Nebenwohnung abmelden

juhulian @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 4300 Tagen)

Hallo,

als ich heute in HH einen neuen Personalausweis beantragt habe, war ich etwas überrascht als ich erfuhr, dass ich noch in Bremen bei meinen Eltern mit einer Nebenwohnung gemeldet bin. Mir wurde empfohlen diese abzumelden, damit nicht evt. das Finanzamt auf mich zu kommt.
Gibt es dabei etwas zu beachten, vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt des Auszugs> Dieser liegt jetzt ja eigentlich schon vier Jahre zurück, seit meines Studienbeginns. Ich habe jetzt etwas Angst dort etwas falsches anzugeben und nachher noch Steuern für die Jahre zahlen zu müssen...


Vielen Dank,
julian

Nebenwohnung abmelden

Alfred @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 4300 Tagen) @ juhulian

Das Bremer FA ist entweder sehr aufmerksam oder sehr saumselig, wenn es Dich in den letzten 4 Jahren noch nicht aufgefordert hat, eine Erklärung zur ZWSt abzugeben. Zu befürchten hast Du eine Steuerzahlung allerdings nichts, denn Du hast die Nebenwohnung nicht inne. Nur bürokratischer Unfug käme evtl. auf Dich zu.
Insofern ist es egal, ob Du die Nebenwohnung beibehältst oder abmeldest. Wenn Du bei Deinen Eltern tatsächlich ausgezogen bist und Dich nur noch besuchsweise in Bremen aufhältst, solltest Du Dich allerdings abmelden. Als Tag des Auszugs kannst Du getrost das aktuelle Datum angeben, den der Unterschied zwischen dem melderechtlich relevanten Nutzen einer Wohnung und dem besuchsweisen Aufenthalt dürfte in Deinem Fall fließend und damit nicht konkret nachvollziehbar sein.