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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Zweitwohnungssteuer Halle</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Bisher habe ich garnichts abgegeben. ... noch eine Steuererklärung allgemein ...<br />
Die Einkommmensteuererklärug steht nicht im Mittelpunkt dieses Forums. Hier geht es um die &quot;Erklärung zur Zweitwohnungsteuer&quot; uhd da spielt die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nun wahrlich keine Rolle (&quot;Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich.&quot; ).<br />
Aber wenn Du diese Erklärung noch nicht abgegeben hast, ist die Frage nach der Miete ungehörig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9337</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9337</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 19:23:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Das geht m.E. nur mit/nach einer Steuererklärung. Hast Du die schon abgegeben&gt;</p>
<p>Bisher habe ich garnichts abgegeben. Weder die Aufschlüsselung der Miete, noch eine Steuererklärung allgemein (verdiene nicht genug, als dass ich Steuern zahlen würde)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9336</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9336</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 19:17:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sun-Devil</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ist wie gesagt erstmal nur die Aufforderung, meine bisherige Kaltmieten aufzuschlüsseln.<br />
Das geht m.E. nur mit/nach einer Steuererklärung. Hast Du die schon abgegeben&gt;</p>
<p>» Kannst du ... mir diesen Abschnitt etwas genauer erklären. Inwiefern ist sie nicht rechtmäßig. <br />
Nun, das VG Halle entscheidet rechtsfehlerfrei zu dieser Satzung in ständiger Rechtsprechung (seit 2006):<br />
„Zwar kann eine Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich erlassen werden. Die Satzung der Beklagten ist aber deshalb zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer untauglich, weil die in § 2 Zweitwohnungssteuersatzung enthaltene Definition des Steuerpflichtigen verfassungswidrig und nichtig ist. Aufgrund der Nichtigkeit fehlt es an der Bestimmung des Abgabeschuldners. Damit enthält die Satzung nicht die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA erforderlichen Mindestbestandteile einer Satzung und ist deshalb insgesamt zur Erhebung einer Steuer nicht tauglich. Die Zweitwohnungssteuersatzung ist ohne die nichtige Regelung nicht vollziehbar und somit insgesamt nichtig.“ <br />
Das Dumme daran: Die Stadt ändert ihre Satzung ständig (die davon nicht besser wird), und das OVG LSA hebt dann die Entscheidungen des VG </p>
<p>» Was wäre denn beispielsweise ein ausreichender Nachweis&gt;<br />
Kann ich so (nicht beantworten. Das hängt von Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen und den Wünschen dar Stadt ab. Wenn Du Dich tatsächlich vorwiegend in Halle aufgehalten hast, muss es Spuren geben, die das bestätigen – Studienpläne, Freunde/Bekannte/Eltern, Strom-/Wasserverbrauch, Vereinzugehörigkeit usw. </p>
<p>» In dem Brief wurde ebenfalls das BVerfG mit einem Urteil vom 17.02.10 (1BvR 2664/09) angeführt, das sogenannte &quot;Kinderzimmerfälle&quot; von der Erhebung der ZWS nicht ausschließt.<br />
Kann ich so ohne den Brief zu kennen überhaupt)nicht beantworten. Mit den höchstrichterlichen Beschlüssen ist das so eine Sache. Jeder (mich eingeschlossen) sucht sich raus, was ihm gefällt und zitiert dann munter darauf los - manchmal sogar mit Quellenangabe, was in juristischen Kreisen gelegentlich unüblich ist. Es kommt auf die Satzung an. Die Hallesche ist schlicht verfassungswidrig, da kommt es qiederum auf Kinderzimmer nicht an.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9333</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9333</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 18:15:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» „Brief der » Stadt“ Halle kann viel bedeuten(vermutl.<br />
» Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung).</p>
<p>Ist wie gesagt erstmal nur die Aufforderung, meine bisherige Kaltmieten aufzuschlüsseln.</p>
<p>» In Halle ist steuerpflichtig, wer mit Nebenwohnung registriert ist und<br />
» diese (evtl.) innehat. Deswegen ist die Satzung ja auch nicht rechtmäßig.</p>
<p>Kannst du (oder können Sie, je nachdem, was lieber ist) mir diesen Abschnitt etwas genauer erklären. Inwiefern ist sie nicht rechtmäßig. Ist nur, damit ich's besser verstehe. </p>
<p>» Am leichtesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn Du dem Steueramt<br />
» nachweisen kannst, dass Du Dich von August 2005 bis April 2011 vorwiegend<br />
» in Halle aufgehalten hast (Studium allein ist keine Nachweis)</p>
<p>Was wäre denn beispielsweise ein ausreichender Nachweis&gt;</p>
<p>Eine zusätzliche Frage noch:<br />
In dem Brief wurde ebenfalls das BVerfG mit einem Urteil vom 17.02.10 (1BvR 2664/09) angeführt, das sogenannte &quot;Kinderzimmerfälle&quot; von der Erhebung der ZWS nicht ausschließt. Gab es ein späteres Urteil, welches diesem entgegensteht, das man anführen könnte. Hab zwar schon weiter oben in diesem Thread was gelesen, was spätere Urteile betrifft, weiß jetzt aber nicht, ob das die gleiche Angelegenheit betrifft, oder ob das für andere Spezialfälle gilt.</p>
<p>MfG Sun-Devil</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9332</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9332</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 16:58:08 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sun-Devil</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>So viel Missverständnisse auf einmal.</p>
<p>Die „Wohnsitze“ schnorcheln mal wieder durch die Zeilen und „Brief der Stadt“ Halle kann viel bedeuten(vermutl. Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung). Und dann die Vorstellung „dass der Sinn der ZWS ja eigentlich sein sollte, dass die, die sich eine zweite Wohnung &quot;leisten können&quot;, auch entsprechend etwas an die Stadt &quot;abtreten&quot;“ – der Kämmerer würde glatt auf die ZWSt verzichten, wenn das so wäre.</p>
<p>In Halle ist steuerpflichtig, wer mit Nebenwohnung registriert ist und diese (evtl.) innehat. Deswegen ist die Satzung ja auch nicht rechtmäßig.</p>
<p>Am leichtesten kommst Du aus der Nummer raus, wenn Du dem Steueramt nachweisen kannst, dass Du Dich von August 2005 bis April 2011 vorwiegend in Halle aufgehalten hast (Studium allein ist keine Nachweis).. Den Weg zum Einwohnermeldeamt kannst Du Dir dabei sparen, denn Du bist ja schon mit Hauptwohnung gemeldet (Nebenwohnung bei den Eltern&gt;). Etwas mühsamer wäre es, wenn Du gegen die Rechtmäßigkeit Satzung selbst klagen müsstest.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9329</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9329</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 16:00:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an die &quot;helfenden&quot; Forenmitglieder.</p>
<p>Auch ich habe vor einigen Tagen einen netten Brief der Stadt Halle bekommen, in dem ich Ihnen zumindest schonmal meine Kaltmiete aufschlüsseln soll, damit sie schonmal die Messer wetzen... also die ZWS berechnen können. Die Situation sieht bei mir derzeit wie folgt aus:</p>
<p>Von August 2005 bis April 2011 war ich mit Nebenwohnung in Halle gemeldet (Hauptwohnsitz aus versicherungstechnischen Gründen bei den Eltern, nur ein Zimmer, nicht in Halle). Während dieser Zeit war ich auch gleichzeitig Student (ebenfalls in Halle). Seit Mai 2011 bin ich nun mit Haupwohnsitz in Halle gemeldet (wahrscheinlich der Grund, warum die überhaupt erstmal was mitgekriegt haben)</p>
<p>Die Erhebung der ZWS wurde in Halle 2009 (rückwirkend für 2004) beschlossen, heißt also, sie hätten mich schon damals anschreiben können, weil ja bekannt war, dass ich mit Zweitwohnung gemeldet bin. Ist aber erstmal egal.<br />
Fakt ist, dass der Sinn der ZWS ja eigentlich sein sollte, dass die, die sich eine zweite Wohnung &quot;leisten können&quot;, auch entsprechend etwas an die Sadt &quot;abtreten&quot;. <br />
Nun ist es aber so, dass ich die Miete für diese Zweitwohnung nicht einmal selber trage (wurde bis zum Studiumsende von Eltern bezahlt). Selbst wenn ich wollte, könnte ich mir also eine ZWS rückwirkend bis 2005 (und sei es auch nur 2007 wenn die 4 Jahre Verjährung gelten) nicht leisten.</p>
<p>Einen Steuerbescheid git es bisher nicht, ich möchte aber schonmal informiert sein, wie ich am besten dagegen vorgehen kann, wenn er kommt.</p>
<p>Wäre hier eventuell die Methode hilfreich mit der rückwirkenden Ummeldung auf Hauptwohnsitz&gt; Schließlich habe ich aufgrund des Studiums die meiste Zeit in der Zweitwohnung verbracht. Ich nehme mal an, das Buß- oder Mahngeld (oder was da auch immer käme) für die &quot;falsche und verspätete Meldung&quot; wäre sicher geringer, als die 5 einhalb Jahre Steuern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9327</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9327</guid>
<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 13:38:53 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sun-Devil</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» (Zahlen kann und werde ich den Betrag nämlich so oder so nicht!)<br />
Ein frommer Wunsch, aber nicht zu erfüllen – Zwangsvollstreckung ist möglich. Also solltest Du was tun.</p>
<p>So ganz blicke ich bei Deiner Schilderung nicht durch, Du musst <br />
- von 2006 bis 2009 in Halle mit Nebenwohnung registriert gewesen sein,<br />
- eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten haben (oder ist die „Post von der Stadt“ diese Aufforderung&gt;).</p>
<p>Was Du zu tun hast, hängt davon ab, ob die „Post von der Stadt“<br />
- die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder<br />
- der Steuerbescheid <br />
ist, und ggf, von wann dieser Steuerbescheid ist.</p>
<p>Vorschlag:<br />
Mache ggf. einen neuen Beitrag auf, das ist übersichtlicher.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8555</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8555</guid>
<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 18:59:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo.<br />
Ich habe ebenfalls Post der Stadt Halle bekommen(...).<br />
Ich soll für das Jahr 2006-2009 die genannte Steuer (wird noch &quot;pauschal&quot; berechnet) nachzahlen.</p>
<p>Jedoch:<br />
War ich (heute22) in dieser Zeit in einer schulischen Ausbildung, ohne jede Bezahlung o.a.finanzielle Unterstützung und habe ohne Mietvertrag nur ab und an bei Familienangehörigen gewohnt.</p>
<p>Ich finde DAS eine Frechheit der Stadt Halle!</p>
<p>Kann mir jemand sagen/helfen was ich nun tun kann&gt;<br />
(Zahlen kann und werde ich den Betrag nämlich so oder so nicht!)</p>
<p>LG, Eve</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8554</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8554</guid>
<pubDate>Wed, 08 Dec 2010 18:46:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Eve...</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ehrlich gesagt, ich verstehe nur Bahnhof!!<br />
Ist ja erst Mal nur eine formale Frage. Und wenn Du Dich jeweils zum 1. eines Monats umgemeldet hast, wäre es sogar völlig unerheblich. Wenn nicht, kann man – rein formal – darauf bestehen, dass mit dem Tag der Abmeldung auch die Steuerpflicht für die Wohnung erlischt und nicht per Satzung einfach bis zum Ende des Monats weiter gerechnet wird. Das sieht das OVG LSA zwar anders, aber das macht die Sitzung ja auch nicht richtig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8416</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8416</guid>
<pubDate>Sun, 07 Nov 2010 22:40:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich bleibt<br />
» aber das formale Problem, ob ein einziger ZWSt-Bescheid für drei<br />
» Nebenwohnungen zulässig ist.<br />
» Die Frage der &quot;tagesgenauen Abrechnung&quot; auf der Grundlage der Meldedaten<br />
» ist auch immer noch offen.</p>
<p>Hallo Alfred,<br />
Du hast in der mail davor folgendes geschrieben:<br />
<em>&quot;Dann gilt, dass die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendermonats entsteht. Gegen das Ende der Steuerpflicht zum „Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Zweitwohnung aufgibt oder die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen“ kann man auch gut vorgehen. Da gibt es einen wunderschönen Beschluss des OVG LSA, das die „tagesgenaue Berechnung“ aus absurden Gründen für unzumutbar hält.&quot;</em><br />
Ehrlich gesagt, ich verstehe nur Bahnhof!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8415</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8415</guid>
<pubDate>Sun, 07 Nov 2010 20:03:26 +0000</pubDate>
<dc:creator>bebe</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich gebe zu, es ist etwas mühsam sich durch das Gesetz zu lesen. In § 13 Abs. 1 Nr 4 lit b<br />
steht, dass die Festsetzungsverjährung vier Jahre beträgt und daß die Festsetzungsfrist nicht abläuft, solange der Beitragspflichtige nach §6Abs.8 und§18 nicht feststellbar ist. </p>
<p>Also würde ich mit den vier Jahren rechnen.</p>
<p>Wusste nicht, dass ihr denselben Mietvertrag habt, ergo würde ich den Mitbewohner ebenfalls schwärzen. Man muss sich nicht zum Büttel der Verwaltung machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8411</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8411</guid>
<pubDate>Sun, 07 Nov 2010 11:30:57 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Tut mir leid, nochmal nachfragen zu müssen, aber mein Problem ist, dass ich diese Gesetzestexte nicht verstehe bzw. richtig auslegen kann. Am Anfang steht etwas von der Verjährung, aber keine konkreten Zeiträume, und weiter hinten, dass KOSTEN nur rückwirkend für 3 Jahre berechnet werden können. Aber es geht hier ja um Steuern, oder&gt;</p>
<p>Zu der zweiten Frage vielleicht noch ein Nachtrag: Wir waren beide Mieter, haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben und jeder hat einen bekommen. Wenn ich nun meinen verlege und den Mitbewohner um eine Kopie bitte, steht da ja genau dasselbe wie in meinem drin... Also müsste das für das Amt ja irrelevant sein. Ausserdem &quot;soll&quot; man seinen Mitbewohner &quot;verraten&quot; - auf dem gelben Erklärungsblatt soll jeder Mieter mit den nur von ihm und den gemeinsam genutzten Quadratmetern aufgelistst werden... Soll ich behauptet, dass ich den Namen nicht mehr kenne&gt;&gt;&gt; DEswegen kam er wohl auch auf die Idee, den Namen zu schwärzen...</p>
<p>Danke für die Hilfe! Schönen Sonntag!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8410</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8410</guid>
<pubDate>Sun, 07 Nov 2010 11:17:52 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ex-Hallenser</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zur ersten Frage: Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:</p>
<p><a href="http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/min/r33/download/kag_lsa.pdf">http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/min/r33/download/kag_lsa.pdf</a></p>
<p>Zur zweiten Frage: Wenn man etwas für sich Günstiges in Anspruch nehmen möchte, muss man das belegen. Der Mietvertrag eines anderen wird nicht so sehr weiterhelfen. Den anderen verraten muss man schon gar nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8408</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8408</guid>
<pubDate>Sat, 06 Nov 2010 17:48:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Yvonne Winkler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Ich habe noch mal zwei prinzipielle Fragen:</p>
<p>Zum einen: Wann verjähren den Steuern&gt; Soweit ich das rausbekommen habe, nach 5 Jahren. Das würde zu der Halleschen Satz &quot;rückwirkend bis 2004&quot; passen. Nun ist die Steuerbehörde von Halle erst 2010 auf mich aufmerksam geworden (als ich meinen Zweitwohnsitz abgemeldet hab). Bedeutet das demnach, dass Sie mir für 2004 und 2005 nichts mehr berechnen können&gt; 2005 weil es am 15.3.05 fällig wird, also beginnt die Verjährungsfrist 05 (und dann 06, 07, 08, 09 - also '10 verjährt)&gt;</p>
<p>Zum zweiten: Muss ich meine Mitbewohner &quot;verraten&quot;&gt; <br />
Ich habe nämlich meinen (mittlerweile gekündigten) Mietvertrag verlegt (bin ja eigentlich auch nicht gezwungen, den aufzuheben, oder&gt;). Ich hab nun im Zuge der ganzen Steuersache, meinen Mitbewohner gebeten, mir &quot;seinen&quot; als Kopie zu schicken. Nun hat er überall seinen Namen geschwärzt... Ist ja schon n bissl auffällig, das so abzugeben <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Danke für eure Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8407</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8407</guid>
<pubDate>Sat, 06 Nov 2010 16:33:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>Ex-Hallenser</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wäre ja auch zu schön, wenn alles so einfach wäre. Grundsätzlich bleibt aber das formale Problem, ob ein einziger ZWSt-Bescheid für drei Nebenwohnungen zulässig ist.<br />
Die Frage der &quot;tagesgenauen Abrechnung&quot; auf der Grundlage der Meldedaten ist auch immer noch offen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8404</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8404</guid>
<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 11:13:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Die Stadt hat ab 2006 für jedes folgende Jahr den gleichen Steuerbetrag<br />
» angesetzt.<br />
» Was da aber auf jeden Fall falsch läuft, ist die durchgehende Besteuerung.</p>
<p>Hallo Alfred,<br />
Mir ist ein Fehler unterlaufen. Auf Deine Antwort hin, habe ich mir alle Unterlagen noch einmal genau angesehen und überprüft. Erst war ich voller Hoffnung, hier einen guten Ansatzpunkt gefunden zu haben. Aber: <br />
Es gab einen Abzug von ca. 200Eu von der Gesamtsumme der Steuer. Den habe ich bisher nicht weiter beachtet. Auf einem Zusatzblatt wurde genau aufgelistet, wie sich dieser Abzug errechnet: Es handelt sich um Summen, die sich aus den Verminderungen der jeweiligen Kaltmieten in den Jahren ergeben.<br />
Sorry, ich hab das verpeilt!<br />
Danke trotzdem für Deine detaillierte Antwort, wenigstens hat es mich dazu gebracht, mir alles genauer anzusehen. <br />
Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8402</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8402</guid>
<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 10:30:00 +0000</pubDate>
<dc:creator>bebe</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» .. ich war erst ab 2006 gemeldet. <br />
Damit sind die Überlegungen zur Festsetzungsfrist hinfällig.</p>
<p>» Die Stadt hat ab 2006 für jedes folgende Jahr den gleichen Steuerbetrag angesetzt.<br />
Was da aber auf jeden Fall falsch läuft, ist die durchgehende Besteuerung.<br />
Hinweis: <br />
Der Steuerbescheid müsste auf eine (1) bestimmte Wohnung lauten, die hast Du aber nicht für den festgesetzten Zeitraum innegehabt. Die Bemessungsgrundlage ist falsch. Da hat die Stadt keine Chance, damit durchzukommen. </p>
<p>Wenn Du Dich wirklich bei jedem Umzug umgemeldet hast, müsstest Du drei Steuerbescheide bekommen.<br />
2006 – 2009 für Nebenwohnung A <br />
2009 für Nebenwohnung B<br />
2009 - 2010 für Nebenwohnung C<br />
Das ist ein Fehler, der auf jeden Fall zusätzlich in den Widerspruch rein muss und eigentlich völlig problemlos zur Aufhebung des Steuerbescheids führen sollte. Voraussetzung: Du kannst es nachweisen.</p>
<p>Wenn Du die Meldescheine noch hast: Die Daten (TT, MM) der An-/Ab-/Ummeldung sind dann wichtig, wenn es nicht der 1. eines Monats war. Dann gilt, dass die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendermonats entsteht. Gegen das Ende der Steuerpflicht zum „<em>Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Zweitwohnung aufgibt oder die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen</em>“ kann man auch gut vorgehen. Da gibt es einen wunderschönen Beschluss des OVG LSA, das die „tagesgenaue Berechnung“ aus absurden Gründen für unzumutbar hält.</p>
<p>Wenn du die Meldescheine nicht mehr hast, kannst Du Dir auch eine Auskunft aus dem Melderegister erteilen lassen - die wäre genau so beweiskräftig. Wenn Du eine Ummeldung &quot;vergessen&quot; hast, wird es mit dem Nachweis schwieriger, aber nicht unmöglich.</p>
<p>U.U. könnte sich wegen der Satzungsbestimmungen zum Innehaben noch ein weiterer Vorteil für Dich ergeben.</p>
<p>Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung solltest Du jetzt auf jeden Fall stellen – mit dem Hinweis auf den offensichtlich rechtswidrigen Bescheid. Das sollte reichen und könnte sogar durchgehen. Ein Eilantrag würde bei Gericht nämlich mit ziemlicher Sicherheit Erfolg haben (zu Lasten der Stadt). </p>
<p>Viel Erfolg beim Arbeiten</p>
<p>PS:<br />
Das hässliche Wort „Wohnsitz“ in all seinen Variationen solltest Du bei der ZWSt aus Deinem Wortschatz streichen, mir, Herrn Medert, Herrn Süßmuth, dem Melderecht, dem BG und der AO zu Gefallen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8387</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8387</guid>
<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 11:23:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ansonsten heißt es nicht nur Argumente gegen die Steuer als Ganzes<br />
» auflisten, sondern ggf. auch gegen Teile. Ist die Miete richtig&gt;<br />
» <br />
Hallo René,<br />
ja, das mit der Berechnung der Steuer ist so eine Sache.<br />
Also zur Klärung: ich war erst ab 2006 gemeldet. Die Stadt hat ab 2006 für jedes folgende Jahr den gleichen Steuerbetrag angesetzt. Aber: habe zwar die ersten 3 Jahre die gleiche KaltMiete gehabt,bin aber 2009 zwei Mal umgezogen und hatte wesentlich geringere Kaltmieten, was sich in der Berechnung des Steuerbetrages für 2009 nicht niederschlägt.<br />
2010, ca. 1Monat nach Erhalt des Briefes, hab ich mich Hauptwohnsitzlich in halle angemldet. Für das angbrochene Jahr 2010 wurde der Betrag auch vermindert.<br />
Soviel zur Miete...<br />
Melde mich auf Antworten heute abend wieder, muss auch mal<br />
Arbeiten ;)<br />
Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8386</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8386</guid>
<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 10:22:48 +0000</pubDate>
<dc:creator>bebe</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Was mir hier aufällt: Verjährung.<br />
» Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html">§169<br />
» AO</a> wären es vier Jahre. Damit ist der Zug für 2005 abgefahren.<br />
Das Thema haben wir hier schon mal sehr ausführlich diskutiert. Da sollte man auch den § 170 AO lesen - da steht nämlich drin, wann die Festsetzungsfrist beginnt. Das ist wie in der Bibel - tausend Jahre sind wie ein Tag. Und 2005 kann wie heute sein. Bei Halle kann man es vermutlich anbringen - Stoff für einen munteren Streit unter Verwaltungsjuristen. Andere Satzung sind da etwas robuster.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8382</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8382</guid>
<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 22:02:45 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Zweitwohnungssteuer Halle (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem von Yvonne zitierten Urteil kannst du sie ggf. auch selber mal anschreiben. Ich mache mich aber auch noch mal kundig.</p>
<p>Ansonsten heißt es nicht nur Argumente gegen die Steuer als Ganzes auflisten, sondern ggf. auch gegen Teile. Ist die Miete richtig&gt; Was mir hier aufällt: Verjährung.</p>
<p>Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html">§169 AO</a> wären es vier Jahre. Damit ist der Zug für 2005 abgefahren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=8381</link>
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<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 20:43:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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