Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Montag, 16.07.2012 (vor 4294 Tagen)

Der neue Hallesche Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand hat im Wahlkampf die weise Erkenntnis von sich gegeben:
„Studenten sind wichtig für unsere Stadt - nicht nur im halleschen Wissenschaftsjahr 2012. … Bevor eine Stadt ihre Hochschulabsolventen überzeugen kann zu bleiben, müssen sie zunächst als Studenten gewonnen werden.“
Leider befasst er sich dabei nur mit dem „Studentenbonus“ und stellt sich nicht die Frage, ob man Studenten mit der Zweitwohnungsteuer vergrault.
Mal sehen, was er als OB daraus macht. Die Gelegenheit wäre ja günstig: seit 2004 rechtswidrige Erhebung der ZWSt in Halle. Für einen Verwaltungswissenschaftler doch ein gefundenes Fressen. Bevor schnell eine neue Satzung Welt gesetzt wird, könnte man ja gründlich darüber nachdenken, ob überhaupt … Und die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung sollten beachten: Fehler entschuldigt der neue OB am ehesten, wenn sie offen zugegeben werden.
Für die Studenten, die sich gegen die ZWSt wehren und den Rechtsweg beschreiten, wird er bestimmt Verständnis aufbringen, denn er empfiehlt seiner Tochter, es nie zu versäumen, sogar dann, wenn sie gegen Ungerechtigkeiten machtlos ist, dagegen zu protestieren.

Vielleicht schreiben Betroffene ihm einen freundlichen Brief mit ihrer Sicht der Dinge, der den OB-lichen Entscheidungsprozess fördert>

Ende der ZWSt in Halle

Rebell @, Dienstag, 17.07.2012 (vor 4293 Tagen) @ Alfred

» Vielleicht schreiben Betroffene ihm einen freundlichen Brief mit ihrer
» Sicht der Dinge, der den OB-lichen Entscheidungsprozess fördert>

dieser Vorschlag kann nur begrüßt werden, verbunden mit der Hoffnung, dass sehr viele Studenten und Betroffene sich aufraffen und dem Unmut Luft machen ohne, dass man diese als Wutbürger abstempelt.

Ende der ZWSt in Halle

René ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2012 (vor 4292 Tagen) @ Alfred

Für einen kommunalen Wahlkampf eignet sich das Thema nur bedingt. Die Wahlberechtigten haben in der Regel nichts von einer Abschaffung, im Gegenteil. Die wenigstens Nebenwohnungen stehen in der selben Gemeinde wie die Hauptwohnung.

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Mittwoch, 18.07.2012 (vor 4292 Tagen) @ René

» Für einen kommunalen Wahlkampf eignet sich das Thema nur bedingt. ...
Richtig, aber darum geht es hier ersichtlich nicht.

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Freitag, 20.07.2012 (vor 4289 Tagen) @ Alfred

Angesichts der Tatsache, dass Ferienwohnungsbesitzer oder im halleschen O-Ton Datschenbesitzer zur ZWS überhaupt nicht herangezogen werden, kann man die hallesche ZWS ehrlicher Studentenwohnungsteuer nennen. Denn das ist sie nahezu vollstãndig.

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Freitag, 20.07.2012 (vor 4289 Tagen) @ Yvonne Winkler

» ...Studentenwohnungsteuer nennen. Denn das ist
» sie nahezu vollstãndig.
Richtig, und das ist das Erbärmliche daran. Aber nicht nur in Halle.

Ende der ZWSt in Halle

Rebell @, Samstag, 21.07.2012 (vor 4289 Tagen) @ Yvonne Winkler

kann man die hallesche ZWS ehrlicher Studentenwohnungsteuer nennen. Denn das ist sie nahezu vollstãndig.


Danke Yvonne für diese passende Kommentierung!

Es zeigt sich diesbezüglich, dass unsere politisch Verantwortlichen nicht gewillt sind diesem Treiben ein Ende zu bereiten, man versucht immer nur auf die wehrlosesten Volksgruppen Einfluss zu nehmen im negativsten Sinne, denn man will nur noch gewählt werden bzw. im Spektrum der Macht weiter erfolgreich sein.
Die für Kommunen einträgliche Einwohnerveredelung - zum Vorteile des Finanzausgleichsanspruch in Verbindung mit dem Meldegesetz unterstützt das ganz Dilemma.
Die Politiker lässt das alles kalt!
Sobald allerdings von einer Gruppe oder Sorte von Bürgern eine Gefahr in punkto Wahlentscheidung ausgeht, entdeckt jede Partei - egal welcher Farbe zugeordnet- die Nötigkeit etwas zu ändern um keine Einbußen erleiden zu müssen.
Empfehlung: Alle betroffenen Studenten sollten sich nun vor und während des Bundestagswahlkampfes die Mühe machen und unseren inzwischen sehr beliebten Bundespräsidenten schriftlich darauf aufmerksam machen, denn er empfiehlt doch: "Die Bürger sollten sich mehr in das Geschehen einmischen"!
Ob er dieses wohl so ernst meint > Ja vielleicht ist er auch nur etwas Grün angehaucht>

Ende der ZWSt in Halle

Kommunalfreund @, Sonntag, 22.07.2012 (vor 4288 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Angesichts der Tatsache, dass Ferienwohnungsbesitzer oder im halleschen O-Ton Datschenbesitzer zur ZWS überhaupt nicht herangezogen werden.

Genau das ist der Skandal, wobei man auch erwähnen könnte, dass bei der Besteuerung der Studenten es in der Regel nicht
"die Studenten selbst" trifft, denn meistens sind es die reichen Eltern und auch da trifft es in der Regel nicht die Falschen.
Zu der Nicht- Besteuerung von Ferienwohnungen sollte es allerdings für die Gemeinden eine gesetzliche Möglichkeit geben, dass bei Nichtnutzung nicht nur eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden sollte, man könnte auch eine angemessene Zwangsbewirtschaftung denken. In zahlreichen Ferienorten sind sehr oft viel zu wenige Unterkunftsmöglichkeiten für Touristen, just zu solchen Engpässen wäre es doch legitim, dass eine kommunale Tourismusverwaltung einfach so eine Wohnung mit Gästen belegt, damit der Zustrom von Toursiten auch bewältigt werden kann. Sollte sich ein Besitzer weigern, so müsste eine Enteignung einfach vorgenommen werden.
Fakt ist doch alle diese Ferienwohnungen sind auf Grund und Boden dieser Tourismuskommunen gebaut, da allerdings Grund und Boden nicht vermehrbar ist, müsste man Elemente schaffen diesem ausufernden Übel Einhalt zu bieten.

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Sonntag, 22.07.2012 (vor 4288 Tagen) @ Kommunalfreund

» ... wobei man auch erwähnen könnte, dass bei der Besteuerung der Studenten es in der Regel nicht "die Studenten selbst" trifft, denn meistens sind es die reichen Eltern und auch da trifft es in der Regel nicht die Falschen.
Eltern von Studenten sind also zwangsläufig reich> Deine Beschränktheit ist wirklich nicht zu überbieten. Studenten mit reichen Eltern kriegen von denen eine Wohnung gemietet, halten sich dort vorwiegend auf und zahlen keine Zweitwohnungsteuer. Studenten von Eltern, die das nicht leisten können, müssen sich mit einer „Studentenbude“ begnügen – und wenn sie sich dort (auch aus wirtschaftlichen Gründen) nicht vorwiegend aufhalten, werden sie mit einer Zweitwohnungsteuer belegt, wenn sie nicht rechtswidrig handeln wollen.

» Ferienwohnungen ... Zwangsbewirtschaftung ... Enteignung ...Elemente schaffen diesem ausufernden Übel Einhalt zu bieten.
Bei Zwangsbewirtschaftung und Enteignung sollte man zuerst an die nicht angemessenen, zu großen Wohnungen der Einheimischen denken, die profitieren schließlich am meisten von den Touristen, insbesondere dann, wenn sie ihre Grundstücke für den Bau von Ferienwohnungen verkaufen.

Ende der ZWSt in Halle

Himbim13 @, Sonntag, 22.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ René

Für einen kommunalen Wahlkampf eignet sich das Thema nur bedingt
Da sind ja ausländische Mitbürger besser gestellt! Denn, nach dem kommunalen Wahlrecht, zumindest in Bayern, hat der mit Nebenwohnung Gemeldete kein Wahlrecht. Es sei denn, er meldet sich ein halbes Jahr vorher mit Hauptwohnung an oder macht einen Statuswechsel ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl. D.h., die Nebenwohnung zur Haupt-und die Haupt- zur Nebenwohnung. Im Übrigen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Kommunen z.B. bei Semesterferien usw., denn dann muss jedes Mal das Melderegister und auch die zu versteuernde Wohnspanne geändert werden. Keine große Arbeit, da man vielerorts seine Meldung per Computer machen kann.
Anders verhält es sich bei der Landtagswahl!!!
Die Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnsitzsteuer) ist keine Bundessteuer. Die Zuständigkeit liegt demzufolge beim Land. Es liegt alleine an der Regierung eines Landes und dessen Abgeordnete, ob diese in der Kommunalenabgabenordnung (KAO) dem Kommunen gestatten diese Steuer zu erheben. Z.B. Das Land NRW gestattet den Kommunen diese Steuer zu erheben. NRW wird z- Zt. von ROT/GRÜN regiert. Die Stadt Köln, z. Zt. von der SPD. Die Steuerbetroffenen haben also sehr wohl die Möglichkeit sowohl bei der nächsten Bundestags- und in den Ländern wo in nächster Zeit Landtagswahlen stattfinden ihr Votum einen Abgeordneten oder einer Partei zu geben, die sich offen gegen diese Steuer ausspricht. In Bayern ist das lediglich die FDP. Alle Anderen kann man in diesem Punkt in der Pfeife rauchen.
Apropos! Bayer1, der Rundfunksender, bracht in seiner Mittagssendung am 20.07.2012 eine Reportage, wo die bayerischen Politiker Urlaub machen. U. a. wurde auch der Bayerische Ministerpräsident befragt. Seinen Ausführungen zufolge verbringt er seinen Urlaub im Altmühltal in seinem Ferienhaus. Hochachtung für jemanden der seinen Urlaub in der Heimat verbringt. Bedauerlicher Weise ist aber im Kommunalverbund der Gemeinden in dem sich das Ferienhaus befindet keine Zweitwohnungssteuer- Satzungen ausgewiesen. Entweder die Gemeinde ist Finanziell so gestellt, das keine 2.WhgSt benötigt wird, oder aber aus Rücksichtnahme auf eine so prominente Bayerische Persönlichkeit verzichtet der Kommunalverbund auf den Erlass einer 2.WhgSt- Satzung>! Ein anderes „Wulfen“>
Quod li-cet Jovi, non li-cet bo-vi!

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Himbim13

Zweitwohnungsteuerrecht ist Ortsrecht, kein Landesrecht, Himbim13

Ende der ZWSt in Halle

Himbim13 @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Yvonne Winkler

Zweitwohnungsteuerrecht ist Ortsrecht, kein Landesrecht.
Danke für den Hinweis.
In unterster Stufe ja. Wer ist aber Zuständig für die Gestaltung der Kommunalenabgabenordnung (KAO). War diese Steuer bis zur Änderung der KAO 1985 nicht infolge der bis dahin geltenden KAO der damalige Regierung (F.J. Strauß) als Bagatellesteuer in Bayern verboten> Wer ist für die Gestaltung der KAO zuständig> Ist es nicht die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages> Wird dieses Ortsrecht nicht erst durch das landesrechtliche
Gestaltung möglich> Und wer gestaltet dieses Landesrecht>

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Himbim13

» Kommunalenabgabenordnung (KAO).
Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).
Wird bei der Verwendung richtiger Begriffe nicht zugleich auch die Zuständigkeit und Verbindlichkeit deutlicher>

» War diese Steuer bis zur Änderung...
Bis zur Änderung 1985 verboten>

Ende der ZWSt in Halle

Rebell @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Alfred

» Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).

» » War diese Steuer bis zur Änderung...
» Bis zur Änderung 1985 verboten>

nochmals ein zusätzlicher Hinweis- durch die Beschlüsse zum Ermächtgigungsgesetz v.16.07.2008 unter Vorsitz von Prof. Dr. Paul Gantzer ( Drs 15/11193) im Bayerischen Landtag, nach den Vorberatungen im Ausschuss für Verfassungs. Rechts- und Parlamentsfragen i. 88. Sitzung v. 10.07.2008 mit folgenden Stimmenergebnis:
CSU = Zustimmung
SPD = Zustimmung ( wie kann es auch anders sein- Partei der Neider ist doch logisch)
B90 Grün = Ablehnung - = ebenfalls logisch

FDP und Freie Wähler hatten damals noch kein Mandat im Landtag

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Rebell

» B90 Grün = Ablehnung - = ebenfalls logisch
Nach welcher oder wessen Logik>

Ende der ZWSt in Halle

Rebell @, Montag, 23.07.2012 (vor 4287 Tagen) @ Alfred

» » B90 Grün = Ablehnung - = ebenfalls logisch
» Nach welcher oder wessen Logik>

ganz einfach - so wird es praktiziert,
wenn eine Partei dafür ist muss die andere dagegen sein.
Grüne und Linke sind gegen alles was zur Entscheidung ansteht.

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Montag, 23.07.2012 (vor 4286 Tagen) @ Rebell

» ganz einfach - so wird es praktiziert,
» wenn eine Partei dafür ist muss die andere dagegen sein.
» Grüne und Linke sind gegen alles was zur Entscheidung ansteht.
Mitnichten. Um zu erkennen, wie entschieden die B90-Grünen seinerzeit gegen die Zweitwohnungsteuer waren, sollte man sich mal die Rede vom 29.01.2003 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes von Susanna Tausendfreund (MdL) zu Gemüte führen (Thema: Wiederherstellung des Steuerfindungsrechts der Städte und Gemeinden zur Sicherung der kommunalen Finanzen).

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Sonntag, 29.07.2012 (vor 4281 Tagen) @ Alfred

Gegen die Urteile hat die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Die Urteile sind also nicht rechtskräftig und ob die zweite Runde Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Sonntag, 29.07.2012 (vor 4281 Tagen) @ Yvonne Winkler

Auf den Antrag (die Anräge)bin ich aber gespannt.

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 06.09.2012 (vor 4242 Tagen) @ Alfred

» Auf den Antrag (die Anräge)bin ich aber gespannt.

Die Anträge sind unspektakulär, aber ich verspreche, hier einzustellen, ob die Zulassung der Berufung gelingt.

Ende der ZWSt in Halle

Norman @, Donnerstag, 13.09.2012 (vor 4234 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Die Anträge sind unspektakulär

Lassen Sie mich raten: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht>

Norman Ziercke
Steuerberater

Ende der ZWSt in Halle

Alfred @, Donnerstag, 13.09.2012 (vor 4234 Tagen) @ Norman

» Lassen Sie mich raten: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht>
Eine derartige Begruendung waere spektakulaer.

Ende der ZWSt in Halle

fipsi @, Montag, 17.09.2012 (vor 4231 Tagen) @ Alfred

» Eine derartige Begruendung waere spektakulaer.

Zu dem Thema -spektakuläre- Begründungen habe noch etwas Lustiges anzubieten:
Die Stadt Halle hat einen sogenannten "Geier" engagiert, der für Recht und Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle). Diese Person unterschrieb bzw. legte die neue Satzung dem Stadtrat der Stadt Halle vor.
Um die Notwendigkeit und Wichtigkeit der neuen Satzung zu zeigen, ist der Satzung der Stadt Halle eine "Begründung" vorangestellt. Darin heißt es:
"Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge."
Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich. Da hat wohl jemand :sleeping:

Liebe Stadtrat-Mitglieder (sofern hier zufällig welche mitlesen sollten),
haben Sie schon einmal versucht einen bestandskräftigen Bescheid abändern zu lassen> Um das zu erreichen müssten Sie den entsprechenden Sachbearbeiter schon „sehr gut kennen“. Nach den geltenden Gesetzen ist es nahezu unmöglich. In der Abgabenordnung ist eine Möglichkeit vorgesehen §173 AO (Aufhebung von Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen und Beweismittel). Die Anwendung dieses §en ist durch die KAG-LSA § 13 ausgeschlossen bzw. für nicht anwendbar erklärt und kann nicht auf die Satzung zur ZWSt der Stadt Halle angewendet werden, die sich wiederum an die KAG-LSA halten muss.
Vielleicht reden Sie mal mit ihrem Herrn Geier und dem sog. „Rechtsamt“.
Es gibt bestimmt noch andere Betätigungsfelder, um Einnahmen in Halle zu erzielen. Ich fand die umgesetzte Idee Anfang des 21. Jh. "richtungsweisend" :ok: . Kindergärtnerinnen wurden von der Stadt Halle auf den Bordstein geschickt, um im Namen der Stadt Halle sog. Knöllchen zu verteilen. Besonders beliebt waren dabei Kfz mit Nicht-„HAL“-Kennzeichen! Aber das ist eine andere Geschichte.

Sollte ich mit der Ansicht zur Rückerstattung grundlegend falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.09.2012 (vor 4230 Tagen) @ fipsi

» Die Stadt Halle hat einen sogenannten "Geier" engagiert, der für Recht und
» Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle).

Egbert Geier ist der Kämmerer der Stadt Halle und als solcher für die Finanzen zuständig, hat also mit Recht und Ordnung primär nichts zu tun.

Zur Begründung, die er gegeben haben soll:
» "Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die
» rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich
» keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge."
» Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich
» falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum
» 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur
» grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich.

Da die vorherige Satzung vom Gericht als rechtswidrig und nichtig festgestellt wurde, war es erforderlich, die neue Variante rückwirkend zum 1.1.2004 zu korrigieren, um eine wirksame Grundlage für die alten, wie für die neuen Bescheide zu errichten.
Wäre die Satzung nicht korrigiert worden, hätten auch die alten Bescheide, die nicht angegriffen worden sind, keine wirksame Rechtsgrundlage gehabt und hätten als Leistung des Bürgers ohne Rechtsgrund erstattet werden müssen (soweit sie noch nicht verjährt waren).
Insofern ist seine Aussage ganz richtig.

Ende der ZWSt in Halle

Student Halle @, Dienstag, 18.09.2012 (vor 4229 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

ich habe von 2003 bis 2008 in Halle studiert und dort meinen Nebenwohnsitz angemeldet. Oktober 2008 habe ich meinen Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt, 5 Jahre später, erhalte ich nun folgenden Brief (personenbezogene Daten unkenntlich gemacht):

Zweitwohnsitzsteuer

Sehr geehrter Herr XXX

am 27.05.2009 hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer rückwirkend zum 01.01.2004 neu beschlossen. Die erste Änderung der Zweitwohnsitzsteuersatzung folgte mit Beschluss des Stadtrates am 24.11.2010 und ist mit Veröffentlichung am 08.12.2010 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten.
Die Steuerpflicht wurde nach öffentlicher Bekanntmachung der Satzung und deren Änderung im Amtsblatt (auch nachzulsesen im Internet unter www.halle.de) für alle Einwohner begründet, welche in der Stadt Halle (Saale) im melderechtlichen Sinne eine Nebenwohnung für sich selber oder den persönlichen Lebensbedarf ihrer Familienmitglieder innehaben. Ein Steuerpflichtiger hat eine Zweitwohnung erst inne, wenn er sie mindestens 3 Monate im Jahr nutzt.

Die Zweitwohnsitzsteuerpflicht entfällt weiterhin, wenn der Zweitwohnungsinhaber eine verheiratete und von seinem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebende Person ist und die Zweitwohnung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder zu Schul- oder Ausbildungszwecken in der Stadt Halle (Saale) benötigt wird, wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung in einer anderen Gemeine befindet. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Personensorgeberechtigte. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, vermerken Sie das bitte auf dem Erklärungsbogen. Ein Nachweis in Form von aussagefähigen Unterlagen ist Bedingung, um die Steuerpflicht ausschließen zu können.

Entsprechend des § 4 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer beträgt der Steuersatz 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Bei unzureichender Erfüllung der Meldepflicht, können die Besteuerungsgrundlagen nach § 13 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 162 Abgabenordnung geschätzt werden.

Im Melderegister der Stadt Halle (Saale) waren sie mit Zweitwohnsitz in der XXX Straße X gemeldet. Auf Grundlage des § 8 der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer waren Sie somit verpflichtet, das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle, der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen zu erklären. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Um dieser Meldepflicht nachzukommen, erhalten Sie in der Anlage den Erklärungsbogen zur Zweitwohnungssteuer, den Sie unter Beifügen des Mietvertrages der hier benannten Wohnung bis zum 08.10.2012 an uns zurück senden.

Abschließend wird mitgeteilt, dass die Stadt Halle (Saale) in mehreren Klageverfahren gegen die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer Berufung beim zuständigen Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt hat, über die bislang noch nicht entschieden worden ist. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Berufung hält die Stadt Halle (Saale) an der Besteuerung von Zweitwohnungen fest.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtmäßig ist, dass eine Stadt Steuern für Einwohner erheben kann, nachdem sie die Stadt schon längst verlassen haben. Auch die Andeutung im Schreiben, dass ich meiner "Meldepflicht" nicht nachgekommen bin ist absurd. Wie soll ich von meiner "Meldepflicht" erfahren, wenn ich nicht mehr dort wohne und somit das Amtsblatt Halle auch nicht erhalte>

Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren, bisher habe ich noch keinen Steuerbescheid erhalten. Da sie allerdings schon Daten zu meinem Mietverhältnis zugesendet haben wollen, kann ich mir vorstellen, dass der kurz dannach auch kommen wird.

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.09.2012 (vor 4229 Tagen) @ Student Halle

» Hallo,
»
» ich habe von 2003 bis 2008 in Halle studiert und dort meinen Nebenwohnsitz
» angemeldet. Oktober 2008 habe ich meinen Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt, 5
» Jahre später, erhalte ich nun folgenden Brief (personenbezogene Daten
» unkenntlich gemacht):

Nach Adam Riese sind von Oktober 2008 bis Oktober 2012 vier Jahre vergangen.
Für Kommunale Abgaben gilt eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist der Bescheid zugestellt wurde.

Also heißt es hier, die Angelegenheit hinaus zu zögern, bis die Frist verjährt ist.

Ende der ZWSt in Halle

Student Halle @, Freitag, 21.09.2012 (vor 4227 Tagen) @ Yvonne Winkler

Danke für die Antwort. Doch leider weiss ich immer noch nicht so genau, wie ich jetzt vorgehen soll. So wie ich das verstanden habe, gibt es für mich zwei Möglichkeiten:

a) Ich komme meiner Meldepflicht nach und Fülle das Formblatt (bis auf die Einzugsermächtigung) aus, dann werde ich den Steuerbescheid aber fristgerecht erhalten. Gegen diesen Bescheid werde ich dann mit Verweis auf das Berufungsverfahren eine Aussetzung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung beantragen.

b) Ich beantrage die Aussetzung der Steuererhebung mit Verweis auf das Berufungsverfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. In wie weit ich dann gegen meine Meldepflicht verstoße und dann ggf. Mahngebühren zahlen muss, weiss ich nicht. Auch wäre es für mich ungünstig, wenn sie mir dann einen Steuerbescheid ausstellen, in dem sie wie im Schreiben oben angegeben die Nettokaltmiete schätzen. Ich gehe davon aus, dass sie keine kleine Stundentenwohnung als Schätzungsgrundlage heranziehen werden.

Die ZWS ist eine Jahressteuer und die 4-jährige Festsetzungsfrist beginnt am Jahresende des Jahres in dem die Steuer entsteht. Mich würde dabei interessieren, ob die "jährlichen" Steuerbescheide aus meinem 1. bis 4. Studienjahr (2003-2007) dann bereits auf Grund der 4-Jahresfrist verjährt sind und nur der Bescheid vom 5. Jahr (2008) ausgestellt wird oder ob der zu erwartende Bescheid die vollen 5 Jahre erfasst.

Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Samstag, 15.09.2012 (vor 4232 Tagen) @ Norman

Die Begründung umfasst 33 Seiten Text und ist nicht 1, 2, 5 wiederzugeben ;-)

Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil des VG zuzulassen ist nicht weiter aufregend.

Ende der ZWSt in Halle

fipsi @, Mittwoch, 05.09.2012 (vor 4243 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Gegen die Urteile hat die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Es wäre schön, wenn Sie mitteilen könnten, ob die Zulassung der Berufung vom OVG-LSA angenommen wurde.

Ende der ZWSt in Halle

Himbim13 @, Montag, 23.07.2012 (vor 4286 Tagen) @ Alfred

»Zu Alfred: Ende der ZWSt in Halle

Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).
Nur der Ordnung halber: Es heißt Kommunalabgabengesetz (KAG).
Richtig

Zu Y. Winkler23.07. 7Uhr42
Zu Herrn Alfred 23.07. 11Uhr 26
Zu Herrn /Frau Rebell 23.07. 13 Uhr 48

Um die Behauptung zu beweisen, dass die Politiker er
jeweiligen Landesregierungen eines Bundeslandes
verantwortlich für die Landesgesetzgebung sind, muss
man nur Provokantes oder Falsches schreiben. Die
Richtigkeit der eigenen Behauptung folgt durch die
Fachleute dann auf den Fuß.
Vielen Dank;-)