Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag?

Rapunzelchen @, Sonntag, 19.02.2012 (vor 4443 Tagen)

Hallo,
ich habe gestern einen Brief von der Hansestadt Rostock erhalten, dass ich eine Steuererklärung zur Zweitwohnsitzsteuer für meinen dortigen Wohnsitz abzugeben habe.
Bei der Anmeldung meines Hauptwohnsitzes in Berlin habe ich die Wohnung in Rostock zwar als Zweitwohnung angegeben, tatsächlich gehört die Wohnung aber meinem Freund und Miete zahlt dort auch nur er. Ich habe lediglich freien Zugang zu den Räumen und halte mich dort meist an den Wochenenden auf, wenn ich ihn besuche, aber die einzige Wohnung für die ich Miete zahle, ist meine Wohnung in Berlin. Dementsprechend existiert natürlich auch kein Mietvertrag.
Dieser Fall scheint für die Zweitwohnsitzsteuererklärung nicht vorgesehen zu sein, denn die Höhe der Steuer richtet sich ja nach der Höhe der Miete der Zweitwohnung.
Natürlich werde ich den Zweitwohnsitz so schnell wie möglich wieder abmelden, aber er ist bereits seit einem Jahr eingetragen. Damals hat man mir wohl auch schon einen Brief geschrieben, der mich aber nicht erreicht hat, weil ich nur zur Zwischenmiete gewohnt habe und mein Name nicht am Briefkasten stand. Mit der Ummeldung meines Hauptwohnsitzes ist man nun gleich wieder auf mich zugekommen.
Hat jemand eine Ahnung, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist und wie die Rechtslage dazu aussieht>
Über eine nützliche Antwort würde ich mich sehr freuen :-)
Liebe Grüße
R.

Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag?

Alfred @, Montag, 20.02.2012 (vor 4443 Tagen) @ Rapunzelchen

Da Du in Rostock keine Zweitwohnung hast, kannst Du die auch nicht an- oder abmelden. Deine Nebenwohnung (gem. Meldegesetz des Landes M.-V.) in Rostock ist nach Deiner Schilderung eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und damit nach der etwas kruden Neufassung der Rostocker Satzung keine Zweitwohnung.

Solche Fälle sind in der Rostocker Zweitwohnungsteuererklärung selbstverständlich nicht vorgesehen – vermutlich, weil man dort selbst nicht weiß, was man für Unsinn in die Satzung geschrieben hat. Deswegen verlangt man eine Steuererklärung von Dir, obwohl Du gem. § 3 Abs. 1 ausdrücklich nicht steuerpflichtig bist und nur wegen $7 Abs. 2 eine Steuererklärung abgeben musst.
Die solltest Du trotzdem abgeben, denn die bürokratischen Mühlen mahlen sonst unerbittlich weiter. Das bedeutet:
- Ziffer 1. bis 8. ausfüllen
- Ziffer 13 ankreuzen, weil dies der Wahrheit am nächsten kommt
- Name und Anschrift der Hauptwohnung eintragen
- Datum und Unterschrift

Dazu eine Anlage mit in etwa dem Text:
„Bei meiner Nebenwohnung in Rostock handelt es sich lediglich um eine mir eingeräumte jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und somit – mangels Innehabung – nicht um eine Zweitwohnung gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Rostock.
Ggf. noch erforderlichen Schriftverkehr bitte ich ausschließlich über die Anschrift meiner Hauptwohnung abzuwickeln.
MfG …“

Dann abwarten, was passiert.

Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag?

Rapunzelchen @, Montag, 20.02.2012 (vor 4443 Tagen) @ Alfred

Super, das klingt, als würde es mir weiterhelfen :-)
Ich versuche es mal so. Vielen lieben Dank!