Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

comptonpolarimeter @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4170 Tagen)

Hallo,

Hauptwohnsitz: Köln, ETW, 50% an die Mutter vermietet
Zweitwohnsitz: Darmstadt, Mietwohnung

Steuerliche Situation: Doppelte Haushaltsführung für 2011 anerkant.

Demnächst werde ich von Darmstadt nach Frankfurt umziehen. Das Einwohnermeldeamt wird Frankfurt dann als Hauptwohnsitz anmelden (weil es in Frankfurt keine ZWS gibt). Ich überlege ob ich dann meinen Hauptwohnsitz in Köln einfach abmelde OHNE meine ETW in Köln als Zweitwohnsitz anzumelden (nur um ZWS zu sparen).

Da Meldegesetz != EStG sollte dem Finanzamt auch egal sein ob ich überhaupt irgendwo mit Zweitwohnsitz gemeldet bin. Relevant sind nur die tatsächlichen Lebensumstände.

Übersehe ich etwas> Was habe ich davon, die Wohnung in Köln als Zweitwohnsitz anzumelden>

Edit: Mir ist natürlich klar, dass ich streng genommen die ETW in Köln als Zweitwohnsitz anmelden MUSS. Aber ich denke, dass hier eine Grauzone vorliegt, weil meine Mutter in der Wohnung wohnt, mit Mietvertrag und allem drum und dran.

Gruß,
comptonpolarimeter

Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

Alfred @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4170 Tagen) @ comptonpolarimeter

Wohnsitze gibt es im Melderecht nicht und sind bei der ZWSt ohne wesentliche Bedeutung.

Die Gleichung „Meldegesetz != EStG“ ist falsch, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Die melderechtliche Registrierung durch das EMA hängt nicht davon ab, ob es in der Kommune eine ZWSt gibt oder nicht. Was die melderechtliche Registrierung angeht: Mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen.

Wenn FfM Hauptwohnung wird, ist in Köln zwangsläufig die Nebenwohnung.

Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

comptonpolarimeter @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4169 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für Deine Antwort.

» Wohnsitze gibt es im Melderecht nicht und sind bei der ZWSt ohne
» wesentliche Bedeutung.
»
» Die Gleichung „Meldegesetz != EStG“ ist falsch, das eine hat mit dem
» anderen nichts zu tun.

Das wollte ich damit aussagen, != heißt doch ungleich. :)

» Die melderechtliche Registrierung durch das EMA hängt nicht davon ab, ob es
» in der Kommune eine ZWSt gibt oder nicht. Was die melderechtliche
» Registrierung angeht: Mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“
» nachlesen.

Ist mir klar, aber das EMA in Darmstadt hat es vorgezogen die Wohnung in Darmstadt als Zweitwohnung anzumelden. Ich vermute wegen der ZWS! Das bringt denen wohl mehr.

» Wenn FfM Hauptwohnung wird, ist in Köln zwangsläufig die Nebenwohnung.

Ja, aber die Wohnung in Köln kann ich eigentlich auch ganz abmelden, weil ich sonst ZWS in Köln zahlen muss. Die Frage ist, was spricht dagegen> Wie gesagt, ist die ETW an meine Mutter vermietet (zu 50%). Ich würde daher nicht gg. die Meldepflicht verstoßen wenn ich mich in Köln abmelde, oder>

Wenn es eine Mietwohnung wäre oder ich die ETW alleine bewohnen würde, wäre es denke ich etwas anderes. Dann könnte ich nicht einfach die Wohnung in Köln abmelden.

Gruß,
comptonpolarimeter

Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

Alfred @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4169 Tagen) @ comptonpolarimeter

» ... als Zweitwohnung anzumelden. Ich vermute wegen der ZWS! Das bringt denen wohl mehr.
Nein, die Registrierung mit Haupt- oder alleiniger Wohnung bringt der Stadt mehr.

» ... die Wohnung in Köln kann ich eigentlich auch ganz abmelden, weil ich sonst ZWS in Köln zahlen muss.
Das ist kein Grund. Du kannst Dich in FfM mit alleiniger Wohnung registrieren lassen, wenn Du in Köln aus der Wohnung ausziehst.

» Wenn es eine Mietwohnung wäre oder ich die ETW alleine bewohnen würde, wäre es denke ich etwas anderes. Dann könnte ich nicht einfach die Wohnung in Köln abmelden.
Im Melderecht sind die rechtlichen Wohnverältnisse (Miete, Eigentum, Wohngelegenheit usw.) unerheblih. Maßgeblich ist allein, ob Du eine Wohnung im melderechtlichen Sinn nutzt.

Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

comptonpolarimeter @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4169 Tagen) @ Alfred

» » ... die Wohnung in Köln kann ich eigentlich auch ganz abmelden, weil ich
» sonst ZWS in Köln zahlen muss.
» Das ist kein Grund. Du kannst Dich in FfM mit alleiniger Wohnung
» registrieren lassen, wenn Du in Köln aus der Wohnung ausziehst.
»

Was bedeutet denn 'ausziehen', wenn ich sowieso 50% der ETW an meine Mutter vermietet habe und es keinen Mietvertrag gibt den ich kündigen müsste. Ist das dann nicht lediglich eine formelle Sache>

» » Wenn es eine Mietwohnung wäre oder ich die ETW alleine bewohnen würde,
» wäre es denke ich etwas anderes. Dann könnte ich nicht einfach die Wohnung
» in Köln abmelden.
» Im Melderecht sind die rechtlichen Wohnverältnisse (Miete, Eigentum,
» Wohngelegenheit usw.) unerheblih. Maßgeblich ist allein, ob Du eine Wohnung
» im melderechtlichen Sinn nutzt.

Hmm, im melderechtlichen Sinn nutze ich die Wohnung nicht, da ich nur an den Wochenenden meine Mutter besuche und Kontakt zu engen Freunden halte. Oder biege ich mir den Sachverhalt gerade zurecht> Ich will nichts illegales machen, aber wenn es ein Schlupfloch gibt würde ich das schon nutzen...

Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

Alfred @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4169 Tagen) @ comptonpolarimeter

Wenn Du Dich nur „besuchsweise“ bei Deiner Mutter aufhältst, muss das melderechtlich nicht erfass werden. Du musst bei den Formulierungen nur aufpassen, um die doppelte Haushaltsführung nicht zu gefährden. Denn besonders überzeugend ist es nicht, wenn Du behauptest, dass Köln Dein Lebensmittelpunkt sein soll und Du dort überhaupt nicht „wohnst“. Allerdings interessiert sich das FA meist nicht für melderechtliche Dinge - dait nur von Bedeutung, dass Du an Deinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt führst oder maßgeblich (finanziell) an der Haushaltsführung beteiligt bist.