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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Nur für vier Wochen</title>
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<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Nur für vier Wochen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Blick in das bayer. Meldegeetz erweist sich als hilfreich. Nach Art. 22 Abs. 2 <br />
unterliegt der Meldepflicht nicht, wer in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist und zum Zweck eines nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht.</p>
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<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 20:07:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Nur für vier Wochen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe da mal eine ganz andere Situation...</p>
<p>Zusammen mit meiner (Ex-)Freundin habe ich eine Wohnung in Nürnberg - mein offizieller Hauptwohnsitz, wo wir beide auf dem Mietvertrag stehen. Jetzt haben wir uns getrennt und ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung.</p>
<p>Für die Zwischenzeit - 1. bis 30. April 2011 - habe ich eine kleine möblierte Wohnung gemietet, ebenfalls in Nürnberg. Weil ich nur einen Monat da wohne, habe ich da noch nicht einmal einen Briefkasten auf meinen Namen.</p>
<p>Muss ich diese Übergangswohnung als Zweitwohnsitz anmelden und ZWS zahlen&gt; Beide Wohnungen sind in der gleichen Stadt (Nürnberg).</p>
<p>Im Anmeldeformular der Stadt (https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/330_ep/330_ep_f_mehrere_wohnungen) wird nach der Wohnung gefragt, von der aus man seiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Im April werde ich von der Übergangswohnung zur Arbeit fahren, ab Mai von der neuen Wohnung aus.</p>
<p>Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Übergangssituation&gt; Müssen die Behörden davon überhaupt wissen, wenn es nur um vier Wochen geht&gt;</p>
<p>Danke schonmal für eure Hilfe!</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9034</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9034</guid>
<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 19:47:46 +0000</pubDate>
<dc:creator>fedwe</dc:creator>
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