ZW in Darmstadt - ZWS zahlen?

tillermann @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4285 Tagen)

Moin,
für mich steht ein beruflicher Wechsel nach Darmstadt an. Dazu spiele ich gerade allmögliche Gedankenmodelle durch, eins davon wäre:
- Ich behalte meinen Hauptwohnsitz (nicht in Darmstadt),
- mein (eigentlicher) Arbeitsplatz ist in Darmstadt,
- wo ich auch eine Zweitwohnung (mit Lebenspartnerin zusammen)
beziehen würde.
Und dann würde ich die Woche auf die beiden Städte aufteilen (ich habe die Möglichkeit, auch außerhalb des Büros, etwa zuhause, zu arbeiten, also nicht in Darmstadt), also ein paar Tage zuhause (Hauptwohnsitz), und ein paar Tage in Darmstadt...

Müsste ich dann diese Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Und müsste ich begründen, warum ich meinen Hauptwohnsitz nicht nach Darmstadt verlege (wäre ja machbar, Lebensmittelpunkt usw)>

Ich überblicke (noch) nicht so wirklich, wie das mit doppelter Haushaltsführung funktioniert, und um alles noch schön zu verkomplizieren, taucht dann plötzlich diese ZWS auf, von der ich noch nie gehört hatte... :-)
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!

Danke schonmal,
tiller

ZW in Darmstadt - ZWS zahlen?

Alfred @, Donnerstag, 15.03.2012 (vor 4284 Tagen) @ tillermann

Bevor Du mit Gedankenmodellen spielst, solltest Du Dich mit dem Melderecht vertraut machen. Als Einstieg empfehle ich dazu den Punkt „Hauptwohnung“ im Menü auf der Startseite. Dann sollten auch die irreführenden Wohnsitze verschwunden sein.
Am Rande: Wen Du in Darmstadt arbeitest und dort auch zusammen mit Deiner Lebenspartnerin (>) wohnst, dürfte es einigermaßen schwer ein, der Meldebehörde den Lebensmittelpunkt außerhalb Darmstadts plausibel darzulegen.
Doppelte Haushaltführung steht auf einem anderen Blatt und gehört zum Thema „Einkommensteuer“.

ZW in Darmstadt - ZWS zahlen?

oschwamb @, Samstag, 17.03.2012 (vor 4282 Tagen) @ Alfred

Wie Alfred schon sagte, Steuerrecht und Melderecht ist auseinanderzuhalten. Hier bedarf es eingehender Beratung, was für Möglichkeiten es gibt, die Zweitwohnsteuer zu vermeiden bzw. eventuell Kosten der doppelten Haushaltsfürhung geltend zu machen.
Wende Dich an RA Hermes aus München, der ist absoluter Profi in solchen Fragen und hat mir selbst geholfen als mein eigener Steuerberater nicht mehr weiter wusste.:-D