Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen)

Hallo,

meine Frau und ich haben gestern die Zweitwohnsteueranmeldung für 2012 erhalten.

Als Hintergrund:
Ich habe ab Mitte August bis Ende 2012 berufsbedingt in Bremen gewohnt. Dort habe ich dann aber Ende Dezember meine Arbeit verloren und bin in die heimat nach Aachen zurückgekehrt.

Ich hatte mich ordnungsgemäß im August 2012 in Bremen angemeldet. Meine wohnung dort als nebenwohnung angemeldet und meine Hauptwohnung in Aachen belassen. In meine hauptwohnung bin ich jedes Wochenende zurückgekehrt.

Meine Frau ist etwa 2 Wochen später nach Bremen gefolgt udn auch sie haben wir dort angemeldet. Ebenfalls als Nebenwohnung und jetzt frage ich mich ob das falsch war!?

Wir sind also verheirat, nicht getrennt lebend und meine Wohnung war beruflich bedingt. Deshalb habe ich vorausgesetzt, dass ich von der Steuerpflicht befreit bin. Da ich nicht verstanden habe, ob ich trotzdem die Zweitwohnsteueranmeldung komplett ausfüllen muss und dasselbe für meine Frau gilt, habe ich heute beim Finanzamt Bremen angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich allerdings nicht von der Steuerpflicht befreit bin, da sich meine Frau ebenfalls in Bremen als Nebenwohnung angemeldet hat. Die Beamte sagte mir, dass wäre falsch gewesen. Sie hätte das nicht tun müssen. Hö? Auch wenn wir nur über die Woche in bremen gewohnt haben, meine Frau nicht berufstätig ist und ich sie als Ausländerin (wohnt erst seit einem Jahr in Deutschland wohl schlecht allein lassen können) hätte ich sie nicht anmelden müssen???

Ist das korrekt was das Finanzamt da tut? Muss ich jetzt bangen, dass mir die doppelte Haushaltsführung ebenfalls aberkannt wird?

Wäre für eine kurzfristige Rückantwort sehr dankbar.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Hauptwohnung (die von der Familie vorwiegend genutzte Wohnung) und die in Aachen die Nebenwohnung gewesen. Damit wäre die ZWSt in Aachen fällig.
Melderechtliche Verhältnisse dürften auf die doppelte Haushaltsführung keinen Einfluss haben. Wichtig ist nur, das nachweisbar ist, dass die Wohnung in Aachen der Lebensmittelpunkt war, was bei einem (absehbar?( kurzen Arbeitsverhältnis in Bremen nicht schwerfallen dürfte.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Alfred

Die Antwort verstehe ich nicht.

Die Hauptwohnung war in Aachen. Nebenwohnung in Bremen, zu der wir berufsbedingt umgezogen sind. Am Wochenende sind wir dann immer nach Aachen in die Hauptwohnung zurück. Denn so hat es sich Bremen um eine möbilierte wohnung gehandelt. Sämtlicher Hausstand war in der Aachener Hauptwohnung.

In der Anleitung zur Zweitwohnsteuer der Stadt Bremen geschrieben steht geschrieben

"Ausgenommen von der STeuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, von denen einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der ausßerhalb der Stadtgemeinde Bremen gelegenen Hauptwohnung unterhält".

Deshalb stellt sich für mich nachwievor die Frage, ob es richtig ist, dass ich eine zweitwohnsteuer bezahlen muss und zwar deshalb weil sich meine Frau auch dort angemeldet hat und über die Woche in der wohnung (nebenwohnung) also gewohnt hat.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Kleine Ergänzung. Ich gehe von der Annahme aus, dass ihr keine Kinder habt und auch sonst keine besonderen Gründe i.S,d, Melderechts vorliegen.

Wenn ihr euch beide während der Woche in Bremen und am Wochenende in Aachen aufgehalten habt, ist melderechtlich eure – weil rein zeitlich vorwiegend genutzte - Wohnung in Bremen eure Hauptwohnung. Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnungen spielen melderechtlich dann keine Rolle.

Deswegen: Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Bremen ist falsch. Bei rechtskonformer Registrierung fiele in Bremen keine ZWSt an, dafür aber in Aachen.

Nur, wenn die Ehefrau nicht ebenfalls nach Bremen gezogen wäre und sich dort z.B. nur besuchsweise aufgehalten hätte, entfiele die melderechtliche Registrireung. Aber das ist nach Deiner Darstellung nicht der Fall.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Alfred

Du verwirrst mich gerade.

So meinst du, also melderechtlich wurde alles richtig von uns gemacht.

Wenn ich deinen Artikel nun lese, mache ich mir nun allerdings Angst um eine Kosten der doppelten Haushaltsführung die ich in Bremen hatte.

Ich habe es bislang immer so verstanden, dass die doppelte Haushaltsführung auch gilt, wenn die Hauptwohnung mit Hausstand beibehalten wird und beide trotzdem woanders wohnen können. Weil mit dem regelmäßig Wochenenden in der Hauptwohnung dort halt auch der Lebensmittelpunkt weiterhin ist.

Das was du mir nun schreibst verunsichert mich doch sehr. Mir sind einiges an Kosten in Bremen angefallen und ich hoffe doch nicht, das ich nun auf all den Kosten sitzen bleibe. Denn so wurde mir auch durch den Arbeitgeber Mietzuschuss etc. im rahmen der doppelten haushaltsfürhung gezahlt. Schliesslich konnte man von mir im Rahmen der Probezeit ja wohl kaum verlangen, 400 km von einem auf den anderen Moment auch umzuziehen. Was letztendlich auch richtig war, weil mir im Rahmen der Probezeit gekündigt wurde.

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Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Melderechtlich wurde eben nichts richtig gemacht.
Die doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht hat mit der melderechtlichen Haupt und Nebenwohnung nichts zu tun. Da brauchst du keine Angst zu haben. Du unterhältst in Aachen eineneigenen Hausstand und wohnst am Beschäftigungsort

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Alfred

Hätte ich die Bremer Wohnung allerdings als Hauptwohnung angemeldet und Aachen als Nebenwohnung, hätte ja auch keinen Sinn gemacht. Schließlich hätte ich dann keine Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Keine Familienheimfahren, keine Mietkostenzuschuss etc. Deshalb verstehe ich nicht die Unterscheidung zwischen Steuer- und melderechtlich. Also hätte ich am besten den Mund gehalten, meine Frau nicht in Bremen angemeldet und dann wäre mir die Zweitwohnsteuer erlassen worden. So verstehe ich deine Aussage. Ist für mich allerdings komisch. Meine Wohnung wurde also dadurch zu einer Hauptwohnung weil meine Frau mit mir in der Wohnung bzw. die Woche über gewohnt hat? Das soll ein Mensch noch verstehen....

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Rebell @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Das ist echte deutsche Gestzgebung und im Steuerrecht hat der eigentliche Menschenverstand keine Berechtigung. Nur intelligente Steuerbetrüger können dem Staat u. Milliarden legal vorenthalten, man muss immer nur wissen wo und vor allem wie!
Nur den Mund halten genügt nicht im Steuerrecht!!! Es gibt immer wieder Steuerfallen- denen kann man nur entkommen wenn man sich auskennt.

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vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Rebell

Ich frage mich auch was das soll.

Jetzt habe ich ehrlich gesagt Schiss, Probleme bei der doppelten Haushaltsführung zu bekommen. bin 400 km entfernt arbeiten gegangen, viel lehrgeld gezahlt weil mir in der probezeit betriebsbedingt gekündigt wurde und man kann sich vorstellen, was dan an zusäztlichen Kosten zusammen gekommen ist. Recht teures Abenteuer kann ich da sagen.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Die Sinnfrage stellt sich nicht. Das Bremer Meldegesetzt wie auch das von NRW macht Vorgaben, die für die melderechtliche Registrierung verbindlich sind. Die von der Familie vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung und da Du Dich mit Deiner Frau vorwiegend in Bremen aufgehalten hast, wäre dort eure Hauptwohnung gewesen.
Das Einkommensteuerrecht kennt die melderechtlichen Begriffe der Haupt- und Nebenwohnung nicht und für die doppelte Haushaltsführung gelten andere Kriterien.

So verstehe ich deine Aussage.

Dann hast Du mich gründlich missverstanden.

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vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Alfred

Gut was ich dann aber nachwievor nicht verstehe, ist das Zitat aus der Anmeldung zur Zweitsteuer

"Ausgenommen von der STeuerpflicht sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, von denen einer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung neben der ausßerhalb der Stadtgemeinde Bremen gelegenen Hauptwohnung unterhält"

Was ich nun verstehe, dass Bremen nun eigentlich meine Hauptwohnung gewesen wäre. Warum gibt es diese Regelung denn dann? hier spricht man doch von Zweitwohnung??

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ vertigo75

Nach dem Bremer Zweitwohnungsgesetz ist jede Wohnung, die dem Inhaber als Nebenwohnung dient eine Zweitwohnung. Nach Auffassung ist diese Vorschrift verfassungswidrig. Mit dem Zitat soll eine Diskriminierung nicht dauernd getrennt lebender Verheirateten durch den satzungsrechtlichen Steuertatbestand vertuscht werden. Denn wenn ein nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter berufsbedingt eine weitere Wohnung am Arbeitsort nutzt, die Familie (in Deinem Fall Deine Frau) aber weiterhin am bisherigen Ort wohnt, ist dort die von der Familie vorwiegend genutzte Wohnung, denn die Wohnung am Arbeitsort wird ja nur von Dir allein benutzt. Melderechtlich müsstest Du Dich in so einem Fall am Arbeitsort mit Nebenwohnung registrieren lassen, egal ob Du diese Wohnung vorwiegend oder zeitlich untergeordnet nutzt.

Wenn Du es ganz eigennützig betrachtest, wird vermutlich eine Zweitwohnungsteuer in Bremen für Dich kostengünstiger sein als in Aachen. Alles andere wird sich vermutlich nur über ein Gericht erreichen lassen.

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4075 Tagen) @ Alfred

Also soll ich nun trotzdem versuchen, mit Hinweis auf berufsbedingte Wohnung keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen zu müssen

Denn so steht halt im Steuerformular als Option zur Auswahl,
,
"Eine Steuerpflicht besteht nicht,

weil die Zweitwohnung von einem Ehegatten aus beuflichen Gründen halten wird (eine bestätigung von beiden Eheleuten unterschrieben) ist beizufügen"

oder soll ich es erst gar nicht versuchen, weil ich mich dadurch schlechten würde..

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4075 Tagen) @ vertigo75

weil die Zweitwohnung von einem Ehegatten aus beuflichen Gründen halten wird (eine bestätigung von beiden Eheleuten unterschrieben) ist beizufügen"

Wenn in dem Vordruck die Frage so gestellt wird, kannst Du das unbesorgt unterschreiben, Deine Frau auch.

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vertigo75, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4075 Tagen) @ Alfred

Kannn also bedeuten, dass ich vielleicht nicht bezahlen muss!?

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Rebell @, Donnerstag, 31.01.2013 (vor 4075 Tagen) @ vertigo75

Ich glaube Du hast nicht nur einen Fehler sondern mehrer gemacht>>
In Deinem Falle wäre ich vorsichtiger und würde gerade wegen doppelter Haushaltführung bei der Einkommensteuerveranlagung unverzüglich einen Steuerberater kontaktieren, ohne steuerliche Fachkenntnisse kann man nämlich ganz schön in eine sehr teure Steuerfalle tappen, da ist u.U. die Zweitwohnungssteuer nur ein Hauch von Steuernachteil!!! es ist nur eine Abzocke hat mit Steuerrecht wenig am Hals-
Falsche Anmeldung und schon ist es passiert bei unserem komplizierten allgemeinen Steuerrecht!!!!

Zweitwohnsitzsteuer, habe ich etwas falsch gemacht?

Alfred @, Donnerstag, 31.01.2013 (vor 4075 Tagen) @ vertigo75

Zu sicher solltest Du nicht sein, aber es ist durchaus möglich, dass Du selbst nicht zur ZWSt herangezogen wirst. Das gilt aber nicht für Deine Frau, denn die wohnt nicht aus beruflichen Gründen in Bremen. Da sollte es aber möglich sein, die Zweitwohnungsteuer auf die Hälfte zu reduzieren. Wenn nicht, könntest Du Dich natürlich dagegen wehren, aber so gut ist Deine Position auch wieder nicht.