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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch<br />
 zurückfordern.<br />
Kann man nicht, wenn der Steuerbescheid erst Mal bestandskräftig ist. Geld zurück im Erfolgsfall gibt es nur für den Kläger.</p>
<p>» Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung&gt;<br />
Das bestimmt die Stadt selbst in eigener Selbstherrlichkeit. Und was heißt schon &quot;nicht ausgebaut&quot;&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9505</link>
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<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 21:51:09 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wenn man schon in Köln um die ZWSt für die leerstehende Wohnung im Zweifamilenhaus nicht drumherum kommt, sollte man diese unter Vorbehalt zahlen&gt; Könnte ja mal sein, daß irgendein Gericht diesen Unfug für nicht Rechtens eklärt. Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch zurückfordern.<br />
Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9504</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9504</guid>
<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 21:32:31 +0000</pubDate>
<dc:creator>WN</dc:creator>
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