ZW Kaiserslautern rückwirkend?

Lenja @, Montag, 16.07.2012 (vor 4470 Tagen)

Hallo,

ich hatte fälchlicherweise die Information, meinen ZW nicht melden zu müssen. Nun erfuhr ich erst vor eingien Tagen, dass KL eine ZWS hat. Ich wohne seit Mitte Mai 11 in KL. Bin jedochn nicht dort mit dem ZW gemeldet.
Ich war das erste Jahr so gut wie nie dort und erst seit kurzem wenige Tage in der Woche.
Die Dame vom Einwohnermeldeamt hat mir geraten, da ich ja kaum in der Wohnung war, als Einzugsdatum den letzten Ersten anzugeben. Das würde mir eine Rückzahlung ersparen.

Nun frage ich mich jedoch ob so einfach ist ... muss ich beim Finanzamt keinen Mietvertrag vorlegen>
Oder genügt es, dass ich die Wohnung fast ein Jahr lang quasi nur aufgesucht habe um nach dem Rechten und dem Mitbewohner zu sehen, um einer Rückzahlung zuentgehen>
Wird in KL nach Personen berechnet> D. h. zwei Mieter = jeder trägt die Helfte der ZWS>

Danke und LG

ZW Kaiserslautern rückwirkend?

Alfred @, Montag, 16.07.2012 (vor 4470 Tagen) @ Lenja

» ich hatte fälchlicherweise die Information, meinen ZW nicht melden zu müssen.
Die Information war nicht falsch. Wohnsitze muss man tatsächlich nicht melden. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Nutzung von Wohnungen und das Melderecht – und dort um Haupt- und Nebenwohnung (dazu bei Bedarf auf der Startseite im Menü den Unterpunkt „Hauptwohnung“ lesen).
Wenn Du die Wohnung nur aufgesucht hast, „um nach dem Rechten“ zu sehen ist das keine Nutzung im Sinne des Melderechts sondern allenfalls ein besuchsweiser Aufenthalt. Der ist aber damit nach dem Meldegesetz nicht meldepflichtig. Somit wäre die Wohnung in KL aber keine Nebenwohnung und deswegen auch keine Zweitwohnung.
Am Rande:
1. Das Finanzamt in KL hat mit der Erhebung der ZWSt nichts zu schaffen, das macht die Stadtverwaltung (Referat Finanzen).
2. Die ZWSt-Satzung erzeugt keine Pflichten nach dem Meldegesetz.

ZW Kaiserslautern rückwirkend?

Lenja @, Montag, 16.07.2012 (vor 4470 Tagen) @ Alfred

» 2. Die ZWSt-Satzung erzeugt keine Pflichten nach dem Meldegesetz.

d.h. ich muss mich aufgrund der Umstände gar nicht melden>

Wie kann ich den ggf nachweisen, dass ich dort nur besuchweise anzutreffen war> Immerhin zahlte ich ja Miete > Überprüft das überhaupt wer>
Meinen HW habe ich sowieso an anderer Stelle gemeldet... dort bin ich auch die anzutreffen.

ZW Kaiserslautern rückwirkend?

Alfred @, Montag, 16.07.2012 (vor 4470 Tagen) @ Lenja

» d.h. ich muss mich aufgrund der Umstände gar nicht melden>
Richtig, wenn das mit dem “besuchsweise“ zutrifft.

» Wie kann ich den ggf. nachweisen, dass ich dort nur besuchweise anzutreffen war> Immerhin zahlte ich ja Miete >
Du kannst in KL Wohnungen mieten so viel Du willst. Zweitwohnungsteuer wird nur fällig für melderechtlich relevant genutzte Wohnungen.

Überprüft das überhaupt wer>
Möglich wäre es schon. Dann müsstest Du allenfalls nachweisen/plausibel bebründen können, warum Du die Wohnung für eine andere Person angemietet haat.