Behördliche Willkür führt zur Zweitwohnungsteuer
Eine fürchterlich traurige Geschichte, die sich da in Köln zugetragen hat und mir zur Kenntnis gelangt ist. Da hat eine verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, nach amtlicher und gerichtlicher Feststellung rechtskundige Berufstätige in Köln Zweitwohnungsteuer für die gemeinsame eheliche Wohnung zahlen müssen. Das ist, so VG Köln und OVG NRW, unanfechtbar rechtens, denn sie war in Köln, wo sie während der Jahre ihrer Berufstätigkeit in Kiel gemeinsame Zeit mit ihrem Ehemann verbracht hatte, mit Nebenwohnung registriert. In Kiel war sie mit Hauptwohnung registriert, denn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit war es der Bedauernswerten verwehrt, in Köln mit Hauptwohnung registriert zu werden. Hätten die Behörden die melderechtlichen Regelungen beachtet, wäre es nie so weit gekommen, aber so musste sich die Ärmste auch in anderen Regelungszusammenhängen an der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung festhalten lassen und ZWSt zahlen.