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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWS in Leipzig</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hi, kurze Frage: <br />
 gab es besonderen Anlass für das Schreiben der Stadt&gt; Ich selbst habe auf die Zweitwohnsitzsteuererklärung des letzen Jahres bisher noch nix gehört. Situation: HWS bei Eltern in Leipzig NWS. (Melderechtlich möglicherweise falsch, aber bisher ohne ZWST). Gruß Dirk</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11864</link>
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<pubDate>Fri, 15 Jun 2012 22:01:55 +0000</pubDate>
<dc:creator>dirk 74</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>» Die Finanzknappheit der Kommunen ist eine Tatsache und dennoch eine alte Kamelle. Sie ist überhaupt nicht dadurch zu beheben, daß mit verwaltungsrechtlich-argumentativen Wahnwitz Steuern erhoben werden sollen,die im Vergleich zur Größe der Haushaltslöcher einen vernachlässigbaren Betrag erbringen. Ein Problem ist noch nie durch Bearbeitung der Symptome gelöst worden. Aber die deutschen Kommunalpolitiker ergehen sich jedes Jahr in den immerselben ritualisierten Wehklagen über die schwindenden Grundlagen der kommunalen Einnahmen, ohne ernsthafte Bemühungen die entsprechenden Politiken und Gesetze einer Änderung zu unterziehen.</p>
<p>Hierzu eine kurze Anmerkung:  Alles was hier im Forum geschrieben wird und Argumente angeführt werden entspricht zwar der entstandenen Situation. Eine Änderung oder Beendigung  ist keinesfalls in Sicht. Unter dem Deckmantel kommunale Finanzengpässe erlauben sich alle, nämlich jede Entscheidung die eine Finanznot selbst mit kleinsten Beträgen scheinbar lindern sollte, zu vollziehen. <br />
In Wirklichkeit setzen doch die Kommunalverbände - dort haben nämlich die Herren Bürgermeister enorme Machtfülle- sogar <strong>jede Regierung unter Druck.</strong> Dagen kann sich keine Partei wehren, selbst wenn diese die absolute Mehrheit nachweisen kann, oder diese Verbände übergehen. Der Gesetzgeber ist praktisch über Mafiaähnlich Strukturen ausser Kraft gesetzt und wird gezwungen zu Gunsten dieser Verbände gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen. Die <strong>Gerichte erledigen den Rest.</strong> Wer kein Geld zum prozessieren hat muss es bleiben lassen. Rechtsanwälte nehmen jedes Geld an, denn Geld stinkt nicht, Richter sind nicht unabhängig zu beurteilen, diese sind Weisungsgebunden, denn wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe.<br />
In Bereichen wo diese Verbände Sturm laufen gibt jede Partei nach und beschließt entsprechende gesetzliche Regelungen. <br />
Fazit: die Bürger  dieses Landes sind sodann die Opfer von diesen Strukturen - abzocken kann man nur jene die etwas besitzen und Besitz verpflichtet. <br />
Bitte merkt es Euch: Wir bleiben wehrlos, eine Abhilfe wird auch der sich schnell vollziehende EUROKOMMUNISMUS nicht sein. Enteignung ist vorprogrammiert, selbst kleine Schritte  sind hiermit der Beweis für diese Entwicklung!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11863</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 08:38:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>Gustav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>»  nicht mit der Steuer belastet ..., weil ich mich noch in meiner Erstausbildung befinde.<br />
Was ich nicht so ganz verstehe, denn Erstausbildung ist kein Befreiungsgrund.</p>
<p>» ... keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den offenbar notwendigen Rechtsstreit erfolgreich führen zu können.<br />
Das wäre m.E. der falsche Ansatz, weil er den Kommunen in die Hände spielt.<br />
1. Im Erfolgsfall und wenn Du keine Fehler gemacht hast, trägt sämtliche Kosten der Steuerzahler.<br />
2. Bei Bedarf gibt es Prozesskostenhilfe.<br />
3. So teuer ist ein Verfahren beim Verwaltungsgericht nun auch wieder nicht - hängt vom Streitwert ab)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11862</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 08:37:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@Kommunalfreund</p>
<p>Hallo,</p>
<p><br />
es ist wirklich unerträglich mit welchem unterirdischen Stil Du hier deine, oder die vorgeblichen, Interessen der Kommunen zu vertreten suchst. </p>
<p><br />
Die Finanzknappheit der Kommunen ist eine Tatsache und dennoch eine alte Kamelle. Sie ist überhaupt nicht dadurch zu beheben, daß mit verwaltungsrechtlich-argumentativen Wahnwitz Steuern erhoben werden sollen, die im Vergleich zur Größe der Haushaltslöcher einen vernachlässigbaren Betrag erbringen. Ein Problem ist noch nie durch Bearbeitung der Symptome gelöst worden. Aber die deutschen Kommunalpolitiker ergehen sich jedes Jahr in den immerselben ritualisierten Wehklagen über die schwindenden Grundlagen der kommunalen Einnahmen, ohne ernsthafte Bemühungen die entsprechenden Politiken und Gesetze einer Änderung zu unterziehen. Das ganze Gefüge der finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden muß geändert werden. Stattdessen greift man lieber in die ohnehin klammen Taschen kleiner Gruppen, bei denen die Gegenwehr nur individuell zu erwarten ist und nicht als organisierte Vertretung von Interessen.</p>
<p>Es fällt Dir offensichtlich sehr leicht, Dich auf die Seite der zum Opfer stilisierten Kommunen zu stellen. Die wahren Gegner der Kommunen sind jedoch nicht die Bürger, die sich des irrationalen Zugriffs auf ihr Portemonnaie erwehren, sondern die Strukturen der bundesdeutschen Steuersysteme und diejenigen Politiker, die selbige so belassen, wie sie sind.</p>
<p><br />
Sudelede</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11861</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 08:00:30 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sudelede</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alfred,</p>
<p>vielen Dank für Dein Hilfsangebot. Ich habe das Glück mich mit der Stadt Leipzig nicht gerichtlich streiten zu müssen, um nicht mit der Steuer belastet zu werden, weil ich mich noch in meiner Erstausbildung befinde.</p>
<p>Auch mir sind die Diskrepanzen in den Definitionen der Stadt Leipzig ins Auge gesprungen. Ich jedenfalls hätte allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den offenbar notwendigen Rechtsstreit erfolgreich führen zu können.</p>
<p>Ich hoffe die Veröffentlichung und die Diskussion der Ansichten der Stadt Leipzig können einigen Betroffenen Ansätze zur Gegenwehr liefern.</p>
<p>Grüße</p>
<p>Sudelede</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11860</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jun 2012 07:36:01 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sudelede</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wer ist denn Deiner Meinung nach sonst noch dumm und unverschämt&gt;  <br />
Nun, z.B. die oben von Dir Genannten. Und für die lege ich ganz bestimmt nicht die Hand ins Feuer. Warum auch&gt;<br />
Am Rande: <br />
1. Wenn überhaupt könnten Schmarotzer nur solche Personen mit Nebenwohnung sein, die diese im aufwandsteuerrechtlichen Sinn nicht innehaben.<br />
2. Die Inhaber von Nebenwohnungen werden nicht besteuert, wenn sie nicht zugleich deren Nutzer sind. Da ist mit nur ein gegenteiliger Fall bekannt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11812</link>
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<pubDate>Mon, 28 May 2012 11:42:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Inhaber von Nebenwohnungen als Schmarotzer zu bezeichnen, ist dumm und  unverschämt.<br />
» Dass Du nicht verstanden hast, was bei der ZWSt abgeht, ist (vermutlich nicht nur) mir schon lange klar.</p>
<p>Hah Hah, lieber Alfred Du machst es Dir mal wieder sehr leicht, die Bezeichnung &quot;Schmarotzer&quot; für die Inhaber von Nebenwohnungen stammt aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, von Bürgern mit Erstwohnsitz und auch von diversen Presseorganen.<br />
Kannst Du die Hand ins Feuer legen, ob denn Bürger , Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und Mitglieder des Landtages sich von solchen Anschuldigungen distanzieren &gt; Ganz im Gegenteil dort sitzen nämlich die Gesetzgeber und entfalten voll und ganz deren Mächte als Beweis f Demokratie&gt;&gt;&gt;<br />
Wer ist denn Deiner Meinung nach sonst noch dumm und unverschämt&gt;  <br />
Was Du hier vollziehst ist .................vielen schon lange klar!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11784</link>
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<pubDate>Wed, 23 May 2012 13:25:58 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Inhaber von Nebenwohnungen als Schmarotzer zu bezeichnen, ist dumm und unverschämt.<br />
Dass Du nicht verstanden hast, was bei der ZWSt abgeht, ist (vermutlich nicht nur) mir schon lange klar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11781</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11781</guid>
<pubDate>Wed, 23 May 2012 09:23:17 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die Rückmeldung.<br />
Was die Stadt Leipzig da von sich gibt, ist Unsinn. Wer mit Nebenwohnung registriert ist Kann nur dann zur ZWSt herangezogen werden, wenn diese Wohnung der Sächs. Bauordnung genügt – also im baurechtlichen Sinn eine Wohnung ist und der Nutzer dieser Wohnung zugleich deren Inhaber ist. Wer Inhaber einer Wohnung ist, hat das BVerwG zuletzt 2008 einigermaßen deutlich klargestellt. Abgesehen davon erlaubt keines der von der Stadt genannten Urteile den Schluss, dass ein erwachsenes Kind, das noch bei den Eltern wohnt, die „tatsächliche Sachherrschaft“ (im Sinne eines Innehabens) hinsichtlich der elterlichen Wohnung hätte. <br />
Richtig ist allein, dass hinsichtlich der Hauptwohnung eine Innehaben nicht erforderlich ist und das Nutzen der Wohnung ausreicht, um sie als Erstwohnung i.S.d.S. ansehen zu dürfen. Wer allerdings als Hauptwohnung nachweislich nur einen umschlossenen Raum und keine Wohnung im Sinne der Sächs. Bauordnung nutzt, hat demnach keine Erstwohnung. Dürfte sehr selten sein, ist aber nicht ausgeschlossen.<br />
Da aus Deinen Beiträgen nicht hervorgeht, wie Deine tatsächlichen Wohnverhältnisse sind, kann ich Dir auch nicht konkret sagen, was bei Dir zutrifft. Sollte da bei Dir weiterer Informationsbedarf bestehen, schlage ich vor, dass Du einen neuen Topic aufmachst. Hier wird es langsam unübersichtlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11780</link>
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<pubDate>Wed, 23 May 2012 09:21:42 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo an alle Geplagten,<br />
» nach sehr langer Zeit habe ich endlich Nachricht von der Stadt Leipzig  bekommen. Der Nachvollziehbarkeit halber füge ich das vollständige Schreiben ein. Grundlage der Antwort der Stadt ist das &quot;Gegenschreiben&quot;,<br />
» das Alfred am 09.06.2011, 18:06 vorgeschlagen hat.</p>
<p>Ja lieber Alfred, da hast Du mal wieder einem Teilnehmer kluge Ratschläge erteilt und die Stadt Leipzig hat nun eine neue Richtung eingeschlagen.<br />
Ich verfolge Deine schon etwas dümmlichen Argumente die ganze Zeit, lass Dich doch mal bitte mit der Kanzlerin vergleichen oder bemühe Dich um Kontakt zum Bundespräsdidenten Gauck- hole bitte dort mal eine Aussage zu diesem Thema ein ! Vielleicht gibst Du dann endlich auf, diesen Menschen hier im Forum mit falschen Argumenten auch noch Mut zum Kampfe zu machen.<br />
Es nützt alles nichts gegen diese Besteuerung an zu kämpfen, denn wer sich den Luxus einer weiteren Wohnung leisten kann und die Infrastruktur einer Stadt oder Gemeinde in Anspruch nimmt sollte zur Kasse gebeten werden. <br />
Diese Bagatell-Ministeuern sind im Grunde viel zu niedrig angesetzt, denn was sind denn schon 10 % von der Jahreskaltmiete&gt;<br />
Die Kommunen müssen aufgrund der Finanzknappheit sich einfach schützen um nicht noch viel mehr Schmarotzertum = Bürger mit Zweitwohnungen zu dulden. <br />
Wozu eigentlich eine Erstwohnung bei den Eltern oder &gt;<br />
Es sollte gar kein Zweitwohnsitz erlaubt sein- gibt es den Begriff Zweitwohnung überhaupt &gt; Wo ist der Begriff denn im Grundgesetz verankert &gt; entweder bin ich Bürger und Nutznießer oder Schmarotzer `&gt;&gt;<br />
Hoffentlich gibt es baldmöglichst eine derartige generelle Regelung vom Gesetzgeber- Wenn man Minister entlassen kann, dann sollte es auch so etwas geben: <br />
Man kann einfach nicht auf allen Hochzeiten tanzen!<br />
Zahlen oder verschwinden!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11777</link>
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<pubDate>Sat, 19 May 2012 09:22:04 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle Geplagten,</p>
<p>nach sehr langer Zeit habe ich endlich Nachricht von der Stadt Leipzig bekommen. Der Nachvollziehbarkeit halber füge ich das vollständige Schreiben ein. Grundlage der Antwort der Stadt ist das &quot;Gegenschreiben&quot;, das Alfred am 09.06.2011, 18:06 vorgeschlagen hat.</p>
<p>Darauf antwortend heißt es nun:</p>
<p>Sehr geehrter Herr xxx,</p>
<p><br />
die Stadt Leipzig erhebt gemäß Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig auf das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet seit 01.01.2006 eine Zweitwohnungsteuer.</p>
<p>Zweitwohnungen sind Nebenwohnungen im Sinne des Sächsischen Meldegesetzes, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dienen. Erst- bzw. Hauptwohnung ist jene Wohnung, die überwiegend zum Wohnen und Schlafen genutzt wird und als solche in Ihrem Personalausweis registriert ist.</p>
<p>Seit Einführung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig im Jahr 2006 war u. a. derjenige von der Zweitwohnungsteuer befreit, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gestalt seines &quot;Kinderzimmers&quot; ini der elterlichen Wohnung hatte.</p>
<p>Nach damaligem Rechtsverständnis wurde dabei nicht nach Alter, beruflicher Entwicklung und wirtschaftlicher Selbständigkeit unterschieden, sondern allein darauf abgestellt, dass das Bewohnen eines Zimmers in der elterlichen Wohnung keine tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung beinhaltet und dem Betreffenden somit auch kein Verfügungsrecht zusteht.</p>
<p>Diese Rechtsauffassung wurde zwischenzeitlich von mehreren Gerichten revidiert.</p>
<p>- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.12.2002 (AZ: 16 K 3699/01)<br />
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2007 (AZ: 21 K 2275/06)<br />
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2008 (AZ: 21 K 3920/07)</p>
<p>Tenor:<br />
&quot;Erwachsene Kinder, denen der weitere Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nicht mehr aus unterhaltsrechtlichen Gründen gewährt wird, können nicht mehr als bloße Besitzdiener an den von Ihnen bewohnten Räumlichkeiten angesehen werden. Sie haben, zumindest im fortgeschrittenen Alter, nach der allgemeinen Verkehrsanschauung volle tatsächliche Sachherrschaft bezüglich der elterlichen Wohnung oder Teile derselben und sind auch nicht mehr von den Weisungen der Eltern abhängig. Darüber hinaus wird ihnen naturgemäß nicht nur über ihr &quot;Kinderzimmer&quot; die tatsächliche Sachherrschaft eingeräumt, sondern auch über  die anderen Räumlichkeiten wie Küche und Bad. In dieser Fallkonstellation ist daher davon auszugehen, dass der Kläger trotz seines Verbleibs in der elterlichen Wohnung über eine &quot;Erstwohnung&quot; im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts verfügt.&quot;</p>
<p>Demnach sind ab 01.01.2011 auch alle diejenigen Inhaber von Nebenwohnungen zur Zweitwohnungsteuer zu veranlagen, die noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung innehaben, jedoch nicht mehr unterhaltsberechtigt sind.</p>
<p>Blahblah<br />
Sachbearbeiterin</p>
<p><br />
Ob sich aus dieser Antwort neue Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr für den einen oder anderen ergeben können, mag ich mangels tieferer Sachkenntnis nicht zu beurteilen. Immerhin scheint inzwischen der Unsinn nur Kindergeldberechtigte als Unterhaltspflichtige anzusehen beendet zu sein. </p>
<p>Grüße,</p>
<p>Sudelede</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=11776</link>
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<pubDate>Sat, 19 May 2012 08:18:12 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sudelede</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den Hinweis. Das Elend wird damit ein bisschen klarer, denn bei den vielen Änderungen kommt man schon gar nicht mehr mit. Das beginnt schon bei der Satzung. Die mir vorliegende hat den Änderungsstand 19.07.2006. Gibt es da was Neueres&gt;</p>
<p>Wenn Nein: <br />
Die Satzung verstößt gegen Bundesrecht, weil sie die Steuerpflicht ausschließlich von den melderechtlichen Verhältnissen abhängig macht (s. § 3). Für eine verfassungskonforme Auslegung bleibt kein Raum. Vgl. BVerwG Urteil vom 13.05.2009 – 9 C 6 und 7.08., jeweils Abs. 19 ff.</p>
<p>Die neue Zweitwohnungsteuer-Erklärung (Stand August 2011) ist in Punkt 4 ja nun geändert worden, aber noch längst nicht richtig. Die Ursache dafür dürfte wohl in der Wohnungsdefinition (§ 2 Abs. 2) in Verbindung mit der Definition der ZW (§ 2 Abs. 2) bzw. dem verwaltungsseitigen Verständnis dieser Definitionen zu suchen sein. </p>
<p>Ich will das hier nicht weiter vertiefen, weil ich keine Veranlassung habe, der Stadtverwaltung die Arbeit abzunehmen. Nur so viel:<br />
Die Steuererklärung ist bürokratischer Schwachsinn. <br />
Bei Punkt 4 <br />
1. Es fehlt hier die entscheidende Frage nach der Beschaffenheit der Wohnung. Wer eine Nebenwohnung und/oder eine Hauptwohnung hat, die nicht den Anforderungen der Sächsischen Bauordnung genügt, hat nach der Satzung keine Zweitwohnung. Die Frage, ob er Inhaber der Neben-/Hauptwohnung hat, stellt sich danach überhaupt nicht mehr.<br />
2. Ob sich jemand „noch in Ausbildung“ befindet und wirtschaftlich nicht selbständig ist, spielt für die Frage des Innehabens überhaupt keine Rolle. Wer keine Zweitwohnung hat, ist nicht steuerpflichtig. Wer satzungsgemäß Inhaber einer Zweitwohnung ist, wäre steeurpflichtig. Das setzte allerdings voraus, dass die Satzung rechtmäßige Grundlage für die Steuererhebung sein könnte.<br />
3. Die geforderten Nachweise verstoßen m.E. gegen die informationelle Selbstbestimmung und sind auf jeden Fall unangemessen.<br />
Bei Punkt 5 <br />
Es fehlt hier die Möglichkeit „Die Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung“. Hier wird deutlich, dass die Stadtverwaltung glaubt, jede Nebenwohnung als Zweitwohnung ansehen zu dürfen.<br />
Bei Punkt 6<br />
Es wird hier nicht deutlich, was die Stadt unter „sonstige Nutzerin/sonstiger Nutzer und es besteht kein Mietvertrag“ (bei Punkt 6.2) versteht. Der Systematik nach kann diese Frage nur auf das „Innehaben“ zielen. Deswegen: Wer die Nebenwohnung nur nutzt, aber nicht innehat, sollte hier kein Kreuz setzen.</p>
<p>Wer also in die Verlegenheit kommt, eine Steuererklärung ausfüllen zu müssen, sollte die oben angeführten Bedenken beachten. Die Stadt hat Anspruch auf Rückgabe der Steuererklärung. Dem Anspruch genügt man auch, wenn man die Punkte 1 bis 3 und 8 ausfüllt und in einem Anschreiben erläutert, warum man die Punkte 4, 5 und 6 nicht beantworten kann. Alternative wäre ein Schreiben mit o.a. Begründung und Rückgabe des unausgefüllten Formulars.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9839</link>
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<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 09:23:27 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ahoi,</p>
<p><br />
ich habe zwar immer noch nichts von der Stadt Leipzig gehört, aber inzwischen gibt es wohl ein neues Informationsblatt zur &quot;Zweitwohnungsteuer&quot; mit dem Stand August 2011. Dort ist mir eine Neuerung im Bereich der Ausnahmetatbestände aufgefallen, die Einigen sicher das Leben leichter machen wird. Der Vollständigkeit halber zitiere ich alle Ausnahmetatbestände:</p>
<p>&quot;Grundsätzlich ist also jede Person zweitwohnungsteuerpflichtig,<br />
die eine Nebenwohnung in<br />
Leipzig angemeldet und das 18. Lebensjahr vollendet<br />
hat.</p>
<p>Von dieser Regelung gibt es jedoch<br />
Ausnahmen:</p>
<p>• Wird einer Ihrer beiden Wohnsitze von öffentlichen<br />
oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege<br />
aus therapeutischen Gründen oder von<br />
Trägern der öffentlichen bzw. freien Jugendhilfe<br />
zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt;<br />
• Sind Sie verheiratet und leben nicht dauernd<br />
getrennt und wird Ihre Leipziger Nebenwohnung<br />
aus beruflichen Gründen gehalten und<br />
Ihre Hauptwohnung befindet sich außerhalb<br />
von Leipzig*;<br />
* gilt gemäß § 12 Abs. 2 SächsMG analog für<br />
eingetragene Lebenspartnerschaften<br />
• Verfügt einer Ihrer beiden Wohnsitze in ihrer<br />
Gesamtheit von Räumen nicht über Küche<br />
oder Kochnische und/oder Toilette und<br />
Bad/Dusche;<br />
• Handelt es sich bei Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz<br />
um ein Zimmer im Haushalt der<br />
Eltern und sind sie noch nicht wirtschaftlich<br />
selbständig;<br />
--&gt; so sind Sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.</p>
<p>Die Formulierung &quot;nicht wirtschaftlich selbständig&quot; ersetzt wohl die unsinnigen Passagen über den Ausbildungsnachweis per Kindergeldbescheinigung.</p>
<p>Grüße</p>
<p>Sudel-Ede</p>
<p>PS. Hier noch der Link zur aktuellen Infoblattausgabe:</p>
<p><a href="http://www.leipzig.de/de/buerger/formulare/Stadtkaemmerei/Infoblatt_ZWS.pdf">http://www.leipzig.de/de/buerger/formulare/Stadtkaemmerei/Infoblatt_ZWS.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9830</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9830</guid>
<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 12:03:02 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sudelede</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle Amtsgeplagten,</p>
<p><br />
ich war so frei und habe Alfreds Gegenschreiben am 13.06.2011 in leicht angepasster Form an die Stadt Leipzig geschickt. Bisher habe ich darauf keinerlei Reaktion erhalten. Sollte sich dies ändern, dann werde ich selbstredend meine neuen Erkenntnisse hier kundtun.</p>
<p><br />
Bis dahin</p>
<p>Sudel-Ede</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9665</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9665</guid>
<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 11:23:59 +0000</pubDate>
<dc:creator>Sudelede</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hatte das selbe Problem, Ergebnis des heutigen Telefonats:</p>
<p>Die nette Frau schlug gleich von sich aus vor, mich doch noch schnell umzumelden, um das Problem zu umgehen. Wenn ich dies bis zum <strong>18.07.2011</strong> mache, wird keine ZwSt. für 2011 fällig.<br />
Muss mich dann nur nochmal melden, wenn ich mich umgemeldet habe, damit sie mich aus dem Register löschen kann. Die Steuererklärung muss man in dem Fall dann auch nicht zurückschicken.</p>
<p>MfG, Rosi</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9452</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9452</guid>
<pubDate>Thu, 23 Jun 2011 11:50:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rosi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Also laut meinem telefonat mit frau rudelt soll die steuer ab 01.01.2011 erhoben werden....<br />
Und von sanktionen hat die nette frau im bürgeramt auch nichts gesagt....warten wir mal ab....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9447</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9447</guid>
<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 18:23:19 +0000</pubDate>
<dc:creator>lilia81</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>So, war auch grad im Bürgerbüro. Da gab es wieder ne etwas andere Info: ZWS soll erst ab &quot;Juni&quot; 2011 erhoben werden. </p>
<p>Habe mich nun zu Ende Mai umgemeldet. Rückmeldung zum Anfang des Jahres wurde mit Verweis auf evtl. Sanktionen nicht für gut befunden (das legt wohl nicht das Bürgerbüro fest). </p>
<p>Aus noch anderer Quelle hab ich gehört, dass wohl der Juni noch als &quot;Karenzzeit&quot; gelten soll, wo noch nix passiert. </p>
<p>Naja, hoffen wir dass das Thema damit ein Ende hat.</p>
<p>Vielen Dank für eure Infos....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9446</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9446</guid>
<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 13:55:54 +0000</pubDate>
<dc:creator>rene5</dc:creator>
</item>
<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr schön, das ist doch mal eine klare Ansage.</p>
<p>Also:<br />
- Das Einwohnermeldeamt akzeptiert  - angeblich nur bis zum 30.06. -, eine (zumindest bis zum 01.01.2011) rückwirkende Ummeldung der Nebenwohnung Wohnung ohne jegliche Sanktion.<br />
- Es wird keine ZWSt für die Zeit vor 2011 erhoben (das dürfte ja wohl für alle gelten).<br />
- Wer nach dem 030.06 noch mit NW registriert ist, wird (vermutlich ab 01.01.2011) zur Zweitwohnungsteuer herangezogen.</p>
<p>Damit wäre die Situation für alle Betroffenen entschärft, und das Meldegesetz wird in den Amtstunden zum Ausgleich der Höhenunterschiede bei den Schreibtischbeinen verwendet (was ja eine durchaus sinnvolle Verwendung sein kann). <br />
Leipzig profitiert davon und verhält sich klüger als Köln und kämpft keine sinnlose Schlacht.<br />
- Eine rückwirkende Erhebung der ZWSt wäre mit erheblichen Ärger und Verwaltungsaufwand verbunden,<br />
- Die Einwohnerzahl erhöht sich so oder so erst ab 01.1.2011 und die Schlüsselzuweisungen gibt es auch erst mit diesem Stichtag.</p>
<p>» álles ein wenig komisch....aber was ist schon noch logisch!!<br />
Komisch ist das nicht, aber logisch und sogar ökonomisch.</p>
<p>Anmerkung für alle Neu-Leipziger, die auch Fahrzeughalter sind: Ummelden des Kfz nicht vergessen.</p>
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<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9443</link>
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<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 10:55:10 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<item>
<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle!</p>
<p>Hier wie versprochen meine neuesten erkenntnisse!<br />
Also gestern war ich beim bürgeramt um überhaupt mal zu erfragen wie das mit zwst etc. überhaupt ist...<br />
die hatten null-komma-nix ahnung, aber davon ne ganze menge!!!!!!!</p>
<p>dann habe ich heut morgen die kämmerei angerufen, wegen der zwst.....<br />
also hier die auskünfte von einer gewissen frau rudelt lauten:</p>
<p>- es wird keine zwst für die jahre vor 2011 erhoben, wenn  man das mit dem zimmer bei den ellies nachweisen kann....und da die stadt leipzig ja soooooooooooo lieb zu ihren zweitwohnungsinnehabern ist, machen sie den ( angeblich) berechtigten anspruch nicht rückwirkend geltend!!!!</p>
<p>-und dann bin ich mal ganz frech gewesen und habe mich rückwirkend zum 01.01.2011 in leipzig als hauptwohnung angemeldet.....die damen im bürgeramt im südwestzentrum sind so lieb, das auch rückwirkend zu machen....aber nur noch bis 30.06.2011...<br />
also wenn sich einer ummelden will, dann kann ich nur sagen, dass er lieber ins oben genannte bürgeramt fahren soll....in den andern ämtern sind die mitarbeiter eher mehr als unfreundlich!</p>
<p>das ende der geschichte ist nun also, dass ich nun  &quot;zwangsgeleipzigt&quot; bin und mir die blöde zwst spare...</p>
<p>álles ein wenig komisch....aber was ist schon noch logisch!!</p>
<p><img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9442</link>
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<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 10:31:03 +0000</pubDate>
<dc:creator>lilia81</dc:creator>
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<title>ZWS in Leipzig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle mitgenötigten,</p>
<p>werde mich kommende woche mal ins bürgeramt schleppen und mal sehen was die mir für auskünfte geben können. <br />
vorallem was eine owi gegen des meldegesetz kosten könnte und ob die stadt auch rückwirkend für die letzten jahre zwst fordern kann....</p>
<p>werde die neuesten erkenntnisse dann hier reinstellen.</p>
<p>ganz viele grüße<br />
<img src="images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9408</link>
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<pubDate>Sun, 19 Jun 2011 11:59:11 +0000</pubDate>
<dc:creator>lilia81</dc:creator>
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