als Bürge Mietvertrag unterschreiben..... ist das üblich?

viola2802 @, Donnerstag, 04.10.2012 (vor 4194 Tagen)

Hallo,
mein Sohn und seine Freundin möchten in Leipzig eine Wohnung mieten. Da sie beide diesen Monat gerad fertig mit dem Studium werden und nun auf Arbeitssuche sind haben sie vorerst kein Arbeitseinkommen(warscheinlich erst ab November)
Nun wird für die Wohnung ein Bürge verlangt, was ich natürlich auf Grund der Arbeitssituation verstehen kann. Doch gleichzeitig soll der Bürge auch den Mietvertrag unterschreiben und bekommt dadurch ja auch einen steuerpflichtigen Zweitwohnsitz. Ist das so üblich> und was muß man dann bei der EkSt Erklärung ect>>> beachten>
Vielen Dank für Antworten!

als Bürge Mietvertrag unterschreiben..... ist das üblich?

Alfred @, Donnerstag, 04.10.2012 (vor 4194 Tagen) @ viola2802

Entweder Bürge oder „ Mit“mieter, eines von beiden sollte langen.
Durch die Unterschrift unter dem Mietvertrag entsteht in Leipzig keine steuerpflichtige Zweitwohnung. Zweitwohnung ist eine Wohnung nur dann, wenn sie dem Mieter als Nebenwohnung im Sinne des Sächsischen Meldegesetzes dient.

als Bürge Mietvertrag unterschreiben..... ist das üblich?

viola2802 @, Donnerstag, 04.10.2012 (vor 4193 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred vielen Dank für die Antwort und einen schönen Abend!