Zweitwohnsteuer in Neubrandenburg

Heike1234 @, Samstag, 02.12.2006 (vor 6492 Tagen)

Ich bin 18.und Schülerin am Fachgymnasium in Neubrandenburg.Z.z. teile ich mir eine 3 Raumwohnung mit noch einem Mädchen. Jeder hat ein Zimmer und wir teilen uns Küche, Bad und Wohnstube. Leider erhalte ich kein Bafög. Diese Wohnung habe ich genommen, da meine Eltern auf dem Lande wohnen ( ca 50Km entfernt ).Die Bus bzw. Bahnverbindungen sind von der Zeit auch nicht so gut, dass man pünktlich zum Unterricht kommen kann. Nun meine Frage muss ich die Zweitwohnungssteuer bezahlen>

Zweitwohnsteuer in Neubrandenburg

René ⌂ @, Samstag, 02.12.2006 (vor 6492 Tagen) @ Heike1234

» muss ich die Zweitwohnungssteuer bezahlen>

Die Stadt erhebt diese Steuer und in der [link=http://62.159.150.6/probuerger45/getfile.cfm>id=f128]Satzung[/link] sind keine Ausnahmeregelungen vorgesehen.

D.h. wenn du einen Zweitwohnsitz hast, würdest du mit reinfallen. Da du die Wohnung nur teilst, betrifft dich dabei auch nur ein gewisser Anteil.

Wenn du der Steuer entgehen willst, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
* Änderung von Haupt-/Nebenwohnsitz (Nebenwohnsitz am Wohnsitz der Eltern ist während der ersten Ausbildung befreit - dazu gibt es schon ein Urteil, siehe unter Urteile)
* Du reichst nach dem dir der Bescheid zugesendet worden ist, Widerspruch - und nach dessen Ablehnung eine Klage - ein. Da du kein BaföG bekommst (und ich nehme mal an auch keine anderen großen Gelder), dürfte die Chance auf Prozeßkostenhilfe nicht schlecht sein ... aber schau dir vorher mal die anderen Diskussionen zu dem Thema an

Zweitwohnsteuer in Neubrandenburg

Christian @, Samstag, 02.12.2006 (vor 6492 Tagen) @ Heike1234

Hallo Heike 1234,
ob die von René aufgezeigte Möglichkeit der Ummeldung für Dich gangbar ist, hängt von Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen ab. Es gilt auf jeden Fall das Melderecht.
1. Wenn Du Dich vorwiegend in Neubrandenburg aufhältst, hat Du Dich dort mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) anzumelden.
2. Wenn Du Dich vorwiegend am Wohnort Deiner Eltern aufhältst, ist Deine Hauptwohnung dort, in Neubrandenburg hast Du Dich mit Nebenwohnung zu melden.
3. Ist es ungefähr 50:50 gilt eine andere Regel.
4. Hast Du in Neubrandenburg Deine Nebenwohnung und willst den Steuerbescheid der Stadt (der kommt!) nicht hinnehmen, musst du im Fall der Fälle vor Gericht, denn eine Widerspruch wird die Stadt immer ablehnen Mit einem vernünftigen Rechtsbeistand sollte der Erfolg nicht in Frage stehen..
5. Ansonsten: Das Melderecht ist kein Instrument um eine ZWSt zu umgehen (und umgekehrt).
Noch Fragen>
Gruß