Behördliche Willkür führt zur Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 03.11.2011 (vor 4695 Tagen)

Eine fürchterlich traurige Geschichte, die sich da in Köln zugetragen hat und mir zur Kenntnis gelangt ist. Da hat eine verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende, nach amtlicher und gerichtlicher Feststellung rechtskundige Berufstätige in Köln Zweitwohnungsteuer für die gemeinsame eheliche Wohnung zahlen müssen. Das ist, so VG Köln und OVG NRW, unanfechtbar rechtens, denn sie war in Köln, wo sie während der Jahre ihrer Berufstätigkeit in Kiel gemeinsame Zeit mit ihrem Ehemann verbracht hatte, mit Nebenwohnung registriert. In Kiel war sie mit Hauptwohnung registriert, denn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit war es der Bedauernswerten verwehrt, in Köln mit Hauptwohnung registriert zu werden. Hätten die Behörden die melderechtlichen Regelungen beachtet, wäre es nie so weit gekommen, aber so musste sich die Ärmste auch in anderen Regelungszusammenhängen an der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung festhalten lassen und ZWSt zahlen.

Es gibt nur folgende Lösung bundesweit

Rebell @, Freitag, 04.11.2011 (vor 4694 Tagen) @ Alfred

über den Gesetzgeber anzustreben:
Beweis: Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff): Auch wenn alle Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer erheben würden, würde das Problem der Wohnsitzverlagerungen und die daran gekoppelten Auswirkungen im Finanzausgleich nicht vollständig beseitigt. Der Zweitwohnungsbesitzer wird in aller Regel seinen Zweitwohnsitz dort begründen, wo der Steuersatz und / oder die Bemessungsgrundlage für ihn günstiger ist. Dieser durch die Zweitwohnungssteuer ausgelöste Wettbewerb um die Hauptwohnsitze würde erst ein Ende finden, wenn sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungsbesteuerung und die Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs entsprächen. Der Wohnsitzstatus des Bürgers wäre dann aus kommunalfinanzrechtlicher Sicht unerheblich geworden, denn ein Bürger mit Hauptwohnsitz verschaffte der Kommune die gleichen Einnahmen wie ein Bürger mit Zweitwohnsitz. Es wäre dann aber auch zu überlegen, auf die Zweitwohnungssteuer zu verzichten und die Infrastrukturbenutzung durch Zweitwohnungsbesitzer zum Gegenstand des kommunalen Finanzausgelichs zu machen.

Weshalb werden denn solche grundsätzlichen Erkenntnisse nicht bundesweit umgesetzt>

Die Antwort dazu: Dem deutschen Michel kann man alles aufbürden, dann gibts noch welche die so etwas für gut und gerecht bezeichnen!
man könnte es auch Neidhammel bezeichnen, so die jüngste Aussage eines CSU- Abgeordneten!