzen, lässt sich wohl nur gerichtlich klären.</p>
<p>Noch Fragen&gt;</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=702</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=702</guid>
<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 11:46:36 +0000</pubDate>
<dc:creator>Christian</dc:creator>
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<title>Zweitwohnungssteuer</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich&gt; Und verstößt die Tatsache, dass ein Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=700</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=700</guid>
<pubDate>Thu, 14 Sep 2006 11:05:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Annegret</dc:creator>
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