Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Fritz Mustermann @, Freitag, 30.11.2012 (vor 4137 Tagen)

Hallo,

ich beginne eine vom Arbeitsamt geförderte Ausbildung in Berlin. 6 Monate zur Untermiete, Hauptaufenhalt in Berlin mit Möglichkeit zur monatlichen Rückkehr. Bisherige Wohnung wird beibehalten und Unterkunft gefördert.

Auf meine Frage zur Zweitwohnung und Steuer schaute die Sachbearbeiterin so als hätte sie sich über soetwas noch nie Gedanken gemacht.

Nun ist die Sache so - rechtlich ist alles klar. Hauptaufenthalt ist für diese Zeit in Berlin, korrekt wäre es also die Wohnung mit dem Hauptwohnsitz umzumelden, die alte als Nebenwohnsitz bei Rückkehr umzumelden.

Da ich aber verständlicherweise finanziell nicht so gut dran bin frage ich mich inwieweit das schlicht Formalitätenabzocke ist. Deswegen stellen wir die Frage mal so:

Welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt die Stadt überhaupt unter bestehender Erstwohnsitzmeldung herauszufinden, wo ich mich wann genau aufhalte bzw. in welchem Maße geschieht das> Gehen z.B. Nachsendeanträge bei der Post an die entsprechende Stelle>

Das ist selbstverständlich rein aus Interesse zur Praxis der Gesetzesanwendung und soll keine Aufforderungen zu Verstößen provozieren, lediglich eine Klarstellung der Praxis hinter der Theorie des Gesetzes für mich bringen.

Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Fritz Mustermann @, Freitag, 30.11.2012 (vor 4137 Tagen) @ Fritz Mustermann

Da ich gerade hier auf der Hauptseite herausgefunden habe dass für Berlin eine Mindestdauer von 6 Monaten gilt, hat sich die Sache wohl erledigt, was>

Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Alfred @, Freitag, 30.11.2012 (vor 4137 Tagen) @ Fritz Mustermann

» ...Mindestdauer von 6 Monaten gilt, hat sich die Sache wohl erledigt, was>
Richtig, in Berlin besteht bei einer Aufenthaltsdauer von nicht länger als 6 Monaten keine Meldepflicht.

Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Rebell @, Samstag, 01.12.2012 (vor 4136 Tagen) @ Alfred

» was>
» Richtig, in Berlin besteht bei einer Aufenthaltsdauer von nicht länger als 6 Monaten keine Meldepflicht.

Ja in Berlin gehen die Uhren scheinbar auch anders, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist scheinbar grenzenlos auslegbar>
Nicht von ungefähr zahlen einige Bundesländer an jene die es nicht schaffen ihre eigenen Finanzen zu beherrschen>
Oder aber die Dummen bleiben die Dummen >
Berliner sind nicht mal fähig einen Flugplatz zu bauen, geschweige die Finanzen in Griff zu bekommen, aber wo Hilfe herkommt kann den Berlinern wohl egal sein in der Hauptsache man ist hilfbedürftig und das funktioniert bestens.

Wie wäre es denn in ganz Deutschland die Zweitwohnungssteuer nur an eine Aufenthalt von mehr als 6 Monaten zu koppeln >
In Oberbayern dagegen gibt es nur eine Befreiung von der Zwst. wenn die Eigennutzung weniger als 2 Wochen der Fall ist!

Das alles ist Deutschland >

Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Alfred @, Samstag, 01.12.2012 (vor 4136 Tagen) @ Rebell

» Ja in Berlin gehen die Uhren scheinbar auch anders, das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist scheinbar grenzenlos auslegbar>
Hier wird nichts ausgelegt, und mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht hat die Befreiung von der Meldepflicht nichts zu tun.