Zweitwohnung Hamburg (Untermiete Hamburg) - Hauptwohnsitz Nü

Aepfelchen, Montag, 21.01.2013 (vor 4085 Tagen)

Hallo,

meinen Hauptwohnsitz habe ich in Nürnberg. Die Wohnung wird von mir und meinem 22jährigen Sohn genutzt, der sich in der Ausbildung/Studium befindet, von mir versorgt und finanziell dahin gehend unterstützt wird.

Mein Arbeitsplatz befindet sich in Hamburg. Zu diesem Zweck habe ich hier als Untermieter ein Zimmer in einer WG angemietet. Gemeinsame Küchen- und Badbenutzung.

Ich pendel regelmäßig wöchentlich. Es ist jedoch klar, dass ich die Arbeitstage in HH verbringe.

Als ich mich nun mit Zweitwohnsitz in HH anmelden wollte, sagte man mir, dass ich dann als Hauptwohnsitz Hamburg hätte.

Wie veträgt sich das mit den steuerlichen Vorteilen, die ich daraus beziehe, dass ich bisher meinen Hauptwohnsitz in Nürnberg habe, der ja auch nicht nur proforma besteht.

Zweitwohnung Hamburg (Untermiete Hamburg) - Hauptwohnsitz Nü

Alfred @, Montag, 21.01.2013 (vor 4084 Tagen) @ Aepfelchen

Wenn Du einen Vollzeit (mit 5-Tg-Woche) in HH arbeitest, ist die Auskunft der Meldebehörde in HH richtig. Melderechtlich ist Deine Wohnung in HH die Hauptwohnung, wenn Du gleichzeitig eine weitere Wohnung in N beibehältst. Bei einer4-Tage-Woche (und/oder Außendiensttätigkeit mit auswärtiger Übernachtung) könnte das schon anders aussehen.

Zweitwohnungssteuerechtlich bist Du bei der Kombination HW in HH und NW in N in Nürnberg zweitwohnungsteuerpflichtig. Bei der Kombination NW in HH und HW in N bestünde in HH keine Zweitwohnungsteuerpflicht. Keine Zweitwohnungsteuer würde fällig, wenn die Wohnung in HH melderechtlich als einzige Wohnung registriert wäre.

Einkommensteuerrechtlich ist die Wohnung in HH dann eine Erwerbszweitwohnung, wenn Du in N Deinen Lebensmittelpunkt hast (z.B. Wohnort des Sohnes, Freunde/Bekannte, Vereine) und dort einen (eigenen) Haushalt führst bzw. dort maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt bist. Das dürfte bei Dir zutreffen.

Wenn der Sohn in N. wohnt und mit alleiniger Wohnung registriert ist, könntest Du ihn eigentlich jedes Wochenende besuchen, ohne melderechtlich registriert werden zu müssen. Voraussetzung wäre allerdings, dass Du aus Deiner Wohnung in N ausziehst - was die Sache wacklig macht.

Die Frage nach dem Wohnsitz führt hier - wie immer - nicht weiter.

Zweitwohnung Hamburg (Untermiete Hamburg) - Hauptwohnsitz Nü

Aepfelchen, Montag, 21.01.2013 (vor 4084 Tagen) @ Alfred

Hallo,

vielen Dank erst einmal für die Antwort.

Ich muss jedoch in Nürnberg gemeldet bleiben. Erstens ist Filius finanziell abhängig von mir (Ausbildung/Studium und kein eigener Broterwerb). Dann - zweitens - würde die Vermieterin auch gar nicht meinen Sohn als alleinigen Mieter akzeptieren. Und zu guter Letzt: Ich lebe da ja auch. Es ist ja nicht so, dass ich da nur meinen Namen am Klingelschild zu stehen habe. Da steht mein Aquarium, ich wasche dort meine Wäsche und ich fülle den Kühlschrank. Mir schreibt dort niemand vor, wann ich in´s Bad kann und wann ich dort mein Süppchen koche. Ich bin zwar kein Mitglied in einem Verein, aber Freitag-Abend treffe ich dort regelmäßig auf einen Stammtisch. Und ich habe dort einen Freundeskreis, mit dem ich ebenfalls nicht nur telefonisch verkehre.

Also alles Sachen, die einen Lebensmittelpunkt ausmachen. Und das, obwohl ich dort weniger Tage verbringe als in Hamburg.....

Vielleicht darf ich das alles nicht so emotional sehen.

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Alfred @, Montag, 21.01.2013 (vor 4084 Tagen) @ Aepfelchen

Emotionen sind bei der ZWSt immer dabei. ber Fakt ist hier: Eine Nebenwohnung in N führt zwangsläufig zur ZWSt.

Dein Lebensmittelpunkt ist wohl zweifelsfrei in N. – und die übrigen Dinge?

Die finanzielle Anhängigkeit des Sohnes ist kein Grund, in N mit Nebenwohnung registriert zu sein.

Mieter einer Wohnung - also, ich kenne viele Fälle, in denen Leute eine Wohnung gemietet haben, ohne für diese melderechtlich registriert zu sein – und das ganz legal. Sie haben die Wohnung einem anderen (oder mehreren anderen) als Wohngelegenheit überlassen, ohne deswegen die Inhaberschaft aufzugeben. Interessanterweise zahlt nur ein einziger davon ZWSt – aber der hat sich auch besonderes dämlich angestellt.

Das Mieten (oder der Erwerb) einer Wohnung ist melderechtlich nicht relevant.

Es ist natürlich nur ein Beispiel, das für Dich vielleicht nicht zutrifft: Die Person X zieht von A nach B, behält aber ihre Eigentumswohnung in A. In dieser Wohnung wohnt weiterhin die Tochter, die in A studiert. X besucht seine Tochter regelmäßig, was keinen meldepflichtigen Tatbestand darstellt.

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Himbim13 @, Dienstag, 22.01.2013 (vor 4083 Tagen) @ Aepfelchen

Hallo, zunächst Allen noch ein gesundes und ein erfolgreiches Neues Jahr.
Zum Thema wie vor. Nürnberg HptWhg. - Hbg. NeWhg. Beide Städte erheben Zweitwohnungssteuer. Also bleibt nur übrig eine Wohnung abzumelden und zwar die in Nürnberg. Wie bereits richtig vermerkt, Besuchsaufenthalte sind nicht meldepflichtig. Hinweis: Alle Behördengänge sind dann aber bei der neuen Hauptwohnung zu erledigen.
Hier tritt doch ganz eindeutig zu Tage welchem Zweck diese Steuer dient. Den Bürger abzocken. Von wegen ein Land der Eigenverantwortung in Freiheit.

Es ist Wahljahr. Was sagte doch der Bayerische Ministerpräsident in Wildbad Kreuth,
„jede Stimme zählt!“ Nur wenn man den Herrn anspricht hinsichtlich der Evaluierung der Zweitwohnungssteuer, oder aber hinsichtlich der vom Ihm zur Chefsache erklärten Verarmung der Landgemeinden durch Wegzug der Bürger in die Städte,
herrscht Kirchenstille. Das Volk ist ja nur Plebs. Ist in dieser Angelegenheit überhaupt eine Partei ansprechbar? Freie Wähler, Diese Herren haben sich für diese Steuer entschieden. SPD, hier liegen schriftliche Aussagen vor nachdem diese Partei für diese Steuer ist. Hallo Herr Ude will Ministerpräsident von Bayern werden! FDP, zwar gegen diese Steuer, aber zahnloser Tiger! Grüne, da gab es nur einen der gegen diese Steuer war, leider ist er schon verstorben. Von den Linken ist ohnehin nichts zu erwarten. Die können ohnehin nur das Geld verteilen was andere verdient haben.
Was bleibt: Die Partei der Nichtwähler (s. Internet).:-D

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Alfred @, Dienstag, 22.01.2013 (vor 4083 Tagen) @ Himbim13

Was bleibt: Die Partei der Nichtwähler (s. Internet).

Ein toller Vorschlag. Richtungslose Dynamik und geistige Windstille gehen hier Hand in Hand.

Zweitwohnung Hamburg (Untermiete Hamburg) - Hauptwohnsitz Nü

Himbim13 @, Samstag, 26.01.2013 (vor 4080 Tagen) @ Alfred

Ein toller Vorschlag. Richtungslose Dynamik und geistige Windstille gehen hier Hand in Hand

Bei Wem?

Zu kurz gedacht!

Wer bei einer Landtagswahl seine politische Macht wegen ein paar Stimmen verliert (s. NRW, Ns, usw.) ist bestimmt zugänglicher (es geht um jede Stimme, s. Wildbad Kreuth) für die Probleme eines ehemaligen Wählerpotentials.
Ist aber aus der Sicht dieser Betroffenen (s. w. f.) dieses eine andere Alternative? Ein Vertreter dieser Partei bewirbt sich um das Amt eines Bayerischen Ministerpräsidenten!
Im übrigem sollte man sich über die Thematik dieser „Nichtwählerpartei“ zunächst informieren. Einen solchen Hinweis als „ richtungslose Dynamik und geistige Windstille“ zu bezeichnen ist kennzeichnend, ins besondere dann, wenn bei Kommunalwahlen dieses betroffene Wählerpotential ausgeschaltet ist!- Im Übrigen siehe auch „Querdenker“

Arbeitskreis für Staatshaushalt und
Finanzfragen
hz
Telefon 08941262350
Telefax 08941261229
harald.zeidler
@bayernspd-Iandtag.de
München, 30.06.2011
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Sehr geehrter Herr
für die aktuelle Übersendung der umfangreichen Unterlagen, die S..!e zunächst an meinen Kollegen Dr. Paul Wengert, MdL , geschickt hatten, danke ich Ihnen. Sie informieren ja seit vielen Jahren Abgeordnete des Landtags in allen Fraktionen immer wieder über Ihren neuesten
Schriftverkehr und Ihr Engagement gegen die Zweitwohnungssteuer.
Am 07.10.2009 hatten Sie und andere Mitglieder Ihres Vereins die Gelegenheit, beim Gespräch mit meiner Fraktionskollegin Helga Schmitt - Bussinger, MdL, den Mitgliedern des Arbeitskreises für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und weiteren Mitgliedern der
SPD-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag Ihr Anliegen umfassend darzustellen und sich mit meinen Fraktionskolleginnen und –kollegen auch inhaltlich intensiv zum Thema auszutauschen. .
Wie Ihnen ja aus den Kontakten zu uns bekannt ist, ist die SPD-Fraktion immer dafür eingetreten, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, Zweitwohnungssteuer zu erheben. Uns ist darüber hinaus bekannt, dass die Nebenwohnsitze in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen einfließen. Aus unserer Sicht gibt es keinen neuen Sachstand.
Mit freundlichen Grüßen
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Volkmar Halbleib, MdL
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Haushalts- und finanzpolitischer Sprecher