Komme nicht aus dem Mietvertrag heraus - Zweitwohnsitz?

1349 @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4327 Tagen)

Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage: Ich hatte bis jetzt in einer WG in Lörrach gewohnt. Sowohl mein Mitbewohner als auch ich sind beide im Mietvertrag als Mieter angegeben.
Anfang Januar beginne ich eine zweite Ausbildung in Göttingen.
Da mein Mitbewohner momentan für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet und nur um die 1000€ verdient, weigert sich der Vermieter mich aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Selbstverständlich muss ich trotzdem umziehen.
Nun frage ich mich, ob ich die Wohnung in Lörrach als Zweitwohnsitz angeben muss wenn ich in Göttingen wohne.
Ich werde nie mehr in der Wohnung in Lörrach wohnen - ich bin nur noch auf dem Papier Mieter.

Vielen Dank für eure Mühe!

Komme nicht aus dem Mietvertrag heraus - Zweitwohnsitz?

Alfred @, Samstag, 08.12.2012 (vor 4327 Tagen) @ 1349

» Da mein Mitbewohner momentan für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet und nur um die 1000€ verdient, weigert sich der Vermieter mich aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Das scheint mir aber recht willkürlich und rechtlich kaum haltbar. Solltest Du mal nachprüfen (lassen).

» Nun frage ich mich, ob ich die Wohnung in Lörrach als Zweitwohnsitz angeben muss wenn ich in Göttingen wohne.
Als Zweitwohnsitz sowieso nicht, allenfalls als Nebenwohnung.
» Ich werde nie mehr in der Wohnung in Lörrach wohnen - ich bin nur noch auf dem Papier Mieter.
Wenn Du – so wie Du schreibst - aus der Wohnung ausziehst, hast Du sie abzumelden (kann bei der Anmeldung in G. erfolgen). Das Mieten einer Wohnung allein ist melderechtlich ohne Bedeutung, sie muss auch (im melderchtlichen Sinn) genutzt werden.