ZWS Köln für eine Tote Dame

DABLA @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen)

Hallo,
ich komme gerade nach hause (Bocholt) und finde seit langem mal wieder ein Schreiben von der Stadt Köln. Das kann nichts gutes bedeuten. Inhalt:

09.03.2012
SgH..
nach §3 Abs 1 der ZWSsteuersatzung der stadt köln (ich verzichte jetzt auf gross kleinschreibung) ist derjenige steuerpflichtig, der im stadtgebiet eine zweitwohnung oder mehrere wohnungen inne hat. inhaber einer zweitwohnung ist derjenige, dessen(fett unterstrichen) melderechtlichen verhältnisse die die beurteilung der wohnung als zweitwohnung bewirken.
nach einsichtnahme in das melderegister war die verstorbene frau l.s. in der zeit vom 10.12.1992 bis 16.03.2007 inhaberin der o.g. zweitwohnung, so dass sie insoweit die voraussetzungen nach §3 abs1 zwsts erfüllt hat. demnach ist sie dem dem steuerpflichtigen personenkreis zuzurechnen. die steuerpflicht besteht vom 1.1.2005 bis 28.2.2007.
da sie mir vom amtsgericht düsseldorf als erbe der verstorbenen mitgeteilt wurden bitte ich sie beiliegende erklärung zur zws ausgefüllt nach hier zurück zu senden. falls vorhanden ist die erklärung eine kopie des mietvertrages für o.g nebenwohnung oder kopien von kontoauszügen, woraus die höhe der miete hervorgeht, beizufügen.
sollten die unterlagen nicht bis zum 6.4.2012 hier vorliegen, bin ich gezwungen, das steuerschätzverfahren einleiten (original) null grammatik.

blabla Frau Brenners

Frage, wie ist die verjährungsfrist der stadt köln.
scheint ja reine willkür zu sein wie im mittelalter, als sich jeder nehmen konnte was er glaubte zu können!

Frage zwei: wie soll ich das ding ausfüllen, wer glaubt dass ich jahrelang kontoauszüge längst verstorbener aufhebe> wie kann ich in die wohnung zum ausmessen der quadratmeterzahl>

ZWS Köln für eine Tote Dame

Rebell @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen) @ DABLA

» Frage, wie ist die verjährungsfrist der stadt köln.
» scheint ja reine willkür zu sein wie im mittelalter, als sich jeder nehmen konnte was er glaubte zu können!

Die Zweitwohnungssteuer ist eine willkürliche Abzocke von den Kommunen- es fällt alles unter die kommunale Selbstverwaltung.
Früher waren es die Raubritter heute die Kommunen.
In Griechenland hätte der Erbe keine solche Probleme zu bewältigen.
In Deutschland heißt es einfach "Besitz verpflichtet"

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen) @ Rebell

» In Deutschland heißt es einfach "Besitz verpflichtet"
Und das ist gut so -siehe Griechenland,

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen) @ DABLA

Erst mal würde ich überhaupt nichts ausfüllen sondern der Stadt Anfang April schreiben, meine Ratlosigkeit zum Ausdruck bringen und die Fragen stellen, wie sie auf die Idee kommt,
- aus dem Eintrag im Melderegister schließen zu können, dass Frau I. Inhaberin der Wohnung gewesen sein könnte,
- dass ihre Satzungsnorm, „Inhaber der Nebenwohnung sei derjenige, dessen melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken“ auch nur annähernd mit Bundesrecht in Einklang stehen könnte.

Abschließend würde ich der Stadt „versprechen“ die Steuererklärung nach Beantwortung dieser Fragen zu bearbeiten.
Kann sein, dass die Stadt trotzdem einen Steuerbescheid erlässt, dann bleibt nur noch der Klageweg.
Zumindest die Steuererhebung für 2005 scheint mir nicht in Ordnung (verjährt). Wie es sonst aussieht und ob die Klage Erfolg haben könnte, lässt sich auf Grund der Angaben nicht abschätzen. Wesentlich wird es drauf ankommen, ob Frau I. die Wohnung tatsächlich gemietet und als Nebenwohnung genutzt hat.

Die Fragen nach Kontoauszügen, Mietverträgen usw. sind borniert.

ZWS Köln für eine Tote Dame

DABLA @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen) @ Alfred

» Erst mal würde ich überhaupt nichts ausfüllen sondern der Stadt Anfang
» April schreiben, meine Ratlosigkeit zum Ausdruck bringen und die Fragen
» stellen, wie sie auf die Idee kommt,
» - aus dem Eintrag im Melderegister schließen zu können, dass Frau I.
» Inhaberin der Wohnung gewesen sein könnte,
» - dass ihre Satzungsnorm, „Inhaber der Nebenwohnung sei derjenige, dessen
» melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung
» bewirken“ auch nur annähernd mit Bundesrecht in Einklang stehen könnte.
»
» Abschließend würde ich der Stadt „versprechen“ die Steuererklärung nach
» Beantwortung dieser Fragen zu bearbeiten.
» Kann sein, dass die Stadt trotzdem einen Steuerbescheid erlässt, dann
» bleibt nur noch der Klageweg.

Gut aber das ist doch das was die wollen. Klagen in Deutschland> Ich habe mal einen Anwalt nur angerufen, ach was nur seine Frontfrau, da kam eine rechnung von 260 irgendwas euro für´s nichtstun. Diese juristenschweine hängen doch alle unter einer decke. Meine Frage wurde nicht beantwortet haha kann schon riechen warum, erst mal 260 irgendwas euro, dann die antwort, verjährt oder nicht, weil dann brauche ich nicht zu kalgen. Warum soll ich klagen>>> Muss nicht der Forderer klagen>
» Zumindest die Steuererhebung für 2005 scheint mir nicht in Ordnung
» (verjährt). Wie es sonst aussieht und ob die Klage Erfolg haben könnte,
» lässt sich auf Grund der Angaben nicht abschätzen. Wesentlich wird es drauf
» ankommen, ob Frau I. die Wohnung tatsächlich gemietet und als Nebenwohnung
» genutzt hat.
»
» Die Fragen nach Kontoauszügen, Mietverträgen usw. sind borniert.

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4561 Tagen) @ DABLA

» » ..- bleibt nur noch der Klageweg.

» Gut aber das ist doch das was die wollen.
Was die Stadt will> Sie verlässt sich darauf, dass die meisten so denken wie Du und nicht klagen - dann kann die Verwaltung machen, was sie will.
» Muss nicht der Forderer klagen>
Nein. Nichgt wennder Forderer dem Fiskus zuzurechenen ist.

Am Rande: Für eine Klage beim Verwaltungsgericht brauchst Du keinen Anwalt.

ZWS Köln für eine Tote Dame

Rebell @, Samstag, 17.03.2012 (vor 4560 Tagen) @ DABLA

Ich habe mal einen Anwalt nur angerufen, ach was nur seine Frontfrau, da kam eine rechnung von 260 irgendwas euro für´s nichtstun. Diese juristenschweine hängen doch alle unter einer decke.

Hah , DABLA Du hast es richtig erkannt, es gibt sie diese Juristenschweine zum Glück gibts aber auch noch andere, wirklich hilfreiche Juristen.
Wenn es allerdings um die Zweitwohnungssteuer geht, ziehen sich die allermeisten zurück oder fordern Honorare nicht selten sogar über 10 000 € um für ein entsprechendes Verfahren anzustrengen.
Wer streiten will braucht Geld! Rechtsstaatlichkeit steht irgendwo in den Sternen, insbesondere wenn es um die Zwst. geht.
Hier mit diesem Fall ist deutlich zu erkennen wie von den Kommunen mit dem Datenschutzrecht Schindluder getrieben wird.

Normalerweise müsste es genügen wenn Du ohne Anwalt fristgerecht beim VG Klage erheben würdest und dabei exakt alles schriftlich schildern. Die Gerichtsgebühren sind in so einem Falle relativ gering- also versuchs doch bitte- keine Scheu - Recht muss REcht bleiben.
Sonst sonnen sich die Kölner mit ihren Erfolgen noch Jahrelang!

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Samstag, 17.03.2012 (vor 4560 Tagen) @ Rebell

» Diese juristenschweine hängen doch alle unter einer decke.[/i]
» es gibt sie dieseJuristenschweine
Man sollte auf derartige, unangebrachte Vergleiche verzichten.

ZWS Köln für eine Tote Dame

Himbim13 @, Montag, 19.03.2012 (vor 4558 Tagen) @ DABLA

Diese Steuer muss weg 5.!
NRW. hat den Landtag aufgelöst! Im Saarland und Schleswig-Holstein stehen ebenfalls Neuwahlen an. Auch das kommende Jahr 2013 bietet entsprechende Möglichkeiten.
Welch eine Chance für die mit der 2.WhgSt abgezockten mündigen Bürger. Für die Rat- und Hilfesuchenden im Forum ein Hinweis in vereinfachter Form hinsichtlich der Fakten für diese Steuer und die Möglichkeit der Betroffenen sich zu wehren.
Die gesetzlich gegebene Voraussetzung zur Erhebung dieser Steuer
1. Lt. Höchstrichterliche Entscheidung ist diese Steuer mit
dem GG vereinbar.(Art.105 Abs.2a GG),
2. Diese ist aber keine Bundessteuer, sondern eine Steuer,
die von der Legislative des jeweiligen
Bundeslandeslandes zugelassen bzw. verboten werden kann.
3. Auch für die Meldegesetze der Länder, die Infolge dem
Bundes-Melderechtsrahmengesetz von den Ländern zu
erlassen sind, ist das Länderparlament zuständig.
4. Gleiches gilt für das kommunale Wahlrecht, das, wie in
Bayern und Bremen erst letztens durch die jeweilige
Landeslegislative modifiziert wurde bzw. eine Solche
angedacht wurde.
5. Aufgrund des drängens von Städte- und Gemeindetag, die
auf ihr Selbstverwaltungsrecht verwiesen entzogen sich
die unter 2. genannten Verantwortlichen Parteien ihrer
Verantwortlichkeit und überließen den Kommunen die
Entscheidung, ob eine solche Kommunale Abgabe erhoben
wird oder nicht.

Ausgangspunkt der Steuer.

6. Nach den Rechtsnormen der Landesmeldegesetze ist jeder
meldepflichtige Bürger (s.MeldeG), der in eine Wohnung
ein- oder auszieht verpflichtet dieses innerhalb einer
Frist von 1Woche der zuständigen Meldebehörde
anzuzeigen.
6.1. Bei dieser Anmeldung ist anzugeben, ob die bezogene
Wohnung alleinige Wohnung (Hauptwohnung) ist oder ob
weitere Wohnungen bestehen.
6.2. Wenn weitere Wohnungen bestehen wird die Angabe
verlangt welche von den Wohnungen
die Haupt- und welche eine Nebenwohnung sein soll.
7. Wenn der/die Meldpflichtige, aus welchen Gründen auch
immer den anzumeldenden Wohnraum als Nebenwohnung
angibt, ist es möglich, je nach individueller Sachlage,
dass über den Status der Wohnung die zuständige
Behörde entscheidet.
7.1. Dieser administrative Eingriff wird zwar ständig mit
dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen begründet, hängt
aber vor allem mit dem überregionalen
Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) von Bund und
Land zusammen.
8. Nachdem diese, s. 7.1. bei Nebenwohnungen entfallen
außer in Bayern),ermöglicht diese Sach- und Rechtslage
den Kommunen, durch Satzung, diese Extraabgabe zu
erheben um den kommunalen Haushaltsetat zu vergrößern.
Dass der mit Nebenwohnung gemeldete Bürger ohnehin
bereits mit den gleichen kommunalen Abgaben belastet
ist, wie ein mit Hauptwohnung Gemeldeter ist bei der
Abschöpfung dieser kommunalwahlrechtlich kastrierten
Personen ohne Risiko.
9. Welche Auswüchse diese Steuer und deren Vollzug
inzwischen erreicht hat, kann man durch die Anfragen im
Forum erkennen.
(s. Forum DABLA 16.03.2012, ZWS Köln für tote Frau)
.
10.Ermöglicht werden diese Auswüchse durch die kommunale
Wahlgesetzgebung, die den in Nebenwohnung gemeldeten
Mitbürger bei der Entscheidungsfindung in den
Gemeindeparlamenten ausschließt und somit diese Bürger
schlechter stellt, wie Angehörige, die durch den
Ausländerbeirat vertreten werden.
11.Diese Sachlage ermöglicht den Kommunalvertretern
risikolos Bürger abzuzocken, die durch die Gesetzeslage
als Freiwild betrachtet werden.
12.Die hierfür eigentlichen Verantwortlichen, die in dieser
Sache Änderungen in Folge ihrer alleinigen
Zuständigkeitherbei herbeiführen könnten, wenn diese es
wollten, sitzen in den Länderparlamenten.
13.Wer da glaubt durch beschreiten des Rechtsweges eine
Änderung herbei führen zu können sollte sich, an die
geschichtlichen Ereignisse und Handlungen dieser
Spezies erinnern.
14.Wie soll ein höherer Staatsdiener in Niedersachsen sich
hinsichtlich zwar zu einer anderen Sachegeäußert haben,
Zitat: „ Ich bin als Beamter an die Richtlinien gebunden
und hinterfrage den Sinn nicht!“
15.Diese Aussage ist prägnant und ist in der Judikatur
(Rechtsprechung)zu beachten.

Folglich:

16.Dem Zufolge ist der Wähler gefragt, wem er die
Richtlinienkompetenz erteilt.Das kann zwar von
Bundesland zu Bundesland verschieden sein, sollte es
aber tun, so lange es von den Regierenden noch gestattet
wird. Ich weiß, dass man mich als Don Quichotte bereits
schon bezeichnet hat. Doch die ständig wachsende
Liquidierung der Eigenverantwortlichkeit in diesem
angeblich freien demokratischen Rechtsstaat ist
schleichende Indiz einer sich mehrenden Fremdbestimmung
durch Minderheiten. Das Schweigen hierzu hat einer
Generation den Vorwurf erbracht „nichts gesehen, nichts
gehört und nichts gesagt zu haben“!
Auf die Antrittsrede des neuen Bundespräsidenten darf
hinsichtlich den Ausführungen zur Freiheit und
Eigenverantwortlichkeit hingewiesen werden, wobei
diesbezüglich bei den Angeboten an Wahlalternativen
(s.NRW und speziell Köln aber auch in anderen
Bundesländern) ein Manko und Nachholbedarf besteht.
Zweitwohnungssteuerzahler wachen Sie auf!!!!!!

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Montag, 19.03.2012 (vor 4558 Tagen) @ Himbim13

» ... Neuwahlen an. Auch das kommende Jahr 2013 bietet entsprechende Möglichkeiten.
Gegen Muntermacher für Landespolitiker ist nichts einzuwenden. Aber der Unterschied zwischen dem Besitz und Nutzen einer Ferienwohnung in einem Urlaubsgebiet und dem Nutzen eines gemieteten Zimmers z.B. in einem Studentenwohnheim. sollte dabei in der eigenen Argumentation Berücksichtigung finden. Eine weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die neben der Hauptwohnung innegehabt wird, ist etwas anderes als das Innehaben einer Nebenwohnung – auch wenn in beiden Fällen von Zweitwohnungen gesprochen wird. Das besteht hinsichtlich der Alternative „Innehaben einer Nebenwohnung“ noch einiger juristischer Klärungsbedarf.

» 3. Auch für die Meldegesetze der Länder, die Infolge dem Bundes-Melderechtsrahmengesetz von den Ländern zu erlassen sind, ist das Länderparlament zuständig.
Die landespolitischen Entfaltungsmöglichkeiten sind dabei inhaltlich aber eng begrenzt und tendieren bzgl. der entscheidenden Fragen gegen Null. Die einzige erfolgversprechende Variante wäre die Abschaffung des Instituts der Nebenwohnung im MRRG bzw. in einem Bundesmeldegesetz. Da ist die Bundespolitik bzw. das Bundesinnenministerium gefordert.

» Gleiches gilt für das kommunale Wahlrecht,
Da müsste man die vollständige rechtliche Gleichstellung aller Gemeindeangehörigen fordern, aber das ist eine andere Baustelle als die Zweitwohnungsteuer.

» Nach den Rechtsnormen der Landesmeldegesetze ...
... entscheidet die Meldebehörde – nicht der Einwohner -, welche von mehreren Wohnungen als Nebenwohnungen zu registrieren ist. Diese Entscheidung ist justitiabel und hängt nicht vom kommunalen Finanzausgleich ab.

» ... der mit Nebenwohnung gemeldete Bürger ohnehin bereits mit den gleichen kommunalen Abgaben belastet ist, wie ein mit Hauptwohnung Gemeldeter ...
Das trifft nur zu, wenn der Nutzer einer Nebenwohnung zugleich deren Inhaber ist.

» Welche Auswüchse diese Steuer und deren Vollzug
inzwischen erreicht hat, kann man durch die Anfragen im Forum erkennen. (s. Forum DABLA 16.03.2012, ZWS Köln für tote Frau) .
Wo sind da die „Auswüchse“>

» Wer da glaubt durch beschreiten des Rechtsweges eine Änderung herbei führen zu können ...
… hat Recht. Die juristische Entwicklung der ZWSt ist noch nicht abgeschlossen und interessanterweise werden in den Städten mit ihren Nebenwohnungssatzungen fast nur noch volljährige Alleinstehende besteuert. Angeblich, weil dies verfassungsrechtlich geboten ist. Von Bundesland zu Bundeland gibt es dazu allerdings noch unterschiedliche Auffassungen, die der höchstrichterlichen Entscheidung harren.

» Zitat: „ Ich bin als Beamter an die Richtlinien gebunden und hinterfrage den Sinn nicht!“
Was gibt es am 1. Teil dieser Aussage auszusetzen> Der 2. Teil ist Unsinn (=Dienstpflichtverletzung) und wäre sogar unerträglicher Unsinn, wenn man davon ausgehen müsste, dass Richtlinien sinnlos sein könnten.

ZWS Köln für eine Tote Dame

Himbim13 @, Dienstag, 20.03.2012 (vor 4557 Tagen) @ Alfred

»Zum Kommentar:

Aber der Unterschied zwischen dem Besitz und Nutzen einer Ferienwohnung in einem Urlaubsgebiet und dem Nutzen eines gemieteten Zimmers z.B. in einem Studentenwohnheim. sollte dabei in der eigenen Argumentation Berücksichtigung finden.

Zitat:
BVerwG 9 C 8.08
VGH 4 BV 06.2954
Verkündet
am 13. Mai 2009
Seite 6 :II RdNr 23
a) Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a Satz 1
GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung
des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck
kommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE
65, 325 <346>). In dem Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf liegt ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung unterscheidet, die gerade keinen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG erfordert……

Wieso sollte man! Die mit einem hohen IQ ausgestatteten Herren unterscheiden doch auch nicht! Im Gegenteil, es wird sogar ignoriert, dass es noch andere besondere Aufwendungen des persönlichen Lebensbedarfs gibt, die nicht neben den ohnehin bereits geleisteten Kosten und Abgaben mit einer Extrasteuer oder Abgabe belegt werden. In meinen Ausführungen unter Himbim13 ist doch bereits diesbezüglich alles gesagt.

Wer die Anfragen im Forum liest, kann doch feststellen wie uninformiert der größte Teil der Betroffenen ist. Und diese sind ja nicht nur Studenten ( Stichwort: Köln Einliegerwohnungen). Die Ausführungen sollen den Betroffenen doch lediglich das „Uhrwerk“, das ineinandergreifen der verschieden Gesetze in diesem Fall aufzeigen. Freilich kann man die Krone des Aufzuges, das Zifferblatt bzw. die Unruhe im Einzelnen kritisieren, das Zusammenspiel der Gesetze bleibt wie in einem Uhrwerk bestehen. Es ist ja der Trick eines journalistischen Andersdenkenden Einzelteile aus dem Zusammenhang zu kritisieren um das Tatsächliche zu vernebeln.

Zu 3. Abs.1,2,3
Fakt ist das jetzt Bestehende. Und, welche Einflussnahme, auf welcher Weise im Moment diesen Betroffenen möglich ist.

Das trifft nur zu, wenn der Nutzer einer Nebenwohnung zugleich deren Inhaber ist.

Irrtum, es sollte doch bekannt sein, dass der Mieter einer Wohnung, ob in Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet mit Mietnebenkosten, die bekanntlich bereits als 3. Miete bezeichnet wird, belastet ist.

…..entscheidet die Meldebehörde – nicht der Einwohner -, welche von mehreren Wohnungen als Nebenwohnungen zu registrieren ist.

Wird nicht bestritten.

….hängt nicht vom kommunalen Finanzausgleich ab.Wurde auch nicht behauptet. Man beachte aber die Hintergründe!

Zitat:
Zeitungsbericht Nürnberger Nachrichten
- a 12.02.2011 - STADT NÜRNBERG
Ungeliebte Steuer auf Zweitwohnungen Abgabe stößt
auf "mäßige Akzeptanz" bei Nürnbergern - 6,7 Millionen C
eingenommen Die Stadt Nürnberg hat seit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer im Jahr 2005 etwa 6,7 Millionen Euro von den Bürgern eingenommen. Die Steuer stößt aber weiter auf mäßige Akzeptanz bei den Einwohnern, was die anhaltend hohe Zahl an Protesten und Eingaben gegen die Bescheide belegt.Die Erhebung dieser Steuer ist weder einfach, noch stößt sie - wen wundert's - auf
große Gegenliebe. Das räumt auch die Verwaltung in einem Bericht für die Stadträte ein. Aber einträglich ist sie schon, die ungeliebte Abgabe auf den Zweitwohnsitz in Nürnberg. -Die (oft widerwilftgenJ Einzahlungerr derZweitwotmmrgsbesitzer sumrnieren sich - immerhin bisher auf 6,7 Millionen Euro. Das sind "nur" die direkten Steuern. Da durch die Erfassung der Zweitwohnungen und ihrer Bewohner auch die Einwohnerzahl in der Statistik über 500000 in Nürnberg geklettert ist (Ende November 2010 waren es exakt 505859 Bürger), profitiert die Stadt noch von weiteren Finanztöpfen. Die Städtischen Werke müssen eine erhöhte Konzessionsabgabe von 4,3 Millionen Euro
pro Jahr an die kommunale Kasse zahlen, die Schlüsselzuweisungen durch Land und Bund stiegen auf jährlich 1,5 Millionen Euro und der Einkommensteueranteil auf 0,8 Millionen Euro. Da es zahlreiche Ausnahmen von der Steuer gibt (etwa verheiratete Berufspendler oder
Geringverdiener mit Befreiung), zahlten bei 6900 Zweitwohnungen im vergangenen Jahr nur 2600 Personen die Steuer. Die Stadt rechnet auf Dauer nun im Jahr mit etwa 700000 Euro direkten Einnahmen. Etwa 350 Widersprüche gibt es jährlich. Seit 2007 gab es 59 Klagen vor dem
Verwaltungsgericht Ansbach, vier gingen vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In 98 Prozent der Fälle, so die [b]Finanzverwaltung, habe die Stadt gesiegt[/b]. Dennoch lautet die Einschätzung: ".Nach wie vor trifft die Zahlung der Zweitwohnungssteuer bei den betroffenen Bürgern auf mäßige Akzeptanz." Der Aufwand, die ungeliebte Steuer zu erfassen, scheint enorm zu sein, folgt man den
Klagen der Behörde. Die Nebenwohnungen seien nur kurze Zeit in denselben Händen. Etwa die Hälfte des Bestandes wechsle jedes Jahr, was neue Fälle bedeutet. Hinzu kommen die Einwendungen.fra

Wird hierdurch nicht verständlich welche Auswirkungen die administrative Festlegung der Hauptwohnung hat. Und wer auf justitiablen Weg eine Änderung erreicht, zahlt 2.WhgSt.
obwohl in Bayern zuzüglich noch die Schlüsselzuweisungen bestehen bleiben. Das einhergehend die die ländlichen Gemeinden geschädigt werden soll ja bereits höheren Amtsträgern aufgefallen sein.

Wo sind da die „Auswüchse“>

Diese Frage zu beantworten erübrigt sich, die Erhebung dieser Abgabe ist ein Auswuchs!

…….Die juristische Entwicklung der ZWSt ist noch nicht abgeschlossen………

Und wer der Auffassung ist, dass Diese einmal abgeschlossen ist dürfte bis dahin verstorben sein.
Der Staat muss doch die Recht auslegenden Koryphäen erhalten und braucht doch dazu die Dummen, die glauben Recht zu bekommen. Im übrigem alle Achtung für das Forum mit den erklärenden Beiträgen. Interessant wäre eigentlich einmal eine Statistik, wie erfolgreich diese Aufklärungsarbeit Früchte getragen hat.

……..dass Richtlinien sinnlos sein könnten…..

Niemand hat behauptet, dass Richtlinien sinnlos sind. Auch dürfte bekannt sein, dass es neben der Gesetzgebung die Vwv (Verwaltungsverfahrensvorschrift) und die meist nicht öffentlich bekannten Dienstvollzugsanweisungen gibt, die ein öffentlich Bediensteter zu beachten hat. Das Zitat wer es geäußert haben soll ist im NDR zu erfragen.
Und hier schließt sich der Kreis – wer erlässt die Richtlinien – es sind doch Die, denen wir unsere Stimme geben.

Im Übrigen, nur wer die Lebenserfahrung des neuen Bundespräsidenten hat, weis zu schätzen, was ein Wahlrecht ist. Wenn hierzu in der Bevölkerung eine gewisse Abstinenz vorliegt, sollte man dieses doch hinterfragen!!!!!-

ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4552 Tagen) @ Himbim13

» Aber der Unterschied zwischen dem Besitz und Nutzen einer Ferienwohnung in einem Urlaubsgebiet und dem Nutzen eines gemieteten Zimmers z.B. in einem Studentenwohnheim. sollte dabei in der eigenen Argumentation Berücksichtigung finden.
» Wieso sollte man! Die mit einem hohen IQ ausgestatteten Herren unterscheiden doch auch nicht! Im Gegenteil, ...
Aha. Kann es sein, dass Sie, Frau Himbim13, Journalistin sind>

» » Das trifft nur zu, wenn der Nutzer einer Nebenwohnung zugleich deren Inhaber ist.

» Irrtum, es sollte doch bekannt sein, dass der Mieter einer Wohnung, ob in Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet mit Mietnebenkosten, die bekanntlich bereits als 3. Miete bezeichnet wird, belastet ist.
Irrtum> Der Mieter einer Nebenwohnung ist im allgemeinen deren Inhaber.

Statistiken wären natürlich intereassant. In den Fällen, in denen ich die persönlich Betroffenen kenne, liegt die Erfolgsquote der Kläger bei 80% - und an den negativen Ergebnissen sind oft formale Gründe schuld.