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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Neben- oder Hauptwohnsitz</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Neben- oder Hauptwohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Du alleinstehend (nicht verheiratet bzw. nicht verpartnert) bist, ist melderechtlich Deine Hauptwohnung dort, wo Du Dich rein zeitlich gesehen vorwiegend aushältst. Wenn Du Vollzeit arbeitest (5-Tage-Woche) ist üblicherweise der Arbeitsort der Ort des vorwiegenden Aufenthalts und damit dort die Hauptwohnung; also Berlin und nicht M.V. Wenn Du das melderechtskonform anderes haben willst, musst Du Dich vorwiegend in der Wohnung in M.-V. aufhalten und das ggf. plausibel begründen können, wenn das Einwohnermeldeamt Berlin nachfragen sollte (wenn es das überhaupt tut). </p>
<p>Mit der melderechtlichen Seite haben die Mietverhältnisse nichts zu tun. Wenn Deine Tochter in Zukunft (alleinige) Mieterin der Berliner Wohnung sein soll, hat das mit dem Melderecht nichts zu tun. </p>
<p>Solange die Berliner und Rostocker ihre Gesetz/ihre Satzung nicht ändern, und Du die melderechtlich registrierte Wohnung in Berlin nicht innehast, dürfte so oder so keine ZWSt anfallen. Dass das ohne bürokratischen Verdruss abgeht, ist allerdings unwahrscheinlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9747</link>
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<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 12:09:14 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Neben- oder Hauptwohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ach, Alfred <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> wenn wir Dich nicht hätten <img src="images/smilies/wink.png" alt=";-)" />)<br />
Vielen Dank für die sehr schnellen Rückmeldungen!!!<br />
Mein persönliches Interesse geht schon dahin, meinen Hauptwohnsitz in Meck.-Pomm. anzumelden, meine Arbeit in Berlin muß ich behalten behalten und mich dann als Pendler zu betrachten. Die Wohnung möchte ich deswegen an meine Tochter abgeben - einen Termin mit meinem Vermieter habe ich schon in der kommenden Woche zwecks Klärung.<br />
Also doch noch etwas anders gelagert, oder&gt; UND - rein rechtlich machbar&gt;&gt;&gt;<br />
Vielen Dank und herzliche Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9746</link>
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<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 11:20:34 +0000</pubDate>
<dc:creator>ische1966</dc:creator>
</item>
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<title>Neben- oder Hauptwohnsitz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Recht hin, Recht her. <br />
Als erstes streichen wir mal Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz. <br />
Deine Lebens- und Wohnverhältnisse kannst Du gestalten wie Du willst (in gewissen Grenzen natürlich).<br />
In Berlin und in M.-V. zu wohnen, ist melderechtlich recht eindeutig: <br />
In Berlin hast Du Deine vorwiegend genutzte Wohnung, die ist, sofern Du nicht verheiratet bist (Fernbeziehung interpretiere ich erst Mal als „unverheiratet/unverpartnert“), als Hauptwohnung zu registrieren. In Rostock hast Du dann Deine Nebenwohnung.<br />
Wenn die Tochter das Mietverhältnis für die Berliner Wohnung übernimmt, ist das eine Sache zwischen Euch und dem Vermieter. <br />
Soweit gesehen, alles unbedenklich. Bezüglich der ZWSt gibt es ein paar Dinge zu beachten, um die zu vermeiden-<br />
Fragen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9730</link>
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<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 14:05:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Neben- oder Hauptwohnsitz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Leser,<br />
ist wirklich hilfreich - so ein Forum.<br />
Mein Problem ist leider bei den vielen Einträgen auch noch nicht dabei gewesen....<br />
Seit zwei Jahren führe ich eine Fernbeziehung (Berlin - Rostock) und möchte nun meinen Lebensmittelpunkt und damit meinen Hauptwohnsitz nach Meck-Pomm. verlegen. Meine Arbeitsstelle bleibt vorerst in Berlin. Ich bin jedes WE in Rostock (fahre freitags hoch und montags nach Berlin), bin auch an allen Feiertagen und im Urlaub dort. <br />
Meine Berliner Wohnung möchte ich meiner Tochter (volljährig) überlassen und hinsichtlich der Miete lediglich als Nebenmieter erscheinen. Während der Woche wohne ich ebenfalls dort - muss ja schließlich arbeiten gehen.<br />
Ist dieses geplante Vorgehen so ratsam und vor allem rechtlich machbar&gt;&gt;&gt; Die Frage der Zwst. ist hierzu gerade eher uninteressant.<br />
Für Erfahrungen bzw. hilfreiche Antworten danke ich Euch sehr.</p>
<p>Kathrin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=9728</link>
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<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 10:38:39 +0000</pubDate>
<dc:creator>ische1966</dc:creator>
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