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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es so ist, dann ist so. Auch wenn es zu Rückfragen führen kann und wohl auch wird. Denn einen „für die Behörde verständlichen Satz“ zu formulieren, könnte sich als unmöglich erweisen.</p>
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<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 14:39:18 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen und thx @ Alfred.</p>
<p>Ich habe noch eine kurze Frage zum Formular „Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung“. Es wird an einer Stelle gefragt von welcher Wohnung aus man einer Erwerbstätigkeit nachgeht&gt; Soll oder kann ich hier beide Wohnungen angeben (ist auch so) oder wie formuliert man hier eine für die Behörde verständlichen Satz&gt;</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7469</link>
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<pubDate>Sun, 18 Apr 2010 10:17:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>neo</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ordnung halber: Die Anmeldung erfolgte mit Nebenwohnung.</p>
<p>Beide genannten Gründe sind stichhaltig und korrekt.</p>
<p>Die Kreisverwaltung geht mit Recht von der Regelvermutung aus, dass alleinstehende, volljährige Berufstätige sich vorwiegend am Arbeitsort aufhalten. Diese Vermutung musst Du widerlegen (begründet, plausibel, stichhaltig, ggf, beweiskräftig) – also genau prüfen, was Du dagegen halten kannst. Wenn Du es nicht kannst, bestimmt die Kreisverwaltung – und das darf und muss sie –, Deine Münchener Wohnung zur Hauptwohnung. Was Du willst, ist ohne Belang – nicht Du bestimmst, sondern die Meldebehörde.</p>
<p>Was Du wie und ob überhaupt mit dem Finanzamt abrechnen kannst, ist von der Meldung mit Haupt- und Nebenwohnung unabhängig. Da gelten andere Kriterien.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7467</link>
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<pubDate>Sat, 17 Apr 2010 17:44:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Thx @ Alfred für Deinen sehr informativen Beitrag.</p>
<p>Ich habe mich Anfang der Woche schriftlich mit Zweitwohnsitz in München angemeldet, Hauptwohnsitz sollte meine Wohnung in Niederbayern bleiben. Am Donnerstag wurde mir  vom Kreisverwaltungsreferat meine Anmeldung per Post zurück gegeben. Zwei Gründe wurden mir genannt:</p>
<p>- Das Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen fehlte<br />
- Meine Angaben hinsichtlich der Münchner Wohnungsart entspricht evtl. nicht der Rechtslage und verweisen auf nachfolgende Information:</p>
<p>Die Hauptwohnung ist als Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten von Bedeutung. Mit der Einführung des sog. Objektiven Hauptwohnungsbegriffs wurde festgelegt, dass ein Einwohner im wesentlichen nicht mehr frei bestimmen kann, welche von mehreren Wohnungen er als seine Hauptwohnung betrachtet. Diese Regelung ist durch das Melderechtsrahmengesetz des Bundes (MRRG) vorgegeben und ist somit bundeseinheitlich. Dabei hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen, dass diese Regelung nicht immer mit den persönlichen Wünschen des Einwohners im Einklang steht und bestimmte Konsequenzen in anderen Rechtsbereichen haben kann. Nach Art. 15 Abs. 2 MeldeG (wortgleich mit § 12 Abs. 2 MRRG) ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.</p>
<p>Beigefügt habe ich dann noch die Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung (Anlage 2) erhalten.</p>
<p>In den nächsten Tagen möchte ich o. g. Anmeldung ausfüllen und an das Kreisverwaltungsreferat bzw. Bürgerbüro zurücksenden.</p>
<p>Ich möchte aber daran festhalten das meine Wohnung in Niederbayern meine Hauptwohnung bleibt (siehe zur Erörterung meinen ersten Eintrag).</p>
<p>Was meint Ihr&gt; Kann mich das Kreisverwaltungsreferat zwingen den Hauptwohnsitz nach dessen Ermessen festgelegt zu bekommen bzw. welche Konsequenzen können auf mich zukommen&gt;</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7466</link>
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<pubDate>Sat, 17 Apr 2010 16:40:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>neo</dc:creator>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zweitwohnungsteuer- und Melderecht – eine unheilige Allianz,</strong> da sie mittlerweile so verwoben sind, das man eigentlich nichts mehr richtig machen kannst.</p>
<p>Fangen wir mit meinem Lieblingsthema an – dem Wohnsitz.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen hast Du Deinen Wohnsitz dort, wo Du Dich niedergelassen hast. Danach hast Du in München eher keinen Wohnsitz. Andererseits hat das BVerfG entschieden, dass  die melderechtliche Erfassung einer Wohnung als Nebenwohnung als Meldung eines Nebenwohnsitzes anzusehen ist. Auch die melderechtliche Hauptwohnung ist nach Auffassung des BVerfG (und er meisten anderen Gerichte; a.A. BAG) mit dem Melden eines Hauptwohnsitzes gleichzusetzen. Da könntest Du - gestützt sogar auf Entscheidungen des BVerfG glatt glauben, nicht meldepflichtig zu sein, da Dir die Absicht fehlt, Dich in münchen niederzulassen. <br />
Richtig erscheint es mir aber, sich nach dem Melderecht zu richten und zwar völlig losgelöst von der hier bedeutungslosen Wohnsitzfrage und dem BVerfG. Da bleibt noch genug Spielraum. Geht man davon aus, dass Du die Wohnung Deines Freundes zum Wohnen oder Schlafen nutzt und dies auch für die Wohnung in Niederbayern gilt, hast Du melderechtlich zwei Wohnungen, von denen eine Deine Haupt- und die andere Deine Nebenwohnung ist. Fragt sich nur welche&gt; Streng nach Melderecht: Die rein zeitlich gesehen vorwiegend genutzte Wohnung ist als Hauptwohnung zu erfassen. Das wiederum wirft die Frage auf: Wo hältst Du Dich überwiegend auf. Bei Arbeitnehmern gilt als Faustregel: Der überwiegende Aufenthalt ist am Arbeitsort. Diese Vermutung kann man aber widerlegen, denn das muss nicht so sein. Das hängt von der Regelung der Arbeitszeit ab z.B.: 4 oder 5-Tge-Woche, Häufigkeit von Überstunden und Art des Ausgleichs. Auch die Anzahl der  Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort kann entscheidend sein. Wenn Du z.B. angeben kannst, auch während der Woche an zwei aufeinander folgenden Tagen an Deinen Wohnort zu fahren, kann es durchaus sein – und ist bei einer Entfernung von 140 km noch plausibel darzulegen -, ist der überwiegende Aufenthalt am Wohn- und nicht am Arbeitsort .<br />
Die Frage des Wechsels des Arbeitsortes kann auch von Bedeutung sein. Wenn Du z.B. in München erst zum 1.4.2010 angefangen hast und davon ausgehst, ab Mitte/IV. Quartal 2011 wieder am Heimatort zu arbeiten, wäre dort Dein vorwiegender Aufenthalt. Du kannst aber auch davon ausgehen <br />
Vom Grundsatz her dürfte für eine Nebenwohnung in München bei Dir keine Zweitwohnungsteuer anfallen, weil Du die Wohnung nicht innehast. Inhaber der Wohnung ist einzig und allein Dein Freund. Darauf kann man sich aber bei der sich ständig wandelnden Rechtsauffassung nicht verlassen.<br />
Auch Dein Freund muss aufpassen. Wenn Du bei ihm einziehst, was bei einer melderechtlichen Erfassung nachweislich so wäre, muss er dies unter Umständen dem Vermieter mitteilen, da manche Nebenkosten für die Wohnung sich nach der Anzahl der Bewohner richten. Ziehst Du hingegen nicht ein, und „besuchst“ Deinen Freund nur an einigen Arbeitstagen ergibt sich weder eine melderechtliche Verpflichtung noch eine Belegungsänderung der Wohnung. <br />
Du siehst, da musst Du bei der Frage des „überwiegenden Aufenthalts“ mit spitzem Bleistift rechnen und Nachweise führen, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Ggf. ergibt sich sogar – was bei Dir erst mal nicht so klingt -  dass Du die Wohnung Deines Freundes nur gelegentlich nutzt, und im melderechtlichen Sinn überhaupt nicht eingezogen bist.</p>
<p>Bei der Anmeldung einer Hauptwohnung in München solltest Du auch noch berücksichtigen, dass Du nach Auffassung des BVerwG damit zum Ausdruck bringst, dass Deine Nebenwohnung am Heimatort für die „Abdeckung eines fiktiven allgemeinen, existenziellen, menschlichen Grundbedürfnisses Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs“ nicht geeignet ist.  <br />
Einkommensteuerrechtlich halte ich mich zurück, da sollten sich andere äußern. Aber die Frage der doppelten Haushaltsführung hat weder mit dem Innehaben einer Wohnung, noch dem Melderecht oder gar dem Zweitwohnungsteuerrecht zu tun. Paradoxerweise wäre es sogar so, dass Deine beruflich bedingte Hauptwohnung in München einkommensteuerrechtlich eine Zweitwohnung wäre.</p>
<p>Persönliche Meinung:<br />
Eigentlich kannst Du machen, was Du willst, es muss nur belegbar/begründbar bzw. darf nicht nachweislich falsch sein.</p>
<p>Solltest Du noch weitere Fragen haben, bitte als Beispiel formulieren. Hier könnten immer noch Leute mitlesen, die sich nicht nur dafür schämen müssten.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7408</link>
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<pubDate>Sun, 04 Apr 2010 18:09:16 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
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<title>Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe meine eigene Wohnung in Niederbayern und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet (Personalausweis, PKW, Versicherungen usw.), außerdem lebt in Niederbayern meine Familie (Mutter, Brüder )</p>
<p>Berufliche arbeite ich in München, die Entfernung von meiner eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt ca. 170 km. Ich möchte mich aber spätestens im nächsten Jahr wieder um eine Arbeitsstätte in Niederbayern bewerben.</p>
<p>Seit einiger Zeit übernachte ich nun bei meinem Freund in München und fahre von dort aus auch zur Arbeit (Entfernung ca. 10 km). Ich besitze zwar einen Wohnungsschlüssel, habe aber keinen (Unter-)Mietvertrag und beteilige mich auch nicht an der Miete.</p>
<p>An den Wochenende fahre ich immer zu meiner eigenen Wohnung nach Niederbayern und soweit meine Arbeitszeiten es zulassen auch ab und an unter der Woche.</p>
<p>Da die Beurteilung ob Zweitwohnsitzsteuerpflichtig oder Meldepflichtig ziemlich verwirrend ist, bitte ich um Eure Mithilfe. In der Einkommensteuererklärung 2009 möchte ich die tatsächlich einfach gefahren Kilometer (Ndb. -&gt; Muc + Muc  -&gt; Muc) angeben.</p>
<p>Muss ich mich in München mit Zweitwohnsitz melden, ummelden oder muss ich überhaupt nichts unternehmen&gt;</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Schöne Ostern!</p>
<p>MfG<br />
Neo</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7407</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=7407</guid>
<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 14:34:05 +0000</pubDate>
<dc:creator>neo</dc:creator>
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