ZWS in Magdeburg rückwirkend geändert - rechtlich erlaubt?
In Magdeburg hat man - wohl als Reaktion auf andere Urteile - im Februar 2006 die ursprüngliche Satzung, die ab 1.1.2005 galt, um ein paar Punkte erweitert, bzw. geändert. Zum Beispiel wurde ein Passus aufgenommen, der nicht dauerhaft getrennt lebende Eheleute, die aus beruflichen Gründen in einer fremden Stadt eine Zweitwohnung haben, von der Steuer befreit. Eine andere Satzung (Dresden>) wurde mal wegen genau dem Fehlen eines solchen Passus gekippt.
Ich wusste das die erste Fassung der Satzung rechtswidrig war und habe mich dementsprechend nicht um die Satzung geschert. Jetzt soll ich trotzdem für 2005 noch Steuern zahlen, weil die Änderung rückwirkend zum 1.1.2005 gelten sollen.
Ist sowas erlaubt> Man kann sich doch wohl nicht so einfach aus der Affäre ziehen als Stadt, oder>