ZWS in Magdeburg rückwirkend geändert - rechtlich erlaubt?

Liverpudlian @, Donnerstag, 30.11.2006 (vor 6495 Tagen)

In Magdeburg hat man - wohl als Reaktion auf andere Urteile - im Februar 2006 die ursprüngliche Satzung, die ab 1.1.2005 galt, um ein paar Punkte erweitert, bzw. geändert. Zum Beispiel wurde ein Passus aufgenommen, der nicht dauerhaft getrennt lebende Eheleute, die aus beruflichen Gründen in einer fremden Stadt eine Zweitwohnung haben, von der Steuer befreit. Eine andere Satzung (Dresden>) wurde mal wegen genau dem Fehlen eines solchen Passus gekippt.

Ich wusste das die erste Fassung der Satzung rechtswidrig war und habe mich dementsprechend nicht um die Satzung geschert. Jetzt soll ich trotzdem für 2005 noch Steuern zahlen, weil die Änderung rückwirkend zum 1.1.2005 gelten sollen.

Ist sowas erlaubt> Man kann sich doch wohl nicht so einfach aus der Affäre ziehen als Stadt, oder>

ZWS in Magdeburg rückwirkend geändert - rechtlich erlaubt?

Christian @, Donnerstag, 30.11.2006 (vor 6494 Tagen) @ Liverpudlian

Hallo,

die Satzungsänderung ist zwar nicht in Ordnung, aber zulässig - auch rückwirkend. Außerdem war sie überflüssig.

Wenn man der Auffassung ist, dass eine Satzung rechtswidrig ist, darf man das zwar sagen, aber amtlich ist das erst, wenn ein Gericht das festgestellt hat. Und dazu muss man vor Gericht klagen.

Augustinus sagt: „Der Staat unterscheidet sich von einer organisierten Räuberbande nur durch das Recht.“

Recht und Rechtsweg hängen eng zusammen. Aber, sich um ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz „nicht zu scheren“ ist der beste Weg in die Gesetzlosigkeit - fast so schlimm, wie das Erlassen einer rechtswidrigen Satzung.

Ob Du Zweitwohnungsteuer zahlen musst oder nicht, kann ich auf Grund der Angaben nicht beurteilen. Aber die Satzungsänderung hat darauf keinen Einfluss, damit wird nur klargestellt, was u.a. mit dieser Satzung nicht besteuert werden darf - das war z.T. auch schon vorher schon so und ist zum anderen Teil falsch. Das Erste hat ein Gericht festgestellt, letzteres müsste ein Gericht noch feststellen (s.o.).

Noch Fragen>

Gruß