Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Margarete @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4445 Tagen)

Hallo Allerseits,

mein Mann und ich haben unseren Hauptwohnsitz auf dem Land únd unsere Zweitwohnung in München, da wir beide in der Stadt arbeiten. Wir haben zwei Minikinder und ich bin derzeit noch in Elternzeit. Ich beginne ab April anfangen wieder in Teilzeit zu arbeiten, werde den Lebensmittelpunkt aber weiterhin an unserem Hauptwohnsitz auf dem Land haben.

Wir sind jetzt beide aufgefordert, den Fragebogen/die Zweitwohnsitz-Steuererklärung auszufüllen. Meine Frage ist jetzt, ob sich jemand damit auskennt - gibt es Dinge, die man unbedingt beachten sollte, wenn man über den Ausnahmetatbestand der Zweitwohnung bei nicht dauerhaft getrennt lebeneden Ehepartnern, um die Zweitwohnsitzsteuer herumkommen will. Konkret verwirrt mich der Absatz 3.3 Frage 22/Unterfrage 5: "Ich nutze die Zweitwhg. im Verhältnis zur Hauptwhg. zeitlich überwiegend."
Was wird mit dieser Frage bezweckt>
Insgesamt scheint es so, als müsste man alle Unterfragen zu Frage 22 mit "ja" beantworten, um unter den Ausnahmetatbestand für Verheiratete zu fallen (nur dann soll man eine Bestätigung für die beruflichen Gründe vorlegen) - auf der anderen Seite widerspricht ein "ja" zu dieser Frage den Grundsätzen der Definition zu Haupt- und Zweitwohnung. Es kommt mir so vor, als würden sie einen bei einem "ja" als Antwort sofort zur Ummeldung von Haupt- und Zweitwohnsitz auffordern.
Falls jemandem andere Fallstricke der Fragen der Steuererklärung bekannt sind, bin ich für jeglichen Hinweis sehr dankbar.

Herzliche Grüße
Margarete

Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Freitag, 27.01.2012 (vor 4445 Tagen) @ Margarete

» ... und ich bin derzeit noch in Elternzeit.
… und wohne „auf dem Land". Warum dann (noch) mit Nebenwohnung in M. registriert>

» ...um die Zweitwohnsitzsteuer herumkommen will.
Das funktioniert bei euch so nicht – die derzeitigen melderechtlichen Verhältnisse (Nebenwohnung in München, Hauptwohnung irgendwo) wären dann falsch. Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und Sonstiges ist dabei ohne jede Bedeutung.
Wenn Dein Mann sich zeitlich vorwiegend in München aufhält und Du nicht, dann stimmen die melderechtlichen Verhältnisse. Für Deinen Mann fiele keine ZWSt an, für Dich ja.

» Konkret verwirrt ...
» Was wird mit dieser Frage bezweckt> ...
» Es kommt mir so vor, als würden sie einen bei einem "ja" als Antwort sofort zur Ummeldung von Haupt- und Zweitwohnsitz auffordern.
Wenn ihr beide „vorwiegend“ ankreuzt, wäre die Forderung nach der Hauptwohnung in München gesetzeskonform. Das Melderecht sieht für diesen Fall keine andere Lösung vor (s.o.).

Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Margarete @, Freitag, 27.01.2012 (vor 4445 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

vielen Dank für die Info.

» » ... und ich bin derzeit noch in Elternzeit.
» … und wohne „auf dem Land". Warum dann (noch) mit Nebenwohnung in M.
» registriert>
» weil mein Arbeitgeber in München ist und ich ab April wieder 60% arbeite. Dann werde ich die 3 Tage und 2 Nächte in der Woche in München sein.


... vom Grundsatz der Zweitwohnsitzsteuer und der Ausnahme von Ehepaaren her, müssten wir aus meiner Sicht nicht zweitwohnsitzsteuerpflichtig sein - allerdings ist mir der Passus, dass man die Zweitwohnung "vorwiegend" nutzen muss, neu. Ist aus meiner Sicht auch totaler Quatsch. Wenn wir beide 50% in München arbeiten würden, unseren Lebensmittelpunkt aber ausserhalb der Stadt haben, dann muss man uns doch ohne Steuerpflicht einen Zweitwohnsitz zugestehen>>
Kann man dem Fragebogen eine Erklärung beigeben>

Danke vielmals für die Hilfe.

Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Freitag, 27.01.2012 (vor 4444 Tagen) @ Margarete

Es gibt keine „Ausnahmen“ für Ehepaare. Satzungen wie die Münchener, die für die Bestimmngder Zweitwohnung an die Registrierung einer Nebenwohnung anknüpfen, verstoßen u.a. gegen Art. 6 GG und sind deswegen nichtig. Nach Auffassung vieler Volljuristen lässt sich das aber beheben und eine verfassungskonforme Auslegung ist möglich, wenn u.a. ein Verheirateter (nicht dauernd getrennt lebend) nicht besteuert wird. Der 4. Senat des Bayer. VGH (auch wenn das in der Satzung so nicht steht) sieht als weitere Voraussetzung der verfassungskonformen Auslegung für die Diskrimierung des Ehegatten dessen „vorwiegenden Aufenthalt am Ort der Nebenwohnung“.
In dieser Auslegung erfüllt nur Dein Ehemann (wenn er 5 Tage in M. arbeitet) den Tatbestand der Diskriminierung und darf nicht besteuert werden. Bei Dir ist das nicht der Fall, weil Du die Wohnung in M. „nicht überwiegend“ nutzt. Daran ändert auch eine beigefügte Erklärung nichts.

Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

oschwamb @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4443 Tagen) @ Margarete

Hallo,
bevor Du den Bogen der Stadtkämmerei ausfüllst, solltest Du Rechtsanwalt Hermes in München aufsuchen, der Spezialist im Zweitwohnungssteuerrecht ist und mir geholfen hat. Allerdings bin ich ledig...

Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4443 Tagen) @ oschwamb

Aber vorher die Honorarfrage klären.