WE Pendler, ZWS Köln, Apartment, Single

nc @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 4531 Tagen)

Hallo erst einmal!

Ich habe mich jetzt eine Weile durch das Forum gekämpft, jedoch nicht ganz das passende für meinen Fall gefunden.

Zu meiner Lage:
Ich bin Single, wohne in Ffm und "hatte" von meinem Unternehmen (aus Kosten Gründen im Vergleich zum Hotel) ein Aparmtent (die letzten 4 Monate) gestellt bekommen, und was vom Unternehmen auch bezahlt wurde.

Mir war leider nicht bewusst, dass ich mich für die 4 Monate hätte anmelden müssen und jetzt weiß ich nicht was auf mich zu kommen wird, wenn ich es rückwirkend mache.
Bin jetzt zufällig auf die ZWS gestoßen und somit ergaben sich bei mir automatisch einige Fragen.

Ich war öfters in Köln zum Arbeiten, was aber nicht immer zutraf, weil es auch Wochen gab, wo ich z.B. in Berlin war oder von zu Hause aus gearbeitet habe (auch belegbar).

Da das Aparment zu Problemen geführt hatte, musste ich es wechseln und fand jetzt ein neues. Der jetztige Vertrag wurde nun auf 6 Monate begrenzt, da ich danach sicher nicht mehr in Köln, sondern in anderen Projekten bundesweit tätig sein werde.

Es kann auch jetzt wieder vorkommen, dass ich durch weitere Projekt demnächst auch mal zwischendurch nach München, Berlin oder woanders hin muss.

Somit würde ich gerne wissen, ob ich durch meine besondere Lage nicht von der ZWS befreit sein würde und ob ich rückwirkend die letzten 4 Monate zahlen muss oder nicht>
Und falls ich doch zahlen muss, was wäre ungefähr pro Monat fällig>

Vielen Dank schonmal in Voraus. ;-)
Nik

WE Pendler, ZWS Köln, Apartment, Single

Alfred @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 4531 Tagen) @ nc

Melderecht:
Appartement 1 wurde für vier Monate genutzt, aber melderechtlich nicht registriert. Das ist abgeschlossene Vergangenheit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Die Verfolgungsverjährung sollte bei diesem Betrag nach sechs Monaten eingetreten sein.
Appartement 2 wird jetzt bezogen für voraussichtlich 6 Monate. Diese Wohnung ist meldepflichtig – Auslöser für die Meldepflicht ist der Bezug dieser Wohnung. Ein Bezug zu Appartement 1 ist nicht gegeben. Frankfurt am Main ist derzeit noch die einzige Wohnung. Je nach Aufenthaltsdauer ist die Wohnung in Köln als Neben- oder Hauptwohnung zu registrieren. Allerdings klingt es so, als ließe sich nicht so genau feststellen, ob die Frankfurter oder die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung ist.

Zweitwohnungsteuer:
Zweitwohnungsteuerpflichtig ist die „nicht vorwiegend genutzte Wohnung“. Die ist bei einem volljährigen, alleinstehenden Einwohner regelmäßig als Nebenwohnung zu registrieren. Eine Befreiung gibt es in Deinem Fall nicht.
Bemessungsgrundlage für die ZWSt ist die Nettokaltmiete- davon 10%.