3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen)

Folgende Situation:
Ich bin Studentin und mache gerade ein dreimonatiges Vollzeit-Pflichtpraktikum in Köln. Mein Hauptwohnsitz ist in Freiburg. Nun bekomme ich ein Schreiben der Stadt mit der Aufforderung, zu prüfen, ob die Wohnung in Köln Haupt- oder Nebenwohnung ist. Anschließend soll ich wohl ZWS zahlen, wenn Köln meine Zweitwohnung ist. Wenn nicht, dann nicht, dann muss ich das extra noch mal bei der Stadt so angeben.

Meine Fragen sind nun: Ist das richtig, dass diese Steuern anfallen, obwohl ich nur drei Monate hier bin>

Gibt es die Möglichkeit eines Erlasses>

Welche Rolle spielt es, ob und wieviel ich in dieser Zeit in Freiburg bin>

Welche Rolle spielt die Wohnung hier in Köln> Wohne hier in einer großen WG mit jeweils abschließbaren Wohneinheiten, möbliert, pauschale Warmmiete, Toiletten, Küche, Dusche als gemeinsame Räume, die nicht abschließbar sind.

Herzlichen Dank für die Hilfe, die Dame der Stadt habe ich nicht so ganz verstanden....

Viele Grüße,
Melody

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen) @ Melody

» ... Schreiben der Stadt mit der Aufforderung, zu prüfen, ob ....
Fragen:
Von wem kommt das Schreiben> Steuer und Kassenamt oder Einwohnermeldeamt> Bist Du in Köln überhaupt schon melderechtlich registriert und wenn ja: wie (Hauptwohnung, Nebenwohnung oder einzige Wohnung)>

» Ist das richtig, dass diese Steuern anfallen, obwohl
ich nur drei Monate hier bin>
Grundsätzlich ja. Aber nur, wenn sie berechtigt ist.

» Gibt es die Möglichkeit eines Erlasses>
Bei Dir wird die Stadt wohl kein Erbarmen kennen. Auszubildende werden – im Gegensatz zu Sträflingen - nicht befreit.

» Welche Rolle spielt es, ob und wieviel ich in dieser Zeit in Freiburg bin>
Melderechtlich eine entscheidende. Bei einem Vollzeitpraktikum dürftest Du Dich vorwiegend in Köln aufhalten. Am besten wäre es, Du würdest Dich überhaupt nicht in Freiburg aufhalten.
»
» Welche Rolle spielt die Wohnung hier in Köln>
Wenn es um die ZWSt geht: Wohnung in Köln ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.

» ... die Dame der Stadt habe ich nicht so ganz verstanden....
Was daran liegen könnte, dass sie es selber nicht versteht.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für die rasche Hilfe.
Das Schreiben kommt vom Kassen- und Steueramt.
Ja, in Köln bin ich angemeldet. Dort habe ich auch was ausfüllen müssen und habe Nebenwohnung angegeben, soweit ich mich erinnern kann. Denn in Freiburg ist für mein Verständnis klar meine Hauptwohnung. Von daher schließe ich aus, dass ich Haupt- oder einzige Wohnung angegeben habe. Ehrlich gesagt war ich überrascht über das SChreiben, zumal davon bei der Anmeldung keine Rede war und man das ja sinnigerweise schon direkt dort abklären könnte.
In Freiburg bin ich gar nicht während der drei Monate, die Wohnung dort habe ich zwischenvermietet.

Soweit dazu....


Gruß Melody

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen) @ Melody

» In Freiburg bin ich gar nicht während der drei Monate, die Wohnung dort habe ich zwischenvermietet.
Bestens. Dann ist für die Dauer Deines Praktikums in Köln melderechtlich Deine einzige Wohnung, die Du in diesem Zeitraum benutzt (die in Freiburg nutzt ja eine andere Person). Das ist bei drei Monaten Aufenthalt zwar idiotisch, rechtlich aber einwandfrei.
Dein Verständnis bzgl. Freiburg in allen Ehren, aber Gesetz ist Gesetz
Zweitwohnungsteuer fällt damit nicht an. Teile das dem Kassen- und Steueramt mit und warte auf die Reaktion.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen) @ Alfred

Danke! Und was genau ist Idiotisch>

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Mittwoch, 30.05.2012 (vor 4321 Tagen) @ Melody

» Danke! Und was genau ist Idiotisch>
…dass § 25 MG NRW bestimmt, dass jemand, der im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, bereits nach einem Aufenthalt in einer anderen Wohnung von länger als zwei Monaten melderechtlich zu registrieren ist. Andere Bundesländer fordern das erst nach sechs Monaten.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Donnerstag, 31.05.2012 (vor 4320 Tagen) @ Alfred

Ach so. Und ich dachte schon, dass ich zwischenvermiete, sei als idiotisch deklariert worden ;-)))
Ja, daher hatte ich mich auch nur zufällig im Rahmen einer Passangelegenheit angemeldet, wusste gar nicht, dass ich mich ummelden muss.
Ich werde das so zurückmelden und dann mal gucken, was passiert.

Merci beaucoup!
Melody

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Donnerstag, 31.05.2012 (vor 4320 Tagen) @ Melody

» Ich werde das so zurückmelden ...
Ich hoffe, Du meinst mit "zurücknelden" die Beantwortung des Schreibens vom Kassen- und Steueramt.
Wie lange dauert denn Dein Praktikum noch>

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Montag, 04.06.2012 (vor 4316 Tagen) @ Alfred

Vermutlich einen Monat. Warum>

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Montag, 04.06.2012 (vor 4316 Tagen) @ Melody

Weil vieles eine Zeitfrage ist. Wenn Du dem Kassen- und Steueramt so spät wie möglich antwortest, dürfte Dein Praktikum in Köln beendet sein, und Du kannst die Nebenwohnung abmelden (nicht vergessen!), vermutlich bevor die Stadt reagieren wird. Dann läuft die wahrscheinliche Forderung, Deine melderechtlichen Verhältnisse zu berichtigen ins Leere.
Außerdem war ich neugierig. Dass das Kölner Kassen- und Steueramt so schnell reagiert wie in Deinem Fall ist mehr als ungewöhnlich.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Samstag, 09.06.2012 (vor 4311 Tagen) @ Alfred

Das verstehe ich nicht. Du schreibst ja oben:

"Bestens. Dann ist für die Dauer Deines Praktikums in Köln melderechtlich Deine einzige Wohnung, die Du in diesem Zeitraum benutzt (die in Freiburg nutzt ja eine andere Person). "

-> Ich verstehe dich so: Köln ist zur Zeit meine Hauptwohnung.
Nun schreibst du jedoch:

» Weil vieles eine Zeitfrage ist. Wenn Du dem Kassen- und Steueramt so spät
» wie möglich antwortest, dürfte Dein Praktikum in Köln beendet sein, und Du
» kannst die Nebenwohnung abmelden (nicht vergessen!),
» vermutlich bevor die Stadt reagieren wird."

Ist Köln denn jetzt meine Haupt oder Nebenwohnung>

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Samstag, 09.06.2012 (vor 4311 Tagen) @ Melody

» Das verstehe ich nicht ...
» Ist Köln denn jetzt meine Haupt oder Nebenwohnung>
Weder noch. Ist ja auch schwer zu verstehen.
Du bist derzeit in Köln mit Nebenwohnung registriert. Diese Registrierung ist "amtlich", aber falsch, denn gem. Meldegesetz ist in Köln Deine einzige Wohnung. Die Wohnung in Freiburg ist ja vermietet und wird von Dir nicht genutzt – zumindest nicht im melderechtlichen Sinn. Für diese Wohnung bist Du derzeit aber –genauso falsch wie in Köln - mit Hauptwohnung registriert.
Wenn Du die falsche melderechtliche Registrierung in Köln nicht berichtigst (was für die paar Tage, die Dein Praktikum noch dauert, nicht besonders pfiffig erscheint), weil Du in den nächsten Tagen wieder nach Freiburg ziehst, musst Du beim Auszug in Köln eine (die) Nebenwohnung abmelden.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Sonntag, 10.06.2012 (vor 4310 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

das heisst, du würdest mir empfehlen, die von mir falsch gemachte Meldung zu korrigieren und darauf zu verweisen, dass somit keine Zweitwohnsitzsteuern anfallen, da auch keine Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne vorhanden ist (als Anlage Kopie des Zwischenmietvertrages aus Freiburg)>
Danke für die Mühe.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Sonntag, 10.06.2012 (vor 4310 Tagen) @ Melody

Um Missverständnissen vorzubeugen:
Du hast es mit zwei Dienststellen der Kölner Verwaltung zu tun:
1. Dem Einwohnermeldeamt. Mit dem redest Du in der Sache vorlüfig überhaupt nicht.
2. Dem Kassen- und Steueramt: Denen teilst Du mit, dass es sich bei der Nebenwohnung um eine falsche Registrierung handelt und diese Nebenwohnung faktisch Deine einzige Wohnung ist. Als Anlage kannst Du eine Kopie des Zwischenmietvertrages aus Freiburg beifügen. Das Kassen- und Steueramt wird Dich daraufhin vmtl. auffordern, Deine melderechtlichen Verhältnisse zu berichtigen. Wenn alles richtig läuft, ist zu diesem Zeitpunkt Dein Praktikum schon beendet und die Nebenwohnung in Köln abgemeldet. Das teilst Du dem Kassen- und Steueramt dann mit.

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Melody @, Dienstag, 29.01.2013 (vor 4077 Tagen) @ Alfred

Hallöchen, da bin ich wieder ;-)

Habe nun doch noch ein Schreiben des Bürgeramtes Köln erhalten.
Auch in Freiburg würden Nebenwohnsitzsteuern anfallen, ob ich dennoch auf einen Statuswechsel bestehen würde.

Und, Zitat:
"Zudem hatten Sie bei ihrer Anmeldung in Köln das Beiblatt mit der Erklärung zum Nebenwohnsitz ausgefüllt und auch unterschrieben."

Hmm, ja, das stimmt. Aber ich habe meinen Fehler ja noch korrigiert.
Was nun tun? Hatte vor, mit dem Amt in Freiburg zu telefonieren, da ist die betreffende Stelle gerade nicht besetzt.

Vg Melody

3-monatiges Praktikum Köln -> ZWS?

Alfred @, Dienstag, 29.01.2013 (vor 4077 Tagen) @ Melody

enn ich den Ablauf richtig in Erinnerung habe, müsstest Du Dich Ende Juni/Anf ang Juli 2012 in Köln abgemeldet haben, weil Dein Praktikum beendet war. Dem Kassen- und Steueramt müsstest Du Ende Juni/Anfang Juli 2012 mitgeteilt haben, dass die Wohnung in Köln während der Zeit Deines Praktikums melderechtlich Deine einzige Wohnung war und den Mietvertrag für Deine Freiburger Wohnung mitgeschickt. Seitdem hast Du von dieser Stelle nichts mehr gehört.

Wenn das so richtig ist, bestätige mir das bitte (möglichst mit den genauen Daten (TT, MM, JJJJ) und Du kriegst von mir einen Vorschlag für die Antwort an das Bürgerbüro. Den Vorschlag kann ich noch konkreter fassen, wenn Du mir Dein Schreiben an das Kassen- und Steueramt und das Schreiben des Bürgerbüros zumailst.