nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

20chrissi06, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4247 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich habe mein erstes Schreiben des Kassen- und Steueramtes in Köln am 21.10.2011 erhalten. Ich sollte plötzlich Zweitwohnsteuer für meinen Nebenwohnsitz in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.12.2007 zahlen (über 1.000 €). Ich habe die notwendigen Angaben gemacht und dann ein Jahr lang nichts gehört. Jetzt kam vor kurzem bereits das dritte Schreiben mit der weiteren Forderung nach Dokumenten. Ich habe nun etwas recherchiert und bin häufiger auf eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gestoßen. Dies würde ja bedeuten, dass ich für den Zeitraum 01.08.2006 bis 21.10.2011 (Eingang des Schreibens) keine Steuern nachzahlen müsste.
Ich habe damals studiert und wie so viele meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern gehabt, obwohl ich eigtl. hauptsächlich in Köln gewohnt habe. Ich habe nun auch schon öfter gelesen, dass man den Wohnsitz nachträglich berichtigen kann. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob dies so einfach möglich ist oder ob dann ein anderes Bußgeld wegen "Falschmeldung" auf einen zukommen würde.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

Alfred @, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4247 Tagen) @ 20chrissi06

Lassen wir die Wohnsitze mal außen vor. Sie führen nicht weiter.
Du warst also vom 1.8.2006 bis 31.12.2007 melderechtlich mit Nebenwohnung in Köln und mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern registriert.

Du warst Mieterin der Nebenwohnung?
Wann hast Du die Nebenwohnung abgemeldet?

Auf die Verjährung würde ich mich nicht verlassen. Die Stadt Köln geht von 7 Jahren aus, dann wäre das Jahr 2006 am 31.12.2013 verjährt. Ob die städtische Annahme richtig ist, müsste im Zweifel ein Gericht klären.

Wenn Du nachweisen kannst, dass die NW in Köln Deine vorwiegend genutzte Wohnung war, fällt keine ZWSt an. Ein Bußgeld dürfte nicht anfallen, es sei denn, Du bist immer noch mit NW in Köln registriert.

nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

20chrissi06, Freitag, 25.01.2013 (vor 4246 Tagen) @ Alfred

Das klingt doch schonmal ganz gut denn ich kann nachweisen, dass ich in diesem Zeitraum hauptsächlich in Köln gelebt habe. Ja, ich war Hauptmieterin in Köln. Hatte zwischenzeitlich meinen Hauptwohnsitz in Frankfurt und bin nun wieder in Köln - mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich habe mir jetzt einen Termin beim Meldeamt gemacht und werde mit allen möglichen Unterlagen dort erscheinen. Man kann sich scheinbar rückwirkend ummelden.

Danke :)

nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

Alfred @, Freitag, 25.01.2013 (vor 4246 Tagen) @ 20chrissi06

Schön, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich in der fraglichen Zeit vorwiegend in Köln aufgehalten hast.

Falls das Einwohnermeldeamt Dich rückwirkend mit Hauptwohnung registriert, wäre die Sache mit der ZWSt relativ einfach erledigt. Falls nicht, musst Du das Kassen- und Steueramt bzw. das Gericht überzeugen.

Ich hoffe, Du misst hinsichtlich des Nachweises Deines vorwiegenden Aufenthalts in Köln der Tatsache, dass Du Hauptmieterin in Köln warst, keine Bedeutung bei.